Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 04.06.2002

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.05.2001 - 15 U 61/00   

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https://dejure.org/2001,5906
OLG Karlsruhe, 18.05.2001 - 15 U 61/00 (https://dejure.org/2001,5906)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.05.2001 - 15 U 61/00 (https://dejure.org/2001,5906)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Mai 2001 - 15 U 61/00 (https://dejure.org/2001,5906)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maklervertrag; Nachweisprovision; Vertragsidentität ; Dritterwerber ; Beteiligung an einer Erwerbergesellschaft ; Geschäftsführerstellung ; Wirtschaftliche Beziehung; Sanierungsobjekte

  • Judicialis

    BGB § 652

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 652
    Anforderungen an die wirtschaftliche Vertragsidentität bei Beteiligung des Maklerkunden an Dritterwerber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 829 (Ls.)
  • VersR 2003, 202
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.11.1997 - III ZR 57/96

    Anspruch des Maklers auf Zahlung der Provision bei Abschluß des Hauptvertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2001 - 15 U 61/00
    Maßgeblich für die Bejahung eines Provisionsanspruches ist, dass der Maklerkunde im Hinblick auf seine Beziehung zu dem Erwerber gegen Treu und Glauben verstoßen würde, wenn er sich darauf beriefe, der ursprünglich von ihm erstrebte Vertrag sei nicht von ihm, sondern von einem Dritten abgeschlossen worden (BGH NJW 1995, 3311; NJW-RR 1998, 411 = MDR 1998, 339; Senat, NJW-RR 1995, 1136, 1137; Palandt/Sprau, BGB, 60. A., § 652 Rdn. 44).

    Im übrigen kann nach höchstrichterlicher Rechtsprechung für die Beurteilung der Frage, ob der Maklerkunde wirtschaftlich in den Genuß des vom Makler geleisteten Nachweises gelangt ist, auch die Zeit nach Abschluß des Hauptvertrages mit einbezogen werden, wobei insoweit auch die vorgesehene Abwicklung des (Haupt-)Geschäftes bedeutsam sein kann (BGH NJW-RR 1998, 411, 412).

    Für die Annahme einer wirtschaftlichen Identität im Sinne einer engen rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehung zwischen Maklerkunden und Erwerberin ist ferner von Bedeutung, dass der Beklagte zudem in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der T-S GmbH die Vertretungsmacht zum Abschluss des Hauptvertrages besaß (vgl. BGH NJW-RR 1998, 411) und hiervon auch Gebrauch gemacht hat.

    Auch unter diesen Umständen erweist sich der Einwand des Beklagten, der abgeschlossene Hauptvertrag sei nicht von ihm, sondern der T-S GmbH abgeschlossen, als treuwidrig (vgl. BGH NJW-RR 1998, 411).

  • BGH, 05.10.1995 - III ZR 10/95

    Provisionsanspruch des Maklers bei Erwerb des Grundstücks durch eine der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2001 - 15 U 61/00
    Maßgeblich für die Bejahung eines Provisionsanspruches ist, dass der Maklerkunde im Hinblick auf seine Beziehung zu dem Erwerber gegen Treu und Glauben verstoßen würde, wenn er sich darauf beriefe, der ursprünglich von ihm erstrebte Vertrag sei nicht von ihm, sondern von einem Dritten abgeschlossen worden (BGH NJW 1995, 3311; NJW-RR 1998, 411 = MDR 1998, 339; Senat, NJW-RR 1995, 1136, 1137; Palandt/Sprau, BGB, 60. A., § 652 Rdn. 44).

    Regelmäßig ist die Frage, ob zwischen Auftraggeber und Dritten eine besonders ausgeprägte wirtschaftliche Beziehung besteht, an Hand der Verhältnisse bei Abschluß des Hauptvertrages zu prüfen (vgl. BGH NJW 1995, 3311).

  • OLG Karlsruhe, 02.12.1994 - 15 U 95/94

    Maklernachweis bei Gesellschafteridentität zweier GmbH

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2001 - 15 U 61/00
    Maßgeblich für die Bejahung eines Provisionsanspruches ist, dass der Maklerkunde im Hinblick auf seine Beziehung zu dem Erwerber gegen Treu und Glauben verstoßen würde, wenn er sich darauf beriefe, der ursprünglich von ihm erstrebte Vertrag sei nicht von ihm, sondern von einem Dritten abgeschlossen worden (BGH NJW 1995, 3311; NJW-RR 1998, 411 = MDR 1998, 339; Senat, NJW-RR 1995, 1136, 1137; Palandt/Sprau, BGB, 60. A., § 652 Rdn. 44).
  • OLG Celle, 23.07.1999 - 9 U 307/98

    Unterlassen einer Beweiserhebung als Verletzung rechtlichen Gehörs; Pflicht eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2001 - 15 U 61/00
    Entscheidend ist aber, dass die Nichtunterzeichnung der vorbereiteten Provisionsvereinbarungen zeigt, dass eine endgültige Einigung gerade nicht erzielbar war (§ 154 II BGB, Beurkundung im Sinne dieser Bestimmung ist auch die Errichtung einer privatschriftlichen Urkunde, vgl. OLG Celle NJW-RR 2000, 485; Palandt/Heinrichs a.a.O., § 154 Rdn. 4).
  • BGH, 20.09.2001 - III ZR 202/01

    Verwerfung einer Revision aufgrund von Unzulässigkeit

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 18. Mai 2001 - 15 U 61/00 - wird auf Kosten des Beklagten als unzulässig verworfen, weil sie nicht von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (§ 554a, 553, 129, 78 ZPO).
  • AG Wuppertal, 19.04.2007 - 33 C 141/06

    Anspruch auf Zahlung von Maklerlohn; Abschluss eines notariellen

    Regelmäßig ist die Frage, ob zwischen Auftraggeber der Maklerleistung und dem Dritten als Erwerber der vermittelten Immobilie eine besonders ausgeprägte wirtschaftliche Beziehung besteht, anhand der Verhältnisse bei Abschluss des Hauptvertrags zu prüfen (vgl. OLG Karlsruhe vom 18.05.2001, 15 U 61/00, VersR 2003, 202).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 04.06.2002 - 7 S 63/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,23681
LG Berlin, 04.06.2002 - 7 S 63/01 (https://dejure.org/2002,23681)
LG Berlin, Entscheidung vom 04.06.2002 - 7 S 63/01 (https://dejure.org/2002,23681)
LG Berlin, Entscheidung vom 04. Juni 2002 - 7 S 63/01 (https://dejure.org/2002,23681)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    AVB RR 98 § 2
    Auslegung des Begriffs "unerwartet" im Sinne einer mangelnden subjektiven Vorhersehbarkeit der Erkrankung für den VN

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 202
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 17.09.2009 - 12 U 155/09

    Reiserücktrittskostenversicherung: Unerwartete schwere Erkrankung bei

    Mit letzterer war zu rechnen, sie war für den Kläger als Durchschnittsbetrachter vorhersehbar (vgl. hierzu OLG Köln VersR 1991, 661; LG Berlin VersR 2003, 202).
  • AG Wiesbaden, 29.01.2013 - 91 C 3117/11
    Der Begriff "unerwartet" ist dabei stets subjektiv auszulegen und bedeutet mangelnde Voraussehbarkeit im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (vgl. LG Berlin, Urteil vom 04.06.2002, Az. 7 S 63/01; OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.09.2009, Az. 12 U 155/09).
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