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   BGH, 10.11.2004 - IV ZR 391/02   

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BGH, 10.11.2004 - IV ZR 391/02 (https://dejure.org/2004,1025)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2004 - IV ZR 391/02 (https://dejure.org/2004,1025)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2004 - IV ZR 391/02 (https://dejure.org/2004,1025)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der so genannten Halbanrechnung bei der Berechnung der Versorgungsrente für bis zum 31. Dezember 2000 versorgungsrentenberechtigt gewordene Versicherte; Wirksamkeit der dynamisierten Besitzstandsrente auf Grund übergangsrechtlicher Vorschriften

  • Judicialis

    VBLS §§ 75 ff. n.F.

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VBLS § 75 ff. n. F.
    Halbanrechnungsgrundsatz des § 42 Abs. 2 S. 1 a aa VBLS a. F. ist bei Versorgungsberechtigung nach dem 31. 12. 2000 teilweise weiterhin wirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBLS §§ 75 ff. (n.F.)
    Anwendung des Halbanrechnungsgrundsatzes in der Zusatzversorgung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Anwendung des Halbanrechnungsgrundsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 508 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2005, 259
  • FamRZ 2005, 338 (Ls.)
  • VersR 2005, 210
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.01.2004 - IV ZR 56/03

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Versorgungsrente in der Zusatzversorgung

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - IV ZR 391/02
    Mithin ist den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls ausreichend Rechnung getragen (vgl. Senatsurteil vom 26. November 2003 - IV ZR 186/02 - VersR 2004, 183 unter 2 e; Senatsurteil vom 14. Januar 2004 - IV ZR 56/03 - VersR 2004, 453 unter II 2 c cc; Senatsurteil vom 11. Februar 2004 - IV ZR 52/02 - VersR 2004, 499 unter 3).

    Zum eigentumsgeschützten Kern eines Rentenanspruchs oder einer Rentenanwartschaft gehört weder eine bestimmte Leistungshöhe oder -art noch eine bestimmte Festsetzung des Leistungsbeginns; nur die auf Beitragsleistungen gründenden Elemente oder Faktoren der Anspruchskonstituierung sind in den Eigentumsschutz einbezogen (Senatsurteil vom 14. Januar 2004 aaO unter II 1 d a.E.).

  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 186/02

    Zur Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - IV ZR 391/02
    Das hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 26. November 2003 (IV ZR 186/02 - VersR 2004, 183) entschieden hat.

    Mithin ist den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls ausreichend Rechnung getragen (vgl. Senatsurteil vom 26. November 2003 - IV ZR 186/02 - VersR 2004, 183 unter 2 e; Senatsurteil vom 14. Januar 2004 - IV ZR 56/03 - VersR 2004, 453 unter II 2 c cc; Senatsurteil vom 11. Februar 2004 - IV ZR 52/02 - VersR 2004, 499 unter 3).

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - IV ZR 391/02
    Zu diesem Zeitpunkt sei die Beklagte durch die Entscheidung BVerfGE 98, 365 = VersR 1999, 600 ohnehin zu einer grundlegenden Änderung ihrer Satzung gezwungen.
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - IV ZR 391/02
    Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser vollen Berücksichtigung der gesetzlichen Rente trotz einer nur hälftigen Anrechnung von Vordienstzeiten einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG gesehen, der nur bis zum Ablauf des Jahres 2000 hingenommen werden könne (VersR 2000, 835 = NJW 2000, 3341).
  • BGH, 11.02.2004 - IV ZR 52/02

    Berücksichtigung von in der ehemaligen DDR zurückgelegten Dienstzeiten in der

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - IV ZR 391/02
    Mithin ist den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls ausreichend Rechnung getragen (vgl. Senatsurteil vom 26. November 2003 - IV ZR 186/02 - VersR 2004, 183 unter 2 e; Senatsurteil vom 14. Januar 2004 - IV ZR 56/03 - VersR 2004, 453 unter II 2 c cc; Senatsurteil vom 11. Februar 2004 - IV ZR 52/02 - VersR 2004, 499 unter 3).
  • BGH, 24.09.2008 - IV ZR 134/07

    Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und

    In seinem Urteil vom 10. November 2004 (IV ZR 391/02 - VersR 2005, 210 f.) hat der Senat dargelegt, dass die Anwendung des Halbanrechnungsgrundsatzes auch für solche Versicherte, die erst nach dem vom Bundesverfassungsgericht festgesetzten Stichtag, aber noch im Laufe des Jahres 2001 (oder am 1. Januar 2002), Rentenempfänger geworden sind, insoweit nicht unwirksam ist, als die auf dieser Grundlage berechnete Zusatzrente als Besitzstandsrente für eine Übergangszeit gewährt wird.
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage

    Es ist davon auszugehen, dass das Leistungsniveau nach dem neuen Punktemodell generell deutlich niedriger liegen wird als bei Fortführung des Gesamtversorgungssystems (vgl. BGH VersR 2005, 210 unter 2 c).

    Auch Gründe der Gleichbehandlung gebieten die Vollanrechnung bei Zugrundelegung der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 2005, 210), der der Senat folgt, nicht.

  • BAG, 22.08.2006 - 3 AZR 319/05

    Dynamische Blankettverweisung auf Betriebsvereinbarungen eines anderen

    Darüber hinaus ist der Gleichheitssatz auch dann nicht verletzt, wenn nach dem neuen Versorgungsrecht im öffentlichen Dienst Versicherten, die erst nach dem 31. Dezember 2000 versorgungsberechtigt geworden sind, eine auf der Grundlage des Halbanrechnungsgrundsatzes gewährte Besitzstandsrente für eine Übergangszeit gewährt wird (BGH 10. November 2004 - IV ZR 391/02 - VersR 2005, 210, zu 2 b, c der Gründe).
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04

    VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den

    Es ist davon auszugehen, dass das Leistungsniveau nach dem neuen Punktemodell generell deutlich niedriger liegen wird als bei Fortführung des Gesamtversorgungssystems (vgl. BGH VersR 2005, 210 unter 2 c).

    Auch Gründe der Gleichbehandlung gebieten die Vollanrechnung bei Zugrundelegung der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 2005, 210), der der Senat folgt, nicht.

  • OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 40/06

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Überprüfung einer infolge des

    Auch Gründe der Gleichbehandlung gebieten die Vollanrechnung bei Zugrundelegung der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 2005, 210), der der Senat folgt, nicht.
  • OLG Stuttgart, 13.04.2006 - 7 U 243/05

    Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost: Zulässigkeit der Anwendung des

    Die durch die Halbanrechnung eintretende Ungleichbehandlung hat ein Versicherter, der bis zum Ablauf des Jahres 2000 Versorgungsempfänger geworden ist, nicht zuletzt auch im Interesse der Erhaltung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Versorgungsträgers hinzunehmen, selbst wenn für die Zukunft - so das Bundesverfassungsgericht im Fall der VBL - eine andere, die Ungleichbehandlung für zukünftige Rentenempfänger vermeidende Regelung zu treffen ist (BGH VersR 2005, 210).

    Die entscheidungserhebliche Rechtsfrage, ob die Halbanrechnung von Vordienstzeiten für Versorgungsempfänger, die schon vor dem 31.12.2000 Versorgungsleistungen bezogen haben, weiterhin zulässig ist, ist durch die genannten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 26.11.2003, 11.02.2004 und 10.11.2004 (VersR 2004, 183; 2004, 499 und 2005, 210) bereits geklärt.

  • BGH, 18.07.2012 - IV ZR 62/11

    Zusatzversorgungssystem im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der in der

    Ein bestimmter Leistungsbeginn wird vom Grundrechtsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG nicht umfasst (Senatsurteile vom 10. November 2004 - IV ZR 391/02, VersR 2005, 210 unter 2 c; vom 14. Januar 2004 - IV ZR 56/03, VersR 2004, 453 unter II 1 d a.E. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 91/05

    Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember

    Auch Gründe der Gleichbehandlung gebieten die Vollanrechnung bei Zugrundelegung der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 2005, 210), der der Senat folgt, nicht.
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 37/05

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Halbanrechnung von

    Mit Urteil vom 10.11.2004 - IV ZR 391/02 - (VersR 2005, 210) hat der Bundesgerichtshof einen Anspruch auf die begehrte volle Anrechnung der Vordienstzeiten auch hinsichtlich derjenigen Pflichtversicherten verneint, bei denen der Versicherungsfall erst nach dem Stichtag 31.12.2000 eingetreten ist.

    Selbst wenn man die Klägerin jedoch zur jüngeren Generation zählen würde, könnte sie nach der genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 2005, 210) hieraus keinen Anspruch auf Vollanrechnung ihrer Vordienstzeiten herleiten.

  • OLG Karlsruhe, 06.05.2008 - 12 U 103/07

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anspruch eines rentenfernen

    Denn ein bestimmter Leistungsbeginn ist vom Grundrechtsschutz nicht umfasst (vgl. BGH, Urteile vom 10. November 2004 - IV ZR 391/02 - VersR 2005, 210 unter 2 c; vom 14. Januar 2004 - IV ZR 56/03 - VersR 2004, 453 unter II 1 d).
  • OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 89/05

    Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember

  • OLG Karlsruhe, 19.06.2007 - 12 U 43/06

    Zusatzversorgungssystem des öffentlichen Dienstes: Ermittlung des Startguthabens

  • OLG München, 28.04.2006 - 25 U 2154/05

    Zur Auswirkung der Neugestaltung der Zusatzversorgung auf eine zuvor geleistete

  • BGH, 04.11.2009 - IV ZR 57/07

    Verfassungsgemäßheit des geringeren Nettoversorgungssatzes für zum Zeitpunkt des

  • OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 8/08

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Verfassungsgemäßheit der

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Wirksambleiben der Halbanrechnung von

  • OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 36/05

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Unbedenklicher Ausschluss der

  • OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 115/06

    Zusatzrente: Unangemessene Benachteiligung eines nach dem 50. Lebensjahr in den

  • OLG Karlsruhe, 09.03.2006 - 12 U 210/05

    Eingriff in Versorgungsanwartschaften durch Tarifparteien; Zulässigkeit von

  • OLG Karlsruhe, 03.05.2007 - 12 U 286/04

    Umstellung einer auf eine Gesamtversorgung abgestellte Beamtenversorgung auf ein

  • OLG Karlsruhe, 20.06.2006 - 12 U 117/05

    VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt erneut Rechtsprechung zu den

  • OLG Karlsruhe, 09.03.2006 - 12 U 114/05

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Halbanrechnung von Vordienstzeiten

  • BGH, 16.02.2005 - IV ZR 178/04

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend eine höhere Zusatzrente bei

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 11/05

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Wirksamkeit der Teilanrechnung von

  • LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 6 O 240/09

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Auskunftsanspruch eines rentennahen

  • LG Karlsruhe, 21.08.2009 - 6 O 130/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Nichtberücksichtigung von

  • OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 333/04

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Maßgeblicher Nettoversorgungssatz für

  • LG Karlsruhe, 10.02.2006 - 6 O 380/05

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Rechtmäßigkeit der Rentenberechnung für

  • LG Karlsruhe, 18.05.2006 - 6 O 382/05

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Anspruch auf Gleichbehandlung von

  • LG Köln, 24.02.2010 - 20 O 398/09

    Rückwirkende Zahlung einer Betriebsrente für die Zeit zwischen dem Erreichen des

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