Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 24.03.2005 - 8 U 3617/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4248
OLG Nürnberg, 24.03.2005 - 8 U 3617/04 (https://dejure.org/2005,4248)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.03.2005 - 8 U 3617/04 (https://dejure.org/2005,4248)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. März 2005 - 8 U 3617/04 (https://dejure.org/2005,4248)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4248) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Gewährung von Versicherungsschutz für eine künstliche Befruchtung im Wege der IVF-Behandlung (In-vitro-Fertilisation); Künstliche Befruchtung als notwendige medizinische Maßnahme bei organischer Sterilität

  • Judicialis

    MB/KK § 1 Abs. 2; ; MB/KK § 5 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 94 § 1 Abs. 2; MBKK 94 § 5 Abs. 1
    Keine Kostenerstattung für In-vitro-Fertilisation bei Unfruchtbarkeit aufgrund einer medizinisch nicht notwendigen Tubensterilisation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tubensterilisation und später erwünschte Schwangerschaft durch In-vitro-Fertilisation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 906
  • MDR 2005, 1291
  • VersR 2005, 1383
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 13.01.1994 - 5 U 104/92

    Erstattungsfähigkeit einer Refertilisierungsmaßnahme

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.03.2005 - 8 U 3617/04
    Unter Umständen könnte eine andere Beurteilung dann gerechtfertigt sein, wenn nach einer freiwillig herbeigeführten Sterilisation anderweitige gesundheitliche Beschwerden mit Krankheitswert aufgetreten wären, wie etwa psychische Störungen wegen eines nicht mehr erfüllbaren Kinderwunsches (vgl. OLG Köln vom 13.01.1994, VersR 94, 1170).

    b) Soweit mit der bereits angeführten Entscheidung des OLG Köln (VersR 94, 1170) eine behandlungsbedürftige Erkrankung nach einer durch ärztlichen Eingriff herbeigeführten Sterilisation die medizinische Notwendigkeit einer Refertilisierung oder einer künstlichen Befruchtung begründen könnte, fehlt es vorliegend an einem dahingehenden Sachvortrag.

  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.03.2005 - 8 U 3617/04
    Der BGH hat ausgehend von dieser allgemeinen Definition der Krankheit die organisch bedingte Sterilität als bedingungsmäßige Krankheit und die homologe In-vitro-Fertilisation als notwendige medizinische Heilbehandlung anerkannt (BGH VersR 1987, 278).
  • OLG Köln, 18.03.1993 - 5 U 151/92

    Keine Kostenerstattung für In-vitro-Fertilisation

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.03.2005 - 8 U 3617/04
    So hat beispielsweise das OLG Köln in seiner Entscheidung vom 18.03.1993 (VersR 94, 208) nicht einmal aus dem Umstand, daß bei einer Versicherungsnehmerin im Falle einer Schwangerschaft die Gefahr der Erblindung bestand, auf eine Krankheit im Sinne der AVE geschlossen (vgl. auch Marlow, VersR 2002, 144, 147).
  • BGH, 17.02.2016 - IV ZR 353/14

    Krankheitskostenversicherung: Begriff der bedingungsgemäßen Krankheit;

    Dementsprechend wird beispielsweise in Teilen der Rechtsprechung zu Recht angenommen, eine medizinisch nicht gebotene, lediglich mit Blick auf die individuelle Lebensplanung durchgeführte Sterilisation führe nicht zu einer Krankheit (vgl. OLG Nürnberg VersR 2005, 1383, 1384; offen gelassen von OLG Köln VersR 1994, 1170; vgl. für die gesetzliche Krankenversicherung BSG NJW 1986, 1572, 1573).
  • LG Wuppertal, 29.12.2022 - 4 O 373/21

    Transident, Kinderwunschbehandlung, heterologe Insemination, homologe

    Zudem zieht sie ein Urteil des OLG Nürnberg vom 24.03.2005 - 8 U 3617/04 - heran, dem zugrunde lag, dass eine zur Beförderung des Sexuallebens und der beruflichen Entwicklung zuvor herbeigeführte Sterilität einer Frau rückgängig gemacht werden sollte.

    Die in diesem Zusammenhang von der Beklagten zitierten Entscheidungen betreffen Komplikationen nach einer kosmetischen Brustvergrößerung (vgl. BGH , Urteil vom 17.02.2016 - IV ZR 353/14) sowie die Refertilisation nach herbeigeführter Zeugungsunfähigkeit zur Beförderung des Sexuallebens und der beruflichen Entwicklung (vgl. OLG Nürnberg , Urteil vom 24.03.2005 - 8 U 3617/04) und sind mit dem vorliegenden Fall evident nicht vergleichbar.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht