Rechtsprechung
   BGH, 25.01.2006 - IV ZR 207/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,976
BGH, 25.01.2006 - IV ZR 207/04 (https://dejure.org/2006,976)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2006 - IV ZR 207/04 (https://dejure.org/2006,976)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - IV ZR 207/04 (https://dejure.org/2006,976)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,976) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    VVG § 12 Abs. 1, ARB 75 § 2 Abs. 1 Buchst. a, b, Abs. 2, Abs. 3 Buchst. a

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Zur Fälligkeit und zum Verjährungsbeginn des Kostenbefreiungsanspruchs und zur Kostenverteilung bei einem außergerichtichen Vergleich

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verjährungsbeginn bei Deckungsablehnung in der Rechtsschutzversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung 1975 (ARB 75); Finanzierung einer Beteiligung an Immobilienfonds durch Darlehen; Anwendbarkeit des Ausschlusstatbestands des § 2 Abs. 3 Buchst. a ARB 75

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 1; ; ARB 75 § 2 Abs. 1 Buchst. a; ; ARB 75 § 2 Abs. 1 Buchst. b; ; ARB 75 § 2 Abs. 2; ; ARB 75 § 2 Abs. 3 Buchst. a

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 1; ARB 75 § 2 Abs. 1 a; ARB 75 § 2 Abs. 1 b; ARB 75 § Abs. 2; ARB 75 § Abs. 3 a
    Deckungsablehnung des Versicherers vor Inanspruchnahme des VN durchseinen Anwalt auf Zahlung der Anwaltskosten begründet keine Fälligkeit des Kostenbefreiungsanspruchs

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Ansprüchen gegen eine Rechtsschutzversicherung; Kostenverteilung in einem außergerichtlichen Vergleich

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenbefreiungsanspruch gegenüber Rechtsschutzversicher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Erfolgsaussichten - Rechtsschutz - Fälligkeit und Verjährung des Kostenbefreiungsanspruchs

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Anwaltskosten - Rechtsschutzversicherung - Versicherungsthemen

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Die Deckungsablehnung des Rechtsschutzversicherers führt die Fälligkeit des Kostenbefreiungsanspruches und den Beginn der Verjährung nicht herbei

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutzversicherung - Kostentragung beim außergerichtlichen Vergleich und Verjährung des Leistungsanspruchs

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1281
  • MDR 2006, 871
  • VersR 2006, 404
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 02.06.1999 - 20 U 233/98

    Deckungsausschluß bei einer dem Verhältnis des Obsiegens und Unterliegens nicht

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - IV ZR 207/04
    a) Insoweit legt das Berufungsgericht zunächst zutreffend zu Grunde, dass der Anwendungsbereich der Klausel auch außergerichtliche Vergleiche erfasst (OLG Hamm VersR 1999, 1276; Prölss/Armbrüster in Prölss/Martin, aaO § 2 ARB 75 Rdn. 21; Bauer in Harbauer, aaO § 2 ARB 75 Rdn. 168a).

    Auch unter Berücksichtigung seines Interesses an möglichst lückenlosem Rechtsschutz bei der Wahrnehmung seiner Interessen wird der verständige Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Beachtung des Wortlauts der Klausel erkennen, dass sein Rechtsschutzversicherer ihm nach einem - gerichtlichen oder außergerichtlichen - Vergleich ohne Rücksicht auf die ursprüngliche Rechtslage nur diejenigen Kosten der Rechtsverfolgung erstatten muss, die ihm im Fall einer Entscheidung durch Urteil gemäß §§ 91 ff. ZPO vom Gericht auferlegt worden wären, wenn es ein Urteil mit demselben Inhalt wie im Vergleich erlassen hätte (Senatsurteil vom 16. Juni 1977 aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Februar 1985 - IVa ZR 137/83 - VersR 1985, 538 unter 4 a und b; OLG Nürnberg VersR 1982, 393; OLG Hamm VersR 1999, 1276).

    Der Verzicht auf weitere Ansprüche gleich welcher Art beinhaltet tatsächlich auch eine Kostenaufhebung bezüglich der Anwaltskosten (so zutreffend OLG Hamm VersR 1999, 1276; vgl. auch van Bühren, ZAP 2002, Fach 10, 191, 192 f.).

  • BGH, 16.06.1977 - IV ZR 97/76

    Erstattung von infolge eines Vergleichs entstandener Prozesskosten aufgrund eines

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - IV ZR 207/04
    Die an § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO angelehnte Klausel hat den Zweck, Kostenzugeständnisse des Versicherungsnehmers zu verhindern, die bei einer gütlichen Erledigung nicht dem Erfolg des Versicherungsnehmers in der Hauptsache entsprechen (Senatsurteil vom 16. Juni 1977 - IV ZR 97/76 - VersR 1977, 809 unter I 1; Bauer, aaO Rdn. 167).

    Auch unter Berücksichtigung seines Interesses an möglichst lückenlosem Rechtsschutz bei der Wahrnehmung seiner Interessen wird der verständige Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Beachtung des Wortlauts der Klausel erkennen, dass sein Rechtsschutzversicherer ihm nach einem - gerichtlichen oder außergerichtlichen - Vergleich ohne Rücksicht auf die ursprüngliche Rechtslage nur diejenigen Kosten der Rechtsverfolgung erstatten muss, die ihm im Fall einer Entscheidung durch Urteil gemäß §§ 91 ff. ZPO vom Gericht auferlegt worden wären, wenn es ein Urteil mit demselben Inhalt wie im Vergleich erlassen hätte (Senatsurteil vom 16. Juni 1977 aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Februar 1985 - IVa ZR 137/83 - VersR 1985, 538 unter 4 a und b; OLG Nürnberg VersR 1982, 393; OLG Hamm VersR 1999, 1276).

  • BGH, 14.03.1984 - IVa ZR 24/82

    Begriff des Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung bei einem

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - IV ZR 207/04
    Zwar kann sich der Befreiungsanspruch in einen Zahlungsanspruch umwandeln, wenn der von seinem Rechtsanwalt in Anspruch genommene Versicherungsnehmer dessen Forderung erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 1984 - IVa ZR 24/82 - VersR 1984, 530 unter II; Römer, aaO).
  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 271/03

    Ansprüche des früheren Eigentümers gegen den Ersteher eines Grundstücks nach

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - IV ZR 207/04
    Weil es weder einen eigenen Tatbestand noch eine Bezugnahme auf die Feststellungen des Landgerichts enthält, kann ihm nicht entnommen werden, welchen Streitstoff das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, so dass sein Urteil einer rechtlichen Kontrolle in der Revisionsinstanz nicht zugänglich ist (vgl. BGH, Urteile vom 22. Dezember 2003 - VIII ZR 122/03 - MDR 2004, 464 und vom 23. Februar 2005 - IV ZR 271/03 - unter II 1).
  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 197/98

    Verjährung der Ansprüche auf Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - IV ZR 207/04
    a) In einer Rechtsschutzversicherung, der die ARB 75 zugrunde liegen, gibt es keinen generellen, einheitlichen Anspruch auf Versicherungsschutz, der als solcher verjähren kann und dessen Verjährung sich auch auf erst später fällig werdende Ansprüche auf Kostentragung nach § 2 ARB 75 erstreckt (BGH, Urteil vom 14. April 1999 - IV ZR 197/98 - VersR 1999, 706 unter 2).
  • BGH, 10.02.2004 - VI ZR 94/03

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils bei Verkündung im Termin zur

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - IV ZR 207/04
    Der Verweis auf die rechtlichen Ausführungen des Landgerichts, denen das Berufungsgericht an einigen Stellen beigetreten ist, vermag die unerlässliche tatbestandliche Darstellung oder eine Bezugnahme auf die durch das erstinstanzliche Gericht getroffenen Feststellungen nicht zu ersetzen und die Voraussetzungen des § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO nicht zu erfüllen (vgl. BGHZ 158, 60, 61 f. zu § 540 Abs. 1 Satz 2 ZPO).
  • BGH, 20.02.1985 - IVa ZR 137/83

    Deckungspflicht des Rechtsschutzversicherers bei freiwilliger Übernahme der

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - IV ZR 207/04
    Auch unter Berücksichtigung seines Interesses an möglichst lückenlosem Rechtsschutz bei der Wahrnehmung seiner Interessen wird der verständige Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Beachtung des Wortlauts der Klausel erkennen, dass sein Rechtsschutzversicherer ihm nach einem - gerichtlichen oder außergerichtlichen - Vergleich ohne Rücksicht auf die ursprüngliche Rechtslage nur diejenigen Kosten der Rechtsverfolgung erstatten muss, die ihm im Fall einer Entscheidung durch Urteil gemäß §§ 91 ff. ZPO vom Gericht auferlegt worden wären, wenn es ein Urteil mit demselben Inhalt wie im Vergleich erlassen hätte (Senatsurteil vom 16. Juni 1977 aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Februar 1985 - IVa ZR 137/83 - VersR 1985, 538 unter 4 a und b; OLG Nürnberg VersR 1982, 393; OLG Hamm VersR 1999, 1276).
  • BGH, 22.12.2003 - VIII ZR 122/03

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils; Bezugnahme auf die

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - IV ZR 207/04
    Weil es weder einen eigenen Tatbestand noch eine Bezugnahme auf die Feststellungen des Landgerichts enthält, kann ihm nicht entnommen werden, welchen Streitstoff das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, so dass sein Urteil einer rechtlichen Kontrolle in der Revisionsinstanz nicht zugänglich ist (vgl. BGH, Urteile vom 22. Dezember 2003 - VIII ZR 122/03 - MDR 2004, 464 und vom 23. Februar 2005 - IV ZR 271/03 - unter II 1).
  • OLG Nürnberg, 04.06.1981 - 8 U 341/81

    Rechtsschutzversicherer; Vergleich; Übernahme der Kosten; Aufteilungsmaßstab;

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - IV ZR 207/04
    Auch unter Berücksichtigung seines Interesses an möglichst lückenlosem Rechtsschutz bei der Wahrnehmung seiner Interessen wird der verständige Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Beachtung des Wortlauts der Klausel erkennen, dass sein Rechtsschutzversicherer ihm nach einem - gerichtlichen oder außergerichtlichen - Vergleich ohne Rücksicht auf die ursprüngliche Rechtslage nur diejenigen Kosten der Rechtsverfolgung erstatten muss, die ihm im Fall einer Entscheidung durch Urteil gemäß §§ 91 ff. ZPO vom Gericht auferlegt worden wären, wenn es ein Urteil mit demselben Inhalt wie im Vergleich erlassen hätte (Senatsurteil vom 16. Juni 1977 aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Februar 1985 - IVa ZR 137/83 - VersR 1985, 538 unter 4 a und b; OLG Nürnberg VersR 1982, 393; OLG Hamm VersR 1999, 1276).
  • BGH, 19.12.2012 - IV ZR 213/11

    Risikobegrenzung in der Rechtsschutzversicherung: Kostenzugeständnis bei

    Dies ergibt sich aus ihrem Zweck, der darin besteht zu verhindern, dass der Versicherungsnehmer bei den Verhandlungen über die Einigung "unnötige" Zugeständnisse im Kostenpunkt zu Lasten des Rechtsschutzversicherers macht, um vom Gegner weitere Zugeständnisse in der Hauptsache zu erhalten (Senatsurteile vom 25. Mai 2011 - IV ZR 59/09, VersR 2011, 1005 Rn. 12; vom 25. Januar 2006 - IV ZR 207/04, VersR 2006, 404 Rn. 20 f.; vom 16. Juni 1977 - IV ZR 97/76, VersR 1977, 809 unter I 1).
  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 59/09

    Wiedergabe der Berufungsanträge im Berufungsurteil; Risikobegrenzung des

    a) Wie der Senat bereits mit Urteil vom 25. Januar 2006 (IV ZR 207/04, VersR 2006, 404) zur inhaltlich entsprechenden Vorgängerklausel des § 2 Abs. 3 lit. a ARB 75 ausgeführt hat, werden auch außergerichtliche Vergleiche vom Anwendungsbereich der Klausel erfasst (aaO unter III 2 a), und zwar auch dann, wenn der Vergleich keine ausdrückliche Regelung über die außergerichtlichen Kosten der Parteien enthält, eine Kostenregelung aber konkludent getroffen worden ist (aaO unter III 2 b).
  • BGH, 11.04.2018 - IV ZR 215/16

    Rechtsschutzversicherung: Umwandlung des Befreiungsanspruchs des

    Zwar kann sich der Befreiungsanspruch des Versicherungsnehmers einer Rechtsschutzversicherung, der die ARB 75 zugrunde liegen, in einen Zahlungsanspruch umwandeln, wenn der von seinem Rechtsanwalt in Anspruch genommene Versicherungsnehmer dessen Forderung erfüllt (Senatsurteil vom 25. Januar 2006 - IV ZR 207/04, VersR 2006, 404 Rn. 14; vgl. auch Senatsurteil vom 14. März 1984 - IVa ZR 24/82, VersR 1984, 530 unter II [juris Rn. 31]).
  • OLG Saarbrücken, 29.01.2014 - 5 U 37/13

    Rechtsschutzversicherung: Fehlende Kostenregelung bei außergerichtlichem

    Was die Frage anbelangt, ob § 5 Abs. 3 b ARB für den Fall eines außergerichtlichen Vergleichs voraussetzt, dass eine zumindest konkludente Kostenregelung überhaupt getroffen worden sein muss (so Armbruster in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, § 5 ARB 2008, Rdn. 50), oder ob sie auch bei Fehlen einer solchen zum Tragen kommt, folgt der Senat der erstgenannten Ansicht (a. A. etwa Looschelders/Paffenholz, ARB, § 5 Rdn. 115; Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 8. Aufl. 2010, § 5 ARB 2000, Rdn. 199; die dort zitierten Urteile des BGH vom 25.1.2006 - IV ZR 207/04 - VersR 2006, 404 - und des OLG Hamm - NVersZ 1999, 538 - erklären allein eine ausdrückliche Kostenregelung für entbehrlich; zum Meinungsstreit BGH, Urt. v. 25.5.2011 - IV ZR 59/09 - VersR 2011, 1005, m. w. N.).

    Soweit der Bundesgerichtshof sich in der Entscheidung vom 25.1.2006 (IV ZR 207/04 - VersR 2006, 404) zu einer konkludent vereinbarten Kostenaufhebung geäußert hat, ist die jenem Urteil zu Grunde liegende Fallgestaltung der hiesigen unter einem wesentlichen Aspekt nicht zu vergleichen: Dort war in außergerichtlichen Vergleichen eine umfassende Abgeltungsklausel aller gegenseitigen Ansprüche der Parteien festgehalten.

  • OLG Karlsruhe, 30.12.2011 - 12 U 122/11

    Rechtsschutzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls bei Leistungsablehnung

    Der Kostenfreistellungsanspruch der Klägerin wird vielmehr gemäß § 5 a Abs. 2 a ARB erst dann fällig, sobald der Versicherungsnehmer, hier also die Klägerin, nachweist, dass er zur Zahlung von bestimmten Kosten verpflichtet ist oder diesen Anspruch bereits erfüllt hat (BGH Urteil vom 25.01.2006, IV ZR 207/04, VersR 2006, 404, Tz 13, 14 juris; Harbauer- Bauer 8. Aufl. § 14 ARB Rz 12).
  • LG Karlsruhe, 08.06.2012 - 9 S 99/11

    Rechtsschutzversicherung: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten bei erfolgreicher

    Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Amtsgericht entschieden, dass der durchschnittliche und verständige Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Betrachtung des Wortlauts der Klausel erkennen kann, dass sein Rechtsschutzversicherer ihm nach einem Vergleich ohne Rücksicht auf die ursprüngliche Rechtslage nur diejenigen Kosten der Rechtsverfolgung erstatten muss, die ihm im Fall einer Entscheidung durch Urteil nach den §§ 91 ff. ZPO vom Gericht auferlegt worden wären (so auch ausdrücklich BGH NJW 2006, 1281 Tz. 21).

    Die Regelung umfasst auch außergerichtliche Vergleiche (so ausdrücklich BGH NJW 2006, 1281 Tz. 20 [zur Vorgängerregelung, die aber insoweit keine andere Regelung enthält]; NJW 2011, 2054 Tz. 12 [zu § 5 Abs. 3 ARB]).

    Zunächst ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der die Kammer folgt, auch ein außergerichtlicher Vergleich von der Ausschlussklausel erfasst, der keine ausdrückliche Regelung über die außergerichtlichen Kosten der Parteien enthält, sondern nur eine konkludente Kostenregelung (BGH NJW 2006, 1281 Tz. 21; NJW 2011, 2054 Tz. 12).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2006 - 6 S 1987/05

    Einstweiliger Rechtsschutz - Untersagung der Vermittlung privater Oddset-Wetten

    Die Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter kann in Baden-Württemberg auch während der vom Bundesverfassungsgericht festgelegten Übergangszeit bis zu einer gesetzlichen Neuregelung untersagt werden (Fortführung der Senatsrechtsprechung im Anschluss an Senatsbeschluss vom 12.01.2005 - 6 S 1288/04 -, GewArch 2005, 113 = VBlBW 2005, 181; BVerfG, Urteil vom 28.03.2006, NJW 2006, 1281).
  • LG Dortmund, 12.01.2017 - 2 O 31/16

    Ausschlussklausel eines Rechtsschutzversicherungsvertrags bzgl. Erstattung der

    Der Wortlaut und Sinn und Zweck der Regelung in § 2 Abs. 3 a ARB 75, die der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 25.01.2006, IV ZR 207/04 zugrunde lag, spielt nach dem oben Gesagten (entgegen Obarowski in Versicherungshandbuch § 37 Rn. 258 und Wendt in R+S 2012, Seite 219) keine Rolle, weil die Entstehungsgeschichte bei der Auslegung der Klausel keine Berücksichtigung findet.

    Dahinstehen kann der mit der Regelung verfolgte Zweck, der darin besteht zu verhindern, dass der Versicherungsnehmer bei den Verhandlungen über die Einigung "unnötige" Zugeständnisse im Kostenpunkt zu Lasten des Rechtsschutzversicherers macht, um vom Gegner weitere Zugeständnisse in der Hauptsache zu erhalten (BGH IV ZR 59/09, Urteil vom 25.05.2011 Rn. 12 = Versicherungsrecht 2011, Seite 1005) oder Kostenzugeständnisse des Versicherungsnehmers zu verhindern, die bei einer gütlichen Einigung nicht dem Erfolg des Versicherungsnehmers in der Hauptsache entsprechen (BGH IV ZR 207/04, Urteil vom 25.01.2006, Rn. 21 = Versicherungsrecht 2006, Seite 404).

  • LG München I, 14.11.2022 - 41 O 4351/22

    Selbstständiges Beweisverfahren, Rechtsschutzversicherung, Klageverfahren,

    Danach kommt es auf die Entstehung und Fälligkeit der einzelnen Ansprüche auf Vorsorgeleistung bzw. Schuldbefreiung an (siehe hierzu BGH VersR 1999, 706 = ZfS 1999, 439 = r+s 1999, 285; BGH NJW 2006, 1281 = VersR 2006, 404).
  • AG Düsseldorf, 30.10.2012 - 52 C 7592/12

    Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren gegen Rechtschutzversicherung

    Von dieser Prämisse geht auch der BGH in der von den Parteien zitierten Entscheidung zu IV ZR 207/04 aus.
  • VG Chemnitz, 09.01.2008 - 3 K 995/07

    Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag rechtmäßig

  • LG Hagen, 23.03.2007 - 1 S 136/06

    Anspruch des Versicherungsnehmers einer Rechtsschutzversicherung auf

  • OLG Jena, 19.07.2012 - 4 U 107/12

    Zur Kostentragungspflicht eines Rechtsschutzversicherers bei vergleichsweiser

  • OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 311/06

    Beschwerden gegen Verbot von Sportwetten teilweise erfolgreich

  • OVG Sachsen, 12.07.2007 - 3 BS 223/06

    Vermittlung von Sportwetten ohne Genehmigung kann untersagt werden

  • LG Wuppertal, 30.09.2011 - 6 S 16/11
  • OLG Schleswig, 23.03.2007 - 2 W 61/07

    Voraussetzungen für eine Unterbringungsgenehmigung

  • LG Düsseldorf, 24.03.2016 - 9 S 19/15

    Freistellung von den Kosten außergerichtlicher Rechtsverfolgung i.R.d.

  • AG Solingen, 25.02.2011 - 10 C 388/10

    Anwendbarkeit von § 5 Abs. 3 Buchst. b) ARB auf außergerichtliche Vergleiche

  • LG Freiburg, 01.04.2010 - 3 S 318/09

    Rechtsschutzversicherung: Anwendbarkeit der Ausschlussklausel bei einer

  • LG Hamburg, 10.12.2008 - 302 O 50/08

    Leistungsausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung:

  • VG Frankfurt/Main, 29.09.2006 - 7 G 3182/06

    Verfassungs- und Europarechtskonformität des Sportwettenvermittlungsverbots

  • VG Chemnitz, 15.06.2009 - 3 L 427/08
  • LG Koblenz, 26.02.2021 - 16 O 295/20
  • AG Köln, 02.07.2009 - 134 C 96/09

    Anspruch eines Rechtsschutzversicherten gegen seine Versicherung auf Übernahme

  • LG Ulm, 12.12.2007 - 1 S 132/07

    Konkludente Vereinbarung einer Kostenaufhebung durch fehlende Problematisierung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht