Weitere Entscheidung unten: LG Halle, 25.09.2003

Rechtsprechung
   KG, 14.10.2004 - 12 U 71/04   

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https://dejure.org/2004,3682
KG, 14.10.2004 - 12 U 71/04 (https://dejure.org/2004,3682)
KG, Entscheidung vom 14.10.2004 - 12 U 71/04 (https://dejure.org/2004,3682)
KG, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - 12 U 71/04 (https://dejure.org/2004,3682)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung der erforderlichen Sorgfalt beim Passieren eines haltenden Müllfahrzeuges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Der Anscheinsbeweis spricht gegen den Türöffner

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Der Kraftfahrer, der an einem stehenden Müllfahrzeug links vorbeifahren will, muss damit rechnen, dass der Müllwerker, der auf der linken Seite des Müllfahrzeugs in Richtung Fahrerhaus geht, die Fahrertür zum Einsteigen öffnen wird, und darf daher nicht nur einen ...

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Müllwagen nur mit genügend Abstand passieren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1447 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08

    Umfang der erforderlichen Sorgfaltsanforderung gem. § 14 Abs. 1

    Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht im Übrigen schon der Beweis des ersten Anscheins für fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (vgl. OLG Düsseldorf, aaO; OLG Hamburg, aaO; OLG Hamm, NZV 2000, 209 f.; KG, DAR 2005, 217; Heß in: Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl., § 14 StVO Rn. 2; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 14 StVO Rn. 9).
  • LG Rottweil, 28.09.2016 - 1 S 27/16

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen;

    Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (BGH, NJW 2009, 3791 m.w.N.; OLG Düsseldorf, VersR 2014, 1390; OLG Hamm, NZV 2000, 209; KG Berlin, DAR 2005, 217).
  • LG Karlsruhe, 01.09.2006 - 3 O 390/05

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision eines Vorbeifahrenden mit der

    Regelmäßig ist in solchen Fällen ein Seitenabstand von ca. 1 m einzuhalten (OLG Hamm, NZV 2004, 408; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 2 StVO Rn. 41 m. w. N.; KG Berlin, DAR 2005, 217).

    Das Gericht verkennt dabei nicht, dass grundsätzlich bei der Einhaltung eines zu geringen Seitenabstandes seitens des Vorbeifahrenden bei Anhaltspunkten dafür, dass mit einem - auch nur weiteren Öffnen - der Tür gerechnet werden muss, regelmäßig von einer höheren Mithaftung des Vorbeifahrenden auszugehen ist (OLG Hamm, a. a. O.; KG Berlin, DAR 2006, 149; AG Langenfeld, Schaden-Praxis 2000, 409, 410, OLG Hamm 1992, 181, 182; KG Berlin, DAR 2005, 217; vergl. auch OLG Rostock, Schaden-Praxis 1998, 455, 456).

  • LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich

    Denn wenn es - wie hier - im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Ein- oder Aussteigen zu einer Kollision kommt, spricht die Wahrscheinlichkeit für ein Verstoß der aussteigenden Person gegen § 14 StVO (vgl. OLG Hamm, DAR 2000, 64; KG VRS 108, 24).
  • OLG München, 21.07.2011 - 10 U 2529/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit der

    Dieser Abstand war angesichts einer Gesamtfahrbahnbreite von 4, 9 m, selbst wenn die Breite des geparkten Fahrzeugs abgezogen wird, deutlich zu gering (vgl. KG DAR 2005, 217; OLG Hamm a.a.O.).
  • AG Herford, 14.06.2011 - 12 C 502/10

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall durch das unachtsame Öffnen der Tür beim

    Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht im Übrigen schon der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (vgl. OLG Düsseldorf, aaO; OLG Hamburg, aaO; OLG Hamm, NZV 2000, 209 f.; KG, DAR 2005, 217; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 14 StVO Rn. 9).
  • LG Duisburg, 14.06.2017 - 1 O 58/16
    Kommt es - wie hier - in unmittelbarem örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem Öffnen einer Fahrzeugtür zu einer Kollision mit einem vorbeifahrenden Fahrzeug, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Aussteigende seine besonderen Sorgfaltspflichten verletzt hat (KG Berlin, Urteil vom 14. Oktober 2004 - 12 U 71/04 = VRS108, 24; OLG Hamm, Urteil vom 08. September 1999 - 13 U 45/99 = MDR 2000, 82).
  • AG Berlin-Mitte, 19.11.2012 - 20 C 3096/11

    Verkehrsunfall: plötzliches Aufreißen einer Fahrzeugtür

    Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht schon der Beweis des ersten Anscheins für fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (vgl. KG, DAR 2005, 217; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 14 StVO Rn. 9).
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Rechtsprechung
   LG Halle, 25.09.2003 - 2 S 74/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,24608
LG Halle, 25.09.2003 - 2 S 74/03 (https://dejure.org/2003,24608)
LG Halle, Entscheidung vom 25.09.2003 - 2 S 74/03 (https://dejure.org/2003,24608)
LG Halle, Entscheidung vom 25. September 2003 - 2 S 74/03 (https://dejure.org/2003,24608)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund des Sturzes eines Fahrgastes in einem Linienbus; Sorgfaltspflichten und Sorgfaltspflichtverletzung des Busfahrers im Rahmen einer Dienstfahrt; Überwachungspflicht des Busfahrers eines Linienbusses hinsichtlich seiner Fahrgäste; ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; StVG § 7; StVG § 8 a
    Grenzen der Sorgfaltspflichten eines Busfahrers hinsichtlich der Standsicherheit von Fahrgästen beim Anfahren des Busses

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund des Sturzes eines Fahrgastes in einem Linienbus; Sorgfaltspflichten und Sorgfaltspflichtverletzung des Busfahrers im Rahmen einer Dienstfahrt; Überwachungspflicht des Busfahrers eines Linienbusses hinsichtlich seiner Fahrgäste; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1447
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Kassel, 22.11.1993 - 3 O 1667/93

    Notwendigkeit eines Verschuldens für das Bestehen von Ansprüchen auf

    Auszug aus LG Halle, 25.09.2003 - 2 S 74/03
    Der Fahrer muss aber nicht auf jeden einzelnen Fahrgast achten, da seine Überwachungspflichten nur generell bejaht und verneint werden kann (vgl. LG Kassel, VersR 1995, 111 ).

    Das fortgeschrittene Alter des Fahrgasts allein ist nicht als erhebliche Behinderung, die eine gesteigerte Sorgfaltspflicht des Fahrers rechtfertigen würde, anzusehen (vgl. BGH a.a.O.; LG Kassel VersR 1995, 111 ).

    Die Überwachungspflichten eines Busfahrers sind - wie bereits dargestellt - nur generell festzulegen; sie kann nur generell bejaht oder verneint werden (vgl. LG Kassel, VersR 1995, 111 ; AG Remscheid, VRS 102, 22 ff.).

    Demjenigen Fahrgast, der sich beim Einsteigen in einen Bus nicht sofort ausreichend festhält, trifft ein so hohes Maß an Mitverschulden, dass die von dem Bus ausgehende Betriebsgefahr außer Betracht bleiben muss (vgl. dazu auch LG Kassel, VersR 1995, 111 ; OLG Koblenz, VRS 99, 247, 248).

  • OLG Koblenz, 14.08.2000 - 12 U 895/99
    Auszug aus LG Halle, 25.09.2003 - 2 S 74/03
    Denn der Fahrer eines Linienbusses, der seinen Fahrplan einzuhalten hat, darf darauf vertrauen, dass die Fahrgäste ihrer Verpflichtung, sich stets - auch in Erwartung des Anfahrens - einen festen Halt zu verschaffen, nachkommen (vgl. OLG Oldenburg, VersR 2001, 118 ; OLG Koblenz VRS 99, 247 ff.).

    Demjenigen Fahrgast, der sich beim Einsteigen in einen Bus nicht sofort ausreichend festhält, trifft ein so hohes Maß an Mitverschulden, dass die von dem Bus ausgehende Betriebsgefahr außer Betracht bleiben muss (vgl. dazu auch LG Kassel, VersR 1995, 111 ; OLG Koblenz, VRS 99, 247, 248).

  • AG Remscheid, 15.05.2001 - 28 C 373/00
    Auszug aus LG Halle, 25.09.2003 - 2 S 74/03
    Die Überwachungspflichten eines Busfahrers sind - wie bereits dargestellt - nur generell festzulegen; sie kann nur generell bejaht oder verneint werden (vgl. LG Kassel, VersR 1995, 111 ; AG Remscheid, VRS 102, 22 ff.).
  • BGH, 16.11.1971 - VI ZR 69/70

    Sorgfaltspflicht - Führer - Straßenbahn - Fahrgast - AutomatischeTür

    Auszug aus LG Halle, 25.09.2003 - 2 S 74/03
    Damit, dass auch beim normalen Anfahren einer Straßenbahn oder eines Busses ruckartige Bewegungen auftreten können, muss jeder Fahrgast rechnen (BGH VersR 1972, 152 f.).
  • BGH, 01.12.1992 - VI ZR 27/92

    Sorgfaltspflichten eines Busfahrers beim Anfahren

    Auszug aus LG Halle, 25.09.2003 - 2 S 74/03
    Bei der Beurteilung der von einem Busfahrer zu beachtenden Sorgfalt, sind zunächst die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH in NJW 1993, 654 f.) und die insoweit aufgestellten Grundsätze zu berücksichtigen, wonach ein Fahrgast in modernen Großraumstraßenbahnwagen ebenso wie auch in Linienbussen regelmäßig sich selbst überlassen ist und nicht damit rechnen kann, dass der Fahrer, der mit Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer die äußeren Fahrsignale beachten muss, sich um ihn kümmert.
  • LG Düsseldorf, 19.05.1982 - 2 O 502/81

    Schmerzensgeld für die Verletzung eines Fahrgastes während des Anfahrens eines

    Auszug aus LG Halle, 25.09.2003 - 2 S 74/03
    So wird in der Rechtsprechung sogar vertreten, dass bei einem Fahrgast, der bei einem normal anfahrendem Bus zu Fall kommt, der Anscheinsbeweis dafür spreche, dass der Sturz auf mangelnde Vorsicht des Gasts zurückzuführen ist (vgl. LG Düsseldorf, VersR 1983, 1044 ; OLG Oldenburg, VersR 2001, a.a.O.).
  • OLG Oldenburg, 06.07.1999 - 5 U 62/99

    Ersatzpflicht für materielle und immaterielle Zukunftsschäden nach einem Sturz in

    Auszug aus LG Halle, 25.09.2003 - 2 S 74/03
    Denn der Fahrer eines Linienbusses, der seinen Fahrplan einzuhalten hat, darf darauf vertrauen, dass die Fahrgäste ihrer Verpflichtung, sich stets - auch in Erwartung des Anfahrens - einen festen Halt zu verschaffen, nachkommen (vgl. OLG Oldenburg, VersR 2001, 118 ; OLG Koblenz VRS 99, 247 ff.).
  • OLG Stuttgart, 22.07.1970 - 1 U 62/70
    Auszug aus LG Halle, 25.09.2003 - 2 S 74/03
    So muss insbesondere der zuletzt Einsteigende im Linienverkehr stets damit rechnen, dass er vor der Abfahrt regelmäßig keinen Sitzplatz mehr erreichen kann, sondern einen unvermeidlichen Anfahrruck stehend überwinden muss (vgl. OLG Stuttgart, VersR 1971, 674 f.).
  • LG Lübeck, 14.02.2007 - 4 O 157/06

    Bus - Fahrgaststurz - Haftung

    Danach ist ein Fahrgast im Großraumwagen einer Straßenbahn oder in einem Bus sich selbst überlassen (so auch BGH NJW 1993, 645; LG Halle/Saale VersR 2005, 1447; LG Köln VRS 1999, 30 und OLG Köln, Schaden-Praxis 1999, 227).
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