Rechtsprechung
OLG München, 27.03.2003 - 1 U 4449/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Eingreifendes Fehlverhalten Dritter; Berücksichtigung erschwerter Behandlungsbedingungen bei Notfall; Übersehen des Herausrutschens des Tubus aus der Luftröhre; Forderungsübergang auf Sozialversicherungsträger; Unbegrenzt fortbestehende Haftung eines Schädigers; ...
- Judicialis
VVG § 155; ; VVG § ... 156 Abs. 3; ; BGB § 823; ; BGB § 831; ; BGB § 847; ; KfzPflVV § 8; ; SGB X § 116 Abs. 2; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; StVG § 7; ; ZPO § 304; ; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4; ; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7; ; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1 letzter Halbsatz
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; BGB § 847; StVG § 7; PflVG § 3
Voraussetzungen für Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs bei Behandlungsfehler eines Notarztes - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch ein in den Kausalverlauf eingreifendes Fehlverhalten Dritter - Geltendmachung einer Forderung aus der Haftplfichtversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II, 30.07.2002 - 3 O 7051/98
- OLG München, 27.03.2003 - 1 U 4449/02
Papierfundstellen
- VersR 2005, 89
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.11.1999 - XII ZR 281/97
Ausübung des Zurückbehaltungsrechts gegen güterrechtliche Ansprüche im …
Auszug aus OLG München, 27.03.2003 - 1 U 4449/02
Der die Zweitschädigung herbeiführende Arzt muss in so außergewöhnlich hohem Maße die an ein gewissenhaftes ärztliches Verhalten zu stellenden Anforderungen außer Acht gelassen und derart gegen alle ärztlichen Regeln und Erfahrungen verstoßen haben, dass der eingetretene Schaden seinem Handeln haftungsrechtlich wertend allein zugeordnet werden muss (BGH NJW 1989, 768; NJW 2000, 948). - BGH, 25.05.1982 - VI ZR 203/80
Befriedigung der die Deckungssumme übersteigenden Direktansprüche mehrerer …
Auszug aus OLG München, 27.03.2003 - 1 U 4449/02
Das Landgericht wird das Kürzungs- und Verteilungsverfahren gemäß §§ 155, 156 Abs. 3 VVG jedoch im Betragsverfahren zu beachten haben (BGH, VersR 82, 791 ff).
- OLG Köln, 12.10.2010 - 9 U 64/10
Eintrittspflicht der Gebäudeversicherung für einen Leitungswasserschaden
So ist es im Schadensersatzrecht etwa anerkannt, dass z.B. ärztliche Behandlungsfehler nach einem schädigenden Ereignis den Zurechnungszusammenhang zur Erstursache regelmäßig nicht unterbrechen (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2003, 1383; OLG Celle NJW-RR 2004, 1252; OLG München VersR 2005, 89). - OLG Schleswig, 04.04.2008 - 4 U 172/07
Arzthaftung wegen Befunderhebungsfehler
Eine Ausnahme von der regelmäßig vorliegenden Zurechnung eines Schadens zu einem Behandlungsfehler ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Pflichtverletzung des Nachbehandlers im oberen Bereich des groben Behandlungsfehlers liegt (vgl. OLG Bremen MedR 2007, 660 ff; Deutsch NJW 1989, 769;… Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl. 2007, S. 509; vgl. auch zur mangelnden Unterbrechung des Zurechnungszusammenhanges durch grobe Behandlungsfehler OLG Hamm, GesR 2005, 70 ff, OLG München, VersR 2005, 89). - LG Bonn, 03.05.2006 - 9 O 30/06
Die Überleitung von mit Sozialhilfeleistungen sachlich nicht kongruenten …
Dass Kürzungs- und Verteilungsverfahren nach §§ 155, 156 Abs. 3 VVG ungewöhnlich schwierig und langwierig werden (BGH, VersR 1982, 2321; vgl. auch OLG München, VersR 2005, 89), insbesondere dann, wenn schwer zu bewertende, mit dem Kapitalwert anzusetzende Renten zu berücksichtigen sind, und die Beteiligten deshalb zunächst eine Einigung versuchen sollten (…Prölss/Martin-Voit/Knappmann, a.a.O., Rn. 27), entlastet die Beklagte nicht, weil hierfür seit dem Verkehrsunfall vom 21.02.1989 und den nachfolgenden Forderungsanmeldungen ausreichend Zeit und Möglichkeit bestand. - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2007 - 12 A 1177/05
Anspruch auf Gewährung von Grundsicherungsleistungen; Vorrangiger Einsatz des …
Denn das Oberlandesgericht München hatte mit rechtskräftigem Teilendurteil vom 27. März 2003 - 1 U 4449/02 - die Berufung des I1.