Weitere Entscheidung unten: KG, 07.10.2002

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 11.10.2002 - 6 U 2114/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2590
OLG Nürnberg, 11.10.2002 - 6 U 2114/02 (https://dejure.org/2002,2590)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11.10.2002 - 6 U 2114/02 (https://dejure.org/2002,2590)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11. Januar 2002 - 6 U 2114/02 (https://dejure.org/2002,2590)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2590) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Alleinhaftung des Linksabbiegers bei Verkehrsunfall; Mitverschulden eines überholenden Motorrads; Unklare Verkehrslage; Höhe des Schmerzensgeldes bei Schädelhirntrauma mit Einblutungen, multiplen Kontusionsherden, Rippenfrakturen und Lungenkontusion

  • Wolters Kluwer

    Unklare Verkehrslage bei einer Kreuzung mit einer untergeordneten Straße im Überholbereich; Unfall eines Motorrads beim Überholvorgang mit einem links abbiegenden Pkw

  • Judicialis

    StVO § 9 Abs. 1; ; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Motorrad; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • rechtsportal.de

    StVO § 9 Abs. 1 § 5 Abs. 3 Nr. 1
    Umfang der Haftung des Linksabbiegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 89
  • VersR 2003, 259
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)

  • OLG München, 23.01.2015 - 10 U 299/14

    Anscheinsbeweis bei Kollision zwischen Grundstücksabbieger und alkoholisiertem

    Zulässiges und verkehrsgerechtes Überholen stellt - ebenso wie beispielsweise der bevorrechtigte Gegenverkehr - eine Grundvoraussetzung dar, dass sorgfaltswidriges Abbiegen überhaupt zu einem Unfall, dann allerdings mit einer entsprechenden Anscheinsbeweislage, führt (OLG Brandenburg, Urt. v. 26.09.2001 - 14 U 24/01 [BeckRS 2008, 17564]; OLG Frankfurt a. M., NZV 2000, 211; OLG Nürnberg NZV 2003, 89; KG NZV 2006, 309; OLG Rostock NJOZ 2011, 1564; KG NZV 2010, 156).

    Unter Würdigung aller Gesamtumstände hätten im Streitfall die auch sonst zu fordernden drei Gesichtspunkte vorliegen müssen: eine wesentliche Verlangsamung des Vorausfahrenden, das Einordnen nach links und - vor allem - das Setzen des Fahrtrichtungsanzeigers (KG NZV 2003, 89; 2010, 298; OLG Hamm NZV 2006, 309).

    Gegenüber diesen schwerwiegenden Verstößen tritt die Betriebsgefahr des Fahrzeugs der Beklagten zurück, weil dem Beklagten zu 1) keine Pflichtverletzungen nachzuweisen waren (OLG Nürnberg NZV 2003, 89).

  • KG, 01.11.2018 - 22 U 128/17

    Haftung bei Verkehrsunfall im gleichgerichteten Verkehr auf einer mehrspurigen

    Die Darlegungs- und Beweislast für das rechtzeitige Setzen des Blinkers trägt demgemäß ebenfalls derjenige, der sich darauf beruft, also hier die Klägerin ( KG, [Hinweis-] Beschluss vom 16.2.2017 - 22 U 92/16 - [unveröffentlicht]; KG, Urteil vom 6.12.2004 - 12 U 21/04 - NZV 2005, 413 zu 1.b)aa); OLG Nürnberg mit Urteil vom Urteil vom 11.10.2002 - 6 U 2114/02 - NZV 2003, 89; OLG Jena, Urteil vom 28.10.2016 - 7 U 152/16 - NJW-RR 2017, 605, 606 [10]; Kuhnke, Darlegungs- und Beweislast bei Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen, NZV 2018, 447, 451 [6.(1)(c)] ).
  • OLG Naumburg, 12.12.2008 - 6 U 106/08

    Haftungsverteilung bei Schädigung des Insassen eines links abbiegenden Pkw;

    Dagegen liegt eine unklare Verkehrslage nicht schon dann vor, wenn das vorausfahrende Fahrzeug verlangsamt, selbst wenn es sich bereits etwas zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben sollte (KG, DAR 2002, 557, 558; OLG Nürnberg, NZV 2003, 89; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 5 StVO Rn. 35).

    Dies entspricht nicht nur der Rechtsprechung des Kammergerichtes, sondern bei ähnlichem Abbiegeverhalten auch der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (OLG Celle, VRS 89, 24, 26; OLG Nürnberg, NZV 2003, 89; OLG Brandenburg, VRS 106, 18, 23).

  • OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 287/11

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs und grob

    Wer ohne Rücksicht auf ein überholendes Fahrzeug plötzlich links abbiegt, trägt den Schaden grundsätzlich allein (vgl. OLG Nürnberg, NZV 2003, 89; Hentschel-König, aaO., § 9 StVO, Rdn. 55).
  • OLG Stuttgart, 21.10.2009 - 3 U 86/09

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch auf Grund eines Verkehrsunfalls:

    - Bei einem Verkehrsunfall mit Schädel-Hirn-Trauma mit Einblutungen, multiplen Contusionsherden, Rippenserienfrakturen und einer Lungenkontusion beidseits, der zu einer Erwerbsunfähigkeit des Geschädigten auf unabsehbare Zeit geführt hat, hielt das OLG Nürnberg (Urteil vom 25.10.2002 - 6 U 2114/02, zitiert nach Hacks/Ring/Böhm, Schmerzensgeldbeträge 2006, 24. Aufl., Nr. 2690) ebenfalls ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000,00 EUR für angemessen.
  • OLG Hamm, 09.02.2018 - 7 U 68/16

    Höhe des Schmerzensgeldes bei unfallbedingtem offenen Schädel-Hirn-Trauma III.

    Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 25.10.2002 (Az. 6 U 2114/02) ein Schmerzensgeld i.H. von 50.000 EUR (indexangepasst: 60.553 EUR) zugesprochen.
  • LG Bonn, 12.02.2014 - 1 O 462/09

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfallereignis;

    So hat das OLG Nürnberg bei einem festgestellten Schädelhirntrauma mit Einblutungen auf ein Schmerzensgeld von 50.000,00 EUR erkannt, wobei der Betroffene auf unabsehbare Zeit erwerbsunfähig gewesen ist (vgl. OLG Nürnberg, U. v. 25.10.2002, 6 U 2114/02; zitiert nach Hacks/Böhm/Ring 28. Aufl. 2010 Nr. 2658).
  • OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 12 W 40/09

    Prozesskostenhilfebewilligung für Ansprüche aus einem Verkehrsunfall,

    Nicht ausreichend ist demgegenüber, wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug langsam fährt und eine Straßeneinmündung in der Nähe gelegen ist (OLG Nürnberg NZV 2003, S. 89).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2005 - 1 U 237/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers mit

    Teilweise wurden in ähnlich liegenden Fällen sogar Beträge von 50.000,- EUR für angemessen erachtet (vgl. etwa OLG Nürnberg, Urteil vom 25.10.2002, Az. 6 U 2114/02 (Hacks/Ring/Böhm aaO, Nr. 2761) und OLG Oldenburg, DAR 1991, 302 (Hacks/Ring/Böhm aaO, Nr. 2762)).
  • OLG Nürnberg, 23.06.2022 - 13 U 247/22

    Berufung, Betriebsgefahr, Verschulden, Haftungsquote, Reparaturkosten, Kollision,

    Kann dem Überholer bei Kollision mit dem vorausfahrenden Linksabbieger kein Verschulden nachgewiesen werden, tritt die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs gegenüber dem Verschulden des Linksabbiegers regelmäßig zurück (KG Berlin, Urteil vom 15.08.2005 - 12 U 41/05 -, juris Rn. 9; OLG Nürnberg, Urteil vom 25.10.2002 - 6 U 2114/02 -, juris Rn. 13; OLG Frankfurt, Urteil vom 05.05.1999 - 23 U 106/98 -, juris).

    cc) Trifft - wie vorliegend - den Fahrer des überholten Fahrzeugs ein unfallursächliches Verschulden durch Verletzung von verkehrsrechtlichen Sorgfaltspflichten beim Linksabbiegen, während ein Verschulden des Fahrers des überholenden Fahrzeugs vorliegt, so tritt die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Überholenden hinter dem Verschulden desjenigen, der verkehrswidrig nach links abbiegt, vollständig zurück (KG Berlin, Urteil vom 15.08.2005 - 12 U 41/05 -, Rn. 9, juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 25.10.2002 - 6 U 2114/02 -, juris Rn. 13; OLG Frankfurt, Urteil vom 05.05.1999 - 23 U 106/98 -, juris).

  • LG Frankenthal, 23.10.2013 - 2 S 261/12

    Kein Ersatz fiktiver Ab- und Anmeldekosten

  • AG München, 18.10.2019 - 336 C 56/19

    Schadensersatz, Verkehrsunfall, Reparaturkosten, Rechtsanwaltskosten, Unfall,

  • AG München, 24.08.2011 - 322 C 17679/10

    Anforderungen an ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis nach einem

  • AG Halle/Westfalen, 15.09.2010 - 2 C 857/08
  • AG Halle/Saale, 15.09.2010 - 2 C 857/08

    Grundsätze zur Bestimmung der Haftungsverteilung i.R. eines Verkehrsunfalls durch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1301
KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01 (https://dejure.org/2002,1301)
KG, Entscheidung vom 07.10.2002 - 12 U 41/01 (https://dejure.org/2002,1301)
KG, Entscheidung vom 07. Januar 2002 - 12 U 41/01 (https://dejure.org/2002,1301)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1301) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche alleinige Haftung des verkehrswidrig nach links abbiegenden Verkehrsteilnehmers ohne Anrechnung der Betriebegefahr des Überholenden; Verpflichtung zur doppelten Rückschau beim Linksabbiegen; Verpflichtung zur rechtzeitigen Betätigung des ...

  • Judicialis

    StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1; ; StVO § 5 Abs. 1 Nr. 1; ; StVO § 9 Abs. 1; ; StVO § 9 Abs. 5; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; EGZPO § 26 Nr. 7

  • rechtsportal.de

    StVG § 17 Abs. 1; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1 § 9 Abs. 1
    Beweisführung und Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Das Langsamerwerden und Einordnen zur Straßenmitte eines vorausfahrenden Fahrzeugs bilden noch keine unklare Verkehrslage für einen Überholwilligen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 507
  • NZV 2003, 89
  • VersR 2003, 259 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (55)

  • LG Köln, 23.05.2016 - 113 KLs 34/15

    Fahrlässige Tötung und Straßenverkehrsgefährdung durch falsches Überholen

    Auch ist die Verkehrslage dann unklar, wenn sich nicht sicher beurteilen lässt, was Vorausfahrende sogleich tun werden (vgl. KG Berlin, Urt. v. 07.10.2002 - 12 U 41/01 -, zitiert nach juris ).
  • OLG Celle, 19.12.2007 - 14 U 97/07

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines nachfolgenden überholenden Fahrzeuges

    Dass im Überholbereich links eine untergeordnete Straße abzweigte, bewirkte keine unklare Verkehrslage, ebenso wenig das unstreitige Langsamfahren des Beklagten zu 1 in diesem Bereich (vgl. OLG Nürnberg, NZV 2003, 89 - jurisRdnr. 13 m. w. N.. KG, NZV 2006, 309 - jurisRdnr. 8 und VRS 103, 403 - jurisRdnr. 14. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 5 StVO Rdnr. 35 m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 187/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines

    (1) Eine unklare Verkehrslage im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn nach allen Umständen mit ungefährdetem Überholen nicht gerechnet werden darf (KG DAR 2002, 557 f.).

    Dies ist dann der Fall, wenn bei einem vorausfahrenden oder stehenden Fahrzeug der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird und dies der nachfolgende Verkehrsteilnehmer erkennen konnte und dem überholenden Fahrzeugführer noch ein angemessenes Reagieren - ohne Gefahrenbremsung - möglich war (KG DAR 2002, 557 f.; NZV 2006, 309, 310).

    Dagegen liegt eine unklare Verkehrslage nicht schon dann vor, wenn das vorausfahrende Fahrzeug verlangsamt, selbst wenn es sich bereits etwas zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben sollte (KG DAR 2002, 557, 558; NZV 2010, 298, 299; OLG Naumburg NZV 2009, 227, 228).

  • KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05

    Haftung bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer unklaren Verkehrslage beim

    Kommt es in einem unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat VM 1998, 34 Nr. 43; DAR 2002, 557 = VRS 103, 403 = KGR 2003, 3 = NZV 2003, 89 = VersR 2003, 259 (Ls.) = MDR 2003, 507; MDR 2005, 806 = VRS 108, 410 = KGR 2005, 665 = NZV 2005, 413).

    Dagegen liegt eine unklare Verkehrslage nicht schon dann vor, wenn das vorausfahrende Fahrzeug verlangsamt, selbst wenn es sich bereits etwas zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben sollte (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat NJW-RR 1987, 1251; NZV 1993, 272: DAR 2002, 557 = VRS 103, 403 = KGR 2003, 3 = NZV 2003, 89 = VersR 2003, 259 (Ls.) = MDR 2003, 507).

    Wegen der besonderen Sorgfaltspflichten des Linksabbiegers haftet dieser im Falle der Kollision mit einem ordnungsgemäß überholenden Kfz grundsätzlich allein, wobei die Betriebsgefahr des Kfz des Überholers zurücktritt (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat NJW-RR 1987, 1251; DAR 2002, 557 = VRS 103, 403 = KGR 2003, 3 = NZV 2003, 89 = VersR 2003, 259 (Ls.) = MDR 2003, 507).

    a) Zutreffend ist das Amtsgericht in dem angefochtenen Urteil davon ausgegangen, dass gegen die Fahrerin des klägerischen Fahrzeugs, die Zeugin vn Bnnnnn , der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, die beim Linksabbiegen nach § 9 Abs. 1 StVO zu beachtenden Sorgfaltspflichten verletzt zu haben, da sich der Unfall unstreitig im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegevorgang der Fahrerin des klägerischen Fahrzeugs ereignet hat (vgl. Senat, DAR 2002, 557; Urteil vom 6. Dezember 2004, 12 U 21/04, st. Rspr.).

    bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats liegt eine unklare Verkehrslage, die nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO ein Überholen verbietet, dann vor, wenn nach allen Umständen mit ungefährdetem Überholen nicht gerechnet werden darf (Senat, DAR 2002, 557 f. m. w. N.).

    cc) Allein der Umstand, dass die Fahrerin des klägerischen Fahrzeugs, wovon das Amtsgericht nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ausgeht, ihre Geschwindigkeit verringert und sich etwas zur Fahrbahnmitte eingeordnet hat, begründet noch keine unklare Verkehrslage, bei der Überholen nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO unzulässig ist (Senat, DAR 2002, 557, 558).

    e) Spricht mithin gegen die Fahrerin des klägerischen Fahrzeugs der Beweis des ersten Anscheins, die beim Linksabbiegen erforderliche Sorgfalt nicht beachtet zu haben, während ein unfallursächliches Verschulden des Beklagten zu 2) nicht festgestellt werden kann, so entspricht es der ständigen Rechtsprechung, dass die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Überholenden hinter dem Verschulden desjenigen, der verkehrswidrig nach links abbiegt, vollständig zurücktritt (Senat, NJW-RR 1987, 1251; DAR 2002, 557; Urteil vom 6. Dezember 2004 - 12 U 21/04).

  • OLG Saarbrücken, 16.10.2014 - 4 U 145/13

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Überholen einer Kolonne und Linksabbiegen

    1b St 172/68">NJW 1968, 2157; KG, Urt. v. 07.10.2002 - 12 U 41/01, NZV 2003, 89 - 90, juris Rdn. 14; Hentschel-König, aaO., § 5 StVO, Rdn. 34).
  • KG, 12.07.2010 - 12 U 177/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines links in ein Grundstück einbiegenden

    Kommt es zwischen ihm und einem überholenden Kfz zu einem Unfall, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der nach links abbiegende Kraftfahrzeugführer die ihm nach § 9 Abs. 1, 5 StVO obliegenden gesteigerten Sorgfaltspflichten verletzt hat (Senat, NZV 2006, 309, 310; NZV 2005, 413; NZV 2003, 89; OLG Bremen, Beschluss vom 1. September 2009 - 3 U 36/09, BeckRS 2009, 28874).

    a) Wegen der besonderen Sorgfaltspflichten beim Abbiegen haftet nach der Rechtsprechung beider Verkehrssenate des Kammergerichts derjenige, der verkehrswidrig nach links abbiegt und dabei mit einem ihn ordnungsgemäß überholenden Kraftfahrzeug zusammenstößt, für den entstandenen Schaden grundsätzlich allein, ohne dass dem Überholenden die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs angerechnet wird (Senat, NZV 2003, 89, 90; NJW-RR 1987, 1251, 1252; KG, Urteil vom 31. Oktober 1994 - 22 U 4618/93).

    Selbst wenn sich das vorausfahrende Fahrzeug bereits etwas zur Fahrbahnmitte hin eingeordnet haben sollte, ergibt sich hieraus bei der erforderlichen objektiven Betrachtung noch nicht der Schluss, der Vorausfahrende werde alsbald ohne Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr nach links abbiegen, ohne dies vorher ordnungsgemäß und rechtzeitig anzuzeigen (Senat, NZV 2003, 89, 90; NJW-RR 1987, 1251, 1252).

  • KG, 04.01.2006 - 12 U 202/05

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision des vom Fahrbahnrand anfahrenden mit

    Dagegen liegt eine unklare Verkehrslage nicht schon dann vor, wenn das vorausfahrende Fahrzeug verlangsamt, selbst wenn es sich bereits etwas zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben sollte (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat DAR 2002, 557 = VRS 103, 403 = KGR 2003, 3 = NZV 2003, 89 = VersR 2003, 259, Ls. = MDR 2003, 507).
  • OLG Hamm, 09.07.2013 - 9 U 191/12

    Gefährliche Eile - Überholer einer Fahrzeugkolonne können für Unfälle

    Zwar wird in der Rechtsprechung teilweise angenommen, dass der Beweis des ersten Anscheins für eine solche Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers spricht, wenn er im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen mit einem links überholenden Fahrzeug kollidiert (KG NZV 2003, 89).
  • OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 13 U 2/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    bb) Die - etwaige - Verletzung der Rückschaupflicht aus § 9 Abs. 1 Satz 4 StVO durch den Beklagten Ziff. 1 war auch nicht deshalb zu Lasten der Beklagten zu berücksichtigen, weil bei der Kollision des Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug nach überwiegender Auffassung der Obergerichte ein Anscheinsbeweis zu Lasten des Abbiegenden für eine Verletzung von § 9 Abs. 1 StVO streiten soll(vgl. etwa KG, BeckRS 2008, 14289; OLG Naumburg, NZV 2009, 227, 228).
  • OLG Naumburg, 12.12.2008 - 6 U 106/08

    Haftungsverteilung bei Schädigung des Insassen eines links abbiegenden Pkw;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. DAR 2002, 557; NZV 2005, 413; NZV 2006, 309, 310) spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen den nach links abbiegenden Kraftfahrer (Klägerin zu 1).

    Dagegen liegt eine unklare Verkehrslage nicht schon dann vor, wenn das vorausfahrende Fahrzeug verlangsamt, selbst wenn es sich bereits etwas zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben sollte (KG, DAR 2002, 557, 558; OLG Nürnberg, NZV 2003, 89; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 5 StVO Rn. 35).

  • KG, 12.08.2010 - 12 U 215/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden

  • KG, 13.08.2009 - 12 U 223/08

    Haftungsabwägung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Überholers mit einem

  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 6 U 126/05

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

  • KG, 30.08.2007 - 12 U 141/07

    Haftung beim Kfz-Unfall im Kreisverkehr: Pflichten des Fahrzeugführers beim

  • AG Bad Segeberg, 31.01.2013 - 17 C 196/12

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision zwischen einem hinter einem Hindernis haltenden

  • KG, 16.08.2010 - 22 U 15/10

    Kollision eines Abbiegers in Grundstückseinfahrt mit einem Überholer

  • OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen

  • KG, 04.06.2007 - 12 U 208/06

    Haftungsverteilung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Kollision eines

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 1 U 84/17

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

  • LG Saarbrücken, 24.01.2014 - 13 S 168/13

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Kollision eines in ein Grundstück

  • OLG Brandenburg, 22.11.2018 - 12 U 77/18

    Unklare Verkehrslage bei langsam vorausfahrendem Fahrzeug

  • OLG Saarbrücken, 28.04.2016 - 4 U 106/15

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Berücksichtigung einer erheblichen

  • LG Hamburg, 23.01.2015 - 302 O 220/14

    Kollision beim Einbiegen in eine Grundstückseinfahrt

  • KG, 04.03.2014 - 121 Ss 27/14

    Fahrlässige Körperverletzung: Mitverschulden eines Verkehrsunfallgegners wegen

  • OLG Celle, 30.07.2008 - 14 U 74/08

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall: Unfall zwischen einem auf einer

  • AG Bad Segeberg, 28.04.2011 - 17 C 388/09

    Aufgrund eines Verkehrsunfalls durch die Beauftragung eines

  • KG, 31.10.2008 - 12 U 216/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

  • KG, 10.09.2009 - 12 U 216/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines verbotenerweise links abbiegenden

  • OLG Naumburg, 18.02.2013 - 12 U 162/12

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines links in einen Feldweg

  • OLG Brandenburg, 18.02.2013 - 12 U 162/12

    Kollision eines links in einen Feldweg abbiegenden Kraftrads mit einem

  • KG, 21.09.2006 - 12 U 41/06

    Verkehrsunfallhaftung : Kollision eines aus mittlerem Fahrstreifen Wendenden mit

  • OLG Hamm, 13.07.2021 - 7 U 66/20

    Ununterbrochene Mittellinie; faktisches Überholverbot; Überholen in der Kolonne

  • AG Frankenthal, 11.05.2017 - 3a C 19/17

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem auf der Fahrbahn

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 1 U 44/15
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2005 - 1 U 219/04

    Beim Abbiegevorgang vom Fahrzeugführer grundsätzlich zu beachtende

  • LG Potsdam, 22.09.2017 - 6 O 166/17

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Kollision eines Linksabbiegers mit

  • KG, 31.08.2009 - 12 U 129/09

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Kollision eines nachfolgenden

  • OLG Brandenburg, 26.10.2006 - 12 U 71/06

    Haftungsquote bei Verkehrsunfall: Vorliegen einer unklaren Verkehrslage;

  • OLG Koblenz, 08.06.2020 - 12 U 18/20

    Verkehrsunfall - Wendemanöver auf Bundesstraße und Kollision mit Überholer

  • KG, 17.03.2008 - 12 U 10/08

    Haftung für Auffahrunfall beim Fahrstreifenwechsel: Anforderungen an einen

  • LG Braunschweig, 05.04.2018 - 1 O 3734/16

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem links in eine

  • OLG Naumburg, 27.11.2009 - 1 U 48/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem links

  • LG Frankenthal, 23.10.2013 - 2 S 261/12

    Kein Ersatz fiktiver Ab- und Anmeldekosten

  • OLG Stuttgart, 03.07.2007 - 10 U 31/07
  • AG Neuss, 29.03.2017 - 79 C 653/16

    Gleichzeitiges Ausscheren und Überholen an Engstelle: Überholer haftet zu 33 %

  • AG Frankenthal, 31.05.2017 - 3a C 41/17

    Unfall im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit Wenden,

  • LG Bielefeld, 14.09.2007 - 8 O 96/07
  • LG Arnsberg, 25.11.2020 - 2 O 534/17
  • AG Erfurt, 30.06.2021 - 5 C 2136/20

    Haftungsverteilung zwischen einem wendenden, in ein Grundstück abbiegenden und

  • AG Erkelenz, 26.01.2016 - 14 C 407/15

    Haftungsverteilung beim Abbiegen in ein Grundstück und Zusammenstoß mit

  • AG Hattingen, 13.01.2005 - 5 C 162/04

    Verkehrsrecht Sonstiges

  • AG Niebüll, 21.06.2019 - 8 C 28/18

    Verkehrsunfall des nach links in ein Grundstück einbiegenden mit überholenden

  • LG Essen, 01.07.2020 - 11 O 22/18

    Überholen

  • AG Stockach, 29.01.2016 - 1 C 159/15
  • LG Potsdam, 07.09.2018 - 6 O 131/18
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht