Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 31.01.2003

Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.07.2003 - 3 U 49/03   

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https://dejure.org/2003,3287
OLG Köln, 29.07.2003 - 3 U 49/03 (https://dejure.org/2003,3287)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.07.2003 - 3 U 49/03 (https://dejure.org/2003,3287)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - 3 U 49/03 (https://dejure.org/2003,3287)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Beschädigung eines Pkw beim Abladen nach einem Abschleppvorgang; Bestehen eines Frachtvertrages; Haftungsausschluss des Frachtführers; Unvermeidbarkeit und Unabwendbarkeit des Schadens; Leistung von Wertersatz und Sachverständigenkosten; Ausschluss ...

  • Judicialis

    HGB § 347; ; HGB § ... 407; ; HGB § 418 Abs. 2 Satz 2; ; HGB § 421; ; HGB § 425 Abs. 1; ; HGB § 426; ; HGB § 429 Abs. 2; ; HGB § 430; ; HGB § 432 Satz 2; ; HGB § 439 Abs. 1 Satz 1; ; StVG § 7; ; BGB § 276; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 823; ; BGB § 831

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 407; HGB § 421; HGB § 425; HGB § 426; HGB § 429
    Frachtrechtliche Haftung des im Auftrag des ADAC tätigen Abschleppunternehmens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB §§ 407 421 425 Abs. 1 § § 426, 429 Abs. 2
    Haftung des im Auftrag des ADAC tätigen Abschleppunternehmens aus Frachtvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 209
  • VersR 2004, 1438
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2003 - 3 U 49/03
    Die Unvermeidbarkeit und Unabwendbarkeit des Schadens sind anhand des Maßstabes eines "idealen" Frachtführers zu bestimmen, der eine über den gewöhnlichen Durchschnitt erheblich hinausgehende Aufmerksamkeit, Geschicklichkeit und Umsicht sowie ein geistesgegenwärtiges und sachgemäßes Handeln im Rahmen des Menschenmöglichen an den Tag legt (vgl. BGH NJW 1991, 1171 für § 7 StVG).
  • OLG Hamm, 21.04.2016 - 18 U 17/14

    Haftung des Frachtführers für die Beschädigung von Transportgut aufgrund eines

    Wird hingegen das geschleppte Fahrzeug in die Obhut des Schleppers genommen, vor allem wenn es unbemannt ist, ist ein solcher Vertrag als Frachtvertrag zu qualifizieren (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil v. 24.02.2010 - 5 U 345/09 -, juris Rn.18; OLG Köln VersR 2004, 1438; Koller, Transportrecht, 8. Aufl., § 407 Rdnr. 19; Merkt, in: Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl. 2014, § 407 Rdnr. 14).

    Der anzuwendende Sorgfaltsmaßstab orientiert sich, wie das Landgericht zu Recht angenommen hat, in Anlehnung an § 7 Abs. 2 StVG a.F. an einem "idealen" Frachtführer , der eine über den gewöhnlichen Durchschnitt erheblich hinausgehende Aufmerksamkeit, Geschicklichkeit und Umsicht sowie ein geistesgegenwärtiges und sachgemäßes Handeln im Rahmen des Menschenmöglichen an den Tag legt (vgl. BGHZ 113, 164, 165 zu § 7 StVG a.F. ; OLG Köln, Urteil v. 29.07.2003 - 3 U 49/03 -, juris Rn. 7; Schaffert, in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl. 2009, § 426 Rdnr. 5; Koller, aaO, § 426 Rdnr. 4).

  • OLG Saarbrücken, 24.02.2010 - 5 U 345/09

    Frachtgeschäft: Abgrenzung von Fracht-, Lohnfuhr- und Schleppvertrag;

    Sobald der Schlepper ein Fahrzeug zur Beförderung übernommen und während des Schleppvorgangs die alleinige Verantwortung für die Sicherheit hat, während der Auftraggeber keine Möglichkeit zur Einflussnahme hat, ist im Regelfall der Transporterfolg geschuldet und ein Frachtvertrag anzunehmen (OLG Köln, VersR 2004, 1438; Merkt in: Baumbach/Hopt, HGB, 34.Aufl., § 407 Rdn. 13; Koller, Transportrecht, 6.Aufl., § 407 Rdn. 19).
  • OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 19 U 30/04

    Haftung für unvollständige und fehlerhafte Angaben im Emissionsprospekt einer

    Für einen Anleger, dem das Wahlrecht noch eingeräumt war, vertritt das Oberlandesgericht Braunschweig im Urteil vom 26.11.2003, Az. 3 U 49/03 (Anl. K 83 d.A.), ohne seine Entscheidung darauf zu stützen, die Auffassung, seit dem Bekanntwerden der konkreten Beanstandungen durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen im Schreiben vom 29.03.1999 hätten die Prospektverantwortlichen darauf hinweisen müssen.
  • OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 19 U 31/04

    Prospekthaftung: Prospektpflichtige Umstände; Hinweispflicht auf Bedenken von

    Derartiges ist - wie dargelegt - ausgeschlossen (so auch OLG Braunschweig, Urteil v. 26.11.2003 - Az.: 3 U 49/03 [Anl. K 41 d.A.]).
  • OLG Koblenz, 23.02.2006 - 12 U 230/05
    Bei einem Abschleppvertrag, der darauf gerichtet ist, einen defekten Pkw zur Reparaturwerkstatt zu bringen, handelt es sich zwar regelmäßig um einen Frachtvertrag im Sinne von § 407 HGB (vgl. OLG Köln VersR 2004, 1438 [OLG Köln 29.07.2003 - 3 U 49/03] ; LG Frankfurt VersR 2002, 1260 f.).
  • LG Bonn, 03.03.2022 - 8 S 193/21
    29.7.2003 - 3 U 49/03, BeckRS 2010, 4473).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 31.01.2003 - 23 U 9/02 RhSch   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6809
OLG Karlsruhe, 31.01.2003 - 23 U 9/02 RhSch (https://dejure.org/2003,6809)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.01.2003 - 23 U 9/02 RhSch (https://dejure.org/2003,6809)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Januar 2003 - 23 U 9/02 RhSch (https://dejure.org/2003,6809)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Deutliche Herabsetzung der Fahrt eines Binnenschiffes wegen Vermeidung einer Grundberührung; Warnung der nachfolgenden Schifffahrt in besonderer Weise; Geltung der Grundsätze über den Anscheinsbeweis für das festzustellende Mitverschulden; Havarie durch Anfahren von ...

  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; RhSchPVO § 1.04; ; BinSchG § 92c

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 237
  • VersR 2004, 1438
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 05.12.1978 - 3 U 75/78
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2003 - 23 U 9/02
    Seine Interessenten hätten bei dieser Sachlage Tatsachen behaupten und beweisen müssen, die geeignet gewesen wären, den gegen die Schiffsführung von MS "K." sprechenden Anscheinsbeweis zu erschüttern (vgl. RhSchOG Köln, VersR 1978, 344 und 1979, 439).

    Erfahrungsgemäß ist ein derartiger Unfall in der Schifffahrt - ähnlich wie im Straßenverkehr - regelmäßig nur mit mangelnder Aufmerksamkeit oder zu dichtem Auflaufen oder einer überhöhten Geschwindigkeit auf Seiten des auffahrenden Schiffes erklärbar (RhSchOG Köln, VersR 1979, 439, 440).

  • OLG Köln, 20.05.1977 - 3 U 11/77
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2003 - 23 U 9/02
    Seine Interessenten hätten bei dieser Sachlage Tatsachen behaupten und beweisen müssen, die geeignet gewesen wären, den gegen die Schiffsführung von MS "K." sprechenden Anscheinsbeweis zu erschüttern (vgl. RhSchOG Köln, VersR 1978, 344 und 1979, 439).
  • OLG Köln, 20.03.2018 - 3 U 209/13

    Havarie der "Waldhof"

    Damit kann auch dahinstehen, ob angesichts der massiven Pflichtverstöße der Schiffsführung des TMS "X" in Form der gravierend fehlerhaften Beladung i.S.d. § 1.07 Nr. 3 RheinSchPV - von der die Klägerin auf der Grundlage des WSV-Berichts und des Gutachtens des Sachverständigen C selbst ausgeht - sowie der unterbliebenen Warnung des übrigen Schiffsverkehrs über die erhebliche Instabilität des Schiffes auch im Lichte des hier für eine mögliche Haftungsverteilung allein zur Anwendung kommenden § 92c BinSchG ausnahmsweise die demgegenüber, wenn man denn überhaupt eine solche annehmen wollte, allenfalls relativ geringfügige Pflichtverletzung der Schiffsführung des GMS "B" so weit zurücktritt, dass eine Haftungsquote nicht auszusprechen wäre (vgl. hierzu etwa: Rheinschifffahrtsobergericht Karlsruhe, Urt. v. 31.01.2003 - 23 U 9/02 RhSch, zit. nach juris).
  • KG, 07.10.2021 - 22 U 25/21

    Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzansprüchen wegen (Kleinfahrzeug-)

    Eine Haftungsquote kommt im Ergebnis einer Abwägung nach § 92c Abs. 1 BinSchG bzw. § 254 Abs. 1 BGB i.V.m. § 404 BGB also nur in Betracht, wenn auch ein ursächliches Mitverschulden des Versicherungsnehmers der Klägerin feststehen würde (vgl. auch Rheinschifffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 31. Januar 2003 - 23 U 9/02 RhSch - juris Rn. 31: "festzustellende Mitverschulden", Rn. 31 bis Rn. 35) und dem Beklagten gegen den Versicherungsnehmer der Klägerin ebenfalls dem Grunde nach ein Schadenersatzanspruch wegen eines (Mit-) Verschuldens des Zedenten i.V.m. § 92b BinSchG zustände.
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