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   BGH, 14.06.2006 - IV ZR 54/05   

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https://dejure.org/2006,3224
BGH, 14.06.2006 - IV ZR 54/05 (https://dejure.org/2006,3224)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2006 - IV ZR 54/05 (https://dejure.org/2006,3224)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - IV ZR 54/05 (https://dejure.org/2006,3224)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Neuberechnung der Versorgungsrente durch die Zusatzversorgungskasse; Voraussetzung des Eintritts einer Erwerbsminderung; Voraussetzung des Erwerbs weiterer Versorgungspunkte; Anwendbarkeit von Satzungsbestimmungen der öffentlichrechtlichen ...

  • Judicialis

    ZV § 37; ; ZV § 38 Abs. 1; ; ZV § 38 Abs. 3; ; ZV § 55a Abs. 1 S. 1 Buchst. c; ; ZV § 69 Abs. 2 S. 1; ; ZV § 69 Abs. 3 Buchst. a S. 1; ; SGB VI § 43

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZVKS SL § 38; ZVKS SL § 69; BGB § 305; BGB § 305 c; BGB § 305 b
    Auslegung des den Anspruch auf Neuberechnung einer Versorgungsrente betreffenden § 69 Abs. 3 a ZVKS SL

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVKS § 38 Abs. 1, 3 § 69 Abs. 3
    Auslegung von Satzungsbestimmungen der öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgungskassen; Voraussetzungen einer Zusatzrente wegen Berufsunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Anspruch auf Neuberechnung der Versorgungsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1246
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05

    Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 14.06.2006 - IV ZR 54/05
    Hier ist davon auszugehen, dass die Beklagte ein entsprechendes Feststellungsurteil respektieren wird (vgl. BGH, Urteile vom 4. Oktober 2000 - VIII ZR 289/99 - NJW 2001, 445 unter II 4; vom 15. März 2006 - IV ZR 4/05 - unter II 1, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 23.01.1991 - VIII ZR 122/90

    Übernahme der Kosten der Nachbesserung durch den Käufer

    Auszug aus BGH, 14.06.2006 - IV ZR 54/05
    Eine Einschränkung erfährt dieser Grundsatz nur dann, wenn sich Verwender und Kunde oder Versicherter im Einzelfall über ein von dem Ergebnis objektiver Auslegung abweichendes Verständnis des Sinngehalts der Regelung - auch durch schlüssiges Handeln - einigen; dann geht diese übereinstimmende Vorstellung wie eine Individualvereinbarung dem Ergebnis der objektiven Auslegung vor (§ 4 AGBG; § 305b BGB; vgl. BGHZ 113, 251, 259; Urteil vom 9. März 1995 - III ZR 55/94 - NJW 1995, 1494 unter II 2; Ulmer, aaO § 5 Rdn. 24).
  • BGH, 09.03.1995 - III ZR 55/94

    Begriff der Einlage

    Auszug aus BGH, 14.06.2006 - IV ZR 54/05
    Eine Einschränkung erfährt dieser Grundsatz nur dann, wenn sich Verwender und Kunde oder Versicherter im Einzelfall über ein von dem Ergebnis objektiver Auslegung abweichendes Verständnis des Sinngehalts der Regelung - auch durch schlüssiges Handeln - einigen; dann geht diese übereinstimmende Vorstellung wie eine Individualvereinbarung dem Ergebnis der objektiven Auslegung vor (§ 4 AGBG; § 305b BGB; vgl. BGHZ 113, 251, 259; Urteil vom 9. März 1995 - III ZR 55/94 - NJW 1995, 1494 unter II 2; Ulmer, aaO § 5 Rdn. 24).
  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus BGH, 14.06.2006 - IV ZR 54/05
    Der tragende Grund für eine solche Auslegung liegt im Massencharakter der unter Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge und dem fehlenden Einfluss der Kunden bzw. Versicherten auf ihren Inhalt (st. Rspr., vgl. Senatsurteil vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03 - VersR 2005, 1565 unter B IV 1 a, zur Veröffentlichung in BGHZ 164, 297 vorgesehen; BGHZ 107, 273, 277; Ulmer in Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG 9. Aufl. § 5 Rdn. 13 ff., alle m.w.N.).
  • BGH, 22.03.2002 - V ZR 405/00

    Anwendung der Unklarheitenregel

    Auszug aus BGH, 14.06.2006 - IV ZR 54/05
    Das Verständnis der Parteien sei dann wie eine Individualvereinbarung zu behandeln, die nach § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB Vorrang habe (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2002 - V ZR 405/00 - NJW 2002, 2102 unter II 2 a).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BGH, 14.06.2006 - IV ZR 54/05
    Vielmehr ist es Sache der Beklagten, den zugrunde liegenden Tarifvertrag in ihrer Satzung in eine sprachliche Fassung zu bringen, die den Anforderungen an die Verständlichkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen auch für den durchschnittlichen Versicherten hinreichend Rechnung trägt (vgl. BVerfG VersR 2000, 835, 838).
  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 289/99

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus BGH, 14.06.2006 - IV ZR 54/05
    Hier ist davon auszugehen, dass die Beklagte ein entsprechendes Feststellungsurteil respektieren wird (vgl. BGH, Urteile vom 4. Oktober 2000 - VIII ZR 289/99 - NJW 2001, 445 unter II 4; vom 15. März 2006 - IV ZR 4/05 - unter II 1, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus BGH, 14.06.2006 - IV ZR 54/05
    Für die Auslegung kommt es auf das Verständnis und Interesse eines durchschnittlichen Versicherten an (vgl. BGHZ 103, 370, 383; Senatsurteil vom 14. Mai 2003 - IV ZR 76/02 - VersR 2003, 895 unter II 1 a m.w.N. zur VBLS).
  • BGH, 14.05.2003 - IV ZR 76/02

    Auslegung der Sonderregelung der VBLS für Pflichtversicherte im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BGH, 14.06.2006 - IV ZR 54/05
    Für die Auslegung kommt es auf das Verständnis und Interesse eines durchschnittlichen Versicherten an (vgl. BGHZ 103, 370, 383; Senatsurteil vom 14. Mai 2003 - IV ZR 76/02 - VersR 2003, 895 unter II 1 a m.w.N. zur VBLS).
  • BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87

    Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund

    Auszug aus BGH, 14.06.2006 - IV ZR 54/05
    Der tragende Grund für eine solche Auslegung liegt im Massencharakter der unter Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge und dem fehlenden Einfluss der Kunden bzw. Versicherten auf ihren Inhalt (st. Rspr., vgl. Senatsurteil vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03 - VersR 2005, 1565 unter B IV 1 a, zur Veröffentlichung in BGHZ 164, 297 vorgesehen; BGHZ 107, 273, 277; Ulmer in Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG 9. Aufl. § 5 Rdn. 13 ff., alle m.w.N.).
  • BGH, 23.09.2004 - IX ZR 137/03

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages im Rahmen der Prozesskostenhilfe; Haftung

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Jedoch erfährt dieser Grundsatz eine Einschränkung dann, wenn sich Verwender und Kunde oder Versicherter im Einzelfall über ein von dem Ergebnis objektiver Auslegung abweichendes Verständnis des Sinngehalts der Regelung - auch durch schlüssiges Handeln - einigen; dann geht diese übereinstimmende Vorstellung wie eine Individualvereinbarung dem Ergebnis der objektiven Auslegung vor (Senatsurteil vom 14. Juni 2006 - IV ZR 54/05, VersR 2006, 1246 unter II 3).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 122/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Jedoch erfährt dieser Grundsatz eine Einschränkung dann, wenn sich Verwender und Kunde oder Versicherter im Einzelfall über ein von dem Ergebnis objektiver Auslegung abweichendes Verständnis des Sinngehalts der Regelung - auch durch schlüssiges Handeln - einigen; dann geht diese übereinstimmende Vorstellung wie eine Individualvereinbarung dem Ergebnis der objektiven Auslegung vor (Senatsurteil vom 14. Juni 2006 - IV ZR 54/05, VersR 2006, 1246 unter II 3).
  • BGH, 18.01.2023 - IV ZR 465/21

    Betriebsschließungsversicherung in der COVID-19-Pandemie

    Zwar trifft es zu, dass der Grundsatz der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen und damit auch der hier in Rede stehenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen nach einem objektiv-generalisierenden Maßstab eine Einschränkung erfährt, wenn sich Verwender und Kunde oder Versicherter im Einzelfall über ein von dem Ergebnis objektiver Auslegung abweichendes Verständnis des Sinngehalts der Regelung - auch durch schlüssiges Handeln - einigen; dann geht diese übereinstimmende Vorstellung wie eine Individualvereinbarung dem Ergebnis der objektiven Auslegung vor (Senatsurteile vom 11. Juli 2012 - IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39 Rn. 47; vom 14. Juni 2006 - IV ZR 54/05, VersR 2006, 1246 Rn. 15).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 151/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Jedoch erfährt dieser Grundsatz eine Einschränkung dann, wenn sich Verwender und Kunde oder Versicherter im Einzelfall über ein von dem Ergebnis objektiver Auslegung abweichendes Verständnis des Sinngehalts der Regelung - auch durch schlüssiges Handeln - einigen; dann geht diese übereinstimmende Vorstellung wie eine Individualvereinbarung dem Ergebnis der objektiven Auslegung vor (Senatsurteil vom 14. Juni 2006 - IV ZR 54/05, VersR 2006, 1246 unter II 3).
  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 557/07

    Arbeitgeberdarlehen - Mitarbeiterbeteiligung - Ausgleichsklausel in

    Der tragende Grund für eine derartige Auslegung nach einem objektiv-generalisierenden Maßstab liegt darin, dass der Vertragspartner des Verwenders auf den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für eine Vielzahl von Fallgestaltungen vorformuliert worden sind und gerade unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalls zur Anwendung kommen sollen, keinen Einfluss nehmen kann (vgl. BGH 14. Juni 2006 - IV ZR 54/05 - Rn.15, VersR 2006, 1246; Ulmer in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 10. Aufl. § 305c BGB Rn. 75).
  • OLG Saarbrücken, 22.06.2011 - 5 U 209/10

    Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen Nichtanzeige einer Gefahrerhöhung

    Verstehen die Parteien die fragliche Klausel übereinstimmend in einem bestimmten Sinne, so geht ihr übereinstimmender Wille vor; eine Auslegung der Klausel scheidet dann grundsätzlich aus (vgl. BGH, Urt. v. 14.6.2006 - IV ZR 54/05 - VersR 2006, 1246 ; Urt. v. 22.3.2002 - V ZR 405/00 - NJW 2002, 2102 ).

    Ob im Streitfall ein solcher übereinstimmender Wille der Parteien angenommen werden kann, der es rechtfertigt, das Verständnis der Parteien wie eine Individualvereinbarung zu behandeln, der Vorrang vor den Versicherungsbedingungen einzuräumen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 14.6.2006 - IV ZR 54/05 - VersR 2006, 1246 ; Urt. v. 23.1.1991 - VIII ZR 122/90 - NJW 1991, 1604 ), erscheint zweifelhaft, kann aber offen bleiben.

  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 122/08

    Leasingvertrag: Aufklärungspflicht des Mietverkäufers bezüglich der

    Denn auch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus der Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist, wobei der Vertragswille verständiger und redlicher Vertragspartner unter Einbeziehung der mit dem Vertrag typischerweise verfolgten Zwecke beachtet werden muss (Senatsurteil vom 23. November 2005, aaO; BAG, NZA 2009, 896, 898; vgl. ferner BGHZ 164, 297, 317; BGH, Urteil vom 14. Juni 2006 - IV ZR 54/05, VersR 2006, 1246, Tz. 15).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2022 - 7 U 150/21

    Vorläufige Deckung von PR-Kosten in der D&O-Versicherung bis zum vereinbarten

    Dieser Grundsatz erfährt zwar eine Einschränkung dann, wenn sich Verwender und Kunde oder Versicherter im Einzelfall über ein von dem Ergebnis objektiver Auslegung abweichendes Verständnis des Sinngehalts der Regelung - auch durch schlüssiges Handeln - einigen; dann geht diese übereinstimmende Vorstellung wie eine Individualvereinbarung dem Ergebnis der objektiven Auslegung vor (BGH, Urteil vom 14.06.2006, Az. IV ZR 54/05, VersR 2006, 1246; BGH, Urteil vom 11.07.2012, Az. IV ZR 122/11, Rn. 45, zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 01.11.2017 - 7 U 53/16

    Hochwasser innerhalb des Flussbettes ist keine "Überschwemmung" im Sinne einer

    Ist dies ausnahmsweise der Fall, geht diese übereinstimmende Vorstellung - wie eine Individualvereinbarung - dem Ergebnis der objektiven Auslegung vor (st. Rspr. BGH, Urt. v. 14.06.2006, Az.: IV ZR 54/05, zitiert nach juris, Rdnr. 15 m.w.N.; Urt. v. 29.05.2009, Az.: V ZR 201/08, zitiert nach juris, Rdnr. 10; Urt. v.16.06.2009, Az.: XI ZR 145/08, zitiert nach juris, Rdnr. 16 m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 14.05.2014 - 14 T 3/14

    Kaskoversicherung - Anspruch auf Kostenersatz für gestohlenes Navigationsgerät

    Denn der durchschnittliche Versicherte ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, auf dessen Verständnis es für die Auslegung der Versicherungsbedingungen im Rahmen der hier vorliegenden Gruppenversicherung ankommt (BGH, Urt. v. 14. Juni 2006 - IV ZR 54/05, VersR 2006, 1246; Urt. v. 11. September 2013 - IV ZR 303/12, VersR 2013, 1397; zur Auslegung von AVB grundlegend BGH, Urt. v. 23. Juni 1993 - IV ZR 135/92, BGHZ 123, 83), wird die vorstehende Regelung bei sorgfältiger, aufmerksamer Lektüre aufgrund des Wortlautes und der Systematik dahin begreifen, dass § 2 Nr. 4 RSV-AU lediglich den Zeitpunkt für die Erbringung der Versicherungsleistung betrifft, während sich die Anforderungen an die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit und die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen dieses Erfordernis allein nach § 4 RSV-AU und § 7 AVB-RSV richten.
  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 178/08

    Arbeitgeberdarlehen; Mitarbeiterbeteiligung; Ausgleichsklausel in

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 598/07

    Arbeitgeberdarlehen; Mitarbeiterbeteiligung; Ausgleichsklausel in

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 600/07

    Arbeitgeberdarlehen; Mitarbeiterbeteiligung; Ausgleichsklausel in

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 582/07

    Arbeitgeberdarlehen; Mitarbeiterbeteiligung; Ausgleichsklausel in

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 599/07

    Arbeitgeberdarlehen; Mitarbeiterbeteiligung; Ausgleichsklausel in

  • LG Augsburg, 26.02.2021 - 95 O 2144/20

    Leistungen aus Betriebsschließungsversicherung nach behördlicher Maßnahme wegen

  • LG Köln, 24.10.2018 - 20 O 216/18
  • OLG Hamm, 27.03.2023 - 6 U 116/21

    Eintrittspflicht der Betriebsschließungsversicherung bei Betriebsschließungen

  • ArbG Düsseldorf, 19.07.2018 - 10 Ca 358/18

    Auslegung der Staffelung des Urlaubsanspruchs in allgemeinen Arbeitsbedingungen

  • LG Hamburg, 29.05.2009 - 306 S 23/09

    Gruppenunfallversicherung: Invaliditätsgrad von 20 % als Anspruchsvoraussetzung

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Rechtsprechung
   LG München I, 11.10.2005 - 23 O 16706/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,30100
LG München I, 11.10.2005 - 23 O 16706/04 (https://dejure.org/2005,30100)
LG München I, Entscheidung vom 11.10.2005 - 23 O 16706/04 (https://dejure.org/2005,30100)
LG München I, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - 23 O 16706/04 (https://dejure.org/2005,30100)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)

    BB-BUZ Heilberufe § 2
    Herzchirurg kann auf jede zulässige Tätigkeit als Arzt verwiesen werden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Herzchirurg kann auf jede zulässige Tätigkeit als Arzt verwiesen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1246
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