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   OLG Jena, 05.12.2001 - 7 U 516/01   

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https://dejure.org/2001,9883
OLG Jena, 05.12.2001 - 7 U 516/01 (https://dejure.org/2001,9883)
OLG Jena, Entscheidung vom 05.12.2001 - 7 U 516/01 (https://dejure.org/2001,9883)
OLG Jena, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - 7 U 516/01 (https://dejure.org/2001,9883)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kein Haftungsausschluss für die nicht selbst auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätigen Unternehmer (§ 106 Abs. 3 SGB VII)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB VII § 106 Abs. 3 Alt. 3; BGB § 823; BGB § 831; BGB § 847
    Das Haftungsprivileg des § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII gilt für Unternehmer nur bei persönlicher Tätigkeit auf einer gemeinsamen Betriebsstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsprivilegierung der an einem Unfall beteiligten Unternehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 598
  • BauR 2003, 1595
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Nürnberg, 17.06.2014 - 4 U 1706/12

    Haftung für Arbeitsunfall: Vertragliche Übernahme der

    Die verbliebenen Haftpflichtigen sind in diesen Fällen in Höhe des Verantwortungsteils freigestellt, der auf den privilegierten Schädiger im Innenverhältnis entfiele, wenn man seine Haftungsprivilegierung hinweg denkt, wobei unter "Verantwortungsteil" die Zuständigkeit für die Schadensverhütung und damit der Eigenanteil des betreffenden Schädigers in der Schadensentstehung zu verstehen ist (BGH, Urteil vom 22.01.2008, NJW 2008, 2116; BGB, Urteil vom 10.05.2005, NZV 2005, 456; OLG Jena, Urteil vom 05.12.2001, VersR 2003, 598; Geigel, Haftpflichtprozess, 26. Aufl., 31. Kap., Rn 92 - 94; Lemcke, r + s 2006, 52 ff; Waltermann, NJW 2004, 901 ff).
  • OLG Köln, 20.12.2018 - 3 U 19/18
    Diese Haftungsprivilegierung gilt jedoch nach allgemeiner Meinung bereits im Ansatz nicht zugunsten eines nicht selbst in Person vor Ort tätigen Unternehmers wie es bei den Beklagten zu 1) und 3) - beides keine natürlichen, sondern juristische Personen - der Fall ist (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1027; BGH NJW 2015, 940; BGH VersR 2014, 1395; OLG Jena VersR 2003, 598; OLG Zweibrücken NJW-RR 2012, 94).
  • OLG Köln, 20.12.2018 - 3 U 19/18 U 45/18
    Diese Haftungsprivilegierung gilt jedoch nach allgemeiner Meinung bereits im Ansatz nicht zugunsten eines nicht selbst in Person vor Ort tätigen Unternehmers wie es bei den Beklagten zu 1) und 3) - beides keine natürlichen, sondern juristische Personen - der Fall ist (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1027 ; BGH NJW 2015, 940 ; BGH VersR 2014, 1395 ; OLG Jena VersR 2003, 598 ; OLG Zweibrücken NJW-RR 2012, 94 ).
  • OLG Naumburg, 09.07.2003 - 7 W 16/03

    Streitwert für selbstständiges Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln

    Der Senat hat bereits entschieden, dass sich der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens nach dem Wert des Hauptverfahrens richtet, weil es dieses beweisrechtlich vorbereitet (Beschl. v. 05.03.1999 - 7 W 8/99 - , MDR 1999, 1093; h. M.: OLG Naumburg, OLG-Report 2000, 278; OLG Celle, MDR 1993, 1019; OLG Dresden, JurBüro 1998, 318; OLG München, BauR 2003, 1595 ff; OLG Düsseldorf, BauR 2001, 1785 ff; OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2001, 163; so auch Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 11. A., Rdn. 4024 a m. w. Nw.).
  • OLG Koblenz, 18.11.2014 - 3 U 64/14

    Haftung eines Bauunternehmers für Folgen eines Stromschlags anlässlich

    Die Haftungsprivilegierung ist vielmehr auf die für die Unternehmen beteiligten Tätigen beschränkt (BGH, Urteil vom 3. Juli 2001 - VI ZR 284/00 - BGHZ 148, 214 ff. = ZIP 2001, 1430 ff. = VersR 2001, 1028 ff., [...] Rn. 12 m.w.N.; OLG Jena, Urteil vom 5. Dezember 2001 - 7 U 516/01 - ZfS 2002, 578 f. = VersR 2003, 598 f., [...] Rn. 33; Schmitt, SGB VII , Gesetzliche Unfallversicherung, 4. Auflage 2009, § 106 Rn.11).
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