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   BGH, 21.01.2004 - IV ZR 44/03   

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https://dejure.org/2004,1751
BGH, 21.01.2004 - IV ZR 44/03 (https://dejure.org/2004,1751)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2004 - IV ZR 44/03 (https://dejure.org/2004,1751)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2004 - IV ZR 44/03 (https://dejure.org/2004,1751)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz für den Verlust von Vollblutpferden; Verjährung des Anspuchs; Anwendbarkeit kurzer Verjährungsfristen auf Ansprüche aus culpa in contrahendo (c.i.c.); Wirtschaftliche Identität mit einem vertraglichen Erfüllungsanspruch; Behandlung wie einen Anspruch ...

  • Judicialis

    BGB § 195 a.F.; ; VVG § 12 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 195 a. F.; VVG § 12 Abs. 1
    Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 VVG gilt auch für Ansprüche aus Culpa in contrahendo und Erfüllungshaftung wegen fehlerhaften Vertragsinhalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 195 (a.F.); VVG § 12 Abs. 1
    Verjährung von Ansprüchen des Versicherungsnehmers wegen vorvertraglichen Verschuldens des Versicherers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz aus c.i.c. des Versicherers: Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1161
  • MDR 2004, 629
  • VersR 2004, 361
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.11.1967 - III ZR 12/67

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verschuldens bei

    Auszug aus BGH, 21.01.2004 - IV ZR 44/03
    Auch wenn Ansprüche aus culpa in contrahendo nach der bis zum 1. Januar 2002 geltenden, hier gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1 EGBGB maßgeblichen Rechtslage grundsätzlich in 30 Jahren verjährten (vgl. BGHZ 87, 27, 35; 49, 77, 80), bedeutet dies nicht, daß solche Ansprüche in jedem Fall dieser langen Verjährung unterliegen.

    Die fehlende ausdrückliche Regelung der Verjährung solcher Ansprüche beruht darauf, daß das Rechtsinstitut der culpa in contrahendo im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht geregelt gewesen, sondern erst von Lehre und Rechtsprechung entwickelt worden ist (BGHZ 49, 77, 81; 57, 191, 195).

    b) Mit Blick auf Ansprüche aus culpa in contrahendo hat der Bundesgerichtshof den allgemeinen Rechtsgedanken entwickelt, wonach die für vertragliche Erfüllungsansprüche maßgeblichen kurzen Verjährungsfristen auch für solche Ansprüche gelten sollen, die wirtschaftlich die Stelle der vertraglichen Erfüllungsansprüche einnehmen und sich insoweit als der "Ersatzwert des ursprünglich Bedungenen" erweisen (BGHZ 49, 77, 80 ff.; 57, 191, 197 f.; 73, 266, 269, 270 - zu § 179 BGB - 87, 27, 36).

  • BGH, 28.10.1971 - VII ZR 15/70

    Verjährung von Ansprüchen der öffentlichen Hand

    Auszug aus BGH, 21.01.2004 - IV ZR 44/03
    Die fehlende ausdrückliche Regelung der Verjährung solcher Ansprüche beruht darauf, daß das Rechtsinstitut der culpa in contrahendo im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht geregelt gewesen, sondern erst von Lehre und Rechtsprechung entwickelt worden ist (BGHZ 49, 77, 81; 57, 191, 195).

    b) Mit Blick auf Ansprüche aus culpa in contrahendo hat der Bundesgerichtshof den allgemeinen Rechtsgedanken entwickelt, wonach die für vertragliche Erfüllungsansprüche maßgeblichen kurzen Verjährungsfristen auch für solche Ansprüche gelten sollen, die wirtschaftlich die Stelle der vertraglichen Erfüllungsansprüche einnehmen und sich insoweit als der "Ersatzwert des ursprünglich Bedungenen" erweisen (BGHZ 49, 77, 80 ff.; 57, 191, 197 f.; 73, 266, 269, 270 - zu § 179 BGB - 87, 27, 36).

  • BGH, 23.02.1983 - VIII ZR 325/81

    Verjährung der Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus BGH, 21.01.2004 - IV ZR 44/03
    Auch wenn Ansprüche aus culpa in contrahendo nach der bis zum 1. Januar 2002 geltenden, hier gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1 EGBGB maßgeblichen Rechtslage grundsätzlich in 30 Jahren verjährten (vgl. BGHZ 87, 27, 35; 49, 77, 80), bedeutet dies nicht, daß solche Ansprüche in jedem Fall dieser langen Verjährung unterliegen.

    Auch hier hat der Bundesgerichtshof die kurze Verjährungsfrist des Erfüllungsanspruchs auf den Anspruch aus culpa in contrahendo entsprechend angewendet, weil beide Ansprüche in einem engen Zusammenhang stehen und der gesetzliche Zweck der kurzen Verjährungsfrist dahin geht, für beide Ansprüche in gleicher Zeit Rechtsfrieden herzustellen (BGHZ 87, 27, 37).

  • BGH, 25.10.1989 - IVa ZR 221/88

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Versorgungsanstalt der Deutschen

    Auszug aus BGH, 21.01.2004 - IV ZR 44/03
    Soweit hingegen ein Bereicherungsausgleich auf vertraglicher Grundlage erfolgt - etwa aufgrund der Satzung des Trägers einer Zusatzrente - hat der Bundesgerichtshof auf diesen Anspruch bereits die kurze Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 VVG angewendet (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1989 - IVa ZR 221/88 - VersR 1990, 189 unter II 3 a).
  • BGH, 08.02.1979 - VII ZR 141/78

    Verjährung der Ansprüche gegen den Vertreter ohne Vertretungsmacht; Beginn der

    Auszug aus BGH, 21.01.2004 - IV ZR 44/03
    b) Mit Blick auf Ansprüche aus culpa in contrahendo hat der Bundesgerichtshof den allgemeinen Rechtsgedanken entwickelt, wonach die für vertragliche Erfüllungsansprüche maßgeblichen kurzen Verjährungsfristen auch für solche Ansprüche gelten sollen, die wirtschaftlich die Stelle der vertraglichen Erfüllungsansprüche einnehmen und sich insoweit als der "Ersatzwert des ursprünglich Bedungenen" erweisen (BGHZ 49, 77, 80 ff.; 57, 191, 197 f.; 73, 266, 269, 270 - zu § 179 BGB - 87, 27, 36).
  • LG Fulda, 21.05.1992 - 2 O 115/92
    Auszug aus BGH, 21.01.2004 - IV ZR 44/03
    Nach allem gilt die kurze Verjährung des § 12 Abs. 1 VVG auch für den hier verfolgten Anspruch aus culpa in contrahendo (vgl. OLG Karlsruhe aaO; LG Fulda r+s 1993, 126, 127; Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 12 Rdn. 4; Prölss in Prölss/Martin, VVG 26. Aufl. § 12 Rdn. 5 und BK/Gruber, § 12 Rdn. 7 - dort jeweils nur für Ansprüche des Versicherers - Sieg, BB 1987, 352, 353).
  • BGH, 20.06.1963 - II ZR 199/61

    Haftung des Versicherers

    Auszug aus BGH, 21.01.2004 - IV ZR 44/03
    e) Nach den vorstehend dargelegten Grundsätzen ist die Verjährungsvorschrift des § 12 Abs. 1 VVG erst recht auf einen Anspruch anzuwenden, der auf die gewohnheitsrechtliche Erfüllungshaftung des Versicherers (vgl. BGHZ 40, 22, 24 f.) gestützt wird.
  • BGH, 14.01.1960 - II ZR 146/58

    Verjährung von Bereicherungsansprüchen im Versicherungsrecht

    Auszug aus BGH, 21.01.2004 - IV ZR 44/03
    d) Daß der Bundesgerichtshof es abgelehnt hat, auch Bereicherungsansprüche der kurzen Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 VVG zu unterstellen (BGHZ 32, 13 ff.), steht dem nicht entgegen.
  • OLG Karlsruhe, 22.04.1998 - 13 U 109/97

    Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 VVG bei "Erfüllungsansprüchen" aus Verschulden

    Auszug aus BGH, 21.01.2004 - IV ZR 44/03
    c) Im hier zu entscheidenden Fall, bei dem vorvertragliches Verschulden des Versicherers zwar nicht das Zustandekommen des späteren Vertrages verhindert, aber zu einem Vertrag geführt hat, der im Inhalt hinter den Vorstellungen des Versicherungsnehmers zurückbleibt oder von ihnen abweicht, gilt im Ergebnis nichts anderes (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe, VersR 1999, 477).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    aa) Eine Anwendung des § 12 Abs. 1 VVG a.F. unter dem Gesichtspunkt, dass der Ersatzanspruch aus vorvertraglichem Verschulden wirtschaftlich an die Stelle des vertraglichen Erfüllungsanspruchs getreten ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2009 - IV ZR 195/08, VersR 2010, 373 Rn. 12; vom 21. Januar 2004 - IV ZR 44/03, VersR 2004, 361 unter II 1 b), kommt hier nicht in Betracht.
  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 31/08

    Frachtvertrag: Anwendung der dreijährigen Verjährungsfrist auf

    In einem solchen Fall verjährt der Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 Satz 1 i.V. mit § 241 Abs. 2 BGB in derselben Zeit wie der ursprüngliche Erfüllungsanspruch (vgl. BGH, Urt. v. 21.3.1968 - VII ZR 84/67, NJW 1968, 1234; Urt. v. 21.1.2004 - IV ZR 44/03, NJW 2004, 1161, 1162).
  • BGH, 15.02.2012 - IV ZR 194/09

    Zur Geltendmachung und zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen

    Auf diesen Ersatzwert des Bedungenen zielen vorvertragliche Schadensersatzansprüche, wenn der Geschädigte verlangt, so gestellt zu werden, wie er stünde, wenn der Vertrag wirksam oder mit dem versprochenen Inhalt zustande gekommen wäre (Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2009 - IV ZR 195/08, VersR 2010, 373 Rn. 12; vom 21. Januar 2004 - IV ZR 44/03, VersR 2004, 361 unter II 1 b).
  • BGH, 11.07.2018 - IV ZR 243/17

    Passive Prozessführungsbefugnis des Schadensabwicklungsunternehmens eines

    Daher kann aus dem Wortlaut des § 1581 VVG a.F./§ 126 VVG n.F. kein Rückschluss darauf gezogen werden, dass Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss nicht der Leistungsbearbeitung durch das Schadenabwicklungsunternehmen unterliegen sollten (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 2004 - IV ZR 44/03, VersR 2004, 361 unter II 1 a zu § 12 Abs. 1 VVG a.F.).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 151/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    aa) Eine Anwendung des § 12 Abs. 1 VVG a.F. unter dem Gesichtspunkt, dass der Ersatzanspruch aus vorvertraglichem Verschulden wirtschaftlich an die Stelle des vertraglichen Erfüllungsanspruchs getreten ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2009 - IV ZR 195/08, VersR 2010, 373 Rn. 12; vom 21. Januar 2004 - IV ZR 44/03, VersR 2004, 361 unter II 1 b), kommt hier nicht in Betracht.
  • BGH, 16.12.2009 - IV ZR 195/08

    Anspruch eines privat Krankenversicherten gegen einen Krankenversicherer auf

    (2) Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers aus culpa in contrahendo und aus der gewohnheitsrechtlichen Erfüllungshaftung des Versicherers hat der Senat dann der Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 Satz 1 VVG a.F. unterstellt, wenn ein vorvertragliches Verschulden des Versicherers oder seines Agenten zwar nicht das Zustandekommen des späteren Versicherungsvertrages verhindert, aber zu einem Vertrag geführt hat, der im Inhalt hinter den Vorstellungen des Versicherungsnehmers zurückbleibt oder von ihnen abweicht (Senatsurteil vom 21. Januar 2004 - IV ZR 44/03 - VersR 2004, 361 unter II 1 c; ähnlich OLG Karlsruhe VersR 1999, 477).

    Der Anspruch aus culpa in contrahendo kann dem Geschädigten hinsichtlich der Verjährung keine stärkere Rechtsstellung verschaffen als ein vertraglicher Erfüllungsanspruch (Senatsurteil vom 21. Januar 2004 aaO).

    Dies entspricht dem allgemein für Ansprüche aus Verschulden beim Vertragsschluss entwickelten Rechtsgedanken, wonach die für vertragliche Erfüllungsansprüche maßgeblichen kurzen Verjährungsfristen auch für solche Ansprüche gelten sollen, die wirtschaftlich die Stelle der vertraglichen Erfüllungsansprüche einnehmen und sich insoweit als der "Ersatzwert des ursprünglich Bedungenen" erweisen (BGHZ 57, 191, 195; Senatsurteil vom 21. Januar 2004 aaO unter II 1 b m.w.N.).

  • OLG Celle, 08.09.2009 - 8 U 46/09

    Anerkennung eines englischen Vergleichsplanverfahrens im Inland; Verjährung von

    Anerkannt ist jedenfalls, dass Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, sofern sie auf das positive Interesse gerichtet sind, in entsprechender Anwendung von § 12 Abs. 1 VVG a. F. verjähren (BGH, VersR 2004, 361. OLG Karlsruhe, VersR 1999, 477. AG BerlinWedding, VersR 1991, 779. Prölss/Martin, § 12 Rdnr. 6. Römer/Langheid, § 12 Rdnr. 4).

    Insoweit hat der BGH in einem Fall, in dem der Versicherungsnehmer Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsschluss verlangte, weil in dem Versicherungsvertrag für eine Gebäudeversicherung nicht auch die in einem Pferdestall untergebrachten Pferde mitversichert waren, ausgeführt, § 12 Abs. 1 VVG könne auch Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss erfassen (VersR 2004, 361).

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 286/10

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    aa) Eine Anwendung des § 12 Abs. 1 VVG a.F. unter dem Gesichtspunkt, dass der Ersatzanspruch aus vorvertraglichem Verschulden wirtschaftlich an die Stelle des vertraglichen Erfüllungsanspruchs getreten ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2009 - IV ZR 195/08, VersR 2010, 373 Rn. 12; vom 21. Januar 2004 - IV ZR 44/03, VersR 2004, 361 unter II 1 b), kommt hier nicht in Betracht.
  • LG Aachen, 24.02.2012 - 9 O 571/10

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag; Schadensersatz im

    Es entspricht der ganz herrschenden Meinung, dass grundsätzlich auch Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss den Regelungsbereich der genannten Vorschrift unterfallen können (BGH VersR 2004, 361; OLG Karlsruhe VersR 1999, 477; Prölss/Martin, VVG, § 12 a.F. Rn. 6).

    Das ergibt sich aus dem Normzweck, der darin besteht, schnelle Klarheit über Rechtsfolgen aus einem Versicherungsvertrag zu schaffen (siehe BGH VersR 2004, 361).

    Auch wenn ein vorvertragliches Verschulden des Versicherers zu einem Vertrag geführt hat, der im Inhalt hinter den Vorstellungen des Versicherungsnehmers zurückbleibt, besteht ein so enger rechtlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang zu dem angestrebten Vertrag, dass ein Anspruch aus Verletzung von Aufklärungspflichten den Geschädigten keine stärkere Rechtsstellung verschaffen kann als ein vertraglicher Erfüllungsanspruch, der § 12 VVG a.F. unterfiele (siehe auch BGH VersR 2004, 361, OLG Karlsruhe VersR 1999, 477).

    Gerade im Hinblick auf solche inhaltlichen Aspekte bestand aber die besondere Befriedungsfunktion des § 12 VVG a.F. (siehe auch BGH VersR 2004, 361).

  • LG Aachen, 24.02.2012 - 9 O 374/11

    Rückzahlungsbegehren des Versicherungsnehmers von Versicherungsprämien einer

    Es entspricht der ganz herrschenden Meinung, dass grundsätzlich auch Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss den Regelungsbereich der genannten Vorschrift unterfallen können (BGH VersR 2004, 361;OLG Karlsruhe VersR 1999, 477; Prölss/Martin, VVG, § 12 a.F. Rn. 6).

    Das ergibt sich aus dem Normzweck, der darin besteht, schnelle Klarheit über Rechtsfolgen aus einem Versicherungsvertrag zu schaffen (siehe BGH VersR 2004, 361).

    Auch wenn ein vorvertragliches Verschulden des Versicherers zu einem Vertrag geführt hat, der im Inhalt hinter den Vorstellungen des Versicherungsnehmers zurückbleibt, besteht ein so enger rechtlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang zu dem angestrebten Vertrag, dass ein Anspruch aus Verletzung von Aufklärungspflichten den Geschädigten keine stärkere Rechtsstellung verschaffen kann als ein vertraglicher Erfüllungsanspruch, der § 12 VVG a.F. unterfiele (siehe auch BGH VersR 2004, 361, OLG Karlsruhe VersR 1999, 477).

    Gerade im Hinblick auf solche inhaltlichen Aspekte bestand aber die besondere Befriedungsfunktion des § 12 VVG a.F. (siehe auch BGH VersR 2004, 361).

  • BGH, 09.11.2005 - IV ZR 224/03

    Behandlung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Gebäudeversicherer wegen eines

  • OLG Köln, 05.02.2010 - 20 U 80/08

    Verjährung von Nachforderungsansprüchen aus einer Kapitallebensversicherung

  • OLG Köln, 22.08.2017 - 9 U 3/17

    Passivlegitimation des Rechtsschutzversicherers hinsichtlich Ansprüchen auf

  • OLG Saarbrücken, 20.07.2022 - 5 U 72/21

    Inanspruchnahme von Krankentagegeldversicherer bei Altersrentenbezug

  • OLG Hamm, 08.10.2009 - 18 U 26/08

    Versicherungsvertreter Versicherungsmakler

  • OLG Saarbrücken, 24.11.2021 - 5 U 20/19

    Zur Haftung eines Versicherungsvertreters wegen Verletzung von Beratungspflichten

  • OLG Celle, 31.03.2011 - 8 U 154/10

    Bei fehlender Kenntnisnahme nicht eingetretener Renditeversprechen über einen

  • OLG Stuttgart, 17.11.2011 - 7 U 100/11

    Kapitalanlage: Pflicht zur Aufklärung über Besonderheiten ausländischer

  • OLG Frankfurt, 19.05.2011 - 7 U 67/08

    Fortgeltung der gewohnheitsrechtlichen Erfüllungshaftung des Versicherers für

  • OLG Celle, 12.01.2012 - 8 U 162/11

    Berufung des in den Europlan eingebundenen Lebensversicherers auf die Einrede der

  • OLG Nürnberg, 28.10.2013 - 8 U 1254/13

    Vienna-Life Lebensversicherung AG: Nichtzulassungsbeschwerde der Versicherung

  • OLG Celle, 16.02.2012 - 8 U 172/11

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern eines

  • OLG Frankfurt, 08.06.2010 - 14 U 129/09

    Schadensersatzklage gegen ein englisches Lebensversicherungsunternehmen:

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2013 - 4 U 151/11

    Aufklärungspflichten eines Versicherungsvermittlers im Rahmen des Abschlusses

  • LG Rottweil, 17.05.2010 - 3 O 2/08

    Anerkennung des Scheme als Insolvenzverfahren in Deutschland; Verjährung von

  • LG Fulda, 25.01.2012 - 3 O 940/10
  • LG München I, 20.09.2007 - 25 O 17025/06

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung

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