Rechtsprechung
BGH, 28.07.2005 - III ZB 56/05 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertretungszwang vor den Oberlandesgerichten; Hinreichend deutliche Erkennbarkeit des Handelns eines nicht postulationsfähigen Rechtsanwalts als amtlich bestellter Vertreter für einen postulationsfähigen Rechtsanwalt
- BRAK-Mitteilungen
Fehlender Hinweis auf Handeln als amtlich bestellter Vertreter
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- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 78 Abs. 1 S. 2; BRAO § 53
Unterzeichnung der Berufungsschrift durch ein nicht postulationsfähiges Sozietätsmitglied als amtlich bestellter Vertreter eines postulationsfähigen Sozius - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 78 Abs. 1 S. 2; BRAO § 53
Erkennbarkeit des Handelns eines Rechtsanwalts als amtlich bestellter Vertreter - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Nicht postulationsfähiger Anwalt: Fehlender Vertretungszusatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzanmerkung)
Berufung - Postulationsfähiger Anwalt kann vertreten werden
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3415
- MDR 2006, 108
- VersR 2006, 991
- BB 2005, 2099
Wird zitiert von ... (13)
- BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 709/14
Abwicklungsvertrag - vorzeitiges Ausscheiden - Schriftform
Dies ergibt sich aus der Angabe des Aktenzeichens der Kanzlei, der Ausweisung der Rechtsanwältin als Sachbearbeiterin und der Verwendung des Plurals bei den Erklärungen (vgl. BGH 28. Juli 2005 - III ZB 56/05 - zu II 2 b aa der Gründe) . - OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 133/10
Abgrenzung von Handelsmakler und -vertreter
Bei der Auslegung ist grundsätzlich davon auszugehen, dass dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Beschluss v. 22.4.2009 - IV ZB 34/08, NJW 2009, 3162, 3163; Beschluss v. 28.7.2005 - III ZB 56/05, NJW 2005, 3415; jew. m.w.Nw.). - BGH, 20.12.2022 - VI ZR 279/21
Formanforderungen an eine Berufungsbegründung: Verdeutlichung eines …
Es reicht aus, wenn sich das Handeln als Vertreter für das Gericht aus den Umständen hinreichend deutlich erkennbar ergibt (vgl. zum allgemeinen/amtlich bestellten Vertreter BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2005 - III ZB 56/05, NJW 2005, 3415, juris Rn. 6;… vom 22. Oktober 1998 - VII ZB 15/98, NJW 1999, 365, juris Rn. 7;… vom 3. Mai 1995 - XII ZB 53/95, NJW-RR 1995, 950, juris Rn. 9;… vom 9. Februar 1993 - XI ZB 2/93, NJW 1993, 1925, juris Rn. 3; jeweils mwN).Ein solches Auslegungsergebnis würde ihm den Willen zu einer eindeutig unzulässigen Prozesshandlung unterstellen und damit gegen den Auslegungsgrundsatz verstoßen, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (…siehe hierzu auch BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 1993 - XI ZB 2/93, juris Rn. 3 und vom 28. Juli 2005 - III ZB 56/05, NJW 2005, 3415, juris Rn. 8 aE).
- BGH, 22.04.2009 - IV ZB 34/08
Handeln auch im eigenen Namen bei Unterzeichnung einer Berufungsschrift durch …
Deshalb ist nicht unter allen Umständen am buchstäblichen Sinn der Wortwahl einer Partei festzuhalten (BGHZ 146, 298, 310 ; 147, 220, 224 ; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2005 - III ZB 56/05 - NJW 2005, 3415 unter II 2 b aa.).Die Formulierung "... legen wir ... Berufung ein" unterstützt dieses Verständnis (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2005 aaO).
- OLG Brandenburg, 09.01.2019 - 7 U 81/17
Vertretung der GmbH durch den Aufsichtsrat im Rechtsstreit gegen einen …
Sein Handeln als Mitglied der Rechtsanwaltskanzlei G... hat Rechtsanwalt K... durch Verwendung des Plurals ("namens und in Vollmacht unseres Mandaten legen wir ... Berufung ein") auch hinreichend zum Ausdruck gebracht (vgl. dazu BGH, Beschluss v. 28.07.2005 - III ZB 56/05, NJW 2005, 3415). - LG Aachen, 25.06.2015 - 1 O 365/14
Rückabwicklung von Darlehensverträgen nach erklärtem Widerruf; Freigabeanspruch …
Ein Klageantrag ist wie andere Prozesshandlungen der Parteien auslegbar; Maßstab für die Auslegung ist dasjenige, was vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 28.07.2005, NJW 2005, 3415;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 71. Aufl., Grdz. § 128 Rn. 52, § 253 Rn. 40). - BGH, 10.01.2006 - VI ZB 75/04
Zurückweisung einer Anhörungsrüge mangels Verletzung rechtlichen Gehörs
Die in der Anhörungsrüge angeführte Entscheidung des III. Zivilsenats vom 28. Juli 2005 - III ZB 56/05 (NJW 2005, 3415) betrifft eine andere Fallgestaltung und ist mit der hier zu beurteilenden nicht vergleichbar. - BPatG, 20.07.2018 - 30 W (pat) 1/16
Markenbeschwerdeverfahren - "Elysia AL/Eliza" - Beschwerde gegen Beschluss des …
Eine Prozesshandlung ist dahingehend auszulegen, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH NJW 2005, 3415). - OLG Hamm, 30.10.2007 - 28 U 46/07
Anwaltshaftung wegen verjährter Gewährleistungsansprüche aufgrund falscher …
Grundsätzlich verdient aber eine sinngebende, an der recht verstandenen Interessenlage ausgerichtete Auslegung den Vorzug vor einer Auslegung, die zur Sinnlosigkeit einer Vereinbarung führen würde, weil im Zweifel davon auszugehen ist, dass die Parteien das Vernünftige erreichen wollen (…vgl. Palandt-Heinrichs, 66. Aufl., BGB § 133 Rdn. 25; BGH in NJW 2005, 3415; NJW 2004, 1240; NJW-RR 2003, 1136; NJW 2000, 1333 [1335]; NJW 1998, 2966; NJW 1994, 1537 [1538]; NJW 1993, 1976 [1978]; NJW 1993, 1925; vgl. auch BFH in VIZ 2000, 503 [504]). - BPatG, 03.09.2021 - 30 W (pat) 47/17 Eine Verfahrenshandlung ist dahingehend auszulegen, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH NJW 2005, 3415).
- OLG Rostock, 03.06.2019 - 4 W 21/19
Ablehnung eines Sachverständigen: Antrag auf Einholung eines weiteren Gutachtens …
- BPatG, 17.06.2015 - 29 W (pat) 67/12
Markenbeschwerdeverfahren - "pro:med Cura (Wort-Bildmarke)/Procura" - …
- BPatG, 25.06.2009 - 5 Ni 82/09
Rechtsprechung
BGH, 21.03.2006 - VI ZB 25/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Wolters Kluwer
Mitursächlichkeit der Pflichtverletzung der Prozessbevollmächtigten; Unklarheit über die Person des Rechtsmittelklägers
- Judicialis
ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 519 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 574 Abs. 2
- ra.de
- VersR (via Owlit)
ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233; ZPO § 519 Abs. 2 Nr. 2
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verschulden des Personals und des Anwalts - rechtsportal.de
ZPO § 519 Abs. 2 Nr. 2
Anforderungen an die Bezeichnung des Berufungsklägers in der Berufungsschrift - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensrecht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 13.01.2005 - 4 C 174/04
- LG Bonn, 28.04.2005 - 5 S 46/05
- BGH, 21.03.2006 - VI ZB 25/05
Papierfundstellen
- VersR 2006, 991
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Frankfurt, 14.04.2022 - 9 U 84/21
Unterlassungsanspruch einer Person nicht-binärer Geschlechtsidentität
Das weisungswidrige Verhalten der Mitarbeiterin, welche ihrerseits gegen Pflichten verstoßen hat, steht diesem für die Fristversäumung ursächlichen Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Beklagten hierbei nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 21.03.2016, VI ZB 25/05, BeckRS 2006, 5502, zitiert nach beck online).Insofern ist Wiedereinsetzung nicht zu gewähren, wenn neben dem Verschulden des Prozessbevollmächtigten auch andere von ihm nicht verschuldete Umstände mitgewirkt haben (BGH, Beschluss vom 21.03.2016, VI ZB 25/05, BeckRS 2006, 5502).
- BGH, 22.01.2013 - VIII ZB 46/12
Versäumung der Berufungsfrist bei fehlerhafter oder unzureichender Bezeichnung …
aa) Zutreffend ist das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass die Anfertigung von zur Fristwahrung geeigneten Schriftsätzen zu den Geschäften gehört, die ein Rechtsanwalt nicht seinem Büropersonal überlassen darf, ohne das Arbeitsergebnis auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2003 - XII ZB 154/01, FamRZ 2003, 1176 unter [II] 2; vom 21. März 2006 - VI ZB 25/05, VersR 2006, 991 Rn. 10;… vom 11. Mai 2011 - IV ZB 2/11, aaO Rn. 11;… vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11, NJW 2012, 1591 Rn. 30;… vom 16. Mai 2012 - AnwZ (Brfg) 48/11, juris Rn. 6).Das Berufungsgericht hat nicht berücksichtigt, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Fallgestaltungen, in denen eine fehlerhafte Bezeichnung des Rechtsmittelklägers unbemerkt geblieben ist, was mit einer Verletzung der anwaltlichen Prüfungspflicht gleichzusetzen ist, von den Fällen zu unterscheiden sind, in denen ein solcher Mangel - wie hier - dem Rechtsanwalt aufgefallen ist und er sodann seiner Kanzleikraft eine konkrete Einzelanweisung erteilt hat, die bei ordnungsgemäßer Befolgung die Fristwahrung gewährleistet hätte (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 21. März 2006 - VI ZB 25/05, aaO).
- BGH, 13.03.2007 - XI ZB 13/06
Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift; …
Aus der Berufungsschrift allein oder jedenfalls mit Hilfe weiterer Unterlagen, etwa dem beigefügten erstinstanzlichen Urteil, muss bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig zu erkennen sein, wer Berufungskläger ist und wer Berufungsbeklagter sein soll (Senat, Beschluss vom 22. November 2005 - XI ZB 43/04, NJW-RR 2006, 284; BGH, Beschlüsse vom 14. März 2003 - XII ZB 154/01, FamRZ 2003, 1176 und vom 21. März 2006 - VI ZB 25/05, VersR 2006, 991).Damit hat er gegen seine anwaltlichen Pflichten verstoßen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2006 - VI ZB 25/05, VersR 2006, 991, 992 und vom 14. Mai 2003 - XII ZB 154/01, FamRZ 2003, 1176 m.w.Nachw.).
- BGH, 09.10.2007 - XI ZB 34/06
Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift
Aus der Berufungsschrift allein oder jedenfalls mit Hilfe weiterer Unterlagen, etwa dem beigefügten erstinstanzlichen Urteil, muss bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig zu erkennen sein, wer Berufungskläger ist und wer Berufungsbeklagter sein soll (Senat, Beschluss vom 22. November 2005 - XI ZB 43/04, NJW-RR 2006, 284; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2003 - XII ZB 154/01, FamRZ 2003, 1176 und vom 21. März 2006 - VI ZB 25/05, VersR 2006, 991).Damit hat er gegen seine anwaltlichen Pflichten verstoßen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2006 - VI ZB 25/05, VersR 2006, 991, 992 und vom 14. Mai 2003 - XII ZB 154/01, FamRZ 2003, 1176 m.w.Nachw.).
- OLG Düsseldorf, 06.11.2009 - 17 U 125/06
Anforderungen an die Bezeichnung des angefochtenen Urteils in der …
Insbesondere muss er kontrollieren, ob die Rechtsmittelschrift vollständig und richtig ist (BGH, VersR 2006, 991ff., Rz. 10 bei juris; NJW 2001, 1070, 1071; NJW-RR 2000, 1371, 1372;… Musielak/Grandel, aaO, § 233, Rn. 45).Die Pflichtwidrigkeit der Mitarbeiterin kann deshalb die Ursächlichkeit der eigenen Pflichtverletzung des Prozessbevollmächtigten für die Unzulässigkeit des Rechtsmittels nicht beseitigen (BGH, VersR 2006, 991ff., Rz. 10 bei juris).
- LAG Niedersachsen, 21.07.2008 - 9 Sa 378/08
Notwendiger Inhalt der Berufungsschrift - Bezeichnung des Berufungsbeklagten
Die Fertigung der Berufungsschrift muss vom Rechtsanwalt vor Unterzeichnung auf Vollständigkeit und zutreffende Angabe des Rechtsmittelführers sowie inhaltliche Richtigkeit geprüft werden (BGH vom 21.03.2006 - VI ZB 25/05, VersR 2006, 991 Rn. 10 und Zöller/Greger, a. a. O. § 233 Rn. 23 "Büropersonal und Organisation"). - LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 8 Sa 591/11
Kündigungsfrist des § 622 Abs 5 Nr 2 BGB - Vertragsauslegung - AGB-Kontrolle
Hierin liegt ein der Partei nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnendes Verschulden (BGH v. 21.03.2006 - VI ZB 25/06 - VersR 2006, 991). - BPatG, 16.06.2011 - 10 W (pat) 8/10 Wiedereinsetzung kann nicht gewährt werden, nur weil neben dem Verschulden der Patentinhaberin andere von ihr nicht verschuldete Umstände mitgewirkt haben, es sei denn, dass die Frist auch ohne den verschuldeten Umstand versäumt worden wäre (…vgl. Schulte, a. a. O., § 123 Rdn. 71; BGH VersR 2006, 991, auch in juris; BPatGE 19, 44).