Rechtsprechung
   OLG München, 25.07.2003 - 27 U 237/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,34524
OLG München, 25.07.2003 - 27 U 237/03 (https://dejure.org/2003,34524)
OLG München, Entscheidung vom 25.07.2003 - 27 U 237/03 (https://dejure.org/2003,34524)
OLG München, Entscheidung vom 25. Juli 2003 - 27 U 237/03 (https://dejure.org/2003,34524)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,34524) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276
    Umfang der Sicherungspflichten bei Fortlauftendenz eines Heimbewohners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Seniorin läuft weg - Wer haftet für die Folgen eines Sturzes?

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 618
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04

    Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der

    Diese Pflichten sind allerdings begrenzt auf die in Pflegeheimen üblichen Maßnahmen, die mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind (OLG München VersR 2004, 618, 619; LG Essen VersR 2000, 893).
  • BGH, 14.01.2021 - III ZR 168/19

    BGH präzisiert Schutzpflichten von Pflegeheimen gegenüber demenzkranken Bewohnern

    Er hielt sich überwiegend allein in seinem Zimmer auf und musste nicht dauerhaft persönlich betreut und begleitet werden (siehe auch OLG Hamm, NJW-RR 2003, 30, 31; OLG München, VersR 2004, 618, 619; OLG Köln, VersR 2015, 1393, 1394; OLG Düsseldorf, VersR 2017, 501, 502 f; jeweils zu Schadensfällen außerhalb der unmittelbaren Risikosphäre des Heimträgers).
  • OLG Hamm, 18.10.2005 - 24 U 13/05

    Sturz eines Heimbewohners im Bereich des Heims - Obhutspflichten - Beweislast

    Bei deren Auslegung ist allgemein anerkannt, dass die Pflichten auf die in Pflegeheimen üblichen Maßnahmen begrenzt sind, die mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind (BGH NJW 2005, 1937, 1938; OLG München VersR 2004, 618, 619; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 867, 868; Landgericht Essen VersR 2000, 893).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht