Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.03.2004

Rechtsprechung
   BGH, 07.07.2004 - IV ZR 140/03   

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https://dejure.org/2004,1124
BGH, 07.07.2004 - IV ZR 140/03 (https://dejure.org/2004,1124)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2004 - IV ZR 140/03 (https://dejure.org/2004,1124)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - IV ZR 140/03 (https://dejure.org/2004,1124)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2124 Abs. 2, 2126; ZPO (2002) §§ 544 Abs. 6 Satz 3, 551 Abs. 3 Satz 2
    Tilgung von Grundpfandrechten obliegt gesetzlich nicht dem Vorerben, kann ihm aber vom Erblasser als Vermächtnis auferlegt werden

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Schriftsatz zur Begründung der Revision - Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision als Einlegung der Revision - Tilgung eines "geerbten" Darlehens sind dem Charakter nach gewöhnliche Erhaltungskosten - Tilgungsleistungen auf Grundschulddarlehen oder ...

  • Judicialis

    ZPO (2002) § 544 Abs. 6 Satz 3; ; ZPO (2002) § 551 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 2124 Abs. 2; ; BGB § 2126

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 544 Abs. 6 S. 3; ZPO § 551 Abs. 3 S. 2
    Begründung einer aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde zugelassenen Revision schon vor Beginn der Revisionsbegründungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Revision vor Zulassung; Tilgung von an Nachlassgrundstücken bestellten Grundpfandrechten durch den Vorerben

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Begründung vor Beginn der Revisionsbegründungsfrist möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vorerbschaft - Ansprüche des Vorerben wegen Aufwendungen

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2981
  • MDR 2004, 1422
  • DNotZ 2005, 49
  • FamRZ 2004, 1567
  • VersR 2005, 96
  • WM 2005, 387
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.06.2001 - IV ZR 120/00

    Zuwendung eines Ankaufsrechts im Vermächtniswege; Sicherung durch Vormerkung

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - IV ZR 140/03
    Als Gegenstand eines Vermächtnisses kommt alles in Betracht, was als Inhalt der Leistungspflicht eines Schuldners nach § 241 BGB vereinbart werden könnte (BGHZ 148, 187, 190).
  • BGH, 31.10.1984 - IVa ZR 210/82

    Klage auf eine Teilauseinandersetzung - Auseinandersetzung der Erben - Anspruch

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - IV ZR 140/03
    Diese langfristige Verteilung der Last präge den Tilgungsleistungen den rechtlichen Charakter gewöhnlicher Erhaltungskosten im Sinne von § 2124 Abs. 1 BGB auf; sie seien daher vom Vorerben zu tragen (im Anschluß an BGH, Urteil vom 31. Oktober 1984 - IVa ZR 210/82 - unter 4 B b, unveröffentlicht bis auf die auszugsweise Wiedergabe bei Johannsen, WM 1985 Beilage 1 S. 16; zustimmend Staudinger/Avenarius, BGB 2002, § 2124 Rdn. 8).
  • OLG Bremen, 28.05.1998 - 6 U 26/97

    Tilgungsanteile einer Hypothek; Ausgleichsanspruchs des Vorerben ; Einräumung

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - IV ZR 140/03
    Deshalb seien Tilgungsleistungen auf Grundschuld- oder Hypothekendarlehen zu den anderen Aufwendungen im Sinne von § 2124 Abs. 2 BGB bzw. zu den außerordentlichen, auf den Stammwert der Erbschaftsgegenstände gelegten Lasten (§ 2126 BGB) zu zählen (so auch OLG Stuttgart BWNotZ 1961, 92; OLG Bremen NJWE-FER 1999, 277; Soergel/Harder/Wegmann, BGB 13. Aufl. § 2124 Rdn. 5; § 2126 Rdn. 3; MünchKomm/Grunsky, BGB 3. Aufl. § 2126 Rdn. 3; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB § 2126 Rdn. 1; Palandt/Edenhofer, BGB 63. Aufl. § 2126 Rdn. 1).
  • BGH, 23.09.2004 - VII ZR 173/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Berufungsverfahren; Fälligkeit der

    Eine Wiederholung der Begründung oder eine Bezugnahme darauf innerhalb der Revisionsbegründungsfrist ist entbehrlich (BGH, Urteil vom 7. Juli 2004 - IV ZR 140/03 bei Juris).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 20 W 520/11

    Fortgeltung gemeinschaftlichen Testaments mit wechselbezüglichen Verfügungen nach

    Vorliegend führt auch die weitere Frage - über die in der Literatur Streit besteht (vgl. zu den unterschiedlichen Ansichten u.a. Kanzleiter in ZEV 2005, 181 ff.; Müller in Rpfleger 2005, 493 ff.; Keim in ZEV 2004, 425; Schmucker in ZNotP 2006, 414 ff.; Weidlich in Palandt, a.a.O., § 2268, Rn. 4; ) -, ob der Bundesgerichtshof in seinem zitierten Urteil tatsächlich entschieden hat, dass dann, wenn eine wechselbezügliche Verfügung nach der Ehescheidung überhaupt weitergilt, sie dann jedenfalls auch wechselbezüglich bleibt, oder die Entscheidung vielmehr dahingehend zu verstehen ist, dass die Wechselbezüglichkeit jedenfalls dann nicht fort gilt, wenn der alleine maßgebliche Wille der Ehegatten nur auf eine eingeschränkte Fortgeltung gerichtet gewesen war, also dahin, dass ihre Verfügungen bei Scheidung nur ihre Wechselbezüglichkeit verlieren, jedoch als einseitige Verfügungen weitergelten sollen, zu keinem unterschiedlichen Ergebnis.
  • BGH, 20.12.2007 - III ZR 27/06

    Notwendigkeit der gesonderten Revisionsbegründung nach Zulassung der Revision

    Nach Zulassung der Revision ist eine gesonderte Revisionsbegründung - sei es auch nur in Form einer Bezugnahme gemäß § 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO - stets notwendig, und zwar auch dann, wenn bereits die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die gemäß § 551 Abs. 3 Satz 1 ZPO für eine Revisionsbegründung erforderlichen Elemente enthält (entgegen BGH, Urteil vom 7. Juli 2004 - IV ZR 140/03 - NJW 2004, 2981).

    Der IV. Zivilsenat hat durch Urteil vom 7. Juli 2004 (IV ZR 140/03 - NJW 2004, 2981) entschieden, dass die aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde zugelassene Revision nicht erst innerhalb der mit Zustellung des Zulassungsbeschlusses in Lauf gesetzten Revisionsbegründungsfrist durch Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde oder durch davon unabhängige, auch zusätzliche Ausführungen begründet werden müsse.

    Ergänze der Revisionsführer seine Revisionsbegründung innerhalb der mit Zustellung des Zulassungsbeschlusses beginnenden Revisionsbegründungsfrist, verlängere sich die Frist für die Anschlussrevision entsprechend (so aber BGH, Urteil vom 7. Juli 2004 aaO).

    Er durfte im Hinblick auf das Urteil des IV. Zivilsenats vom 7. Juli 2004 (aaO) darauf vertrauen, dass er mit seiner Verfahrensweise die Revisionsbegründungsfrist wahrte.

  • BGH, 23.09.2009 - IV ZR 259/08

    Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen fehlenden Vertrauens

    Außerdem habe er die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht sogleich mit einer Revisionsbegründung verbunden (vgl. Senatsurteil vom 7. Juli 2004 - IV ZR 140/03 - NJW 2004, 2981 unter I).

    Eine solche Revisionsbegründung ist auch dann nicht entbehrlich, wenn schon in dem Schriftsatz, in dem die Nichtzulassungsbeschwerde begründet worden ist, die Revisionsanträge gestellt und begründet worden waren (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - III ZR 27/06 - NJW 2008, 588; der IV. Zivilsenat hat an seiner im Urteil vom 7. Juli 2004 - IV ZR 140/03 - NJW 2004, 2981 unter I vertretenen Auffassung nicht festgehalten).

  • OLG Hamm, 26.08.2010 - 15 Wx 317/09

    Wirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments geschiedener und

    In diesem Zusammenhang konnte die Kammer die rechtliche Möglichkeit, dass die Ehegatten ihre letztwillige Verfügung als einseitig getroffene ohne Bindungswirkung durch ihre ursprünglich gewollte Wechselbezüglichkeit hätten fortbestehen lassen wollen (vgl. hierzu Kanzleiter ZEV 2005, 181, 182; Keim ZEV 2004, 425), unerörtert lassen.
  • BVerwG, 07.01.2008 - 1 C 27.06

    Berufung; Begründung; Berufungsbegründung.

    An dieser Rechtsprechung hält der Senat auch mit Blick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 2004 (Az. IV ZR 140/03 - NJW 2004, 2981) fest.
  • BVerwG, 15.07.2022 - 3 B 17.21

    Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - Anforderungen an die

    Für die Annahme, dass die Frist für die Anschlussberufung alternativ durch die Zustellung des Zulassungsbeschlusses in Lauf gesetzt werden könnte (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2004 - IV ZR 140/03 - NJW 2004, 2981), findet sich in der Verwaltungsgerichtsordnung kein Anhaltspunkt.

    Der Verweis auf die Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesgerichtshofs zu § 551 Abs. 2 Satz 1 ZPO (BGH, Urteil vom 7. Juli 2004 - IV ZR 140/03 - NJW 2004, 2981) genügt hierfür nicht, da diese Entscheidung anderslautende Regelungen in einer anderen Verfahrensordnung betrifft.

  • BAG, 08.05.2008 - 1 ABR 56/06

    Rechtsmittelbegründung nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde

    Dennoch bleibt das Erfordernis der selbständigen Begründung in Form der Bezugnahme erhalten (BGH 20. Dezember 2007 - III ZR 27/06 - NJW 2008, 588, zu II 1 der Gründe; BVerwG 8. März 2004 - 4 C 6/03 - NVwZ-RR 2004, 541, zu 1 der Gründe; 30. Juni 1998 - 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117, zu A 2 a der Gründe; Büttner NJW 2004, 3524; anderer, aber laut Beschluss vom 20. Dezember 2007 nicht mehr aufrechterhaltener Ansicht BGH 7. Juli 2004 - IV ZR 140/03 - NJW 2004, 2981).
  • BGH, 17.02.2005 - IX ZR 159/03

    Anforderungen an die Begründung der Revision

    Ist die Revision aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen worden, kann zur Begründung der Revision gemäß § 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde Bezug genommen werden (vgl. BGH, Urt. v. 7. Juli 2004 - IV ZR 140/03, NJW 2004, 2981).
  • BFH, 20.06.2008 - VII R 46/07

    Revisionsbegründung durch Bezugnahme

    Das Vorliegen einer --den inhaltlichen Anforderungen an eine Revisionsbegründung genügenden-- Beschwerdebegründung des ehemaligen Beschwerdeführers und nunmehrigen Revisionsführers genügt also für sich genommen zur Begründung einer Revision nicht; das Urteil des BGH vom 7. Juli 2004 IV ZR 140/03 (NJW 2004, 2981), das etwas anderes angenommen hatte, ist überholt (vgl. BGH-Beschluss in NJW 2008, 588).
  • BFH, 04.09.2008 - VII R 46/07

    Begründung im als Revisionsverfahren fortgesetzten Beschwerdeverfahren

  • BGH, 30.03.2006 - III ZR 6/05

    Anforderungen an die Revisionsbegründung nach Zulassung der Revision;

  • BVerwG, 16.06.2011 - 1 B 11.11

    Ausweisung eines Ausländers; Verfassungsmäßigkeit der Berufungsbegründungsfrist;

  • BGH, 21.04.2005 - I ZR 45/04

    Versäumung der Frist zur Begründung der auf Nichtzulassungsbeschwerde

  • VGH Bayern, 21.08.2006 - 24 B 06.28

    Verwerfung der Berufung durch Beschluss; keine Begründung der Berufung nach ihrer

  • BVerwG, 06.10.2005 - 5 B 26.05

    Begründung einer Berufung bereits vor der Zulassungsentscheidung des

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Rechtsprechung
   BGH, 17.03.2004 - IV ZB 41/03   

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https://dejure.org/2004,1924
BGH, 17.03.2004 - IV ZB 41/03 (https://dejure.org/2004,1924)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Wiedereinsetzung - Doppelte Prüfungspflicht bei Rechtsmittelfristen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1150
  • MDR 2004, 1014
  • FamRZ 2004, 943
  • VersR 2005, 96
  • BB 2004, 1189
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.11.1975 - III ZB 18/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer

    Auszug aus BGH, 17.03.2004 - IV ZB 41/03
    Der Beschwerdeführer macht im wesentlichen geltend, zwar sei ein Rechtsanwalt nach ständiger Rechtsprechung verpflichtet, den Fristablauf selbst nachzuprüfen, wenn ihm die Sache zur Vorbereitung einer fristgebundenen Prozeßhandlung vorgelegt wird (BGH, Beschluß vom 13. November 1975 - III ZB 18/75 - NJW 1976, 627, 628; Beschluß vom 11. Februar 1992 - VI ZB 2/92 - NJW 1992, 1632; Beschluß vom 5. Februar 2003 - VIII ZB 115/02 - NJW 2003, 1815 unter II 2).

    Nur insoweit kann sich der Rechtsanwalt von der routinemäßigen Fristenüberwachung entlasten (BGH, Beschluß vom 13. November 1975 aaO).

  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZB 115/02

    Anforderungen an die Organisation des Fristenwesens in einer Anwaltskanzlei

    Auszug aus BGH, 17.03.2004 - IV ZB 41/03
    Der Beschwerdeführer macht im wesentlichen geltend, zwar sei ein Rechtsanwalt nach ständiger Rechtsprechung verpflichtet, den Fristablauf selbst nachzuprüfen, wenn ihm die Sache zur Vorbereitung einer fristgebundenen Prozeßhandlung vorgelegt wird (BGH, Beschluß vom 13. November 1975 - III ZB 18/75 - NJW 1976, 627, 628; Beschluß vom 11. Februar 1992 - VI ZB 2/92 - NJW 1992, 1632; Beschluß vom 5. Februar 2003 - VIII ZB 115/02 - NJW 2003, 1815 unter II 2).
  • BGH, 29.06.2000 - VII ZB 5/00

    Anforderungen an Fristenkontrolle

    Auszug aus BGH, 17.03.2004 - IV ZB 41/03
    Eine doppelte Prüfung könne von ihm ebenso wenig erwartet werden wie die doppelte Führung von Fristenkalendern (dazu BGH, Beschluß vom 29. Juni 2000 - VII ZB 5/00 - NJW 2000, 3006 unter II 2 a).
  • BGH, 11.02.1992 - VI ZB 2/92

    Zu den Sorgfaltsanforderungen an den Rechtsanwalt bei der Fristenkontrolle -

    Auszug aus BGH, 17.03.2004 - IV ZB 41/03
    Der Beschwerdeführer macht im wesentlichen geltend, zwar sei ein Rechtsanwalt nach ständiger Rechtsprechung verpflichtet, den Fristablauf selbst nachzuprüfen, wenn ihm die Sache zur Vorbereitung einer fristgebundenen Prozeßhandlung vorgelegt wird (BGH, Beschluß vom 13. November 1975 - III ZB 18/75 - NJW 1976, 627, 628; Beschluß vom 11. Februar 1992 - VI ZB 2/92 - NJW 1992, 1632; Beschluß vom 5. Februar 2003 - VIII ZB 115/02 - NJW 2003, 1815 unter II 2).
  • BGH, 10.10.2002 - VII ZB 11/02

    Rechtsbeschwerde gegen Verwerfung der Berufung im Arrestverfahren

    Auszug aus BGH, 17.03.2004 - IV ZB 41/03
    Auch wenn die Berufung wie hier noch nicht als unzulässig verworfen worden ist, kann gegen den die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand versagenden Beschluß gemäß §§ 238 Abs. 2, 522 Abs. 1 Satz 4, 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Rechtsbeschwerde eingelegt werden (BGHZ 152, 195, 197 f.).
  • BGH, 10.05.2016 - VIII ZR 19/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nicht übertragbare Aufgaben des

    Zugleich ist es seine ebenfalls nicht auf das Büropersonal abwälzbare Aufgabe, alle gesetzlichen Anforderungen an die Zulässigkeit des danach bestimmten Rechtsmittels in eigener Verantwortung zu prüfen und dafür Sorge zu tragen, dass dieses Rechtsmittel innerhalb der jeweils gegebenen Rechtsmittelfrist bei dem zuständigen Gericht eingeht (BGH, Beschlüsse vom 17. März 2004 - IV ZB 41/03, NJW-RR 2004, 1150 unter II; vom 5. Juni 2013 - XII ZB 47/10, NJW-RR 2013, 1393 Rn. 9; vom 22. Juli 2015 - XII ZB 583/14, WM 2016, 142 Rn. 12).

    Er hätte im Streitfall spätestens zu dem Zeitpunkt, als ihm seine Kanzleimitarbeiterin die Akten zur Bearbeitung der aus ihrer Sicht einzulegenden Anhörungsrüge vorgelegt hat, die Art des gegen die angefochtene Entscheidung einzulegenden Rechtsbehelfs eigenverantwortlich auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit überprüfen müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2004 - IV ZB 41/03, aaO; vom 2. November 2011 - XII ZB 317/11, NJW-RR 2012, 293 Rn. 11; vom 5. Juni 2013 - XII ZB 47/10, aaO Rn. 11; vom 13. Januar 2015 - VI ZB 46/14, NJW-RR 2015, 441 Rn. 8; vom 22. Juli 2015 - XII ZB 583/14, aaO).

  • BGH, 13.01.2015 - VI ZB 46/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Anforderungen an die

    bb) Dies gilt entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde unabhängig davon, ob der Rechtsanwalt den Fristablauf ursprünglich selbst berechnet oder ob er die routinemäßige Fristberechnung und Fristenkontrolle einer zuverlässigen und sorgfältig überwachten Bürokraft übertragen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 1959 - IV ZR 57/59, VersR 1959, 814, 815; vom 11. Dezember 1991 - VIII ZB 38/91, VersR 1992, 1153; vom 17. März 2004 - IV ZB 41/03, VersR 2005, 96; Urteil vom 25. September 2014 - III ZR 47/14, MDR 2014, 1337 Rn. 11).

    Diese Aufgabe ist von der Fristberechnung und Fristenkontrolle zu unterscheiden, die lediglich der rechtzeitigen Vorlage der Akten zum Zweck ihrer Bearbeitung durch den Rechtsanwalt dienen (Senatsbeschlüsse vom 1. Juni 1976 - VI ZB 23/75, VersR 1976, 962, 963; vom 8. Januar 2013 - VI ZB 52/12, juris Rn. 9; BGH, Beschlüsse vom 17. März 2004 - IV ZB 41/03, VersR 2005, 96; Urteil vom 25. September 2014 - III ZR 47/14, MDR 2014, 1337 Rn. 11).

  • BGH, 25.09.2014 - III ZR 47/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Das ändert aber nichts an der Eigenverantwortung des Rechtsanwalts für die Richtigkeit und die Einhaltung der etwa von ihm schon zu einem früheren Zeitpunkt berechneten Frist (vgl. Senat, Beschluss vom 13. November 1975 - III ZB 18/75, VersR 1976, 342 f sowie BGH, Beschlüsse vom 17. März 2004 - IV ZB 41/03, NJW-RR 2004, 1150 und 8. Januar 2013 - VI ZB 52/12, NJOZ 2013, 936 Rn. 9).

    Denn selbst wenn sich die Prozessbevollmächtigte der Klägerin unmittelbar nach Erteilung der Weisung, obwohl sie dazu nicht verpflichtet gewesen wäre, über die Befolgung ihrer Anordnung vergewissert hätte, so hätte sie dies gleichwohl - nicht anders, als wenn sie die Fristennotiz selbst vorgenommen hätte - nicht der Pflicht enthoben, im Rahmen der Vorbereitung der Einlegung der Berufung die richtige Notierung der Berufungsbegründungsfrist nochmals zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2004 aaO).

  • BGH, 26.01.2009 - II ZB 6/08

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde als Folge der Verletzung des Anspruchs des

    Auch wenn über die Zulässigkeit der Berufung noch nicht entschieden ist, kann gegen den die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand versagenden Beschluss Rechtsbeschwerde eingelegt werden (BGH, Beschl. v. 17. März 2004 - IV ZB 41/03, NJW-RR 2004, 1150; Musielak/Grandel, ZPO 6. Aufl. § 238 Rdn. 7).
  • BGH, 17.12.2019 - VI ZB 19/19

    Vertrauen der Partei auf Auslieferung der aufgegebenen Postsendungen am folgenden

    Auch wenn die Berufung wie hier noch nicht als unzulässig verworfen worden ist, kann gegen den die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die versäumte Berufungsfrist versagenden Beschluss gemäß § 238 Abs. 2, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO Rechtsbeschwerde eingelegt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2004 - IV ZB 41/03, NJW-RR 2004, 1150 und vom 10. Oktober 2002 - VII ZB 11/02, BGHZ 152, 195, 197 f.; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl., § 238 Rn. 13; BeckOK-ZPO/Wendtland, 34. Edition, § 238 Rn. 18).
  • BGH, 08.01.2013 - VI ZB 52/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichtverletzung des

    Diese Pflicht beruht darauf, dass die sorgfältige Vorbereitung der Prozesshandlung stets die Prüfung aller gesetzlichen Anforderungen an ihre Zulässigkeit einschließt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2004 - IV ZB 41/03, VersR 2005, 96).

    Nur insoweit kann sich der Rechtsanwalt von der routinemäßigen Fristenüberwachung entlasten (BGH, Beschluss vom 17. März 2004 - IV ZB 41/03, aaO).

  • BSG, 27.02.2017 - B 8 SO 8/17 B

    Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige; PKH-Verfahren; Wiedereinsetzung in den

    Abgesehen davon zählt es zu den Kernaufgaben eines Rechtsanwalts, alle gesetzlichen Anforderungen an die Zulässigkeit eines Rechtsmittels in eigener Verantwortung zu prüfen und dafür Sorge zu tragen, dass dieses Rechtsmittel innerhalb der jeweils gegebenen Rechtsmittelfrist bei dem zuständigen Gericht eingeht (vgl nur: BGH, Beschluss vom 10.5.2016 - VIII ZR 19/16; Beschluss vom 22.7.2015 - XII ZB 583/14; Beschluss vom 5.6.2013 - XII ZB 47/10; Beschluss vom 17.3.2004 - IV ZB 41/03).
  • OLG Hamm, 21.12.2015 - 8 U 96/15

    Welche Sorgfaltspflichten bestehen beim Notieren des Zustelldatums?

    Nur insoweit kann sich der Rechtsanwalt von der routinemäßigen Fristenüberwachung entlasten (BGH, FamRZ 2004, 943; Stein/Jonas/Roth, ZPO, § 233 Rdnr. 37, Stichwort: "Fristeneinhaltung").
  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 48/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat der Rechtsanwalt den Fristenlauf immer dann eigenverantwortlich zu überprüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung - wie der Berufungsbegründung - zur Bearbeitung vorliegen (BGH, Beschl. v. 11.12.1991 - VIII ZB 38/91, NJW 1992, 841; Beschl. v. 11.2.1992 - VI ZB 2/92, NJW 1992, 1632; Beschl. v. 5.2.2003 - VIII ZB 115/02, NJW 2003, 1815; Beschl. v. 17.3.2004 - IV ZB 41/03, NJW-RR 2004, 1150; Beschl. v. 25.4.2007 - VI ZB 66/06, NJW 2007, 2332 Tz. 7, jeweils m.w.N.).

    Denn die Pflicht des Prozessbevollmächtigten, den Fristablauf bei der Vorbereitung auch der Berufungsbegründung (erneut) selbständig zu prüfen, beruht darauf, dass die sorgfältige Vorbereitung der Prozesshandlung stets auch die Prüfung aller gesetzlichen Anforderungen an die Zulässigkeit einschließt (BGH NJW 1992, 841; NJW 1992, 1632; NJW-RR 2004, 1150).

  • BGH, 14.06.2006 - IV ZB 36/05

    Anforderungen an die Erteilung mündlicher Weisungen zur Fertigung fristwahrender

    Wenn der Bürokraft nicht vorgegeben war, wann der Antrag zur Unterschrift vorgelegt werden sollte, hat der Anwalt die von ihm im Hinblick auf den Verlängerungsantrag als einer fristgebundenen Prozesshandlung eigenverantwortlich wahrzunehmenden Pflichten versäumt, den Zeitpunkt des Fristablaufs zu überprüfen und die Einhaltung der Frist zu sichern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2004 - IV ZB 41/03 - NJW-RR 2004, 1150 unter II; vom 19. Februar 1991 - VI ZB 2/91 - NJW-RR 1991, 827 unter II 2 b aa).
  • BGH, 19.09.2017 - VI ZB 37/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflichten des unzuständigen Gerichts bei

  • BGH, 18.02.2014 - XI ZB 12/13

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Wegfall

  • BGH, 09.10.2007 - XI ZB 4/07

    Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung bei Einlegung des Schriftsatzes in

  • BGH, 03.05.2011 - VI ZB 4/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Umfang der anwaltlichen Pflicht zur

  • VGH Bayern, 17.11.2006 - 5 ZB 06.2744

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Begründungsfrist; Versäumung; Wiedereinsetzung

  • BGH, 19.04.2005 - X ZB 31/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BGH, 20.07.2010 - XI ZB 19/09

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anwaltliche

  • BGH, 31.08.2023 - III ZB 72/22

    Hamburg oder Bremen: Hauptsache Hanseatisch!

  • BGH, 17.02.2005 - V ZB 36/04

    Umfang der Prüfungspflicht des Rechtsanwalts bei Einlegung einer Berufung

  • BGH, 05.12.2013 - IX ZA 27/13

    Bewilligung von PKH und Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde

  • OLG Köln, 14.03.2011 - 24 U 166/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • OLG Hamm, 19.04.2011 - 5 UF 201/10
  • BGH, 19.04.2005 - X ZB 31/03
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