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   OLG Karlsruhe, 05.08.2004 - 12 U 218/04   

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https://dejure.org/2004,7781
OLG Karlsruhe, 05.08.2004 - 12 U 218/04 (https://dejure.org/2004,7781)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.08.2004 - 12 U 218/04 (https://dejure.org/2004,7781)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. August 2004 - 12 U 218/04 (https://dejure.org/2004,7781)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Wildschäden an Feldgewächsen; Zulässigkeit eines Dienstaufsichtsbeschwerde; Erstattungsanspruch wegen Wildschaden nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG); Pflicht zur unverzüglichen Anmeldung eines Wildschadens bei der zuständigen Gemeinde; ...

  • Judicialis

    BGB § 839 Abs. 3; ; GG Art. 34; ; BJagdG § 32 Abs. 2 Satz 1; ; LJagdGDVO § 17 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; BGB § 254; GG Art. 34; BJagdG § 32; DVO zum LJagdG § 17
    Pflicht der Gemeinde zur Niederschrift von mündlich gemeldeten Wildschäden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Amtshaftung der Gemeinde für Wildschäden an feldmäßigen Spargelanpflanzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Amtshaftung - Wildschweine

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 364
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Flensburg, 13.01.2004 - 1 S 107/03
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2004 - 12 U 218/04
    Seine daraufhin gegen einen der Jagdpächter erhobene Klage auf Ersatz des Wildschadens blieb in beiden Instanzen erfolglos, da er den Schaden nicht binnen der Wochenfrist des § 34 Satz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG) schriftlich bei der Beklagten angemeldet hatte (vgl. Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 11.02.04 - 1 S 107/03).

    Die Akten des Landgerichts Karlsruhe - 1 S 107/03 - waren beigezogen und Gegenstand der Verhandlung.

  • BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2004 - 12 U 218/04
    Er umfasst alle Rechtsbehelfe, die sich unmittelbar gegen die schädigende Amtshandlung oder Unterlassung selbst richten und nach gesetzlicher Ordnung ihre Beseitigung oder Berichtigung bezwecken und ermöglichen (BGHZ 123, 1, 7; BGHZ 137, 11, 23).
  • BGH, 16.01.1986 - III ZR 77/84

    Abwendung des Schadens durch Einlegung eines Rechtsbehelfs; Voraussichtliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2004 - 12 U 218/04
    Zwar handelt es sich bei der Dienstaufsichtsbeschwerde um ein Rechtsmittel im Sinne des § 839 Abs. 3 BGB (vgl. hierzu nur BGH NJW 1986, 1924 unter III m.w.N.).
  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2004 - 12 U 218/04
    Er umfasst alle Rechtsbehelfe, die sich unmittelbar gegen die schädigende Amtshandlung oder Unterlassung selbst richten und nach gesetzlicher Ordnung ihre Beseitigung oder Berichtigung bezwecken und ermöglichen (BGHZ 123, 1, 7; BGHZ 137, 11, 23).
  • BGH, 08.05.1957 - V ZR 150/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2004 - 12 U 218/04
    Also handelt es sich hier bei Spargelpflanzungen um Feldgewächse und nicht um Freilandpflanzungen gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 BJagdG, weshalb die Ersatzpflicht für Wildschaden nicht davon abhängt, ob übliche Schutzvorrichtungen vorhanden sind (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.1957 - V ZR 150/55 - LM Nr. 25 zu § 546 ZPO unter B II 2 b).
  • OLG Stuttgart, 23.02.2022 - 4 U 70/21
    Insoweit liegt die Darlegungs- und Beweislast beim Schädiger, und zwar einschließlich der Eignung des Rechtsbehelfs zur Schadensabwendung und der Kausalität, also dafür, dass und in welchem Umfang der Schaden bei Ergreifen des schuldhaft versäumten Rechtsbehelfs (als solcher sind auch formlose Rechtsbehelfe wie Dienstaufsichtsbeschwerden anzusehen) vermieden worden wäre (BGHZ 156, 294 Rn. 15 in Juris; BGH NJW 1986, 1924 [1925]; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 518 [519].
  • BGH, 03.12.2009 - III ZR 139/09

    Zulässigkeit tatrichterlicher Würdigung bei der Frage nach dem Gewicht des

    Die Bedeutung und das Gewicht des feldmäßigen Anbaus der Pflanze als Teil der landwirtschaftlichen Erzeugung in der betroffenen Region können in der Größe der Anbaufläche, in Umsatz- und Ertragszahlen, in der Anzahl der hierfür eingesetzten Beschäftigten (vgl. dazu OLG Karlruhe, VersR 2005, 364, 365) oder - vor allem - auch in dem Anteil an der Gesamtackerfläche bzw. der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Gebiets (vgl. dazu OLG Köln, OLGR 2009, 55; LG Trier, Urteil vom 5. Juli 2005 - 1 S 98/05 - [...] Rz. 14; AG Trier, Urteil vom 30. März 2007 - 32 C 609/06 - [...] Rz. 24) zum Ausdruck kommen.
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