Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.01.2003 - 3 U 91/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18019
OLG Hamm, 29.01.2003 - 3 U 91/02 (https://dejure.org/2003,18019)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.01.2003 - 3 U 91/02 (https://dejure.org/2003,18019)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - 3 U 91/02 (https://dejure.org/2003,18019)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • korioth.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Beweisnachteile für den Arzt, wenn in geburtshilflichen Schadensfällen das Geburtsprotokoll lückenhaft ist und die CTG-Aufzeichnungen fehlen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 412
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 09.05.2017 - 26 U 91/16

    Ärztliche Behandlungsfehler bei der Korrektur einer Vorhautverengung

    Nach der Rechtsprechung der für Arzthaftungsfälle zuständigen Senate des OLG Hamm (vgl. Urteil des OLG Hamm v. 29.01.2003 - 3 U 91/02 -, Juris-Veröffentlichung = VwR 2005, 412) - die vom BGH gebilligt worden ist (Beschl. v. 16.12.2003 - VI ZR 74/09 -) - , soll es dem Arzt nicht zum Nachteil gereichen, wenn die Dokumentation nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist unvollständig oder mangelhaft ist.
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2021 - 8 U 165/20

    Vorhaut vor 18 Jahren entfernt: Kein Schmerzensgeld für Spätfolgen

    Krankenunterlagen sind grundsätzlich nicht länger als zehn Jahre aufzubewahren (vgl. nur OLG Hamm, Urteil v. 29.01.2003 - 3 U 91/02 -, juris Rn. 19; Urteil v. 09.05.2017 - 26 U 91/16 -, juris Rn. 41; jetzt auch § 630f Abs. 3 BGB).
  • OLG Jena, 19.06.2012 - 4 U 797/09

    Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden bei

    Eine Dokumentation, die medizinisch nicht erforderlich ist, ist aus Rechtsgründen auch nicht geboten (Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl, B 202, 203 mit Hinweis auf die Rechtspr. des BGH in NJW 1999, 3408; BGHZ 129, 6, 9; BGH NJW 1993, 2375, ferner OLG Hamm VersR 2005, 412; OLG Celle MDR 2002, 153).
  • LG Osnabrück, 24.02.2010 - 2 O 3935/04

    Feststellung einer Ersatzverpflichtung materieller Schäden aus Anlass einer

    Deshalb führen nach Ablauf von 10 Jahren Dokumentationsversäumnisse nicht mehr zu Beweiserleichterungen des Patienten, so dass es bei seiner vollen Darlegungs- und Beweislast bleibt (OLG Hamm, VersR 2005, 412 [OLG Hamm 29.01.2003 - 3 U 91/02] ).
  • OLG Saarbrücken, 13.06.2007 - 1 U 521/06

    Abweisung der Arzthaftungsklage, da dem behandelnden Notarzt eine

    Wie oben bereits dargelegt, können Lücken in der ärztlichen Dokumentation - lediglich - zu einer Beweiserleichterung für den Patienten führen; die unterlassene Dokumentation bildet jedoch selbst keine Anspruchsgrundlage (vgl. BGH NJW 1999, 3408 ; OLG Hamm VersR 2005, 412; Gehrlein, aaO., S. 116).
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