Rechtsprechung
   BGH, 17.05.2006 - IV ZR 212/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,884
BGH, 17.05.2006 - IV ZR 212/05 (https://dejure.org/2006,884)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2006 - IV ZR 212/05 (https://dejure.org/2006,884)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2006 - IV ZR 212/05 (https://dejure.org/2006,884)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,884) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Reichweite des Versicherungsschutzes einer Kraftfahrzeug-Teilversicherung (Teilkasko) im Falle eines Einbruchdiebstahls in ein Kraftfahrzeug; Frage nach der Ersatzfähigkeit von am Auto entstandenen Schäden

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vandalismusschäden bei Einbruch in teilkaskoversichertes Auto - Versicherungshaftung

  • Judicialis

    AKB § 12 (1) I b; ; AKB § 12 (1) II f

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 I b; AKB § II f
    Bei Einbruchdiebstahl sind nur durch die Verwirklichung der Tat entstandene oder damit in adäquatem Zusammenhang stehende Schäden am Fahrzeug ersatzpflichtig

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12 (1) I lit. b, II lit. f
    Eintrittspflicht der Kfz-Teilversicherung für Schäden am Fahrzeug

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einbruchdiebstahl in ein Kraftfahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    In der Kraftfahrzeug-Teilversicherung (Teilkasko) sind bei einem Einbruchdiebstahl in ein Kraftfahrzeug nur die Schäden am Fahrzeug ersatzpflichtig, die durch die Verwirklichung der Tat entstanden sind oder damit in adäquatem Zusammenhang stehen

  • IWW (Kurzinformation)

    Teilkasko: Diebstahl - Vandalismus anlässlich Diebstahlschaden nicht umfasst

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vandalismusschäden - Teilkaskoversicherung zahlt nicht

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Versicherungsschutz bei Teilkasko für Vandalismusschäden am Fahrzeug

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Abgrenzung von Einbruch- und Vandalismusschäden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    CD-MP3-Player aus dem Auto geklaut - Muss die Teilkaskoversicherung auch Beulen am Auto ersetzen?

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Teilkasko zahlt nur die kaputte Scheibe

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vandalismus

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Kaskoversicherung - Wann sind Begleitschäden beim Diebstahlin der Teil-Kaskoversicherung ersatzpflichtig?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1177
  • MDR 2006, 1343
  • NZV 2006, 474
  • VersR 2006, 968
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 18.12.2001 - 7 U 156/01

    Zur fehlenden Deckung für Vandalismusschäden anlässlich eines Kfz-Diebstahls in

    Auszug aus BGH, 17.05.2006 - IV ZR 212/05
    In der Teilversicherung sind danach nur solche Schäden am Fahrzeug zu ersetzen, durch die der Diebstahl ermöglicht wurde oder die damit in adäquatem Zusammenhang stehen, nicht jedoch solche bei Gelegenheit der Entwendungshandlung (OLG Frankfurt am Main VersR 2002, 1232; ebenso Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung 17. Aufl. § 12 AKB Rdn. 92).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 17.05.2006 - IV ZR 212/05
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83, 85 und ständig).
  • KG, 01.03.1996 - 6 U 7232/95
    Auszug aus BGH, 17.05.2006 - IV ZR 212/05
    Daraus ergibt sich indessen nicht, dass im Hinblick auf den adäquaten Ursachenzusammenhang zwischen der mutwilligen Beschädigung eines Fahrzeugs nach seiner Entwendung und einer Beschädigung infolge seiner Nutzung nach der Tat kein Unterschied bestünde (so aber KG VersR 1997, 871; OLG Düsseldorf VersR 1983, 290; im Ergebnis ebenso Knappmann aaO, § 12 AKB Rdn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.1981 - 4 U 185/80
    Auszug aus BGH, 17.05.2006 - IV ZR 212/05
    Daraus ergibt sich indessen nicht, dass im Hinblick auf den adäquaten Ursachenzusammenhang zwischen der mutwilligen Beschädigung eines Fahrzeugs nach seiner Entwendung und einer Beschädigung infolge seiner Nutzung nach der Tat kein Unterschied bestünde (so aber KG VersR 1997, 871; OLG Düsseldorf VersR 1983, 290; im Ergebnis ebenso Knappmann aaO, § 12 AKB Rdn. 15).
  • BGH, 27.11.1974 - IV ZR 117/73

    Zur Deckung in der Teilkaskoversicherung - Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und

    Auszug aus BGH, 17.05.2006 - IV ZR 212/05
    c) Aus dem Senatsurteil vom 27. November 1974 (IV ZR 117/73 - VersR 1975, 225) ergibt sich entgegen der Auffassung der Revision nichts anderes.
  • BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01

    Ereignis im Sinne von § 4 (1) a ARB 94

    Auszug aus BGH, 17.05.2006 - IV ZR 212/05
    Für die Auslegung entscheidend ist neben dem Wortlaut und dem mit der Klausel verfolgten Zweck auch der erkennbare Sinnzusammenhang (Senatsurteil vom 25. September 2002 - IV ZR 248/01 - VersR 2002, 1503 unter 2 b).
  • OLG Bamberg, 04.08.2005 - 1 U 35/05

    Kein Abdecken von Schäden durch die Teilkasko bei durch Vandalismus verursachten

    Auszug aus BGH, 17.05.2006 - IV ZR 212/05
    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in VersR 2006, 210 veröffentlicht ist, hat einen vollendeten Einbruch-Diebstahl hinsichtlich des CD-MP3-Players angenommen und zugunsten des Klägers offen gelassen, ob die von ihm an Karosserie und Verdeck geltend gemachten Schäden sämtlich bei der Ausführung dieser Tat verursacht worden sind.
  • BGH, 24.11.2010 - IV ZR 248/08

    Leistungsbegrenzung in der Kraftfahrzeug-Teilversicherung: Fahrzeugbeschädigung

    a) Diese Klausel ist - wie der Senat bereits in dem Urteil vom 17. Mai 2006 (IV ZR 212/05, VersR 2006, 968) entschieden hat - nach den maßgeblichen Verständnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers so auszulegen, dass in der Kraftfahrzeug-Teilversicherung (Teilkasko) bei einem Einbruchdiebstahl in ein Kraftfahrzeug nur die Schäden am Fahrzeug ersatzpflichtig sind, die durch die Verwirklichung der Tat entstanden sind oder damit in adäquatem Zusammenhang stehen.

    In der Teilversicherung sind danach nur solche Schäden am Fahrzeug zu ersetzen, durch die der Diebstahl ermöglicht wurde oder die damit in adäquatem Zusammenhang stehen, nicht jedoch solche bei Gelegenheit der Entwendungshandlung (Senatsurteil vom 17. Mai 2006 aaO Rn. 9 m.w.N.).

    bb) Da in dem seinerzeit entschiedenen Fall die Entwendungshandlung erfolgreich war, konnte der Senat offenlassen, ob ein adäquater Kausalzusammenhang zwischen Entwendungshandlung und Schaden dann zu bejahen ist, wenn der Täter die Beschädigungen am Fahrzeug aus Verärgerung und Wut über eine fehlgeschlagene Tat oder zu geringe Tatbeute verursacht hat (Senatsurteil vom 17. Mai 2006 aaO Rn. 11).

    Solche Beschädigungen entstehen nicht infolge der Entwendung oder "durch die" Entwendung, sondern beruhen auf einem von der Entwendungshandlung unabhängigen, regelmäßig spontanen Verhalten des Täters (vgl. Senatsurteil vom 17. Mai 2006 aaO Rn. 10).

    Ein solches Risiko erfüllt sich auch, wenn Beschädigungen bei der Spurenbeseitigung durch den Täter entstehen (Senatsurteil vom 17. Mai 2006 aaO Rn. 10).

  • AG München, 13.08.2009 - 223 C 6889/09

    Teilkaskoversicherung: Versicherungsschutz für Kraftfahrzeugbeschädigung beim

    Für die Auslegung entscheidend ist neben dem Wortlaut und dem mit der Klausel verfolgten Zweck auch der erkennbare Sinnzusammenhang (BGH NJW-RR 2006, 1177 f.).

    Hieraus kann der Versicherungsnehmer nur den Schluss ziehen, dass Schäden am Fahrzeug, die auf mut- oder böswilligen Handlungen beruhen, in der Teilversicherung nicht ersetzt verlangen kann, sondern nur solche, die, wie § 2 Nr. 1 I lit. b) AKB voraussetzt, durch die Entwendung entstanden sind (BGH, NJW-RR 2006, 1177 f.).

    Unabhängig davon, ob das Fahrzeug selbst oder nur Gegenstände aus dem Wageninneren entwendet werden, ist dies bei Schäden aus reinem Mutwillen nicht der Fall; hier entstehe der Schaden nicht infolge ("durch") der Entwendung, sondern beruht auf einem von der Entwendungshandlung unabhängigen, regelmäßig spontanen Verhalten des Täters." (BGH NJW-RR 2006, 1177, 1178).

  • AG Singen, 08.06.2012 - 3 C 15/12

    Wohngebäudeversicherung - Anspruch auf Einsicht in Sachverständigengutachten

    Im Falle von BGH, VersR 2006, 968 wurde das Gutachten durch die betroffene Versicherung zwischenzeitlich zugänglich gemacht.
  • OLG Köln, 15.08.2006 - 9 U 17/06

    Rechtsschutzversicherung - Schadenersatzklage aus

    Für die Auslegung des vereinbarten Risikoausschlusses kommt es auf das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers an (vgl. etwa BGHZ 123, 83, 85; BGH VersR 2006, 968).
  • OLG Köln, 13.12.2011 - 9 U 83/11

    Abweisung der Klage auf Entschädigungsleistung in der Fahrzeugversicherung, da

    Abzugrenzen sind solche Schäden von Vandalismus im Rahmen eines versuchten Diebstahls (vgl. BGH VersR 2006, 968; OLG Bamberg VersR 2006, 210).
  • LG Frankfurt/Main, 25.04.2018 - 8 O 213/16

    Beweislastgrundsätze für mut- oder böswillige Beschädigungen des Fahrzeugs in der

    In einem weiteren vom BGH am 17.05.2006 (NJW-RR 2006, 1177 [BGH 17.05.2006 - IV ZR 212/05] ) entschiedenen Fall begehrte der Versicherungsnehmer Zahlung für an seinem Fahrzeug vorhandene Beulen und Kratzer an der Karosserie sowie für das Aufschlitzen des Verdecks bei gleichzeitigem Einschlagen der Scheibe und Entwendung eines CD-MP3-Players.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht