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   OLG Düsseldorf, 30.06.2005 - I-6 U 19/05   

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https://dejure.org/2005,3085
OLG Düsseldorf, 30.06.2005 - I-6 U 19/05 (https://dejure.org/2005,3085)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.06.2005 - I-6 U 19/05 (https://dejure.org/2005,3085)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - I-6 U 19/05 (https://dejure.org/2005,3085)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Rechtsschutz nach Ablauf einer Wartefrist; Wirksamkeit einer Klausel über den Eintritt eines Versicherungsschutzes nach Ablauf von sechs Monaten ab Versicherungsbeginn; Einordnung einer Klausel als kontrollfähige Nebenabrede bei Modifizierung eines ...

  • Judicialis

    BGB § 305 c Abs. 1; ; BGB § 307; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 307 Abs. 2; ; BGB § 307 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 308; ; BGB § 309; ; UKlaG § 1; ; ARB 75 § 14 Abs. 3 Satz 3

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 14 Abs. 3; ARB 94 § 4; BGB § 305 c; BGB § 307 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 2
    Sechsmonatige Wartezeitklausel ist nicht unangemessen. Mit Anmerkung: Dr. Christopher Woitkewitsch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 § 308 § 309; ARB 75 § 14 Abs. 3 Satz 3
    Zur Wartezeitklausel einer Rechtschutzversicherung und deren Wirksamkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1692
  • MDR 2006, 447
  • VersR 2005, 1426
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2005 - 6 U 19/05
    Der wesentliche Vertragsinhalt wäre auch ohne die Regelung einer Wartezeit hinreichend bestimmbar (vgl. in diesem Zusammenhang zu § 8 AGBG BGH, NJW 1999, 2279, 2281).

    Soweit die Beklagte mit der Wartezeit das Ziel verfolgt, sich vor solchen Zweckabschlüssen zu schützen, sind schon keine Anhaltspunkte für eine unangemessene Benachteiligung gegeben (vgl. BGH, NJW 1999, 2279, 2281).

  • LG Düsseldorf, 15.12.2004 - 12 O 328/03

    Unterlassungsanspruch wegen Verwendung einer überraschenden Klausel im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2005 - 6 U 19/05
    Die Berufung des Klägers gegen das am 15. Dezember 2004 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - 12 O 328/03 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 15. Dezember 2004 - 12 O 328/03 - die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen, im Zusammenhang mit dem Abschluss von Versicherungsverträgen hinsichtlich des Arbeits- und Wohnungs-/Grundstücksrechtsschutzes in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen - ausgenommen gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen - folgende oder inhaltsgleiche Klausel zu verwenden: "Für Leistungsarten nach § 2 b) und c) besteht Versicherungsschutz jedoch erst nach Ablauf von sechs Monaten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit)." Die Beklagte beantragt, die Berufung zurückzuweisen.

  • BGH, 08.03.1984 - IX ZR 144/83

    Vorzeitige Auflösung eines Direktschulvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2005 - 6 U 19/05
    Eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung liegt vor, wenn der Klauselverwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. BGH, NJW 1984, 1531, 1532; NJW 2000, 1110, 1112).
  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2005 - 6 U 19/05
    Eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung liegt vor, wenn der Klauselverwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. BGH, NJW 1984, 1531, 1532; NJW 2000, 1110, 1112).
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 247/84

    Wirksamkeit von Klauseln in einem Wartungsvertrag für Video-Geräte -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2005 - 6 U 19/05
    Die Wartezeit soll in diesen Fällen dazu führen, dass möglichst nur bei Vertragsschluss noch nicht absehbare und damit ungewisse Risiken unter den Versicherungsschutz fallen (BGH, NJW-RR 1988, 819, 820).
  • BGH, 25.06.1986 - IVa ZR 263/84

    Geltendmachung des überraschenden Charakters einer Klausel im Wege der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2005 - 6 U 19/05
    Denn ein Verstoß gegen § 305 c Abs. 1 BGB kann angesichts des klaren Wortlauts des § 1 UKlaG, der lediglich Verstöße gegen §§ 307 bis 309 BGB nennt, nicht geltend gemacht werden (vgl. zur entsprechenden Rechtslage nach §§ 3, 13 AGBG BGH, NJW-RR 1987, 45, 46; zum neuen Recht Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 1 UKlaG Rdnr. 4; Basedow in MünchKomm., BGB, 4. Aufl., § 305 c Rdnr. 4).
  • BGH, 26.09.2012 - IV ZR 208/11

    Beschränkung der Revisionszulassung; Umdeutung der unzulässigen Revision in eine

    Bei der Bewertung dieses allein maßgeblichen Allgemeininteresses hat sich in der Praxis - von der Rechtsprechung und Literatur einhellig gebilligt - ein Regelstreitwert von 2.500 EUR pro zu kontrollierender Klausel als angemessen herausgebildet, wovon unter Berücksichtigung einer gewissen Einschätzungsprärogative eines klagenden Verbraucherschutzverbandes je nach den Besonderheiten des Einzelfalles nach oben oder nach unten abgewichen werden kann (vgl. vorstehend BGH aaO und Urteil vom 8. Februar 2011 - XI ZR 232/10, juris; aus der obergerichtlichen Rechtsprechung vgl. OLG Frankfurt aaO; OLG Koblenz, Urteil vom 30. September 2010 - 2 U 1388/09, juris Rn. 58, 71; OLG Celle OLGR 2005, 703 = juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Juni 2005 - 6 U 19/05, juris Rn. 22; Zöller/Herget, ZPO 29. Aufl. § 3 Rn. 16 Stichwort "Allgemeine Geschäftsbedingungen"; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.09.2012 - IV ZR 203/11

    Anspruch eines gemeinnütziger Verbraucherschutzvereins auf Unterlassung der

    Bei der Bewertung dieses allein maßgeblichen Allgemeininteresses hat sich in der Praxis - von der Rechtsprechung und Literatur einhellig gebilligt - ein Regelstreitwert von 2.500 EUR pro zu kontrollierender Klausel als angemessen herausgebildet, wovon unter Berücksichtigung einer gewissen Einschätzungsprärogative eines klagenden Verbraucherschutzverbandes je nach den Besonderheiten des Einzelfalles nach oben oder nach unten abgewichen werden kann (vgl. vorstehend BGH aaO und Urteil vom 8. Februar 2011 - XI ZR 232/10, juris; aus der obergerichtlichen Rechtsprechung vgl. OLG Frankfurt aaO; OLG Koblenz, Urteil vom 30. September 2010 - 2 U 1388/09, juris Rn. 58, 71; OLG Celle OLGR 2005, 703 = juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Juni 2005 - 6 U 19/05, juris Rn. 22; Zöller/Herget, ZPO 29. Aufl. § 3 Rn. 16 Stichwort "Allgemeine Geschäftsbedingungen"; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 26.09.2012 - IV ZR 204/11

    Regelstreitwert von pro zu kontrollierender Klausel bei Klage eines

    Bei der Bewertung dieses allein maßgeblichen Allgemeininteresses hat sich in der Praxis - von der Rechtsprechung und Literatur einhellig gebilligt - ein Regelstreitwert von 2.500 EUR pro zu kontrollierender Klausel als angemessen herausgebildet, wovon unter Berücksichtigung einer gewissen Einschätzungsprärogative eines klagenden Verbraucherschutzverbandes je nach den Besonderheiten des Einzelfalles nach oben oder nach unten abgewichen werden kann (vgl. vorstehend BGH aaO und Urteil vom 8. Februar 2011 - XI ZR 232/10, juris; aus der obergerichtlichen Rechtsprechung vgl. OLG Frankfurt aaO; OLG Koblenz, Urteil vom 30. September 2010 - 2 U 1388/09, juris Rn. 58, 71; OLG Celle OLGR 2005, 703 = juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Juni 2005 - 6 U 19/05, juris Rn. 22; Zöller/Herget, ZPO 29. Aufl. § 3 Rn. 16 Stichwort "Allgemeine Geschäftsbedingungen"; jeweils m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2011 - 7 W 25/11

    Streitwert für Verbraucherschutz-Angelegenheit nach § 1 UKlaG

    Zs.] OLGR 1993, 256 Rn 3 in juris; im Ergebnis ebenso BGH WM 2011, 399; OLG Koblenz MMR 2010, 815 ff. Rn 71 in juris; OLG Köln MMR 2010, 683 f. Rn 9 in juris; OLG Düsseldorf VersR 2006, 1111 ff. Rn 48 in juris und VersR 2005, 1426 f. Rn 22 in juris).
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