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   BGH, 15.03.2006 - IV ZR 182/05   

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https://dejure.org/2006,6532
BGH, 15.03.2006 - IV ZR 182/05 (https://dejure.org/2006,6532)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2006 - IV ZR 182/05 (https://dejure.org/2006,6532)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2006 - IV ZR 182/05 (https://dejure.org/2006,6532)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Mündliche Anhörung eines Sachverständigen; Tatsachenermittlung bei einem Streit über das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit; Voraussetzungen für die Notwendigkeit der Ladung eines Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des von ihm erstatteten ...

  • Judicialis

    ZPO § 397; ; ZPO § 402; ; ZPO § 411 Abs. 3; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1 Halbs. 2; ; ZPO § 544 Abs. 7

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 397; ZPO § 402; ZPO § 411 Abs. 3; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1
    Verletzung des Rechts einer Partei auf rechtliches Gehör wegen abgelehnter mündlicher Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 411 Abs. 3 § 397 § 402
    Umfang des rechtlichen Gehörs bei Einschaltung eines Sachverständigen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 950
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.02.1957 - IV ZR 290/56

    Rechtsstellung des Scheinvaters

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - IV ZR 182/05
    Dieses Antragsrecht der Parteien besteht unabhängig von § 411 Abs. 3 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2005 - VI ZR 245/04 - VersR 2005, 1555 unter 2 a m.w.N.; BGHZ 6, 398, 400 f.; 24, 9, 14 und ständig).

    Es genügt, wenn sie allgemein angibt, in welcher Richtung sie durch ihre Fragen eine weitere Aufklärung herbeizuführen wünscht (BGHZ 24, 9, 14).

  • BGH, 10.05.2005 - VI ZR 245/04

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des Gutachtens in der

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - IV ZR 182/05
    Dieses Antragsrecht der Parteien besteht unabhängig von § 411 Abs. 3 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2005 - VI ZR 245/04 - VersR 2005, 1555 unter 2 a m.w.N.; BGHZ 6, 398, 400 f.; 24, 9, 14 und ständig).
  • BGH, 24.10.1995 - VI ZR 13/95

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens in der

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - IV ZR 182/05
    Hat das Landgericht einem rechtzeitig gestellten Antrag auf Ladung eines Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung nicht entsprochen, so muss das Berufungsgericht dem im zweiten Rechtszug wiederholten Antrag stattgeben (BGH, Urteil vom 24 Oktober 1995 - VI ZR 13/95 - VersR 1996, 211 f.).
  • BGH, 10.07.1952 - IV ZR 15/52

    Recht des Gerichts zur Anordnung der schriftlichen Begutachtung

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - IV ZR 182/05
    Dieses Antragsrecht der Parteien besteht unabhängig von § 411 Abs. 3 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2005 - VI ZR 245/04 - VersR 2005, 1555 unter 2 a m.w.N.; BGHZ 6, 398, 400 f.; 24, 9, 14 und ständig).
  • BGH, 30.10.2013 - IV ZR 307/12

    Private Krankenversicherung: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei

    Anderenfalls verletzt es den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 15. März 2006, IV ZR 182/05, VersR 2006, 950 Rn. 6-8).

    Dieses Antragsrecht der Parteien besteht unabhängig von § 411 Abs. 3 ZPO (BGH, Beschlüsse vom 15. März 2006 - IV ZR 182/05, VersR 2006, 950 Rn. 6 m.w.N.; vom 10. Mai 2005 - VI ZR 245/04 , VersR 2005, 1555 unter 2 a m.w.N. und ständig).

    Hat das Gericht erster Instanz einem rechtzeitig gestellten Antrag auf Ladung eines Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung nicht entsprochen, so muss das Berufungsgericht dem im zweiten Rechtszug wiederholten Antrag stattgeben (BGH, Beschluss vom 15. März 2006 aaO; Urteil vom 24. Oktober 1995 - VI ZR 13/95 , VersR 1996, 211 f.).

  • BGH, 19.11.2014 - IV ZR 47/14

    Rechtliches Gehör: Ablehnung einer mündlichen Anhörung des gerichtlichen

    Dieses Antragsrecht der Parteien besteht unabhängig von § 411 Abs. 3 ZPO (Senatsbeschlüsse vom 30. Oktober 2013 - IV ZR 307/12, r+s 2014, 25 Rn. 9; vom 15. März 2006 - IV ZR 182/05, VersR 2006, 950 Rn. 6 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2005 - VI ZR 245/04, VersR 2005, 1555 unter 2 a m.w.N. und ständig).
  • BGH, 23.01.2008 - IV ZR 10/07

    Vorgaben für den zur Frage der Ausübung eines Verweisungsberufs beauftragten

    Dieses Antragsrecht der Parteien besteht unabhängig von § 411 Abs. 3 ZPO (Senatsbeschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 182/05 - VersR 2006, 950 Tz. 6 m.w.N.).
  • BGH, 13.05.2009 - IV ZR 211/05

    Umfang des rechtlichen Rechts im Zivilverfahren

    Einem solchen Antrag ist auch dann stattzugeben, wenn das Gericht selbst keinen Erläuterungsbedarf sieht und nicht erwartet, dass der Gutachter seine Auffassung ändert (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2005 - VI ZR 245/04 - VersR 2005, 1555 unter 2 a m.w.N. und Senatsbeschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 182/05 -VersR 2006, 950 Tz. 6; BVerfG NJW 1998, 2273 f. ).
  • OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 5 U 359/12

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anforderungen an einen leidensbedingten

    Soweit die Verwertung der gutachterlichen Stellungnahmen des Sachverständigen Prof. Dr. R. durch das Landgericht prozessual unzulässig gewesen ist, weil auf die Anträge der Klägerin eine mündliche Anhörung des Sachverständigen hätte stattfinden müssen (§§ 397, 402 ZPO; siehe dazu BVerfG, Beschl. v. 29.8.1995 - 2 BvR 175/95 - NJW-RR 1996, 183), ist jener Verfahrensfehler geheilt worden, indem der Senat die Anhörung nachgeholt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 15.3.2006 - IV ZR 182/05 - VersR 2006, 950).
  • OLG Koblenz, 02.07.2007 - 12 U 1812/05

    Bestimmtheit des Antrags auf Abänderung einer unbezifferten Schmerzensgeldklage

    Dieses Antragsrecht der Parteien besteht unabhängig von den Geboten gemäß § 411 Abs. 3 ZPO (vgl. BGH VersR 2006, 950 f.).
  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 256/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Mündliche Anhörung eines

    Zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs haben die Parteien nach §§ 397, 402 ZPO ohne Rücksicht darauf, ob das Gericht seinerseits noch Erläuterungsbedarf sieht oder ob zu erwarten ist, dass der Sachverständige seine Auffassung noch ändert, einen Anspruch darauf, dass sie ihm die Fragen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich halten, in mündlicher Anhörung stellen können (st. Rsp.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 182/05 - VersR 2006, 950 unter II 1 Tz. 6 m.w.N.).
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