Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.02.2006

Rechtsprechung
   OLG Celle, 31.08.2005 - 8 U 60/05   

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https://dejure.org/2005,4301
OLG Celle, 31.08.2005 - 8 U 60/05 (https://dejure.org/2005,4301)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.08.2005 - 8 U 60/05 (https://dejure.org/2005,4301)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. August 2005 - 8 U 60/05 (https://dejure.org/2005,4301)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 BGB; § 3 Abs. 2 Ziffer b) BBBUZ
    Ausschluss der Leistung durch die Versicherung wegen der schuldhaften Herbeiführung der Berufsunfähigkeit; Schuldhaftes Herbeiführen einer Depression durch die Begehung eines Betruges gegenüber dem Arbeitgeber; Anforderungen an die Kausalität zwischen Straftat und ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Leistung durch die Versicherung wegen der schuldhaften Herbeiführung der Berufsunfähigkeit; Schuldhaftes Herbeiführen einer Depression durch die Begehung eines Betruges gegenüber dem Arbeitgeber; Anforderungen an die Kausalität zwischen Straftat und ...

  • versicherung-recht.de

    § 1 VVG a. F.

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • rabüro.de

    Zum Leistungsausschluss in der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Straftat

  • Judicialis

    BBBUZ § 3; ; BGB § 242

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 3; BGB § 242
    Reichweite des Leistungsausschlusses wegen Straftat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 3; BGB § 242
    Leistungsausschluss in der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 174
  • NJW-RR 2006, 934 (Ls.)
  • VersR 2006, 394
  • VersR 2006, 684
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.09.1998 - IV ZR 1/98

    Umfang des Risikoausschlusses wegen Straftaten in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2005 - 8 U 60/05
    Hiernach soll das selbstverschuldete besondere Unfallrisiko, das mit der Ausführung einer strafbaren Handlung gewöhnlich verbunden ist und durch die Erregung und Furcht vor Entdeckung noch gesteigert wird, ausgeschaltet werden (BGHZ 23, 76, 82; VersR 1998, 1410, 1411).

    An der Adäquanz des Ursachenzusammenhangs fehlt es in solchen Fällen, in denen der Zusammenhang zwischen der Straftat und dem Unfall nur ein rein zufälliger ist und der dem Delikt eigentümliche Gefahrenbereich für den Schaden gar nicht ursächlich gewesen sein kann (BGH, VersR 1963, 133; VersR 1998, 1410, 1411).

    Voraussetzung ist mithin, dass der dem Delikt eigentümliche Gefahrenbereich für den Schaden ursächlich geworden ist (BGH, VersR 1998, 1410, 1411; 1990, 1268, 1269; BGHZ 23, 76, 82; Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, § 46 Rdnr. 239; § 47 Rdnr. 62; Benkel/Hirschberg, § 3 BUZ Rdnr. 21; Grimm, a. a. O.).

    Maßgeblich ist dabei der Schutzzweck des jeweils verwirklichten Delikts, also die Gefahrerhöhung, die spezifischer Ausdruck der Begehung des jeweiligen Straftatbestandes ist (vgl. BGH, VersR 1998, 1410; 1990, 1268; OLG Saarbrücken, r + s 1997, 478).

  • BGH, 10.01.1957 - II ZR 162/55

    Unfallversicherung. Sittenwidrige Zuwendung der Bezugsberechtigung

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2005 - 8 U 60/05
    Hiernach soll das selbstverschuldete besondere Unfallrisiko, das mit der Ausführung einer strafbaren Handlung gewöhnlich verbunden ist und durch die Erregung und Furcht vor Entdeckung noch gesteigert wird, ausgeschaltet werden (BGHZ 23, 76, 82; VersR 1998, 1410, 1411).

    Voraussetzung ist mithin, dass der dem Delikt eigentümliche Gefahrenbereich für den Schaden ursächlich geworden ist (BGH, VersR 1998, 1410, 1411; 1990, 1268, 1269; BGHZ 23, 76, 82; Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, § 46 Rdnr. 239; § 47 Rdnr. 62; Benkel/Hirschberg, § 3 BUZ Rdnr. 21; Grimm, a. a. O.).

    Demgegenüber ist der Grund für den Risikoausschluss nicht in allgemeinen sittlichen Erwägungen zu suchen, denn es ist nicht Aufgabe des Versicherers, Straftaten zu verhüten oder zu ahnden (BGHZ 23, 76, 82).

  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 176/89

    Risikoausschluß in der BB-ZU wegen unerlaubten Umgangs mit Schußwaffen;

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2005 - 8 U 60/05
    Voraussetzung ist mithin, dass der dem Delikt eigentümliche Gefahrenbereich für den Schaden ursächlich geworden ist (BGH, VersR 1998, 1410, 1411; 1990, 1268, 1269; BGHZ 23, 76, 82; Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, § 46 Rdnr. 239; § 47 Rdnr. 62; Benkel/Hirschberg, § 3 BUZ Rdnr. 21; Grimm, a. a. O.).

    Maßgeblich ist dabei der Schutzzweck des jeweils verwirklichten Delikts, also die Gefahrerhöhung, die spezifischer Ausdruck der Begehung des jeweiligen Straftatbestandes ist (vgl. BGH, VersR 1998, 1410; 1990, 1268; OLG Saarbrücken, r + s 1997, 478).

  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 152/88

    Widerruf der Betriebsrente bei Rechtsmißbrauch

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2005 - 8 U 60/05
    Namentlich dient das Berufen auf rechtsmissbräuchliches Verhalten grundsätzlich nicht dazu, auf diesem einfachen und schnellen Weg einen Schadensersatzanspruch zu befriedigen (BAG ZIP 1990, 1612, 1614).
  • BGH, 08.07.1991 - II ZR 65/90

    Verwirkung des Anspruchs in der Yacht-Neuwertversicherung durch falsche Angaben

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2005 - 8 U 60/05
    Hierbei ist es vom Grundsatz her anerkannt, dass die Regelung des § 242 BGB auch zugunsten des Versicherers mit der Folge des Leistungsausschlusses Anwendung finden kann, selbst wenn diese Rechtsfolge im Versicherungsvertrag und seinen Bedingungen konkret nicht vereinbart ist (BGH VersR 1991, 1129, 1130 f; 1987, 1182, 1183).
  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2005 - 8 U 60/05
    Sie dürfen daher nur für unterstützende Dienste nach Weisung und unter Aufsicht des Sachverständigen herangezogen werden, während die wissenschaftliche Ausarbeitung der Arbeitsergebnisse Sache des Sachverständigen selbst bleiben muss (BGH NJW 1985, 1399, 1400).
  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 106/96

    Hinzuziehung einer Gemeindeprüfungsanstalt als Sachverständiger; Beeidigung des

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2005 - 8 U 60/05
    § 410 ZPO begründet keine Pflicht zur Beeidigung, sondern regelt nur das Verfahren (BGH NJW 1998, 3355).
  • BGH, 14.10.1987 - IVa ZR 29/86

    Verlust der Ansprüche des Versicherungsnehmers wegen Obliegenheitsverletzung

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2005 - 8 U 60/05
    Hierbei ist es vom Grundsatz her anerkannt, dass die Regelung des § 242 BGB auch zugunsten des Versicherers mit der Folge des Leistungsausschlusses Anwendung finden kann, selbst wenn diese Rechtsfolge im Versicherungsvertrag und seinen Bedingungen konkret nicht vereinbart ist (BGH VersR 1991, 1129, 1130 f; 1987, 1182, 1183).
  • OLG Celle, 19.02.1998 - 8 U 171/96

    Mitfahrt in einem gestohlenen Pkw nach einem Einbruchdiebstahl

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2005 - 8 U 60/05
    So hat auch bereits der Senat in seinem Urteil vom 19.2.1998 - 8 U 171/96 - (in: VersR 1999, 1403) bei § 2 I (2) AUB den erforderlichen Zusammenhang zwischen der Beteiligung an einem Einbruchdiebstahl und einem späteren Unfall mit einem PKW, in dem sich Teile der Beute befanden, verneint, wenn die Unfallfahrt in keinem ursächlichen Zusammenhang zu dem Einbruchdiebstahl stand, insbesondere nicht der Beutesicherung oder der Flucht vor der Polizei diente.
  • OLG Saarbrücken, 18.12.1996 - 5 U 421/94

    Tod des VN bei sadomasochistischer sexueller Betätigung

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2005 - 8 U 60/05
    Maßgeblich ist dabei der Schutzzweck des jeweils verwirklichten Delikts, also die Gefahrerhöhung, die spezifischer Ausdruck der Begehung des jeweiligen Straftatbestandes ist (vgl. BGH, VersR 1998, 1410; 1990, 1268; OLG Saarbrücken, r + s 1997, 478).
  • BGH, 13.12.1988 - VI ZR 22/88

    Sorgfaltspflichten des Operateurs bei einer Gefäßoperation an einem Kleinkind

  • BGH, 22.11.1962 - II ZR 193/60

    Gewährung von Unfallversicherungsschutz im Rahmen eines Versicherungsvertrages;

  • OLG Karlsruhe, 03.03.2016 - 12 U 5/15

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur Lebensversicherung: Leistungspflicht bei

    An der Adäquanz des Ursachenzusammenhangs fehlt es in solchen Fällen, in denen der Zusammenhang zwischen der Straftat und dem Unfall nur ein rein zufälliger ist und der dem Delikt eigentümliche Gefahrenbereich für den Schaden gar nicht ursächlich gewesen sein kann (BGH, VersR 1963, 133; VersR 1998, 1410, 1411; OLG Celle, Urteil vom 31.08.2005, 8 U 60/05, juris, Tz. 31).

    Ein konkreter Bezug gerade zu Gefahrerhöhungen durch Betrugshandlungen ist indes nicht ersichtlich (vgl. OLG Celle, Urteil vom 31.08.2015, 8 O 60/95 [richtig: 31.08.2005, 8 U 60/05 - d. Red.] , Tz. 33; Leverenz in VVG, 9. Aufl., AUB Ziff 5.1.2 Rn. 39).

    Die zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 31.08.2015 betrifft einen anders gelagerten Sachverhalt.

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Rechtsprechung
   BGH, 15.02.2006 - IV ZR 397/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6030
BGH, 15.02.2006 - IV ZR 397/02 (https://dejure.org/2006,6030)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2006 - IV ZR 397/02 (https://dejure.org/2006,6030)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2006 - IV ZR 397/02 (https://dejure.org/2006,6030)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen eine Versorgungseinrichtung auf eine höhere und dynamische Zusatzrente für den öffentlichen Dienst; Beeinträchtigung der Versicherten durch die Satzung der Versicherung im Verhältnis zu der neuen Satzung; Überprüfung einer Versicherungssatzung anhand von ...

  • Judicialis

    VBLS § 39 n.F.; ; VBLS §§ 40 ff. a.F.; ; VBLS § 44 a.F.; ; VBLS § 44a a.F.; ; VBLS § 76 Abs. 2; ; BetrAVG § ... 1 Abs. 1 a.F.; ; BetrAVG § 2 a.F.; ; BetrAVG § 2 Abs. 1; ; BetrAVG § 16; ; BetrAVG § 30d; ; BetrAVG § 30f n.F.; ; ZPO § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2a; ; AGBG § 9 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)

    VBLS a. F. § 44; GG Art. 3; BetrAVG § 30 d; BetrAVG § 30 f; BGB § 307
    Berechnung der Versicherungsrente nach § 44 VBLS a. F. ist zulässig

  • rechtsportal.de

    VBLS § 44 (a.F.); AGBG § 9 Abs. 1
    Berechnung einer Versicherungsrente in der Zusatzversorgung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 684
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZR 397/02
    Zu einer rückwirkenden Neuregelung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes waren der Gesetzgeber und die Beklagte auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht verpflichtet (vgl. BVerfGE 98, 365, 402 f. und VersR 2000, 835, 837 f.).

    Der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer Dynamisierung der Zusatzrente (VersR 2000, 835, 838) hat die Beklagte durch ihre neue Satzung hinreichend Rechnung getragen, wie der Senat im Urteil vom 14. Januar 2004 ausgeführt hat (aaO unter II 2 c).

  • BGH, 09.07.2003 - IV ZR 100/02

    EuGH-Vorlage des Bundesgerichtshofs zur Frage, ob die Versorgungsanstalt des

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZR 397/02
    Eine weitergehende grundrechtlich oder sozialstaatlich begründete Rechtspflicht der Beklagten besteht hierzu nicht (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2003 - IV ZR 100/02 - VersR 2004, 364 unter II 2 b dd).

    Schon deshalb kann die Klägerin aus dem Senatsurteil vom 1. Juni 2005 (IV ZR 100/02 - VersR 2005, 1228) nichts für sich herleiten.

  • BGH, 01.06.2005 - IV ZR 100/02

    Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei Errechnung einer von der

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZR 397/02
    Schon deshalb kann die Klägerin aus dem Senatsurteil vom 1. Juni 2005 (IV ZR 100/02 - VersR 2005, 1228) nichts für sich herleiten.
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZR 397/02
    Zu einer rückwirkenden Neuregelung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes waren der Gesetzgeber und die Beklagte auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht verpflichtet (vgl. BVerfGE 98, 365, 402 f. und VersR 2000, 835, 837 f.).
  • EuGH, 13.01.2005 - C-356/03

    Mayer - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Mutterschaftsurlaub - Erwerb von

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZR 397/02
    Der Grundsatz des gleichen Entgelts aus betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit deckt nur Leistungen ab, die für Beschäftigungszeiten nach dem 17. Mai 1990 gewährt werden (EuGH NZA 2005, 347 f.; EuGH, Rs. C-262/88, Barber, Slg. 1990, I-1889, 1955 f. Rdn. 40 ff.).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZR 397/02
    Dem Gesetzgeber steht bei der Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrags aus Art. 3 Abs. 1 i.V. mit Art. 6 Abs. 1, Art. 6 Abs. 4, Art. 3 Abs. 2 GG ein weiter Gestaltungsspielraum zu, der es ihm gestattet, Benachteiligungen mit Rücksicht auf die finanziellen Folgen schrittweise abzubauen; er ist nicht gehalten, jede mit der Mutterschaft zusammenhängende wirtschaftliche Belastung auszugleichen (vgl. BVerfGE 87, 1, 35 ff.; 60, 68, 74).
  • BGH, 14.01.2004 - IV ZR 56/03

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Versorgungsrente in der Zusatzversorgung

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZR 397/02
    a) Die Berechnung der Versicherungsrente nach § 44 VBLS a.F. benachteiligt die Versicherten nicht entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen im Sinne von § 9 Abs. 1 AGBG (jetzt: § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) und verletzt auch nicht im Rahmen der Inhaltskontrolle zu beachtende Grundrechte, wie der Senat im Urteil vom 14. Januar 2004 eingehend dargelegt hat (IV ZR 56/03 - VersR 2004, 453 unter II 2 b).
  • BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78

    Arbeitslosenversicherung: Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeiten

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZR 397/02
    Dem Gesetzgeber steht bei der Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrags aus Art. 3 Abs. 1 i.V. mit Art. 6 Abs. 1, Art. 6 Abs. 4, Art. 3 Abs. 2 GG ein weiter Gestaltungsspielraum zu, der es ihm gestattet, Benachteiligungen mit Rücksicht auf die finanziellen Folgen schrittweise abzubauen; er ist nicht gehalten, jede mit der Mutterschaft zusammenhängende wirtschaftliche Belastung auszugleichen (vgl. BVerfGE 87, 1, 35 ff.; 60, 68, 74).
  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZR 397/02
    Der Grundsatz des gleichen Entgelts aus betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit deckt nur Leistungen ab, die für Beschäftigungszeiten nach dem 17. Mai 1990 gewährt werden (EuGH NZA 2005, 347 f.; EuGH, Rs. C-262/88, Barber, Slg. 1990, I-1889, 1955 f. Rdn. 40 ff.).
  • BGH, 16.01.2013 - IV ZR 232/10

    VBL-Satzung § 80 Satz 1; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2

    Bereits mit Urteil vom 14. Januar 2004 (IV ZR 56/03, VersR 2004, 453 unter II 2) hat er entschieden, dass die Regelung des § 44 VBLS a.F. hinzunehmen ist (vgl. auch Senatsurteil vom 15. Februar 2006 - IV ZR 397/02, VersR 2006, 684 Rn. 11).
  • BGH, 17.12.2008 - IV ZB 15/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung

    Zu einer rückwirkenden Neuregelung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes waren der Gesetzgeber und die Antragsgegnerin nicht verpflichtet (vgl. BVerfGE 98, 365, 401 f. und VersR 2000, 835, 837 f.; Senatsurteile vom 15. Februar 2006 - IV ZR 397/02 - VersR 2006, 684 Tz. 12; IV ZR 271/02 -VersR 2006, 640 Tz. 9; vgl. ferner Senatsurteil vom 14. Januar 2004 - IV ZR 56/03 - VersR 2004, 453 unter II 2).
  • BGH, 30.04.2008 - IV ZR 245/04

    Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung durch die Zusatzversorgung des

    Zu einer rückwirkenden Neuregelung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes waren der Gesetzgeber und die Beklagte auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht verpflichtet (vgl. BVerfGE 98, 365, 402 f. und VersR 2000, 835, 837 f.; Senatsurteile vom 15. Februar 2006 - IV ZR 397/02 - VersR 2006, 684 unter II 2 b; IV ZR 271/02 - VersR 2006, 640 unter II 1 a; vgl. auch Senatsurteil vom 14. Januar 2004 - IV ZR 56/03 - VersR 2004, 453 unter II 2).
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