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   OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03   

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OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03 (https://dejure.org/2004,5043)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.09.2004 - 8 U 128/03 (https://dejure.org/2004,5043)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. September 2004 - 8 U 128/03 (https://dejure.org/2004,5043)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 141 ZPO; § 23 Abs. 1 VVG; § 25 Abs. 1 VVG; § 27 Abs. 2 VVG; § 61 VVG
    Inanspruchnahme aus einer Kasko-Versicherung wegen eines behaupteten Kfz-Diebstahls; Pflicht des Versicherungsnehmers zur Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls mit hinreichender Wahrscheinlichkeit; Beweiserleichterungen eines Versicherers im Rahmen des Nachweises ...

  • verkehrslexikon.de

    Kfz-Diebstahl und Keyless-Go-Technik

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme aus einer Kasko-Versicherung wegen eines behaupteten Kfz-Diebstahls; Pflicht des Versicherungsnehmers zur Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls mit hinreichender Wahrscheinlichkeit; Beweiserleichterungen eines Versicherers im Rahmen des Nachweises ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Bei einem Pkw-Diebstahl tritt keine Leistungsfreiheit des Versicherers ein, auch wenn der Diebstahl durch den Fahrzeugschlüsselverlust ermöglicht wurde.

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 23; VVG § 25; VVG § 61
    Weiterbenutzung des Kfz nach Schlüsseldiebstahl stellt keine Gefahrerhöhung dar

  • RA Kotz

    Fahrzeugschlüsselverlust - Pkw-Diebstahl - Leistungsfreiheit des Versicherers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Zweitschlüssel weg - wer haftet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 23 § 25 § 27 § 61
    Obliegenheitsverletzung in der Fahrzeugversicherung nach Diebstahl des Zweitschlüssels; Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls; Anforderung an die Aufbewahrung des Zweitschlüssels

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Kaskoversicherung - Verlust von Fahrzeugschlüsseln:Wann ist der Versicherer leistungsfrei?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 640
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94

    Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03
    Dieses äußere Bild eines Diebstahls ist im Allgemeinen schon dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (BGHZ 130, 1, 3 [BGH 17.05.1995 - IV ZR 279/94] ; 132, 79, 81 [BGH 21.02.1996 - IV ZR 300/94] ; VersR 1993, 571, 572 [BGH 17.03.1993 - IV ZR 11/92] ; Römer/ Langheid, VVG, 2. Aufl., § 49 Rdnr. 20).

    Indessen kann das Gericht im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses ( § 286 ZPO ) den Behauptungen und Angaben des Versicherungsnehmers im Rahmen einer persönlichen Anhörung gem. § 141 ZPO unter Umständen auch dann glauben, wenn dieser ihre Richtigkeit sonst nicht beweisen kann (BGHZ 132, 79, 82 [BGH 21.02.1996 - IV ZR 300/94] ; VersR 1993, 571, 572 [BGH 17.03.1993 - IV ZR 11/92] ; Römer/Langheid, a.a.O., Rdnr. 24).

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nicht der unredliche, sondern der redliche Versicherungsnehmer der Regelfall ist (BGHZ 132, 79, 82) [BGH 21.02.1996 - IV ZR 300/94] .

    Allerdings müssen die Tatsachen, die schwer wiegende Zweifel an der Glaubwürdigkeit begründen, unstreitig oder bewiesen seien (BGH VersR 1996, 575 [BGH 21.02.1996 - IV ZR 300/94] ).

    Bloße Verdächtigungen oder nur vermutete Unredlichkeiten dürfen nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers ausschlagen (BGH VersR 1997, 733, 734 [BGH 26.03.1997 - IV ZR 91/96] ; 1996, 575) [BGH 21.02.1996 - IV ZR 300/94] .

    Ernsthafte Zweifel werden nur dann berechtigt sein, wenn der Versicherungsnehmer im Rechtsverkehr, insbesondere in Versicherungsangelegenheiten, zur Durchsetzung seiner Vermögensinteressen wiederholt oder sogar beharrlich bewusst unrichtige Angaben gemacht hat (BGH VersR 1996, 575, 576 [BGH 21.02.1996 - IV ZR 300/94] ; 1993, 571, 572) [BGH 17.03.1993 - IV ZR 11/92] .

  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03
    Dieses äußere Bild eines Diebstahls ist im Allgemeinen schon dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (BGHZ 130, 1, 3 [BGH 17.05.1995 - IV ZR 279/94] ; 132, 79, 81 [BGH 21.02.1996 - IV ZR 300/94] ; VersR 1993, 571, 572 [BGH 17.03.1993 - IV ZR 11/92] ; Römer/ Langheid, VVG, 2. Aufl., § 49 Rdnr. 20).

    Indessen kann das Gericht im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses ( § 286 ZPO ) den Behauptungen und Angaben des Versicherungsnehmers im Rahmen einer persönlichen Anhörung gem. § 141 ZPO unter Umständen auch dann glauben, wenn dieser ihre Richtigkeit sonst nicht beweisen kann (BGHZ 132, 79, 82 [BGH 21.02.1996 - IV ZR 300/94] ; VersR 1993, 571, 572 [BGH 17.03.1993 - IV ZR 11/92] ; Römer/Langheid, a.a.O., Rdnr. 24).

    Beweist dieser konkrete Tatsachen oder sind diese unstreitig, die die Annahme mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht ist, so braucht er nicht zu leisten, wenn nicht der Versicherungsnehmer seinerseits den vollen Beweis für den Diebstahl erbringt (BGH NJW 1996, 993; VersR 1995, 956; 1993, 571, 572 [BGH 17.03.1993 - IV ZR 11/92] ; Römer/ Langheid, a.a.O., Rdnr. 17, 25).

    Ernsthafte Zweifel werden nur dann berechtigt sein, wenn der Versicherungsnehmer im Rechtsverkehr, insbesondere in Versicherungsangelegenheiten, zur Durchsetzung seiner Vermögensinteressen wiederholt oder sogar beharrlich bewusst unrichtige Angaben gemacht hat (BGH VersR 1996, 575, 576 [BGH 21.02.1996 - IV ZR 300/94] ; 1993, 571, 572) [BGH 17.03.1993 - IV ZR 11/92] .

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03
    Dieses äußere Bild eines Diebstahls ist im Allgemeinen schon dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (BGHZ 130, 1, 3 [BGH 17.05.1995 - IV ZR 279/94] ; 132, 79, 81 [BGH 21.02.1996 - IV ZR 300/94] ; VersR 1993, 571, 572 [BGH 17.03.1993 - IV ZR 11/92] ; Römer/ Langheid, VVG, 2. Aufl., § 49 Rdnr. 20).

    Entsprechend ist auch der BGH - dort allerdings für die Frage des Vorliegens des äußeren Bildes eines Kfz.-Diebstahls - davon ausgegangen, die Sorgfalt, mit der ein Versicherungsnehmer Fahrzeugschlüssel aufbewahre, werde auch von der zutreffenden Vorstellung geprägt, dass der Verlust eines Schlüssels nicht notwendig zum Verlust des Kraftfahrzeuges führen muss (NJW 1995, 2169, 2170) [BGH 17.05.1995 - IV ZR 279/94] .

    Andererseits gilt auch hier der erwähnte Grundsatz, dass ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei der Aufbewahrung von Kfz.-Schlüsseln nicht notwendigerweise die Vorstellung hat, dass der Verlust eines Schlüssels notwendig auch zum Verlust des Fahrzeugs führt (BGH NJW 1995, 2169, 2170) [BGH 17.05.1995 - IV ZR 279/94] .

  • OLG Frankfurt, 13.11.1991 - 17 U 78/90

    Entwendung von Fahrzeugschlüsseln; Grobe Fahrlässigkeit; Diebstahl des Fahrzeugs;

    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03
    Soweit die Rechtsprechung bei einer bestimmten Art und Weise der Lagerung von Kfz.-Schlüsseln grobe Fahrlässigkeit angenommen hat, beruhte dies jeweils darauf, dass in der konkreten Situation ein erheblich erleichterter Zugriff für unbefugte Dritte bestand, was für den Versicherungsnehmer auch ohne weiteres ersichtlich war (OLG Köln r+s 1996, 392: Belassen der Kfz.-Schlüssel in der Jackentasche in einem Raum eines Reiterhofes, der für Unbefugte frei zugänglich war bei bereits früher erfolgten Diebstählen; OLG Oldenburg r+s 1996, 172: Schlüssel in der über einen Stuhl gehängten Lederjacke in einer Gaststätte ohne Möglichkeit ständiger Kontrolle bei gleichzeitigem erheblichen Alkoholkonsum des Versicherungsnehmers; OLG Bremen VersR 1995, 1230 [OLG Bremen 09.08.1994 - 3 U 32/94] : Schlüssel in Tasche einer über den Stuhl gelegten Jacke in einem Lokal in der Tschechischen Republik; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 537: Jacke mit Autoschlüsseln an einer unbewachten Garderobe einer Diskothek).

    In derartige Fällen des Bemerkens oder der Offenkundigkeit des Verlustes oder des Diebstahls eines Fahrzeugschlüssels begründet es grob fahrlässiges Verhalten, wenn der Versicherungsnehmer in der Folgezeit keinerlei Sicherungsmaßnahme ergreift und das Fahrzeug dann gestohlen wird (vgl. OLG Oldenburg VersR 2000, 49, 50; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 537; LG Mainz VersR 1996, 705 [LG Mainz 09.06.1995 - 7 O 8/95] ).

  • BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94

    Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls

    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03
    Beweist dieser konkrete Tatsachen oder sind diese unstreitig, die die Annahme mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht ist, so braucht er nicht zu leisten, wenn nicht der Versicherungsnehmer seinerseits den vollen Beweis für den Diebstahl erbringt (BGH NJW 1996, 993; VersR 1995, 956; 1993, 571, 572 [BGH 17.03.1993 - IV ZR 11/92] ; Römer/ Langheid, a.a.O., Rdnr. 17, 25).

    Diese fehlende Glaubwürdigkeit kann zwar auch bei den vom Versicherer zu beweisenden Tatsachen für die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Diebstahlsmanipulation eine Rolle spielen (BGH VersR 1995, 956).

  • BGH, 21.01.1987 - IVa ZR 112/85

    Begriff der Gefahrerhöhung

    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03
    Maßgebend ist zunächst, dass nach der Rechtsprechung des BGH eine Gefahrerhöhung gem. § 23 Abs. 1 VVG nur durch aktives Tun, nicht dagegen durch Unterlassen verwirklicht werden kann (VersR 1987, 653 [BGH 21.01.1987 - IV a ZR 112/85]; 1981, 245; kritisch Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., §§ 23 - 25 Rdnrn. 24 - 27; a. A. Prölss/Martin, a.a.O., Rdnr. 38, 38 a).

    Hiernach nimmt ein Versicherungsnehmer, der es unterlässt, eine von anderer Seite gegen seinen Willen oder zwar nicht von einem Dritten aber für ihn ungewollt herbeigeführte Gefahrerhöhung zu beseitigen oder durch ihm zumutbare und mögliche Maßnahmen auszugleichen, keine Gefahrerhöhung vor, da ihn in derartigen Fällen gem. § 27 Abs. 2 VVG lediglich eine Anzeigeobliegenheit trifft, nicht dagegen eine gesetzliche Obliegenheit, die Gefahrerhöhung wieder zu beseitigen (BGH VersR 1987, 653 f [BGH 21.01.1987 - IV a ZR 112/85]ür den Fall eines infolge eines Defekts verklemmten und deshalb nur teilweise heruntergelassenen Rollgitters vor einem Geschäft).

  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 263/00

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Glaubwürdigkeit des

    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03
    Dieses Mindestmaß an Tatsachen muss in vollem Umfang dargelegt und bewiesen werden, während die bloße Schilderung eines "Rahmensachverhaltes" nicht genügt (BGH VersR 2002, 431, 432) [BGH 30.01.2002 - IV ZR 263/00] .
  • OLG Oldenburg, 28.02.1996 - 2 U 304/95

    Grobe Fahrlässigkeit bei Abhandenkommen des Fahrzeugs und nachfolgendem Unfall;

    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03
    Soweit die Rechtsprechung bei einer bestimmten Art und Weise der Lagerung von Kfz.-Schlüsseln grobe Fahrlässigkeit angenommen hat, beruhte dies jeweils darauf, dass in der konkreten Situation ein erheblich erleichterter Zugriff für unbefugte Dritte bestand, was für den Versicherungsnehmer auch ohne weiteres ersichtlich war (OLG Köln r+s 1996, 392: Belassen der Kfz.-Schlüssel in der Jackentasche in einem Raum eines Reiterhofes, der für Unbefugte frei zugänglich war bei bereits früher erfolgten Diebstählen; OLG Oldenburg r+s 1996, 172: Schlüssel in der über einen Stuhl gehängten Lederjacke in einer Gaststätte ohne Möglichkeit ständiger Kontrolle bei gleichzeitigem erheblichen Alkoholkonsum des Versicherungsnehmers; OLG Bremen VersR 1995, 1230 [OLG Bremen 09.08.1994 - 3 U 32/94] : Schlüssel in Tasche einer über den Stuhl gelegten Jacke in einem Lokal in der Tschechischen Republik; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 537: Jacke mit Autoschlüsseln an einer unbewachten Garderobe einer Diskothek).
  • OLG Karlsruhe, 18.01.1990 - 12 U 216/89
    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03
    Soweit das Landgericht hier auf die Weiterbenutzung des KFZ nach dem Verlust bzw. dem Diebstahl der Keyless-Go-Karte abgestellt, wird ein solches Verhalten zwar von Teilen der Rechtsprechung als eine Gefahrerhöhung im Sinne der §§ 23, 25 VVG angesehen (vgl. OLG Düsseldorf r+s 1991, 78; OLG Karlsruhe VersR 1990, 1386 [OLG Karlsruhe 18.01.1990 - 12 U 216/89] ; OLG München r+s 1988, 256, 258; OLG Stuttgart r+s 1987, 62; LG Wiesbaden VersR 1994, 855 [LG Wiesbaden 21.10.1993 - 2 O 326/93] ; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 23 Rdnr. 29).
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 351/94

    Beweiswürdigung im Rahmen der Inanspruchnahme des Fahrzeugversicherers wegen

    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03
    Auch der BGH dürfte dieser Ansicht folgen (vgl. VersR 1996, 703, 704 [BGH 21.02.1996 - IV ZR 351/94] , wo es heißt:.
  • OLG Düsseldorf, 27.03.1990 - 4 U 178/89
  • LG Mainz, 09.06.1995 - 7 O 8/95

    Fahrzeugschloß; Schlüsselentwendung; Schloßauswechslung

  • OLG Stuttgart, 18.11.1993 - 7 U 223/93

    Versicherungsnehmer; Kfz-Schlüssel; Kündigungsfrist; Diebstahl; Gefahrerhöhung;

  • OLG Köln, 11.06.1996 - 9 U 252/95
  • OLG Bremen, 09.08.1994 - 3 U 32/94

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Versicherungsschutzes aus einer

  • LG Wiesbaden, 21.10.1993 - 2 O 326/93

    Weitere Benutzung eines Pkw nach Entwendung des Reserveschlüssels

  • BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87

    Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl

  • OLG München, 12.08.1987 - 3 U 3304/87
  • OLG Stuttgart, 30.07.1986 - 4 U 49/86
  • BGH, 26.03.1997 - IV ZR 91/96

    Vernehmung von Zeugen zum Beweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

  • BGH, 26.05.1982 - IVa ZR 76/80

    Arglistige Nichtzurkenntnisnahme von Mängeln des Kraftfahrzeugs durch den

  • BGH, 13.12.1995 - IV ZR 54/95

    Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls

  • OLG Nürnberg, 28.03.2002 - 8 U 4326/01

    Verlust des Portemonnaie-Schlüssels

  • BGH, 27.01.1999 - IV ZR 315/97

    Ansprüche aus einer Gebäudeversicherung (anzeigepflichtige Gefahrerhöhung)

  • OLG München, 29.01.1988 - 10 U 4609/87

    Versicherungsnehmer; Fahrzeugschlüssel; Minderjähriger; Besucher; Alkoholgenuß;

  • OLG Hamm, 06.12.1991 - 20 U 231/91

    Abhandenkommen des Fahrzeugschlüssels während Werkstattaufenthalts

  • OLG Hamm, 09.02.1994 - 20 U 326/93

    Versicherungsnehmer; Kfz-Diebstahl ; Ablegen des Schlüssels; Arbeitnehmer in

  • BGH, 25.09.1968 - IV ZR 514/68

    Gefahrerhöhung durch Benutzung eines nicht verkehrssicheren Kfz

  • BGH, 11.12.1980 - IVa ZR 18/80

    Unterlassen der Beseitigung einer Gefahrerhöhung

  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

  • OLG Köln, 19.01.1999 - 9 U 34/98

    Verlust Autoschlüssel Versicherung Gefahrerhöhung

  • AG Bad Segeberg, 28.04.2011 - 17 C 99/09

    Bei Verlust eines Fahrzeugschlüssels und einer anschließenden Weiterbenutzung des

    Bei Verlust eines Fahrzeugschlüssels und einer anschließenden Weiterbenutzung des Fahrzeuges liegt keine Gefahrerhöhung i.S. der §§ 23 Abs. 1, 25 Abs. 1 VVG a.F. vor (Anschluss an OLG Celle, Urt. v. 23.09.2004 - 8 U 128/03, VersR 2005, 640; entgegen OLG Nürnberg, Urt. v. 28.03.2003 - 8 U 4326/01).

    In diesem Fall kann sich eine Leistungsfreiheit indes gemäß §§ 27 Abs. 2, 28 Abs. 1 VVG a.F. ergeben (Anschluss an OLG Celle, Urt. v. 23.09.2004 - 8 U 128/03, VersR 2005, 640).

    Beweist der Versicherungsnehmer einen solchen Sachverhalt, ist es an dem Versicherer, Tatsachen vorzutragen und erforderlichenfalls zu beweisen, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass der Versicherungsfall von dem Versicherungsnehmer lediglich vorgetäuscht worden ist (s. zum Ganzen BGH, Urt. v. 17.05.1995 - IV ZR 279/94, BGHZ 130, 1, 3; OLG Celle, Urt. v. 23.09.2004 - 8 U 128/03, VersR 2005, 640; LG Köln, Urt. v. 23.02.2005 - 20 O 534/04, SP 2005, 391).

    Insoweit geht das Gericht allerdings mit einer zum Teil in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung davon aus, dass bei dem Verlust eines Fahrzeugschlüssels und einer anschließenden Weiterbenutzung des Fahrzeuges keine Gefahrerhöhung i.S. der §§ 23 Abs. 1, 25 Abs. 1 VVG a.F. gesehen werden (so zutreffend OLG Celle, Urt. v. 23.09.2004 - 8 U 128/03, VersR 2005, 640 m.w.N. zum Streitstand; a.A. etwa OLG Nürnberg, Urt. v. 28.03.2003 - 8 U 4326/01).

  • OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05

    Zahlungspflicht einer Fahrzeugversicherung für einen durch Diebstahl entstandenen

    Die Anwendung des § 61 VVG setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - den vertragsgemäß vorausgesetzten Sicherheitsstandard gegenüber der Diebstahlsgefahr deutlich unterschritten hat (BGH VersR 1984, 29; Urteil des Senats vom 23. September 2004 - 8 U 128/03 , in: ZfS 2004, 564, 565); in objektiver Hinsicht muss der Versicherungsnehmer die drohende Verwirklichung der versicherten Gefahr in gravierendem Ausmaß zulassen, obwohl er die geeigneten Mittel zum Schutz der versicherten Interessen in der Hand hat und er bei zumutbarer Wahrnehmung seiner Belange auch davon Gebrauch machen könnte.

    Dagegen liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn der Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres mit einem Diebstahl der Schlüssel rechnen konnte (OLG Schleswig r + s 2005, 150: Restaurantbesitzer legt Schlüssel auf dem Tresen ab und bleibt während der gesamten Zeit am Tresen sitzen; Urteil des Senats vom 23. September 2004, a. a. O.: Aufbewahren eines Schlüssels in einem unverschlossenen Spind in dem Privatraum einer Arztpraxis; OLG Hamm VersR 1994, 1462: Schlüssel eines Kellners in einem offenen Tresenfach, das dem unmittelbaren Zugriff der Gäste entzogen ist).

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2007 - 24 U 93/06

    Zur Haftung des gewerblichen Mieters eines Kfz für durch angestellten Fahrer

    Er durfte darauf vertrauen, dass die Schlüssel in dem dafür vorgesehenen Schrank vor unbefugtem Zugriff sicher sind (vgl. OLG Celle VersR 2005, 640, 642f m.w.N.).
  • KG, 15.07.2016 - 6 U 24/16

    Anzeigeobliegenheitsverletzung in der Kfz-Kaskoversicherung: Verlust des

    Tritt die Gefahrerhöhung jedoch - wie vorliegend der Schlüsselverlust - ohne Wissen und Wollen des Versicherungsnehmers ein, erlangt dieser aber nachträglich Kenntnis davon, besteht zu seinen Lasten zwar keine Verpflichtung, die erhöhte Gefahr - z.B. durch Auswechslung der Schlösser oder Umcodierung der Schließanlage - aktiv zu beseitigen, weshalb die als solche wertneutrale Weiterbenutzung und -vermietung des Fahrzeugs nach Bekanntwerden des Schlüsselverlustes nicht als Vornahme einer Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 Abs. 1 VVG angesehen werden kann (vgl. OLG Celle VersR 2005, 640 - 643, zitiert nach juris, dort Rdz. 54 m.w.N.; vgl. auch BGH VersR 1996, 703 - 704, zitiert nach juris, dort Rdz. 13).
  • OLG Celle, 09.07.2009 - 8 U 40/09

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Hausbrandes durch Einbau eines Holzofens im

    Die Anwendung des § 61 VVG setzt hierbei voraus, dass der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - den vertragsgemäß vorausgesetzten Sicherheitsstandard deutlich unterschritten hat (BGH VersR 1984, 29 ; Urteil des Senats vom 23. September 2004 - 8 U 128/03 -, in: ZfS 2004, 564, 565).
  • AG Bad Segeberg, 22.12.2011 - 17 C 116/11

    Eingefriedetes Versicherungsgrundstück erfordert einen durch Schutzvorrichtungen

    Beweist der Versicherungsnehmer einen solchen Sachverhalt, ist es an dem Versicherer, Tatsachen vorzutragen und erforderlichenfalls zu beweisen, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass der Versicherungsfall von dem Versicherungsnehmer lediglich vorgetäuscht worden ist (s. zum Ganzen BGH, Urt. v. 17.05.1995 - IV ZR 279/94, BGHZ 130, 1, 3; BGH, Urt. v. 20.12.2006 - IV ZR 233/05, NJW-RR 2007, 466 f.; OLG Celle, Urt. v. 23.09.2004 - 8 U 128/03, VersR 2005, 640; LG Köln, Urt. v. 23.02.2005 - 20 O 534/04, SP 2005, 391).
  • AG Bad Segeberg, 29.12.2011 - 17 C 294/10

    Versicherungsnehmer muss für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer

    Beweist der Versicherungsnehmer einen solchen Sachverhalt, ist es an dem Versicherer, Tatsachen vorzutragen und erforderlichenfalls zu beweisen, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass der Versicherungsfall von dem Versicherungsnehmer lediglich vorgetäuscht worden oder aufgrund anderer Ursachen eingetreten ist (s. zum Ganzen BGH, Urt. v. 17.05.1995 - IV ZR 279/94, BGHZ 130, 1, 3; BGH, Urt. v. 20.12.2006 - IV ZR 233/05, NJW-RR 2007, 466 f.; OLG Celle, Urt. v. 23.09.2004 - 8 U 128/03, VersR 2005, 640; LG Köln, Urt. v. 23.02.2005 - 20 O 534/04, SP 2005, 391).
  • OLG Celle, 23.02.2006 - 8 U 161/05

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    Die Anwendung des § 61 VVG setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten den vertragsgemäß vorausgesetzten Sicherheitsstandard gegenüber der Diebstahlsgefahr deutlich unterschritten hat (BGH VersR 1984, 29; Urteile des Senats vom 23. September 2004 - 8 U 128/03 -, in: ZfS 2004, 564, 565 [OLG Celle 23.09.2004 - 8 U 128/03] ; vom 14. Juli 2005 - 8 U 31/05 -, in: ZfS 2005, 607 [OLG Celle 14.07.2005 - 8 U 31/05] ).
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