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   OLG Schleswig, 18.02.1999 - 16 U 77/98   

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https://dejure.org/1999,15244
OLG Schleswig, 18.02.1999 - 16 U 77/98 (https://dejure.org/1999,15244)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.02.1999 - 16 U 77/98 (https://dejure.org/1999,15244)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. Februar 1999 - 16 U 77/98 (https://dejure.org/1999,15244)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 2 II Nr. 2
    Leistungsausschluss gem. § 2 II Nr. 2 AUB 88 bei ärztlichem Eingriff ohne ausreichende vorherige Aufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 587
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Saarbrücken, 09.07.2014 - 5 U 89/13

    Eintrittspflicht einer privaten Unfallversicherung für Folgen einer

    Das Verletzen der Beckenarterie beim Einsetzen der Stentprothese im Rahmen der Operation vom 5.12.2011 war demnach ein bedingungsgemäßer Unfall (vgl. für einen ähnlichen Fall - Verletzung der Venenwand bei einer Herzkatheteruntersuchung - OLG Schleswig, VersR 2003, 587).

    Die Klausel gilt nicht nur für die Fälle kunstgerecht durchgeführter Heilmaßnahmen, sondern auch dann, wenn dem Arzt oder sonstigen Behandler Fehler unterlaufen sind (so die wohl einhellige Auffassung in Literatur und Rechtsprechung; siehe z.B. Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Ziff. 5 AUB 2010, Rdn. 82 und Rdn. 80; Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, Ziff. 5 AUB 2008, Rdn. 57; Marlow, r+s 2004, 353; OLG Celle, VersR 2010, 803; OLG Stuttgart, VersR 2007, 786; OLG Schleswig, VersR 2003, 587; OLG Karlsruhe, r+s 2002, 393; OLG Hamm, VersR 1979, 1100).

    (b) Nach Maßgabe dieser Grundsätze besteht für den vorliegenden Fall kein Zweifel am Ausschluss des Versicherungsschutzes gemäß § 3 Abs. 2 h BUZV (siehe für einen vergleichbaren Fall einer Gefäßschädigung [bei einer Herzkatheteruntersuchung], OLG Schleswig, VersR 2003, 587).

  • OLG Stuttgart, 25.08.2005 - 7 U 94/05

    Unfallversicherung: Versicherungsschutz für den durch Einatmen von Hustensaft

    Es darf sich also nicht nur um eine Schädigung handeln, die lediglich zufällig aus Anlass einer Heilbehandlung eingetreten ist und zu den Risiken des täglichen Lebens zählt (BGH VersR 1988, 1148 [1149]; OLG Koblenz NVersZ 2002, 216; OLG Saarbrücken VersR 1997, 956 [958]; OLG Schleswig VersR 2003, 587; OLG Hamm VersR 1979, 1100).
  • LG Dortmund, 23.02.2011 - 2 O 253/10

    Invaliditätsentschädigung durch die private Unfallversicherung beim Ausschluss

    Denn auch Schäden, die durch einen ärztlichen Kunstfehler entstanden sind, werden von dem Ausschluss erfasst (OLG Hamm VersR 1979, 1100; OLG Schleswig VersR 2003, 587, zustimmend Marlow r+s 2004, 353 (356); Leverenz, a.a.O., Rdnr. 29; Kloth, aaO; Mangen, Versicherungsrechtshandbuch, 2. Aufl., Rdnr. 83).
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