Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 21.05.2004

Rechtsprechung
   BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,294
BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04 (https://dejure.org/2005,294)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2005 - VI ZR 270/04 (https://dejure.org/2005,294)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2005 - VI ZR 270/04 (https://dejure.org/2005,294)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,294) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Einholung von Privatgutachten zur Stützung von Einwendungen gegen Gerichtsgutachten in erster Instanz; Erforderlichkeit von Privatgutachten oder sachverständigen Rat außerhalb des Arzthaftungsprozesses

  • Judicialis

    ZPO (2002) § 529 Abs. 1; ; ZPO (2002) § 531 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 529 Abs. 1; ZPO § 531 Abs. 2
    Nur maßvolle Anforderungen an erstinstanzliche Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO (2002) § 529 Abs. 1 § 531 Abs. 2
    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der Berufungsinstanz; Hinzuziehung eines Privatgutachters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit von Einwendungen gegen das Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Zulässigkeit konkretisierender Einwendungen in der Berufung

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Haftpflichtprozess - Wichtiges BGH-Urteil zum Sachverständigenbeweis

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufung - Ist die Vorlage eines Privatgutachtens im Berufungsverfahren neuer Sachvortrag?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss eine Partei Einwendungen gegen ein Gutachten stets auf sachverständigen Rat stützen? (IBR 2006, 60)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 164, 330
  • NJW 2006, 152
  • MDR 2006, 531
  • NZBau 2006, 120 (Ls.)
  • NZV 2006, 73
  • VersR 2006, 242
  • AnwBl 2006, 54
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (259)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04
    Eine Partei ist auch außerhalb des Arzthaftungsprozesses grundsätzlich nicht verpflichtet, Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten bereits in erster Instanz auf ein Privatgutachten oder auf sachverständigen Rat zu stützen, wenn ihr Vortrag fachspezifische Fragen betrifft und eine besondere Sachkunde erfordert (Fortführung Senatsurteil BGHZ 159, 245).

    Zweifel im Sinne dieser Vorschrift liegen schon dann vor, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. Senatsurteile BGHZ 159, 245, 249 und vom 15. Juli 2003 - VI ZR 361/02 - VersR 2004, 1575, 1576).

    Zweifelhaft können die Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts auch durch neue Angriffs- und Verteidigungsmittel werden, soweit sie in der Berufungsinstanz gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 531 Abs. 2 ZPO zu berücksichtigen sind, etwa weil ihre Geltendmachung in erster Instanz ohne Verschulden der Partei (§ 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO) unterblieben ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 159, 245, 251 ff. und BGHZ 158, 295, 301).

    Wenn es einen sehr allgemein gehaltenen Vortrag der ersten Instanz konkretisiert und erstmals substantiiert, ist es neu, nicht aber dann, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus der ersten Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird (vgl. Senatsurteil BGHZ 159, 245, 251; BGH, Urteile vom 5. Juni 1991 - VIII ZR 129/90 - NJW-RR 1991, 1214, 1215 und vom 26. Juni 2003 - VII ZR 281/02 - NJW-RR 2003, 1321, 1322).

    Sie ist vielmehr berechtigt, ihre Einwendungen zunächst ohne solche Hilfe vorzubringen (vgl. Senatsurteil BGHZ 159, 245, 253; BGH, Urteil vom 19. Februar 2003 - IV ZR 321/02 - VersR 2004, 83, 84).

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04
    Bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte wollte der Gesetzgeber ausschließen (vgl. Senatsurteil BGHZ 159, 254, 258 m.w.N.).

    a) Die Verweigerung der Zulassung neuen Vortrags kann vom Revisionsgericht überprüft werden (vgl. Senatsurteil BGHZ 159, 254, 260 m.w.N.).

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04
    Zweifel im Sinne dieser Vorschrift liegen schon dann vor, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. Senatsurteile BGHZ 159, 245, 249 und vom 15. Juli 2003 - VI ZR 361/02 - VersR 2004, 1575, 1576).

    In diesem Fall kann unter anderem die Unvollständigkeit des Gutachtens Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Feststellungen wecken (vgl. Senatsurteile BGHZ 159, jeweils aaO und vom 15. Juli 2003 - VI ZR 361/02 - aaO).

  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 321/02

    Anforderungen an die Substantiierung von Angriffen gegen ein

    Auszug aus BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04
    Sie ist vielmehr berechtigt, ihre Einwendungen zunächst ohne solche Hilfe vorzubringen (vgl. Senatsurteil BGHZ 159, 245, 253; BGH, Urteil vom 19. Februar 2003 - IV ZR 321/02 - VersR 2004, 83, 84).

    Insbesondere braucht sie auch dann über ihre hinreichend substantiierte Kritik an dem gerichtlichen Gutachten hinaus keinen Privatgutachter einzuschalten, um vorbeugend der Gefahr entgegenzuwirken, dass das Gericht dem Gerichtssachverständigen trotz ihrer Einwendungen folgen werde (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2003 - IV ZR 321/02 - aaO).

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04
    Zweifelhaft können die Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts auch durch neue Angriffs- und Verteidigungsmittel werden, soweit sie in der Berufungsinstanz gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 531 Abs. 2 ZPO zu berücksichtigen sind, etwa weil ihre Geltendmachung in erster Instanz ohne Verschulden der Partei (§ 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO) unterblieben ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 159, 245, 251 ff. und BGHZ 158, 295, 301).
  • BGH, 26.06.2003 - VII ZR 281/02

    Begriff des neuen Angriffsmittels in der Berufung; Rechte des Auftragnehmers nach

    Auszug aus BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04
    Wenn es einen sehr allgemein gehaltenen Vortrag der ersten Instanz konkretisiert und erstmals substantiiert, ist es neu, nicht aber dann, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus der ersten Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird (vgl. Senatsurteil BGHZ 159, 245, 251; BGH, Urteile vom 5. Juni 1991 - VIII ZR 129/90 - NJW-RR 1991, 1214, 1215 und vom 26. Juni 2003 - VII ZR 281/02 - NJW-RR 2003, 1321, 1322).
  • BGH, 05.06.1991 - VIII ZR 129/90

    Anspruch auf Kaufpreisrestzahlung aus einem Bohröllieferungsvertrag - Auslegung

    Auszug aus BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04
    Wenn es einen sehr allgemein gehaltenen Vortrag der ersten Instanz konkretisiert und erstmals substantiiert, ist es neu, nicht aber dann, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus der ersten Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird (vgl. Senatsurteil BGHZ 159, 245, 251; BGH, Urteile vom 5. Juni 1991 - VIII ZR 129/90 - NJW-RR 1991, 1214, 1215 und vom 26. Juni 2003 - VII ZR 281/02 - NJW-RR 2003, 1321, 1322).
  • BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08

    Haftung des Rechtsanwalts: Substanziierung des Bestreitens eines Schadens aus den

    Neu ist jedoch Vortrag, wenn erstinstanzliches Vorbringen erstmals im Berufungsverfahren substantiiert wird (BGHZ 159, 245, 251; 164, 330, 333).
  • BGH, 17.10.2018 - VIII ZR 212/17

    Berufungsverfahren im Streit um eine Kaufpreiszahlung für ein Wohnmobil:

    Jede Partei hat schon im ersten Rechtszug die Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzubringen, deren Relevanz für den Rechtsstreit ihr bekannt ist oder bei Aufwendung der gebotenen Sorgfalt hätte bekannt sein müssen und zu deren Geltendmachung sie dort imstande ist (BGH, Urteile vom 19. März 2004 - V ZR 104/03, BGHZ 158, 295, 303; vom 18. Oktober 2005 - VI ZR 270/04, NJW 2006, 152 Rn. 15; jeweils mwN).
  • OLG München, 08.05.2015 - 10 U 4543/13

    Schadensersatzansprüche nach der Kollision eines die Fahrbahn überquerenden

    Konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinn ist jeder objektivierbare rechtliche oder tatsächliche Einwand gegen die erstinstanzlichen Feststellungen (BGHZ 159, 254 [258]; NJW 2006, 152 [153]; Senat a. a. O.); bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte genügen nicht (BGH a. a. O.; Senat a. a. O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.05.2004 - 14 W 356/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8797
OLG Koblenz, 21.05.2004 - 14 W 356/04 (https://dejure.org/2004,8797)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.05.2004 - 14 W 356/04 (https://dejure.org/2004,8797)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Mai 2004 - 14 W 356/04 (https://dejure.org/2004,8797)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,8797) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG); Parteiaufwand in Vorbereitung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens; Kostenerstattung eines Sachverständigen

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 91; ZPO § 485; BGB § 634; BGB § 635; ZSEG § 8
    Kostenaufwand einer Partei in Vorbereitung eines gerichtlichen Gutachtens L

  • prewest.de PDF

    §§ 91, 485 ZPO; §§ 634, 635 BGB; § 8 ZSEG
    Aufwand einer Partei in Vorbereitung eines gerichtlichen Gutachtens - Feuchtigkeitsschäden am Haus

  • rechtsportal.de

    Erstattungsfähigkeit von Kosten einer Partei zur Vorbereitung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens

  • ibr-online

    Vorbereitung des gerichtlichen Gutachtens: Aufwendungsersatz?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1025
  • VersR 2006, 242
  • ZfBR 2004, 562 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 24.02.2021 - VII ZB 55/18

    Zur Frage der Erstattung von Privatsachverständigenkosten im Rahmen eines

    Danach sind Kosten, die einer Partei durch die Beauftragung von Handwerkern zwecks Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen mit dem gerichtlichen Sachverständigen entstanden sind, nicht den Gerichtskosten, sondern den außergerichtlichen Kosten der Partei zuzuordnen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Mai 2004 - 14 W 356/04, MDR 2004, 1025, Rn. 4 f., sowie Beschluss vom 28. Juni 2004 - 5 W 397/04, NZBau 2004, 556, 556 f.; MünchKommZPO/Schulz, 6. Aufl., § 91 Rn. 149).
  • BGH, 08.04.2021 - VII ZB 21/20

    Kostenfestsetzung: Kostenerstattung für Ortstermin bei Prozessvergleich mit

    Danach sind Kosten, die einer Partei durch die Beauftragung von Handwerkern zwecks Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen mit dem gerichtlichen Sachverständigen entstanden sind, nicht den Gerichtskosten, sondern den außergerichtlichen Kosten der Partei zuzuordnen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Mai 2004 - 14 W 356/04, MDR 2004, 1025, Rn. 4 f., sowie Beschluss vom 28. Juni 2004 - 5 W 397/04, NZBau 2004, 556, 556 f.; MünchKommZPO/Schulz, 6. Aufl., § 91 Rn. 149).
  • OLG Düsseldorf, 28.12.2006 - 21 U 41/06

    Bestandsaufnahme als Besondere Leistung; beschränkte Bindungswirkung eines

    Arbeiten wie insbesondere Bauteilöffnungen ausgeführt haben, handelt es sich bei diesen von der Beklagten auf Veranlassung des Sachverständigen für die Vorbereitung und Erstattung des Gutachtens aufgewendeten Kosten zwar nicht gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 JVEG um Gerichtskosten, da diese Kosten von der Beklagten und nicht dem Sachverständigen getragen worden sind (vgl. OLG Koblenz MDR 2004, 1025 und NZBau 2004, 556), sondern um außergerichtliche Auslagen der Beklagten.
  • OLG Frankfurt, 14.08.2008 - 18 W 149/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit des Parteiaufwands zur

    Dies umfasst auch Kosten, die dem Kostengläubiger für die Vorbereitung einer durch das Gericht angeordneten Beweisaufnahme entstanden sind, wenn diese Vorbereitungsmaßnahmen unabdingbar, d.h. bei Nichtvornahme durch die Partei von einem durch das Gericht oder dem Gerichtssachverständigen beauftragten Dritten durchzuführen gewesen wären und den allgemeinen Aufwand, mit der die Prozessführung für eine Partei regelmäßig verbunden ist, übersteigen (OLG Koblenz, Beschluss vom 23.2.2005, Az.: 14 W 118/05, juris; OLG Koblenz, MDR 2004, 1025; OLG Hamburg, MDR 1993, 87, eingeschränkt: OLG Schleswig, JurBüro, 1194, 1403).
  • KG, 18.12.2006 - 1 W 364/06

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähige Kosten der Partei zur Vorbereitung und

    Der Aufwand, der einer Partei zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung eines Ortstermins des gerichtliche bestellten Sachverständigen entstanden ist, ist grundsätzlich dann erstattungsfähig, wenn diese Leistungen anderenfalls von Hilfskräften des Sachverständigen hätten erbracht werden müssen (Senat, JurBüro 1981, 1388, 1389; OLG Koblenz, MDR 2004, 1025; JurBüro 2005, 369; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rdnr. 91 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht