Rechtsprechung
OLG München, 09.10.2003 - 1 U 2308/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Schadensersatz wegen Verletzung der Aufklärungspflicht des Tierarztes gegenüber dem Pferdehalter - Beweislast - Jurion(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch aus positiver Verletzung des tierärztlichen Behandlungsvertrages; Massenhafter Befall mit kleinen Strongyliden; Injektion von Isomec; Fehlerhafte Anfütterung und deren Ursächlichkeit für den Tod eines Pferdes; Von einem gewissenhaften Veterinärmediziner zu erwartende tiermedizinische Kenntnisse und Erfahrungen; Anwendung der Grundsätze über Art und Umfang der humanärztlichen Aufklärungspflicht auf die Tiermedizin; Art und Umfang der tierärztlichen Aufklärungspflicht; Aufklärungspflicht hinsichtlich des Narkoserisikos und operationsspezifischer Risiken; Wirtschaftlich denkender Pferdeeigentümer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- tierschutz-urteile.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Veterinärrecht; Pferd
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Auch bei Pferden gibt es Operationsrisiken - Tierarzt muss so aufklären, dass der Tierhalter Behandlungskosten und den Wert des Tieres abwägen kann
Verfahrensgang
- LG München I, 15.01.2003 - 25 O 15373/01
- OLG München, 09.10.2003 - 1 U 2308/03
Papierfundstellen
- VersR 2005, 1546
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 21.12.2016 - 3 U 2405/16
Arzthaftungsrecht, Aufklärungspflicht, Dienstvertrag, Endurteil, Landgericht, …
Das Landgericht vertritt in diesem Zusammenhang unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG München vom 9.10.2003 (VersR 2005, 1546) die im Ausgangspunkt zutreffende Auffassung, Art und Umfang der tierärztlichen Aufklärungspflicht seien nicht der Aufklärungspflicht im humanmedizinischen Bereich vergleichbar, sondern richteten sich nach den dem Tierarzt erkennbaren Interessen seines Auftraggebers oder nach dessen besonderen Wünschen. - OLG Oldenburg, 08.01.2013 - 6 U 193/12
Haftung des Tierarztes wegen Verletzung eines Pferdes nach einer Operation
Die Darlegungs- und Beweislast für eine objektive Pflichtverletzung und für deren Schadensursächlichkeit obliegt auch hier, wie im Delikts- und Vertragsrecht im allgemeinen, der Klägerin als Anspruchsgläubigerin (vgl. BGH NJW 1982, 1327 ff.; OLG München, VersR 2005, 1546 ff.;… Schulze, Die Haftung des Tierarztes, Berlin 1992, S. 139).Bei der Prüfung des hypothetischen Kausalverlaufs ist auf die Entscheidung eines "vernünftigen" Pferdebesitzers abzustellen (vgl. OLG München, VersR 2005, 1546 f.).
- LG Bochum, 14.05.2014 - 6 O 432/09
Schadensersatzbegehren wegen nicht indizierter und fehlerhaft durchgeführter …
Hierfür im Bereich des tierärztlichen Handelns etwa in Anlehnung der Rechtsprechung zur ärztlichen Aufklärungspflicht im Bereich der Humanmedizin eine Ausnahme zu machen, besteht kein Anlass, weil das Selbstbestimmungsrecht des Patienten in der Tiermedizin keine Rolle spielt (vgl. insoweit OLG München, Urteil vom 09.10.2003 1 U 2308/03).