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   OLG Rostock, 21.10.2005 - 8 U 88/04   

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https://dejure.org/2005,5971
OLG Rostock, 21.10.2005 - 8 U 88/04 (https://dejure.org/2005,5971)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21.10.2005 - 8 U 88/04 (https://dejure.org/2005,5971)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21. Oktober 2005 - 8 U 88/04 (https://dejure.org/2005,5971)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall aus übergegangenem Recht; Überwiegendes Eigenverschulden der geschädigten Versicherten; Abwägung der beiderseitigen Verursachungsbeiträge; Überquerung einer Fahrbahn durch einen Fußgänger; Pflicht eines Fahrzeugführers

  • Judicialis

    StVO § 25 Abs. 3 S. 1; ; StVO § ... 3 Abs. 2a; ; StVO § 3 Abs. 1; ; StVO § 16 Abs. 1 Nr. 2; ; StVO § 20; ; SGB X § 116; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 9 Abs. 1; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2; ; BGB § 254; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7; StVG § 9; StVO § 3; StVO § 25 Abs. 3 S. 1
    Grenzen des Vertrauensgrundsatzes hinsichtlich verkehrsrichtigen Verhaltens von erwachsenen Fußgängern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1703
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 20/99

    Hilfsbedürftigkeit eines Fußgängers wegen Alkoholisierung

    Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2005 - 8 U 88/04
    Er muss nicht noch erkennbar hilfebedürftig sein, um den besonderen Schutz des § 3 Abs. 2a StVO zu erfahren (vgl. BGH, NJW 1994, 2829 (2830); NJW 2000, 1040 (1041); Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 3 StVO, Rdn. 29 a)).
  • BGH, 19.04.1994 - VI ZR 219/93

    Anforderungen auf Rücksichtnahme auf ältere Menschen

    Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2005 - 8 U 88/04
    Er muss nicht noch erkennbar hilfebedürftig sein, um den besonderen Schutz des § 3 Abs. 2a StVO zu erfahren (vgl. BGH, NJW 1994, 2829 (2830); NJW 2000, 1040 (1041); Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 3 StVO, Rdn. 29 a)).
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2005 - 8 U 88/04
    Wer einen Kranken oder Geschwächten verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als habe er einen Gesunden verletzt (h. M. BGH, NJW 1996, 2425 (2426)).
  • OLG Stuttgart, 30.11.1982 - 11 U 144/82
    Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2005 - 8 U 88/04
    Zwar muss ein Kraftfahrer aufgrund des Vertrauensgrundsatzes nicht mit einem verkehrswidrigen Verhalten rechnen und kann bei erwachsenen Fußgängern, die beim Herannahen des Fahrzeuges neben der Fahrbahn stehen bleiben, in der Regel annehmen, der Fußgänger habe das Fahrzeug bemerkt und werde das Fahrzeug vorbeilassen (vgl. BGH, VersR 57, 128; OLG Stuttgart, VersR 1984, 271).
  • BGH, 11.12.1956 - VI ZR 267/55

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem die Fahrbahn

    Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2005 - 8 U 88/04
    Zwar muss ein Kraftfahrer aufgrund des Vertrauensgrundsatzes nicht mit einem verkehrswidrigen Verhalten rechnen und kann bei erwachsenen Fußgängern, die beim Herannahen des Fahrzeuges neben der Fahrbahn stehen bleiben, in der Regel annehmen, der Fußgänger habe das Fahrzeug bemerkt und werde das Fahrzeug vorbeilassen (vgl. BGH, VersR 57, 128; OLG Stuttgart, VersR 1984, 271).
  • OLG Hamm, 23.11.2018 - 7 U 35/18

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    Dabei kann dahinstehen, ob die 79-jährige Klägerin nach den äußerlich erkennbaren Merkmalen als eine ältere Person erkennbar gewesen ist, wie es die Vorschrift voraussetzt (OLG Hamm, Beschluss vom 10.04.2018, Az.: 7 U 5/18, Rn. 49/50 - juris; OLG Rostock, Urteil vom 21.10.2005, Az.: 8 U 88/04, Rn. 24).
  • LG Mönchengladbach, 02.03.2020 - 1 O 295/17
    Der Fußgänger, der außerhalb geschützter Stellen die Fahrbahn überqueren will, muss besonders sorgfältig sein (vgl. KG Berlin, NZV 04, 579, OLG Rostock, VersR 06, 1703), insbesondere vorher den Fahrzeugverkehr, dem das Vorrecht gebührt und der auch durch § 25 StVO geschützt wird (BGH, NJW 00, 3069; OLG Oldenburg NZV 94, 26), sorgfältig zu beobachten (vgl. BGH VRS 26, 327) und ihm den Vorrang zu überlassen (KG Berlin, VM 99, 50).

    Der Fußgänger muss darauf bedacht sein, nicht in die Fahrbahn eines sich nähernden Fahrzeugs zu geraten (vgl. OLG Rostock VersR 06, 1703).

  • OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 32/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem Motorrad und

    Der Fußgänger muss darauf bedacht sein, nicht in die Fahrbahn eines sich nähernden Fahrzeugs zu geraten (OLG Rostock, VersR 2006, 1703).
  • LG Mönchengladbach, 29.03.2012 - 1 O 1/06

    Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Fußgängers bei Unfalleintritt

    a) Wer die Fahrbahn außerhalb eines Fußgängerüberwegs überschreiten will, hat besondere Vorsicht zu wahren, insbesondere vorher den Fahrverkehr, dem das Vorrecht gebührt und der auch durch § 25 StVO geschützt wird, sorgfältig zu beobachten und ihm den Vorrang zu überlassen (BGH NJW 2000, 3069; OLG Rostock VersR 2006, 1703).
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