Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.12.2004 - 1 W 96/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,30463
OLG Frankfurt, 29.12.2004 - 1 W 96/04 (https://dejure.org/2004,30463)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.12.2004 - 1 W 96/04 (https://dejure.org/2004,30463)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Dezember 2004 - 1 W 96/04 (https://dejure.org/2004,30463)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,30463) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 3 Nr 8 PflVG, § 7 StVG, § 17 StVG, § 66 ZPO, § 114 ZPO
    Verkehrsunfall: Keine Prozesskostenhilfe für mitversicherten Fahrer für Verteidigung gegen Vorwurf der bei Unfallmanipulation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1550
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 06.07.2010 - VI ZB 31/08

    Prozesskostenhilfe im Verkehrsunfallprozess mit dem Vorwurf einer

    Eine verständige Partei würde im wirtschaftlichen Interesse daher davon absehen, ungeachtet des über den Versicherer bestehenden Rechtsschutzes kostenpflichtig einen weiteren Anwalt zu mandatieren (vgl. in diesem Sinne auch OLG Frankfurt VersR 2005, 1550, 1551; OLG Hamm VersR 2009, 947; 2006, 717, 718; OLG Brandenburg VersR 2010, 274, 275 m. Anm. Jahnke, juris PR-Verkehrsrecht 4/2010 Anm. 3).
  • KG, 17.04.2008 - 12 W 1/08

    Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall: Prozesskostenhilfe für den

    Durch die Nebenintervention der Beklagten zu 1. ist die Beklagte zu 2. nicht nur davor geschützt, dass ein Versäumnisurteil gegen ihn ergehen kann (vgl. auch OLG Frankfurt, VersR 2005, 1550).
  • OLG Hamm, 06.01.2009 - 9 W 57/08

    Prozesskostenhilfe; Streithilfe; Unfallmanipulation

    Nach § 114 ZPO kommt es allein auf die Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung gegen den Klageantrag an (vgl. KG NZV 2008, 520; OLG Frankfurt VersR 2005, 1550).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2017 - 22 W 6/17

    Prozesskostenhilfe im Verkehrsunfallprozess: Keine Mutwilligkeit der

    Die vom Landgericht zitierten Entscheidungen des OLG Frankfurt am Main vom 29.12.2004 - 1 W 96/04 - und des OLG Brandenburg vom 1.9.2009 - 12 W 27/09 - sind überholt.
  • OLG Brandenburg, 13.12.2018 - 12 W 24/18

    Mutwilliger Prozesskostenhilfeantrag bei zusätzlicher Verklagung des Versicherers

    Ein solcher Fall ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn im Verkehrsunfall- bzw. Haftpflichtprozess neben der bedürftigen Partei zugleich der Versicherer in Anspruch genommen wird, der zum einen nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) zur Führung des Rechtsstreits für die versicherten Personen einschließlich der Beauftragung eines Rechtsanwaltes in deren Namen berechtigt ist (vgl. Nr. E.1.2 AKB 2015, sowie Nr. E.2.4 AKB 2008 und § 7 Nr. 11. Abs. 5 AKB in den Fassungen der Jahre 2007, 2004 und 1988) und zum anderen ein Interesse daran hat, alle Ansprüche wegen behaupteter Schadensereignisse durch ein bei ihm versichertes Kraftfahrzeug in gleicher Weise abzuwehren wie der Fahrzeughalter oder der Fahrer (vgl. KG NZV 2008, S. 519; OLG Frankfurt VersR 2005, S. 1550; OLG Köln MDR 2005, S. 106; Bork in Stein/Jonas, ZPO, Kommentar, 23. Aufl., § 114, Rn. 8; Fischer in Musielak/Voit, ZPO, Kommentar, 15. Aufl., § 114, Rn. 3; Wache in Münchner Kommentar zur ZPO, 5. Aufl., § 114, Rn. 38; so auch der Senat im Beschluss vom 01.09.2009, Az. 12 W 27/09, veröffentlicht etwa in VersR 2010, S. 274).
  • OLG Brandenburg, 01.09.2009 - 12 W 27/09

    Mutwilligkeit des Prozesskostenhilfeantrags des verklagten Fahrzeugführers:

    Infolge der materiell-rechtlichen Anknüpfung der Haftung des Versicherers an diejenige des Fahrzeughalters als Versicherungsnehmer hat der Versicherer ein Interesse daran, alle Ansprüche wegen behaupteter Schadensereignisse durch ein bei ihm versichertes Kraftfahrzeug in gleicher Weise abzuwehren wie der Fahrzeughalter oder der Fahrer (vgl. OLG Frankfurt VersR 2005, 1550; KG NZV 2008, 519; KG NZV 2008, 520).
  • KG, 11.06.2008 - 12 U 115/08

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Verteidigung eines Streitgenossen im

    Für das Verlangen des Beklagten zu 1) nach Beiordnung eines eigenen Prozessbevollmächtigten im Wege der Prozesskostenhilfe fehlt das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Dezember 2004 - 1 W 96/04 - VersR 2005, 1550) im vorbezeichneten Sinne; denn aufgrund der streitgenössischen Nebenintervention durch die anwaltlich vertretene Beklagte zu 3) ist dem Interesse des Beklagten zu 1) an der Zurückweisung der Berufung gegen das klagabweisende Urteil des Landgericht hinreichend Genüge getan (vgl. auch.
  • OLG Dresden, 04.05.2007 - 7 W 414/07
    Denn wenn dieser Vorwurf sich bestätigen sollte, ist die Beklagte zu 1) und mit ihr die Beklagte zu 2) aufgrund entsprechender Klageabweisung gegenüber dem Kläger von einer Leistung frei, so dass nicht die Gefahr eines Rückgriffs gegen die Beklagte zu 1) besteht (vgl. nur OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.12.2004, Az.: 1 W 96/04, zitiert nach Juris; OLG Hamm, NJW-RR 2005, 760 [OLG Hamm 10.03.2005 - 6 W 13/05]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht