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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.01.2005 - 9 U 197/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18842
OLG Köln, 31.01.2005 - 9 U 197/04 (https://dejure.org/2005,18842)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.01.2005 - 9 U 197/04 (https://dejure.org/2005,18842)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Januar 2005 - 9 U 197/04 (https://dejure.org/2005,18842)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines versicherten Nachschlüsseldiebstahls; Notwendigkeit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall ; Beweis konkreter Umstände für die Benutzung eines Nachschlüssels

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VHB 84 § 5 Nr. 1
    Kein Nachweis eines Nachschlüsseldiebstahls bei unklaren Schlüsselverhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1077
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.01.1991 - IV ZR 15/90

    Anforderungen an den Beweis des Nachschlüsseldiebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2005 - 9 U 197/04
    Für den Beweis eines versicherten Nachschlüsseldiebstahls reicht aus, daß aus bestimmten, gegebenenfalls festzustellenden Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (BGH VersR 1991, 297 = NJW-RR 1991, 738; NJW-RR 1990, 607; VersR 1974, 1166).

    Er genügt seiner Beweislast vielmehr schon dann, wenn er konkrete Umstände beweist, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, daß ein Nachschlüssel benutzt wurde (vgl. BGH VersR 1991, 297 = NJW-RR 1991, 738; NJW-RR 1990, 607).

  • BGH, 07.02.1990 - IV ZR 151/89

    Beweiserbringung über den Nachschlüsseldiebstahl durch den Versicherungsnehmer -

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2005 - 9 U 197/04
    Für den Beweis eines versicherten Nachschlüsseldiebstahls reicht aus, daß aus bestimmten, gegebenenfalls festzustellenden Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (BGH VersR 1991, 297 = NJW-RR 1991, 738; NJW-RR 1990, 607; VersR 1974, 1166).

    Er genügt seiner Beweislast vielmehr schon dann, wenn er konkrete Umstände beweist, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, daß ein Nachschlüssel benutzt wurde (vgl. BGH VersR 1991, 297 = NJW-RR 1991, 738; NJW-RR 1990, 607).

  • BGH, 16.10.1974 - IV ZR 154/73

    Einbruchdiebstahl - Beweisanforderungen

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2005 - 9 U 197/04
    Für den Beweis eines versicherten Nachschlüsseldiebstahls reicht aus, daß aus bestimmten, gegebenenfalls festzustellenden Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (BGH VersR 1991, 297 = NJW-RR 1991, 738; NJW-RR 1990, 607; VersR 1974, 1166).
  • OLG Köln, 01.02.2011 - 9 U 125/10

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes einer bedingungsgemäßen

    Da allgemein die hinreichende Wahrscheinlichkeit ausreicht, genügt es, dass die Verwendung richtiger Schlüssel unwahrscheinlich oder von mehreren möglichen Begehungsweisen die versicherte wahrscheinlicher ist (vgl. BGH NJW-RR 1990, 607; BGH VersR 1991, 297; Senat r+s 2005, 335, dazu Rixecker ZfS 2006, 463; BGH VersR 2005, 1077; KG VersR 2010, 1077; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., § 5 VHB 2000 Rn 4).
  • LG Dortmund, 31.01.2011 - 2 S 63/10

    Voraussetzungen für einen von den allgemeinen Versicherungsbedingungen gedeckten

    Da Einbruchspuren am Tresor fehlen, kann die Klägerin den erforderlichen Mindestbeweis für eine versicherte Entwendung nur führen, wenn von mehreren möglichen Begehungsweisen der Tat die unversicherten unwahrscheinlich oder gar ausgeschlossen sind und sich daraus und aus anderen Umständen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (KG VersR 2010, 1077; OLG Frankfurt VersR 2010, 904; OLG Köln VersR 2005, 1077; OLG Karlsruhe zfs 2006, 34) für eine versicherte Begehungsweise folgern lässt (OLG Saarbrücken zfs 2003, 246; OLG Hamm VersR 1997, 1229).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.03.2005 - 9 U 197/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10583
OLG Köln, 07.03.2005 - 9 U 197/04 (https://dejure.org/2005,10583)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.03.2005 - 9 U 197/04 (https://dejure.org/2005,10583)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. März 2005 - 9 U 197/04 (https://dejure.org/2005,10583)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)

    VHB 84 § 5 Nr. 1
    Kein Nachweis eines Nachschlüsseldiebstahls bei unklaren Schlüsselverhältnissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VHB 1987 § 5 Nr. 1
    Anforderungen an den Nachweis des Versicherungsfalls in der Hausratversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1077
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.01.1991 - IV ZR 15/90

    Anforderungen an den Beweis des Nachschlüsseldiebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 07.03.2005 - 9 U 197/04
    Für den Beweis eines versicherten Nachschlüsseldiebstahls reicht aus, daß aus bestimmten, gegebenenfalls festzustellenden Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (BGH VersR 1991, 297 = NJW-RR 1991, 738; NJW-RR 1990, 607; VersR 1974, 1166).

    Er genügt seiner Beweislast vielmehr schon dann, wenn er konkrete Umstände beweist, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, daß ein Nachschlüssel benutzt wurde (vgl. BGH VersR 1991, 297 = NJW-RR 1991, 738; NJW-RR 1990, 607).

  • BGH, 07.02.1990 - IV ZR 151/89

    Beweiserbringung über den Nachschlüsseldiebstahl durch den Versicherungsnehmer -

    Auszug aus OLG Köln, 07.03.2005 - 9 U 197/04
    Für den Beweis eines versicherten Nachschlüsseldiebstahls reicht aus, daß aus bestimmten, gegebenenfalls festzustellenden Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (BGH VersR 1991, 297 = NJW-RR 1991, 738; NJW-RR 1990, 607; VersR 1974, 1166).

    Er genügt seiner Beweislast vielmehr schon dann, wenn er konkrete Umstände beweist, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, daß ein Nachschlüssel benutzt wurde (vgl. BGH VersR 1991, 297 = NJW-RR 1991, 738; NJW-RR 1990, 607).

  • BGH, 16.10.1974 - IV ZR 154/73

    Einbruchdiebstahl - Beweisanforderungen

    Auszug aus OLG Köln, 07.03.2005 - 9 U 197/04
    Für den Beweis eines versicherten Nachschlüsseldiebstahls reicht aus, daß aus bestimmten, gegebenenfalls festzustellenden Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (BGH VersR 1991, 297 = NJW-RR 1991, 738; NJW-RR 1990, 607; VersR 1974, 1166).
  • LG Hagen, 29.09.2010 - 2 O 10/10

    Anspruch einer Zahlung aus einer Hausratversicherung wegen eines angeblichen

    Die Klägerin hat damit keine konkreten Umstände dargelegt und bewiesen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde (vgl. insofern OLG Köln, Beschluss vom 07.03.2005, Az.: 9 U 197/04, zitiert nach juris-Rz. 5).

    Auch wenn der Versicherungsnehmer nämlich in der Lage ist zu beweisen, dass "spurlos" eingebrochen werden kann, ist damit nicht auch bewiesen, dass Täter im konkreten Fall auch so eingedrungen sind (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 07.03.2005, Az.: 9 U 197/04; zitiert nach juris-Leitsatz 2.).

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Rechtsprechung
   LG Köln, 02.02.2005 - 20 O 298/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18359
LG Köln, 02.02.2005 - 20 O 298/04 (https://dejure.org/2005,18359)
LG Köln, Entscheidung vom 02.02.2005 - 20 O 298/04 (https://dejure.org/2005,18359)
LG Köln, Entscheidung vom 02. Februar 2005 - 20 O 298/04 (https://dejure.org/2005,18359)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Versicherungsansprüche aus einem Brandschaden; Anspruch auf Neuwertentschädigung; Beginn mit dem Bau einer neuen Ausstellungshalle bzw. eines Ausstellungsturms erst nach Ablauf der 3-Jahresfrist; Erteilung einer Baugenehmigung innerhalb der 3-Jahresfrist

  • VersR (via Owlit)

    AFB 87 § 11 Nr. 5
    Kein Anspruch auf Neuwertspitze bei bloßer Erteilung der Baugenehmigung L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    3-Jahres-Frist bei Neuwertentschädigung

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1077 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 27.11.2007 - 9 U 196/06

    Gebäudeversicherung - Brandschaden: Anspruch auf Neuwertspitze und Planung von

    Denn eine Baugenehmigung berechtigt zwar zum Bauen, verpflichtet den Adressaten dazu aber nicht (vgl. LG Köln, VersR 2005, 1077, juris-Rz. 45; Kollhosser in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 97 Rz. 14; Langheid in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 97 Rz. 20; Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Aufl., R IV Rz. 35).
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