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   OLG Bremen, 26.03.2002 - 3 U 84/01   

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OLG Bremen, 26.03.2002 - 3 U 84/01 (https://dejure.org/2002,4730)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26.03.2002 - 3 U 84/01 (https://dejure.org/2002,4730)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26. März 2002 - 3 U 84/01 (https://dejure.org/2002,4730)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Schmerzensgeldes wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Schwere der Gesundheitsbeeinträchtigung; Keine Entschädigung für den Tod oder die Verkürzung der Lebenserwartung eines Säuglings; Ausgleichspflicht für immaterielle Beeinträchtigungen

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 253; BGB § 847 Abs. 1 a. F.
    Kriterien für die Bemessung des Schmerzensgeldes nach ärztlichem Behandlungsfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1192
  • VersR 2003, 779
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91

    Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers

    Auszug aus OLG Bremen, 26.03.2002 - 3 U 84/01
    Dagegen fällt der Grad des Verschuldens auf Seiten der Beklagten nicht entscheidend ins Gewicht (BGHZ 120, 1, 7 = MDR 1993, 123; OLG Schleswig VersR 1999, 632 = OLGRep 1999, 46).

    Sie kann aber insbesondere bei Fällen der vorliegenden Art durch ein Schmerzensgeld gegenüber dem Geschädigten nicht erfüllt werden (BGHZ 120, 1, 7; OLG Schleswig a.a.O.).

    Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes waren daher maßgeblich zu berücksichtigen die Schwere der Gesundheitsbeeinträchtigungen des Kindes, das dadurch bedingte Leiden, und dessen Dauer (BGHZ 120, 1, 7 ff.), wobei zu beachten ist, dass der Schmerzensgeldanspruch nach § 847 BGB nach der Wertung des Gesetzgebers weder für den Tod noch für die Verkürzung der Lebenserwartung eine Entschädigung vorsieht (BGH VersR 1998, 1034, 1036 = MDR 1998, 1029, 1030).

  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

    Auszug aus OLG Bremen, 26.03.2002 - 3 U 84/01
    Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes waren daher maßgeblich zu berücksichtigen die Schwere der Gesundheitsbeeinträchtigungen des Kindes, das dadurch bedingte Leiden, und dessen Dauer (BGHZ 120, 1, 7 ff.), wobei zu beachten ist, dass der Schmerzensgeldanspruch nach § 847 BGB nach der Wertung des Gesetzgebers weder für den Tod noch für die Verkürzung der Lebenserwartung eine Entschädigung vorsieht (BGH VersR 1998, 1034, 1036 = MDR 1998, 1029, 1030).
  • OLG Schleswig, 14.05.1998 - 7 U 87/96

    Kein nur symbolisches Schmerzensgeld bei Tod nach achttägigem Koma

    Auszug aus OLG Bremen, 26.03.2002 - 3 U 84/01
    Dagegen fällt der Grad des Verschuldens auf Seiten der Beklagten nicht entscheidend ins Gewicht (BGHZ 120, 1, 7 = MDR 1993, 123; OLG Schleswig VersR 1999, 632 = OLGRep 1999, 46).
  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 418/99

    Bejahung eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Bremen, 26.03.2002 - 3 U 84/01
    Ein grober Behandlungsfehler liegt nicht bereits bei einer Verletzung des maßgeblichen ärztlichen Standards vor; er setzt vielmehr neben einem eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse die Feststellung voraus, dass der Arzt einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH NJW 2001, 2792 = BGHRep 2001, 687; BGH NJW 2001, 2794 = BGHRep 2001, 684; BGH NJW 2001, 2795, 2796 = BGHRep2001, 683).
  • BGH, 29.05.2001 - VI ZR 120/00

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Bremen, 26.03.2002 - 3 U 84/01
    Ein grober Behandlungsfehler liegt nicht bereits bei einer Verletzung des maßgeblichen ärztlichen Standards vor; er setzt vielmehr neben einem eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse die Feststellung voraus, dass der Arzt einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH NJW 2001, 2792 = BGHRep 2001, 687; BGH NJW 2001, 2794 = BGHRep 2001, 684; BGH NJW 2001, 2795, 2796 = BGHRep2001, 683).
  • BGH, 19.06.2001 - VI ZR 286/00

    Begriff des groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Bremen, 26.03.2002 - 3 U 84/01
    Ein grober Behandlungsfehler liegt nicht bereits bei einer Verletzung des maßgeblichen ärztlichen Standards vor; er setzt vielmehr neben einem eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse die Feststellung voraus, dass der Arzt einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH NJW 2001, 2792 = BGHRep 2001, 687; BGH NJW 2001, 2794 = BGHRep 2001, 684; BGH NJW 2001, 2795, 2796 = BGHRep2001, 683).
  • BGH, 08.02.2022 - VI ZR 409/19

    Schmerzensgeldbemessung in Arzthaftungssachen: Gesichtspunkt der Genugtuung;

    So kann ein dem Arzt aufgrund grober Fahrlässigkeit unterlaufener Behandlungsfehler dem Schadensfall sein besonderes Gepräge geben (vgl. OLG Oldenburg, GesR 2018, 790, juris Rn. 30; OLG Köln, VersR 2003, 860, juris Rn. 15; dasselbe, VersR 2013, 113, juris Rn. 40; OLG Naumburg, VersR 2002, 1295, juris Rn. 127; dasselbe, VersR 2008, 415, juris Rn. 4; OLG Koblenz VersR 1989, 629, juris Rn. 34; OLG Saarbrücken NJW 1975, 1467, 1468; MünchKommBGB/Oetker, 8. Auflage, § 253 Rn. 48; jurisPK-BGB/Vieweg/Lorz, § 253 Rn. 82 [Stand: 1. Juni 2021]; Soergel-Ekkenga/Kuntz, BGB 13. Aufl., § 253 Rn. 20; Deutsch/Spickhoff, Medizinrecht, 7. Aufl., Rn. 311, 374; aA OLG Bremen, VersR 2003, 779, juris Rn. 4, 7; Grüneberg/ders., 81. Aufl., § 253 Rn. 4 und NK-BGB/Huber, 4. Aufl., § 253 Rn. 27).
  • OLG Hamm, 07.11.2012 - 30 U 80/11

    Inhaber haftet für lebensgefährliche Missverständnisse in einem Münsterländer

    Bei der Bemessung der nach § 253 Abs. 2 BGB zu gewährenden billigen Entschädigung sind die Schwere der Verletzungen, das durch diese bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers in Betracht zu ziehen (OLG Köln, VersR 2003, S. 602, 603 m.w.N.; OLG Oldenburg NJW-RR 2007, 1468), wobei der Grad des Verschuldens des Schädigers regelmäßig nicht entscheidend ins Gewicht fällt, wenn diesem "nur" Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (OLG Saarbrücken NJW 2008, 1166; OLG Bremen, VersR 2003, S. 779).
  • OLG Oldenburg, 24.10.2018 - 5 U 102/18

    Arzthaftung wegen Verbleibens der Metallspitze eines Trokars im Kniegelenk des

    Soweit teilweise die Ansicht vertreten wird, dass im Arzthaftungsprozess der Verschuldensgrad bei der Schmerzensgeldbemessung generell außer Betracht zu bleiben habe (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. August 2003 - 8 U 190/01 -, juris Rn. 40; für [grob] fahrlässige Pflichtverletzungen: Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 26. März 2002 - 3 U 84/01 -, juris Rn. 7; OLG Köln, Teilurteil vom 09. Januar 2002 - 5 U 91/01 -, juris Rn. 32; a.A. Soergel-Ekkenga/Kuntz, 13. Aufl., § 253 Rn. 20; diff.
  • OLG Hamm, 16.12.2014 - 26 U 81/14

    "Nur" 4.000 Euro Schmerzensgeld für behandlungsfehlerhafte zahnprothetische

    Bei der Bemessung der nach § 253 Abs. 2 BGB zu gewährenden billigen Entschädigung sind die Schwere der Verletzungen, das dadurch bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers in Betracht zu ziehen, wobei der Grad des Verschuldens in Arzthaftungssachen regelmäßig nicht entscheidend ins Gewicht fällt (vgl. OLG Oldenburg, VersR 2010, 1221; OLG Bremen, VersR 2003, 779; OLG Köln, VersR 2003, 602).
  • OLG Hamm, 21.11.2014 - 26 U 80/13

    Dünndarmverschluss zu spät behandelt - 90.000 Euro Schmerzensgeld

    Bei der Bemessung der nach § 253 Abs. 2 BGB zu gewährenden billigen Entschädigung sind die Schwere der Verletzungen, das dadurch bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers in Betracht zu ziehen, wobei der Grad des Verschuldens in Arzthaftungssachen regelmäßig nicht entscheidend ins Gewicht fällt (vgl. OLG Oldenburg, VersR 2010, 1221; OLG Bremen, VersR 2003, 779; OLG Köln, VersR 2003, 602).
  • LG Leipzig, 08.11.2019 - 5 O 758/19

    Tödlicher Verkehrsunfall - Hinterbliebenengeld für Eltern eines getöteten

    Diese liegt auch im Rahmen dessen, was andere Gerichte in vergleichbaren Fällen schwerster, innerhalb kurzer Zeit zum Tod führender Gesundheitsschäden für angemessen erachtet haben (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. Februar 2014 - 7 U 30/11 -, Rn. 13, juris mit Hinweis auf OLG Bremen, VersR 2003, 779: 10.0000 DM bei Tod nach 3 Tagen; OLG Koblenz, NJW 2003, 442: 12.000 DM bei Tod nach 8 Tagen; OLG Köln VersR 2000, 974: 10.000 DM bei Tod nach 5 Tagen und OLG Schleswig, NJW-RR 1998, 1404: 10.000 DM bei Tod nach 7 Tagen).
  • OLG Oldenburg, 27.05.2009 - 5 U 43/08

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung vor einer Koloskopie; Aushändigung

    Bei der Bemessung der nach § 253 Abs. 2 BGB zu gewährenden billigen Entschädigung sind die Schwere der Verletzungen, das durch diese bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers in Betracht zu ziehen (OLG Köln VersR 2003, 602, 603), wobei der Grad des Verschuldens des Schädigers in Arzthaftungsfällen regelmäßig nicht entscheidend ins Gewicht fällt (OLG Bremen VersR 2003, 779).
  • OLG Oldenburg, 23.07.2008 - 5 U 28/08

    Pflichten des behandelnden Arztes bei positiver Hämokultfeststellung;

    35 Bei der Bemessung der nach § 847 BGB a.F. zu gewährenden billigen Entschädigung sind die Schwere der Verletzungen, das durch diese bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers in Betracht zu ziehen (Oberlandesgericht Köln, VersR 2003, S. 602, 603 m.w.N.), wobei letzterer in Arzthaftungsfällen regelmäßig nicht entscheidend ins Gewicht fällt (Oberlandesgericht Bremen, VersR 2003, S. 779 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 02.08.2006 - 5 U 16/06

    Geltendmachung eines erhöhten Schmerzensgeldes wegen einer ohne Einwilligung der

    4.) Bei der Bemessung der nach § 847 BGB a.F., § 253 Abs. 2 BGB n.F. zu gewährenden billigen Entschädigung sind die Schwere der Verletzungen, das durch diese bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers in Betracht zu ziehen (Oberlandesgericht Köln, VersR 2003, S. 602, 603 m.w.N.), wobei der Grad des Verschuldens des Schädigers in Arzthaftungsfällen regelmäßig nicht entscheidend ins Gewicht fällt (Oberlandesgericht Bremen, VersR 2003, S. 779 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 22.06.2007 - 318 O 213/06

    Tierhalterhaftung: Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines durch einen

    Zu den Bemessungsgrundlagen zählen demnach regelmäßig Dauer, Art und Schwere der Beeinträchtigung des Wohlbefindens (BGHZ 138, 388, 391; OLG Oldenburg, VersR 1996, 726, 727; OLG Bremen, VersR 2003, 779) sowie der Grad des Verschuldens und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Schädigers (BGH, NJW 1993, 1531, 1532).
  • OLG Oldenburg, 28.05.2008 - 5 U 28/06

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei bleibender Hirnschädigung

  • LG Aurich, 03.11.2020 - 5 O 1507/18

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen fehlerhafter ärztlicher

  • AG Rüsselsheim, 11.07.2013 - 3 C 479/13

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung / Faktische Annullierung /

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