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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.06.2005 - 9 U 174/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6229
OLG Köln, 14.06.2005 - 9 U 174/04 (https://dejure.org/2005,6229)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.06.2005 - 9 U 174/04 (https://dejure.org/2005,6229)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - 9 U 174/04 (https://dejure.org/2005,6229)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Entschädigung aus einer Ruheversicherung für ein Motorrad; Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers bei Abstellen des Fahrzeugs außerhalb eines Einstellraumes; Begriff des Einstellraumes und des umfriedeten Abstellplatzes

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 5 Abs. 2; AKB § 12 Abs. 1 I b; VVG § 6
    Entwendung eines vorübergehend stillgelegten Motorrads aus einem Carport

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 5 Abs. 2 § 12 Abs. 1 I lit. b; VVG § 6
    Leistungsfreiheit des Versicherers bei Entwendung eines vorübergehend stillgelegten Motorrades

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1683
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 27.05.1992 - 8 U 123/91
    Auszug aus OLG Köln, 14.06.2005 - 9 U 174/04
    Darunter ist ein mit Seitenwänden und Dach versehener Raum zu verstehen, der nicht frei zugänglich sein darf (vgl. OLG Celle, ZfS 1992, 269; Stiefel/Hofmann, a.a.O., § 5, Rn 15; differenzierend für Carport miteiner offenen Seite Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 5 AKB, Rn 8).

    Umfriedeter Abstellplatz ist ein geschlossener Hofraum oder umzäunter freier Platz, nicht aber ein Gelände, das von der öffentlichen Straße her ohne weiteres frei zugänglich ist (vgl. Senat, r+s 2003, 232; OLG Celle, ZfS 1992, 269, Stiefel/Hofmann, a.a.O., § 5 AKB, Rn 15).

  • OLG Köln, 13.12.2002 - 9 U 131/02

    Anspruch auf Entschädigung aus einer Teilkaskoversicherung wegen

    Auszug aus OLG Köln, 14.06.2005 - 9 U 174/04
    Umfriedeter Abstellplatz ist ein geschlossener Hofraum oder umzäunter freier Platz, nicht aber ein Gelände, das von der öffentlichen Straße her ohne weiteres frei zugänglich ist (vgl. Senat, r+s 2003, 232; OLG Celle, ZfS 1992, 269, Stiefel/Hofmann, a.a.O., § 5 AKB, Rn 15).
  • OLG Schleswig, 07.05.2009 - 16 U 143/08

    Umfriedeter Abstellplatz iSd § 5a AKB

    Das Oberlandesgericht Köln hat einen umfriedeten Abstellplatz i. S. von § 5 AKB bei einem Carport bejaht, wenn er rechts und hinten durch eine massive halbhohe Steinmauer sowie durch - abnehmbare - stabile Metallketten zwischen den das Dach tragenden Holzbalken gegenüber dem frei zugänglichen Bereich deutlich tatsächlich abgegrenzt ist (VersR 2005, 1683).
  • AG Bad Segeberg, 22.12.2011 - 17 C 116/11

    Eingefriedetes Versicherungsgrundstück erfordert einen durch Schutzvorrichtungen

    19 Von einem eingefriedeten Versicherungsgrundstück ist auszugehen, wenn ein durch Schutzwehren (Mauern, Zäune, Hecken, Gräben) gegenüber Dritten abgegrenzter Bereich gegeben ist, wobei die Abgrenzung nicht vorwiegend nur symbolischen oder psychologischen Charakter haben darf, andererseits braucht sie nicht lückenlos zu sein, erforderlich ist nur, dass sich die formale Abwehrposition des Berechtigten in den objektiven Verhältnissen so dokumentiert, dass die Umgrenzung trotz vorhandener Unterbrechungen insgesamt den Charakter einer einheitlichen Sperrvorrichtung gegen das Betreten durch Unbefugte noch besitzt (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 12.10.1993 - 14 U 137/92, SP 1994, 90 ff.; OLG Schleswig, Urt. v. 07.05.2009 - 16 U 143/08, NJW-RR 2009, 1332, juris Rn. 21; OLG Köln, Urt. v. 14.06.2005 - 9 U 174/04, SP 2006, 71 f., juris Rn. 23; offen lassend OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.07.2006 - 5 U 610/05, VersR 2007, 238, juris Rn. 27).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.07.2003 - 20 U 54/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4261
OLG Hamm, 09.07.2003 - 20 U 54/03 (https://dejure.org/2003,4261)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.07.2003 - 20 U 54/03 (https://dejure.org/2003,4261)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 20 U 54/03 (https://dejure.org/2003,4261)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    AKB § 7
    Leistungsfreiheit wegen Verschweigens der Anwesenheit des VN bei Abstellen und Nichtwiedervorfinden des Kfz am Tatort L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Falsche Angaben bei Diebstahl

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Obliegenheitspflichten beim Kfz-Diebstahl und Anforderung an die Belehrung über den Verlust des Versicherungsschutzes

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AKB § 7
    Relevanz unvollständiger Angaben des Versicherungsnehmers über seine Anwesenheit bei Abstellen und Nichtwiedervorfinden des Fahrzeugs; Anforderungen an die Belehrung durch den Versicherer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1467
  • MDR 2004, 149
  • NZV 2003, 581
  • VersR 2005, 1683 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2003 - 20 U 54/03
    Ferner läßt sich auch schweres Verschulden nicht verneinen: Es handelt sich nicht um ein Fehlverhalten, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das ein einsichtiger Versicherer deshalb Verständnis aufzubringen vermag (BGH VersR 84, 228).
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Rechtsprechung
   LG Offenburg, 28.05.2003 - 2 O 75/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8140
LG Offenburg, 28.05.2003 - 2 O 75/03 (https://dejure.org/2003,8140)
LG Offenburg, Entscheidung vom 28.05.2003 - 2 O 75/03 (https://dejure.org/2003,8140)
LG Offenburg, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 2 O 75/03 (https://dejure.org/2003,8140)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur grobfahrlässige Herbeiführung eines Schlüsseldiebstahls während eines Gaststättenaufenthalts

  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen die Kfz-Kaskoversicherung nach grob fahrlässiger Herbeiführung des Diebstahls des Schlüssels zum Pkw und damit des Diebstahls des Fahrzeugs selbst

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)

    VVG § 61
    Unbeaufsichtigtes Belassen der Kfz-Schlüssel in einer über den Stuhl gehängten Jacke in einer Gaststätte ist grob fahrlässig L

  • RA Kotz

    Autodiebstahl: Kein Schadensersatz bei mangelnder Beaufsichtigung der Autoschlüssel!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1683 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 19.02.1999 - 10 U 129/98

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls bei Belassen eines

    Auszug aus LG Offenburg, 28.05.2003 - 2 O 75/03
    Ähnliches nahm das OLG Köln (RuS 1997, 409) für einen Schlüssel an, der während eines Kartenspiels in einer gut besuchten Gaststätte in einer unbeaufsichtigten Jacke aufbewahrt wurde, sowie das OLG Koblenz (NVersZ 1999, 429) für einen Schlüssel in einer Jacke, die in einer unbeaufsichtigten und jedermann zugänglichen Turnhalle aufbewahrt wurde.
  • OLG Köln, 17.06.1997 - 9 U 204/96

    Belassen der Kfz-Schlüssel in der am Garderobenständer aufgehängten Jacke

    Auszug aus LG Offenburg, 28.05.2003 - 2 O 75/03
    Ähnliches nahm das OLG Köln (RuS 1997, 409) für einen Schlüssel an, der während eines Kartenspiels in einer gut besuchten Gaststätte in einer unbeaufsichtigten Jacke aufbewahrt wurde, sowie das OLG Koblenz (NVersZ 1999, 429) für einen Schlüssel in einer Jacke, die in einer unbeaufsichtigten und jedermann zugänglichen Turnhalle aufbewahrt wurde.
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 182/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Auszug aus LG Offenburg, 28.05.2003 - 2 O 75/03
    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste (BGHZ 10, 16; BGHZ 89, 161; BGH NJW 1992, 3236; BGH NJW-RR 2002, 1108).
  • OLG München, 24.11.1993 - 30 U 458/93

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles

    Auszug aus LG Offenburg, 28.05.2003 - 2 O 75/03
    Im Hinblick auf § 61 VVG wurde eine diesbezügliche grobe Fahrlässigkeit bei einem Schlüssel- und anschließendem Pkw-Diebstahl für den Fall bejaht, wenn ein Motorradschlüssel in einer Jacke belassen wird, die unbeaufsichtigt auf dem Oktoberfest hängen gelassen wird (OLG München VersR 1994, 1060).
  • AG Düsseldorf, 31.08.2009 - 231 C 14645/08

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles durch mangelnde

    Ein grob fahrlässiges Verhalten ist daher bei Zurücklassen der Fahrzeugschlüssel bzw. Wertsachen in der unbeaufsichtigten und unverschlossenen Umkleide bzw. in sonstigen in bestimmter Weise zugänglichen Räumlichkeiten unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls zu bejahen (vgl. OLG Hamburg, VersR 1995, S. 1347 ff.; OLG Stuttgart, VersR 1993, S. 604 ff.; r + s 1996, S. 393 f.; OLG Koblenz, VersR 2000, S. 224; AG München, VersR 1984, S. 650; AG Charlottenburg, Schaden-Praxis 2008, S. 157 ff.: Umkleide; LG Offenburg, VersR 2005, S. 1683: Gaststätte; OLG Köln, RuS 1996, S. 392 ff.; OLG Köln, a.a.O., S. 392: Reiterhof).

    Aufgrund der Eigenschaft des elektronischen Schlüssels war daher für den Kläger besondere Vorsicht geboten (vgl. LG Offenburg, VersR 2005, S. 1683).

  • OLG Rostock, 29.10.2004 - 6 U 212/03

    Grobe Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeugdiebstahl

    Dieses Umstandes hätte sich der Beklagte bewusst sein müssen (vgl. LG Offenburg, Urteil vom 28.05.2003, NJOZ 2003, 2357 m.w.N.).
  • LG Berlin, 09.01.2013 - 42 O 397/11

    Obliegenheitsverletzung durch Zurücklassen des Fahrzeugschlüssels in einer

    Ein grob fahrlässiges Verhalten ist daher bei Zurücklassen der Fahrzeugschlüssel bzw. Wertsachen in der unbeaufsichtigten und unverschlossenen Umkleide bzw. in sonstigen in bestimmter Weise zugänglichen Räumlichkeiten unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls zu bejahen (vgl. OLG Hamburg, VersR 1995, S. 1347 ff.; OLG Stuttgart, VersR 1993, S. 604 ff.; r + s 1996, S. 393 f.; OLG Koblenz, VersR 2000, S. 224; AG München, VersR 1984, S. 650; AG Charlottenburg, Schaden-Praxis 2008, S. 157 ff.: Umkleide; LG Offenburg, VersR 2005, S. 1683: Gaststätte; OLG Köln, RuS 1996, S. 392 ff.; OLG Köln, a.a.O., S. 392: Reiterhof).
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