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   OLG Koblenz, 24.11.2003 - 10 W 553/03   

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https://dejure.org/2003,6044
OLG Koblenz, 24.11.2003 - 10 W 553/03 (https://dejure.org/2003,6044)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.11.2003 - 10 W 553/03 (https://dejure.org/2003,6044)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. November 2003 - 10 W 553/03 (https://dejure.org/2003,6044)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH); Mangelnde Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung; Vorsätzliches Inbrandsetzen eines Fahrzeugs; Leistungsfreiheit der Versicherung; Beweislast des Versicherers

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    AKB § 12 Abs. 1; ; AKB § 12 Abs. 1 a

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 I a
    Beweislast bei Streit über Betriebsfremdheit des Schädigers

  • VersR (via Owlit)

    AKB § 12 Abs. 1 I a
    Beweislast bei Streit über Betriebsfremdheit des Schädigers L. Mit Anmerkung: Dr. Ulrich Knappmann

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12 Abs. 1a
    Beweislastverteilung für den Versicherungsfall "Brand oder Explosion" in der Fahrzeugversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 783
  • VersR 2005, 935
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.06.1997 - IV ZR 245/96

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Leistungsverweigerung in der

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.11.2003 - 10 W 553/03
    Ist der Versicherungsfall indes voll bewiesen oder unstreitig, dann muss auch der Versicherer den Vollbeweis für eine Herbeiführung durch den Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten erbringen (vgl. auch BGH VersR 1997, 1095 zu § 12 Abs. 1 H f AKB; VersR 1989, 841).

    Im Rahmen der Auslegung des § 12 Abs. 1, I a) AKB gilt für den Versicherungsfall "Brand oder Explosion" in der Teilversicherung keine Beweismaßabsenkung (vgl. auch BGH VersR 1997, 1095 zu § 12 Abs. 1 II f) AKB).

    Ist der Versicherungsfall indes voll bewiesen oder unstreitig, dann muss auch der Versicherer den Vollbeweis für eine Herbeiführung durch den Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten erbringen (BGH VersR 1997, 1095; VersR 1989, 841).

  • OLG Düsseldorf, 21.02.1995 - 4 U 146/94

    Beschädigung; Mutwillige Handlungen; Böswillige Handlungen; Betriebsfremde

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.11.2003 - 10 W 553/03
    Es kommt entgegen der teilweise in der Rechtsprechung früher vertretenen Auffassung (OLG Düsseldorf, VersR 1996, 880 = NJVV-RR 1996, 408 = r+s 95, 404; OLG Hamm, VersR 1996, 881) nicht darauf an, ob der Versicherer Umstände dargetan hat, aus denen sich die erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Eigenbrandstiftung ergibt.

    Es kommt entgegen der teilweise in der Rechtsprechung früher vertretenen Auffassung (OLG Düsseldorf, VersR 1996, 880= NJW-RR 1996, 408 = r+s 95, 404); OLG Hamm, VersR 1996, 881) auch nicht darauf an, ob der Versicherer, Umstände dargetan hat, aus denen sich die erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Eigenbrandstiftung ergibt.

  • BGH, 17.05.1989 - IVa ZR 130/88

    Beweis des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.11.2003 - 10 W 553/03
    Ist der Versicherungsfall indes voll bewiesen oder unstreitig, dann muss auch der Versicherer den Vollbeweis für eine Herbeiführung durch den Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten erbringen (vgl. auch BGH VersR 1997, 1095 zu § 12 Abs. 1 H f AKB; VersR 1989, 841).

    Ist der Versicherungsfall indes voll bewiesen oder unstreitig, dann muss auch der Versicherer den Vollbeweis für eine Herbeiführung durch den Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten erbringen (BGH VersR 1997, 1095; VersR 1989, 841).

  • OLG Hamm, 23.11.1995 - 6 U 50/95

    Versicherungsfall; Betriebsfremde Personen; Beweiserleichterung; Kfz; Indizien;

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.11.2003 - 10 W 553/03
    Es kommt entgegen der teilweise in der Rechtsprechung früher vertretenen Auffassung (OLG Düsseldorf, VersR 1996, 880 = NJVV-RR 1996, 408 = r+s 95, 404; OLG Hamm, VersR 1996, 881) nicht darauf an, ob der Versicherer Umstände dargetan hat, aus denen sich die erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Eigenbrandstiftung ergibt.

    Es kommt entgegen der teilweise in der Rechtsprechung früher vertretenen Auffassung (OLG Düsseldorf, VersR 1996, 880= NJW-RR 1996, 408 = r+s 95, 404); OLG Hamm, VersR 1996, 881) auch nicht darauf an, ob der Versicherer, Umstände dargetan hat, aus denen sich die erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Eigenbrandstiftung ergibt.

  • OLG Köln, 20.08.2010 - 20 U 96/09

    Eintrittspflicht der Kfz-Vollkaskoversicherung für Vandalismusschäden;

    Dass der Täter nicht betriebsfremd war, steht demgegenüber zur vollen Beweislast des Versicherers, dem insoweit keine Beweiserleichterungen zugute kommen (BGH, aaO; OLG Köln, - 9. Zivilsenat -VersR 2008, 1389; OLG Koblenz, VersR 2005, 783).
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