Rechtsprechung
KG, 25.04.2005 - 12 U 123/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Amtshaftung bei Unfällen mit Sonderrechtsfahrzeugen (Polizeimotorrad); Sorgfaltspflichten bei der Begleitung eines Demonstrationszuges in entgegengesetzter Fahrtrichtung; Sorgfaltspflichten eines Fußgängers beim Überqueren einer Einbahnstrasse
- Judicialis
StVO § 25 Abs. 3; ; StVO § 35; ; StVO § 35 Abs. 1; ; StVO § 35 Abs. 8; ; StVO § 38 Abs. 2; ; StVG § 7; ; StVG § 11; ; BGB § 823; ; BGB § 839; ; GG Art. 34; ; ZPO § 287
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision eines mit Blaulicht fahrenden Polizeimotorradfahrers mit einem Fußgänger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Einsatzfahrzeuge - Sonderrechte
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fußgänger müssen nicht Motorrad rechnen
- advogarant.de (Kurzinformation)
Passanten müssen nicht unbedingt mit einem Notfallfahrzeug entgegen der Fahrtrichtung rechnen
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Auch bei Blaulichtfahrt auf Fußgänger achten
- hermanns-rechtsanwaelte.de
, S. 5 (Kurzinformation)
Sonderrechte; Sonderrechtsfahrer; Martinsfahrer; Blaulicht
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Auch bei Blaulichtfahrt auf Fußgänger achten
Verfahrensgang
- LG Berlin, 14.05.2004 - 24 O 432/02
- KG, 25.04.2005 - 12 U 123/04
Papierfundstellen
- NZV 2005, 636
- VersR 2006, 1089
Wird zitiert von ... (14)
- AG Speyer, 15.03.2016 - 8e OWi 5287 Js 23655/14
Verkehrsordnungswidrigkeit: Sonderrechte bei Nutzung eines Privatfahrzeugs durch …
§ 35 Abs. 1 und 8 StVO wird vielmehr durch den Grundsatz geprägt, dass die Vorsicht des Vorrechtsinhabers um so größer sein muss, je gefährlicher das Abweichen von einer Vorschrift ist (KG Berlin NZV 05, 636; OLG Hamm DAR 96, 93; OLG Frankfurt/M 98, 341). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2009 - 8 A 1531/09
Kein Blaulicht für Fahrzeuge eines Kommunalen Ordnungsdienstes
Nds. OVG, Beschluss vom 13.1.1997 - 12 M 6603/96 -, zfs 1997, 397 = juris, Rn. 8; KG, Urteile vom 20.3.2003 - 12 U 199/01 -, NZV 2003, 481 = juris, Rn. 25, und vom 25.4.2005 - 12 U 123/04 -, NZV 2005, 636 = juris, Rn. 4; König, a. a. O., § 35 StVO Rn. 4. - LG Berlin, 13.07.2011 - 42 O 22/10
Das Recht auf Nachbesichtigung eines Unfallfahrzeugs
Die Kostenpauschale beträgt nach der Rechtsprechung des Kammergerichts bei Unfällen, die sich nach Einführung des Euro am 1. Januar 2002 ereignet haben, allerdings nur 20 EUR (KG, Urteil vom 27. Februar 2006 - 22 U 170/05; KG, OLGR 2006, 252; KG, OLGR 2005, 994 = DAR 2006, 211= MDR 2006, 568; KG, OLGR 2005, 664; KG, Urteil vom 8. November 2004 - 22 U 225/03 -).
- OLG Düsseldorf, 06.01.2010 - 3 RBs 95/09
Begriff der Fahrzeuge des Rettungsdienstes im Sinne von § 35 Abs. 5a StVO
Zudem ist für die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Sonderrechte nicht erforderlich, dass für die entsprechende Einsatzfahrt am Fahrzeug befindliche Warneinrichtungen (Signalhorn und Blinklicht) eingeschaltet sind oder überhaupt am Fahrzeug angebracht sind (vgl. OLG Düsseldorf, 2. Senat für Bußgeldsachen, VM 1975, 70; KG NZV 2005, 636; 2003, 481, 482; OLG Köln NZV 1996, 237). - KG, 10.09.2007 - 22 U 224/06
Sicherheitsabstand beim Anfahren an einer Lichtzeichenanlage; Behandlung von UPE …
Nach der neueren Rechtsprechung des Kammergerichts wird bei Unfällen, die sich nach Einführung des EURO am 1. Januar 2002 ereignet haben, die allgemeine Unkostenpauschale mit 20 EUR bemessen (Kammergericht, Urteile vom 24. Oktober 2005 - 12 U 264/04 -, 18. Juli 2005 -12 U 50/04 -, 25. April 2005 - 12 U 123/04 -, 8. November 2004 - 22 U 225/03-). - OLG Celle, 28.12.2011 - 14 U 107/11
Rechtsanwaltsvergütung: Voraussetzung für die Erhöhung der 1,3-fachen …
Je mehr sich der Einsatzfahrer über allgemeine Verkehrsregeln hinwegsetzt und dadurch die Unfallgefahren erhöht, desto größer ist die ihm obliegende Sorgfaltspflicht (OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1992, 107 ff.; KG, VRS 108, 417 ff. - zitiert bei juris, dort Rn. 5).Darüber hinaus darf die zu erfüllende Aufgabe zu dem Verkehrsverstoß nicht außer Verhältnis stehen (KG, VRS 108, 417 ff. - zitiert bei juris, dort Rn. 5).
- LG Nürnberg-Fürth, 08.04.2021 - 2 O 6051/20
Haftungsverteilung bei Kreuzungskollision und bei "rot" querendem Rettungswagen
Dies bedeutet, dass die Fahrweise des Rettungswagens zu der zu erfüllenden hoheitlichen Aufgabe nicht außer Verhältnis stehen darf (KG v. 01.09.2010 - 12 U 205/09 - MDR 2011, 158; KG v. 25.04.2005 - 12 U 123/04 - NZV 2005, 636). - KG, 01.09.2010 - 12 U 205/09
Schadensersatz wegen Kfz-Unfall: Auffahrunfall im Zusammenhang mit einem …
Die ihm obliegende Sorgfaltspflicht ist umso größer, je mehr seine gegen die StVO verstoßende Fahrweise, die zu der zu erfüllenden hoheitlichen Aufgabe nicht außer Verhältnis stehen darf, die Unfallgefahr erhöht (Senat, NZV 2008, 147, 148; KGR 2005, 664). - KG, 17.10.2008 - 12 U 206/08
Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit …
18 b) Auch die überhöhte Geschwindigkeit des Polizeifahrzeuges führt nicht zur Mithaftung des Beklagten; denn nach § 35 Abs. 1, 8 StVO war das Polizeifahrzeug von den Vorschriften der StVO befreit, durfte also zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten, allerdings nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (vgl. Senat, Urteil vom 20. März 2003 - 12 U 199/01 - KGR 2003, 202 = NZV 2003, 481 = VersR 2005, 1549; Urteil vom 25. April 2005 - 12 U 123/04 - VRS 108, 417 = VM 2005, 53 Nr. 45 = KGR 2005, 664 = NZV 2005, 636 = VersR 2006, 1089 L). - LG Berlin, 03.11.2010 - 42 O 324/09
Zur Haftung beim Zusammenprall eines Lastkraftwagens mit der geöffneten Fahrertür …
Die Kostenpauschale beträgt jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts 20, 00 EUR (KG, Urteil vom 27. Februar 2006 - 22 U 170/05; KG, OLGR 2006, 252; KG, OLGR 2005, 994 = DAR 2006, 211; KG, OLGR 2005, 664; KG, Urteil vom 8. November 2004 - 22 U 225/03 -). - LG Bochum, 14.05.2019 - 9 O 3/18
Verkehrsunfall - Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen verbotswidrig …
- KG, 24.10.2005 - 12 U 264/04
Verkehrsunfall: Unabwendbares Ereignis; Bemessung der Unkostenpauschale
- LG Berlin, 16.03.2011 - 42 O 187/10
Verkehrsunfall - Beweis des ersten Anscheins bei Auffahrunfall
- LG Berlin, 15.06.2011 - 42 O 85/10
Verkehrsunfall- Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich entstandener …
Rechtsprechung
BGH, 04.04.2006 - VI ZB 66/04 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit und Erstattungsfähigkeit der Kosten für einen durch einen Haftpflichtversicherer ohne eigene Rechtsabteilung beauftragten Unterbevollmächtigten mit Sitz am Prozessgericht; Möglichkeit der Vornahme des erforderlichen Informationsaustausches auf schriftlichem ...
- Judicialis
ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 91 Abs. 2 S. 1, 2. Halbsatz
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91
Kosten der Zuziehung eines am Geschäftssitz ansässigen Rechtsanwalts durch Haftpflichtversicherer ohne eigene Rechtsabteilung als notwendige Rechtsverfolgungskosten - RA Kotz
Prozesskosten - Unterbevollmächtigung und Reisekostenersparnis
- rechtsportal.de
ZPO § 91 Abs. 2
Erstattungspflicht der Kosten eines von einem Haftpflichtversicherer am Geschäftssitz beauftragten Hauptbevollmächtigten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kosten des Unterbevollmächtigten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Hinzuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalts
Verfahrensgang
- AG Oberhausen, 20.02.2004 - 36 C 297/01
- LG Duisburg, 16.08.2004 - 11 T 213/04
- BGH, 04.04.2006 - VI ZB 66/04
Papierfundstellen
- VersR 2006, 1089
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 13.09.2011 - VI ZB 42/10
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines am …
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof es nach der gewählten Betriebsorganisation als Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung gebilligt, wenn ein Versicherer bei streitig werdenden Leistungsablehnungen die Sache nicht mehr im eigenen Unternehmen weiterbearbeitet, sondern sie zur selbständigen Bearbeitung an einen externen Rechtsanwalt übergibt, der bei Fehlschlagen einer außergerichtlichen Klärung auch die Prozessführung wahrnimmt (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. Juni 2006 - IV ZB 44/05, VersR 2006, 1562 Rn. 9 ff.; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 11. November 2003 - VI ZB 41/03, VersR 2004, 352, 353; vom 4. April 2006 - VI ZB 66/04, VersR 2006, 1089 Rn. 6). - BGH, 10.07.2012 - VIII ZB 106/11
Kostenausgleichsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, WM 2003, 1617 unter [B] II 2 a;… vom 21. Dezember 2011 - I ZB 47/09, NJW-RR 2012, 381 Rn. 6; vom 9. September 2004 - I ZB 5/04, GRUR 2005, 84 unter II 2 a; vom 4. April 2006 - VI ZB 66/04, VersR 2006, 1089 Rn. 4) stellen die Kosten eines Unterbevollmächtigten dann notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO dar, wenn durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erspart werden, die ansonsten bei der Wahrnehmung des Termins durch den Hauptbevollmächtigten entstanden wären.Maßgeblich ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr (…BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, aaO unter [B] II 2 b bb; vom 4. April 2006 - VI ZB 66/04, aaO Rn. 6), ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die kostenauslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte.
- BGH, 10.07.2012 - VI ZB 7/12
Rechtsanwaltskosten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Erstattungsfähigkeit …
Sie trifft lediglich die Obliegenheit, unter mehreren gleichgearteten Maßnahmen die kostengünstigere auszuwählen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. April 2006 - VI ZB 66/04, VersR 2006, 1089 Rn. 6 …und vom 13. Juli 2010 - VI ZB 61/09, VersR 2010, 1470 Rn. 6;… BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2006 - III ZB 63/05, BGHZ 166, 117 Rn. 20; vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 900 …und vom 20. Oktober 2005 - VII ZB 53/05, NJW 2006, 446 Rn. 12).
- OLG Karlsruhe, 25.04.2017 - 20 WF 58/17
Kostenfestsetzung in Familiensachen: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des …
Wird eine Angelegenheit von rechtlich geschulten Mitarbeitern bearbeitet, so kann erwartet werden, dass diese in der Lage sind, einen am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalt umfassend schriftlich zu unterrichten (BGH VersR 2006, 1089). - OLG Stuttgart, 20.05.2011 - 8 W 180/11
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des auswärtigen …
Nach der Entscheidung des BGH vom 16. Oktober 2002 (NJW 2003, 898; vgl. auch BGH NJW-RR 2004, 430 zum sog. "Outsourcing" sowie BGH VersR 2006, 1089 und BGH NJW 2006, 3008) ist die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftssitz der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig i. S. v. § 91 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbs. ZPO anzusehen.Die Zulassung der Rechtsbeschwerde gem. § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 und 3 ZPO kommt dennoch nicht in Betracht, weil der Senat nicht von der Rechtsprechung des BGH abweicht, der in seinen Entscheidungen immer darauf abgestellt hat, dass der Haftpflichtversicherer selbst Partei ist (BGH NJW-RR 2004, 430; BGH NJW-RR 2004, 1212; BGH VersR 2006, 1089).
- OLG Celle, 20.03.2014 - 2 W 57/14
Kostenfestsetzungsverfahren: Umfang der zu erstattenden Kosten des …
Sie trifft lediglich die Obliegenheit, unter mehreren gleichgearteten Maßnahmen die kostengünstigere auszuwählen (BGH, Beschl. v. 04. April 2006, VI ZB 66/04). - KG, 24.10.2007 - 2 W 114/07
Berücksichtigung von Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwaltes des Klägers
Zur Berücksichtigung von Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwaltes des Klägers: Die Berücksichtigung scheitert dann nicht an dem Umstand, dass der Kläger über ausreichendes Personal zur schriftlichen Instruktion seines Hauptbevollmächtigten verfügt, wenn seine Geschäftstätigkeit den laufenden Anfall bundesweiter Gerichtsverfahren zur Folge hat (zustimmend zu BGH, 4. ZS, BGHR 2006, 1334 [1335] und zugleich kritisch gegenüber BGH, 6. ZS, VersR 2006, 1089 [1090]).Nachdem jede Partei im Rahmen von § 91 ZPO die Obliegenheit trifft, unter mehreren gleichgearteten Rechtsverfolgungsmaßnahmen die kostengünstigere auszuwählen (vgl. für viele: BGH VersR 2006, 1089 [1090]), waren daher vorliegend nur die fiktiven Flugkosten festsetzbar.
Auch im Falle eines Haftpflichtversicherers mit mutmaßlich vielzähligen jährlichen Gerichtsverfahren hat der Bundesgerichtshof (6. Zivilsenat) diese allgemeine Regel angewandt (BGH VersR 2006, 1089 [1090]).
- OLG Stuttgart, 03.02.2009 - 8 W 29/09
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen "Hausanwalts"
Seit der Entscheidung des BGH vom 16. Oktober 2002 (NJW 2003, 898; vgl. auch BGH NJW-RR 2004, 430 zum sog. "Outsourcing" sowie BGH NJW-RR 2005, 1662; BGH VersR 2006, 1089; BGH NJW 2006, 3008) ist die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftssitz der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig i. S. v. § 91 Abs. 2 Satz 1, Halbs. 2 ZPO anzusehen.Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Beklagte deren Aufgaben zumindest zum Teil auf den hier als Hauptbevollmächtigten eingeschalteten Rechtsanwalt ("Outsourcing"; BGH NJW-RR 2004, 430; BGH VersR 2006, 1089) überträgt und lediglich "Vorarbeiten" selbst - durch Herrn H - durchführt.
Nachdem die Beklagte ihren "Hausanwalt" an ihrem Geschäftssitz beauftragt hat, kommt es wegen des bereits bestehenden Vertrauensverhältnisses nicht auf die Notwendigkeit eines persönlichen Mandantengesprächs bei der Erteilung des Prozessauftrags an (KGR Berlin 2007, 418; BGH NJW 2006, 3008; BGH VersR 2006, 1089; BGH FamRZ 2004, 866).
- OLG Nürnberg, 03.04.2014 - 5 W 262/14
Reisekostenerstattung des am Drittort ansässigen Rechtsanwalts: Spezialkenntnisse …
Hat eine Partei keine eigene Rechtsabteilung, sondern beauftragt bei rechtlichen Schwierigkeiten einen am Geschäftsort ansässigen Hausanwalt (Outsourcing), so ist auch dies regelmäßig zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich im Sinne des § 91 ZPO (BGH NJW 2011, 3521; BGH, Beschluss vom 04.04.2006, VI ZB 66/04; BGH NJW-RR 2004, 430). - OLG Stuttgart, 02.02.2009 - 8 W 35/09
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsbeistands im …
Nach der Entscheidung des BGH vom 16. Oktober 2002 (NJW 2003, 898; vgl. auch BGH NJW-RR 2004, 430 zum sog. "Outsourcing" sowie BGH VersR 2006, 1089 und BGH NJW 2006, 3008) ist die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftssitz der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig i. S. v. § 91 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbs. ZPO anzusehen. - OLG Brandenburg, 03.02.2023 - 6 W 14/23
Privatgutachterkosten sind auch im selbständigen Beweisverfahren …
- OLG Brandenburg, 11.04.2022 - 6 W 19/22
Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Voraussetzungen für die …
- OLG München, 14.01.2009 - 11 W 2833/08
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten und Abwesenheitsgeld: Beauftragung eines …
- OLG Brandenburg, 23.11.2020 - 6 W 89/20
- OLG Brandenburg, 14.04.2021 - 6 W 99/19
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines von der im Verkehrsunfallprozess verklagten …
- KG, 19.10.2020 - 19 W 1108/20
Umfang der zu erstattenden Reisekosten eines einer überörtlichen Sozietät …