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   BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04   

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https://dejure.org/2005,423
BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04 (https://dejure.org/2005,423)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2005 - VI ZR 73/04 (https://dejure.org/2005,423)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04 (https://dejure.org/2005,423)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Haftung des Deliktschuldners für Anwaltskosten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Geltendmachung einer Ersatzforderung gegen den eigenen Versicherer; Beschränkung eines Erstattungsanspruchs hinsichtlich der Anwaltskosten; Gebührenbeschränkung auf den Wert, für den Ersatz zu leisten ist; Notwendigkeit der ...

  • rabüro.de

    Erstattungsanspruch von Anwaltskosten gegen eigenen Versicherer beschränkt auf Wert des Ersatzes

  • Judicialis

    BGB § 249 Hd

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Anspruch des Geschädigten auf Ersatz der Anwaltskosten für die Rechtsverfolgung gegen seinen Schadensversicherer kann auf die Gebühren nach dem Wert der Ersatzpflicht des Schädigers begrenzt sein

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der VI. Zivilsenat des BGH entscheidet unter anderem zur Belastung mit einer Verbindlichkeit als Schaden mit Urteil vom 18.1.2005 - VI ZR 73/04 -.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der eigenen Gebäudeversicherung durch den Geschädigten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ersatz von Anwaltskosten

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwaltskosten richten sich nur nach tatsächlichem Schadensumfang

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Anwaltshonorar - Umfang des Erstattungsanspruchs

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1112
  • MDR 2005, 751
  • NZV 2005, 252
  • FamRZ 2005, 689 (Ls.)
  • VersR 2005, 558
 
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Wird zitiert von ... (266)

  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 280/14

    Verzugsschadensersatz: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten für Mahnschreiben

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Schädiger nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH, Urteil vom 8. November 1994 - VI ZR 3/94, BGHZ 127, 348, 350; vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 249/02, NJW 2004, 444, 446; vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04, NJW 2005, 1112; vom 6. Oktober 2010 - VIII ZR 271/09, WuM 2010, 740; vom 23. Januar 2014 - III ZR 37/13, BGHZ 200, 20 Rn. 48).

    Es kommt darauf an, wie sich die voraussichtliche Abwicklung des Schadensfalls aus der Sicht des Geschädigten darstellt (BGH, Urteil vom 8. November 1994, aaO S. 351; vom 18. Januar 2005, aaO).

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auch die dadurch anfallenden Rechtsverfolgungskosten können entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ersatzfähig sein, nämlich dann, wenn sie adäquat kausal auf dem Schadensereignis beruhen und die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe unter den Umständen des Falles erforderlich war (Senatsurteil vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04 - VersR 2005, 558).
  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Er darf zur Schadensbeseitigung grundsätzlich den Weg einschlagen, der aus seiner Sicht seinen Interessen am besten zu entsprechen scheint (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04 - VersR 2005, 558, 559), so dass er im Regelfall berechtigt ist, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens zu beauftragen (Hörl NZV 2003, 305, 306 f.; Wortmann ZfS 1999, 1, 2; ders. VersR 1998, 1204, 1210).
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