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   LG Berlin, 18.06.2002 - 7 S 8/02   

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https://dejure.org/2002,15158
LG Berlin, 18.06.2002 - 7 S 8/02 (https://dejure.org/2002,15158)
LG Berlin, Entscheidung vom 18.06.2002 - 7 S 8/02 (https://dejure.org/2002,15158)
LG Berlin, Entscheidung vom 18. Juni 2002 - 7 S 8/02 (https://dejure.org/2002,15158)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 94 § 2 II Nr. 2
    Sturz vom Behandlungstisch infolge einer Kreislaufschwäche nach Narkose ist nicht versichert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 91
  • VersR 2003, 54
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 107/09

    Umfang der Ausschlussklausel für "Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen und

    Erfasst werden auch Unfälle, zu denen es nach Heilmaßnahmen und Eingriffen kommt, soweit der innere Zusammenhang reicht (LG Karlsruhe, ebenda; LG Berlin, VersR 2003, 54 ).
  • OLG Zweibrücken, 02.09.2003 - 5 U 31/02

    Berücksichtigung sog. Bereitschaftszeiten im Rahmen der Schadensberechnung

    Der Vermögenswert des "Bereitschaftsdienstes" ist deshalb im Sinne eines "Marktwertes" objektivierbar und deshalb auch ersatzpflichtig (so auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 91).
  • OLG Nürnberg, 24.10.2019 - 8 U 2209/18

    Unfallversicherung - Versicherungsausschluss bei Selbststrangulation

    (1) Der Ausschluss bei Eingriffen soll immer dann greifen, wenn sich deren spezifische Gefahr verwirklicht, auch dann, wenn der Eingriff anders verläuft als ursprünglich geplant oder die Gesundheitsschädigung durch Akte verwirklicht wird, die den Eingriff vorbereiten, begleiten oder diesem nachfolgen (zu medizinischen Heilmaßnahmen: OLG Celle, Urteil vom 19. November 2009 - 8 U 107/09 - r+s 2011, 33; LG Berlin, Urteil vom 18. Juni 2002 - 7 S 8/02 - r+s 2002, 439).
  • LG Dortmund, 23.02.2011 - 2 O 253/10

    Invaliditätsentschädigung durch die private Unfallversicherung beim Ausschluss

    Eine Schädigung tritt beispielsweise nur zufällig aus Anlass einer Heilbehandlung ein, wenn der Patient auf dem Weg zu einer ärztlichen Behandlung oder in einer Arztpraxis stürzt (BGH aaO), nicht jedoch bei einem Sturz aufgrund einer Kreislaufschwäche, welche auf die vorangegangene ärztliche Betäubung bei einer Operation zurückzuführen ist (LG Berlin VersR 2003, 54).
  • OLG Celle, 29.11.2013 - 8 U 149/13

    Unfallversicherung; Ausschlusstatbestand; Heilmaßnahme

    Erfasst ist aber ein Sturz aufgrund einer Kreislaufschwäche, welche auf die vorangegangene ärztliche Betäubung bei einer Operation zurückzuführen ist (vgl. LG Berlin, VersR 2003, 54).
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