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   OLG Hamm, 06.08.2003 - 20 U 100/03   

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https://dejure.org/2003,3656
OLG Hamm, 06.08.2003 - 20 U 100/03 (https://dejure.org/2003,3656)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.08.2003 - 20 U 100/03 (https://dejure.org/2003,3656)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. August 2003 - 20 U 100/03 (https://dejure.org/2003,3656)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Erstattungspflicht einer privaten Krankenversicherung für psychotherapeutische Behandlungen auf approbierte Ärzte; Vereinbarkeit allgemeiner Versicherungsbedingungen mit den gesetzlichen Anforderungen für allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB); ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 76 § 1; MBKK 76 § 4; BGB § 307
    Versicherungsschutz für Psychotherapie kann auf Behandlungen durch approbierte Ärzte beschränkt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Vereinbarkeit der §§ 1, 4 MB/KK mit dem PsychThG

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherungsschutz für Psychotherapie - Private Krankenversicherung darf ihn davon abhängig machen, dass der Psychotherapeut Arzt ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MBKK 76 § 4
    Krankenversicherung: wirksame Klauseln über Versicherungsschutz-Beschränkung auf Behandlungen durch niedergelassene Ärzte sowie bei psychotherapeutischer Behandlung auf Leistungen approbierter Ärzte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3356
  • NJW 2005, 320 (Ls.)
  • VersR 2004, 321
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 26.02.2003 - 5 U 89/01

    Wirksamkeit formularmäßiger Versicherungsschutz-Begrenzung für Psychotherapie

    Auszug aus OLG Hamm, 06.08.2003 - 20 U 100/03
    Außerdem gibt es private Krankenversicherungsverträge, nach welchen der Versicherer die Kosten einer Behandlung durch nichtärztliche Psychotherapeuten übernimmt; auch dadurch sind die ärztlichen Psychotherapeuten entlastet (vgl. nur OLG Köln, VersR 2003, 899).

    Dem entspricht es, dass andere Krankenversicherer nur eine begrenzte Stundenzahl psychotherapeutischer Behandlung erstatten (vgl. OLG Köln, VersR 2003, 899: Begrenzung auf 20 Sitzungen pro Jahr wirksam; OLG Oldenburg, VersR 2002, 696: Erfordernis der Veranlassung durch einen Arzt und Begrenzung auf 30 Sitzungen pro Jahr wirksam; vgl. ferner BGH, VersR 1999, 745: Begrenzung auf 30 Sitzungen während der Vertragsdauer unwirksam).

  • BGH, 17.03.1999 - IV ZR 137/98

    Beschränkung psychotherapeutischer Behandlung auf "höchstens 30 Sitzungen" in

    Auszug aus OLG Hamm, 06.08.2003 - 20 U 100/03
    Dem entspricht es, dass andere Krankenversicherer nur eine begrenzte Stundenzahl psychotherapeutischer Behandlung erstatten (vgl. OLG Köln, VersR 2003, 899: Begrenzung auf 20 Sitzungen pro Jahr wirksam; OLG Oldenburg, VersR 2002, 696: Erfordernis der Veranlassung durch einen Arzt und Begrenzung auf 30 Sitzungen pro Jahr wirksam; vgl. ferner BGH, VersR 1999, 745: Begrenzung auf 30 Sitzungen während der Vertragsdauer unwirksam).
  • OLG Oldenburg, 26.09.2001 - 2 U 171/01

    Krankenversicherung; Krankheitskosten; Krankengeldtageversicherung;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.08.2003 - 20 U 100/03
    Dem entspricht es, dass andere Krankenversicherer nur eine begrenzte Stundenzahl psychotherapeutischer Behandlung erstatten (vgl. OLG Köln, VersR 2003, 899: Begrenzung auf 20 Sitzungen pro Jahr wirksam; OLG Oldenburg, VersR 2002, 696: Erfordernis der Veranlassung durch einen Arzt und Begrenzung auf 30 Sitzungen pro Jahr wirksam; vgl. ferner BGH, VersR 1999, 745: Begrenzung auf 30 Sitzungen während der Vertragsdauer unwirksam).
  • LG Hamburg, 21.06.2001 - 332 O 82/01
    Auszug aus OLG Hamm, 06.08.2003 - 20 U 100/03
    Entgegen der Auffassung des Klägers und des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 21.06.2001 - 332 O 82/01 -, PsychR 2002, 22) ordnet dieses Gesetz nicht an, im Rahmen einer privaten Krankenversicherung die Psychologischen Psychotherapeuten den Ärzten gleichzustellen.
  • OLG Karlsruhe, 04.03.1999 - 12 U 265/98
    Auszug aus OLG Hamm, 06.08.2003 - 20 U 100/03
    Ebenso ist offenkundig, dass es für die Beklagte gerade auch bei psychotherapeutischen Behandlungen, anders als in vielen sonstigen Bereichen mit offenkundigerem Krankheitsbild, besonders schwierig ist, die Notwendigkeit des Ob einer Behandlung und - erst recht - des Umfangs einer solchen Behandlung zu überprüfen (vgl. auch OLG Karlsruhe, r+s 1999, 292; OLG Köln, VersR 1992, 1345 f.).
  • BGH, 21.02.2001 - IV ZR 11/00

    Ausschluß der Leistungen für Behandlungen durch Ehegatten, Kinder oder Eltern in

    Auszug aus OLG Hamm, 06.08.2003 - 20 U 100/03
    Dies würde voraussetzen, dass die Beklagte entgegen den Geboten von Treu und Glauben einseitig eigene Interessen auf Kosten der Versicherungsnehmer durchzusetzen suchte, ohne von vornherein auch deren Belange hinreichend zu berücksichtigen (vgl. etwa BGH, VersR 2001, 576 unter 3 b m.w.N. - zu § 9 Abs. 1 AGBG).
  • BGH, 22.05.1991 - IV ZR 232/90

    Umfang der Eintrittspflicht des privaten Krankenversicherers für Psychotherapie

    Auszug aus OLG Hamm, 06.08.2003 - 20 U 100/03
    Die Wirksamkeit der Klauseln ist dann aus den Gründen zu bejahen, welche der Bundesgerichtshof in seinem - den Parteien bekannten - Urteil vom 22.05.1991 (VersR 1991, 911) angeführt hat.
  • OLG Köln, 26.03.1992 - 5 U 126/91

    Leistungsausschluß bei Psychotherapie

    Auszug aus OLG Hamm, 06.08.2003 - 20 U 100/03
    Ebenso ist offenkundig, dass es für die Beklagte gerade auch bei psychotherapeutischen Behandlungen, anders als in vielen sonstigen Bereichen mit offenkundigerem Krankheitsbild, besonders schwierig ist, die Notwendigkeit des Ob einer Behandlung und - erst recht - des Umfangs einer solchen Behandlung zu überprüfen (vgl. auch OLG Karlsruhe, r+s 1999, 292; OLG Köln, VersR 1992, 1345 f.).
  • BGH, 18.02.2009 - IV ZR 11/07

    Anspruch gegen eine private Krankenversicherung auf Erstattung der Kosten für die

    Schon wegen der grundlegenden Strukturunterschiede beider Systeme können Versicherte einer privaten Krankenversicherung nicht erwarten, in gleicher Weise versichert zu sein wie die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (st. Rspr., vgl. u.a. Senatsurteile vom 15. Februar 2006 - IV ZR 192/04 - VersR 2006, 641 unter II 3; 21. Februar 2001 - IV ZR 11/00 - VersR 2001, 576 unter 3 b a.A. m.w.N; 22. Mai 1991 - IV ZR 232/90 - VersR 1991, 911 unter 2 b; OLG Hamm VersR 2004, 321).
  • OLG Celle, 05.08.2004 - 8 U 169/03

    Auswirkung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) auf das privatrechtliche

    Hierbei kann offen bleiben, ob noch das AGBG Anwendung findet, da der Vertrag vor dem 31. Dezember 2001 abgeschlossen wurde oder ob bereits die §§ 305 ff. BGB heranzuziehen sind, da es sich bei dem Versicherungsvertrag um ein Dauerschuldverhältnis handelt, für das nach Ablauf der Übergangsfrist gem. Art. 229 § 5 S. 2 EGBGB ab dem 1. Januar 2003 die Vorschriften des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes gelten (vgl. hierzu OLG Hamm VersR 2004, 321).
  • LG Köln, 07.01.2004 - 23 S 68/03

    Klausel über Kostenzuschuss bei Behandlung durch einen Diplompsychologen nur nach

    Dagegen werden Klauseln, die Leistungsbeschränkungen für die Kosten psychotherapeutischer Behandlungen auf eine bestimmte Anzahl von Behandlungen pro Jahr vorsehen, als zulässig erachtet (vgl. BGH, r+s 99, 253; OLG Karlsruhe r+s 99, 292; OLH Köln, VersR 03, 899; OLG Hamm, Urteil vom 6.8.2003 ? 20 U 100/03).
  • LG Dortmund, 15.12.2005 - 2 O 270/05

    Vorliegen einer Anzeigepflichtverletzung; Erstattungsfähigkeit von Kosten für die

    Dem entsprechend werden Behandlungen durch Psychotherapeuten nicht erstattet, da diese keine Ärzte sind und solchen auch nicht gleichstehen (OLG Hamm, NJW 2003, 3356).
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