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   OLG Düsseldorf, 23.08.2005 - I-4 U 172/04   

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https://dejure.org/2005,4929
OLG Düsseldorf, 23.08.2005 - I-4 U 172/04 (https://dejure.org/2005,4929)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.08.2005 - I-4 U 172/04 (https://dejure.org/2005,4929)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. August 2005 - I-4 U 172/04 (https://dejure.org/2005,4929)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche aus einer Fahrzeugversicherung; Darlegungslast und Beweislast hinsichtlich der Voraussetzungen des Ausschlusstatbestandes des § 61 Versicherungsvertragsgesetz (VVG); Bewertung eines eingeholten Sachverständigengutachtens

  • Judicialis

    VVG § 61; ; ZPO § 286; ; ZPO § 412; ; BGB § 827 S. 1

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; BGB § 827
    Beweislastverteilung bei einer die Schuldfähigkeit ausschließenden Bewusstseinsstörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 827 S. 1; VVG § 61
    Beweislast für den Ausschluss der Verantwortlichkeit zur Vermeidung der Leistungsfreiheit gem. § 61 VVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherungsvertragsrecht - Beweislast für Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Eigenbrandstiftung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 402
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.06.1990 - IV ZR 298/89

    Beweislast für Zurechnungsunfähigkeit des Schädigers bei versätzlichem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2005 - 4 U 172/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 827 S.1 BGB im Rahmen von § 61 VVG entsprechend anwendbar (BGH NJW 1990, 2387 f).
  • OLG Hamm, 11.01.2019 - 20 W 25/18

    Eintrittspflicht des privaten Haftpflichtversicherers bei Verletzungen eines

    Beweisbelastet für den Vorsatz des Versicherungsnehmers ist der Versicherer, und zwar auch dann, wenn eine nicht zur Schuldunfähigkeit führende starke Alkoholisierung des Versicherungsnehmers im Raume steht (BGH, Urteil vom 17.06.1998 - IV ZR 163/97, VersR 1998, 1011; vgl. auch BGH, Urteil vom 29.10.2003 - IV ZR 16/03, VersR 2003, 1561; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.08.2005 - 4 U 172/04, VersR 2006, 402, juris Rn. 17).
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