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   OLG Köln, 06.04.2006 - 3 U 184/05   

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https://dejure.org/2006,3149
OLG Köln, 06.04.2006 - 3 U 184/05 (https://dejure.org/2006,3149)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.04.2006 - 3 U 184/05 (https://dejure.org/2006,3149)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. April 2006 - 3 U 184/05 (https://dejure.org/2006,3149)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz für die Zerstörung einer Prothese bei dem Biss auf eine überharte Nuss; Vorliegen eines "fehlerhaften" Produktes; Abstellen auf objektive Erwartungen eines durchschnittlich verständigen Konsumenten oder Drittbetroffenen bei der Wahl des ...

  • rabüro.de

    Kein Produktfehler eines Erdnussriegels bei Prothesenschaden durch Biss auf eine "überharte" Erdnuss

  • Judicialis

    ProdHaftG § 1 Abs. 1; ; ProdHaftG § 3 Abs. 1; ; BGB § 823

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; ProdHaftG § 1, § 3
    Keine Haftung des Herstellers von gerösteten und mit Schokolade überzogenen Erdnüssen für Zahnschäden eines Konsumenten durch Biss auf eine Erdnuss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; ProdHaftG § 1 Abs. 1 § 3 Abs. 1
    Keine Produkthaftung für Verzehreigenschaften eines gängigen Naturprodukts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    An harter Erdnuss die Zähne ausgebissen Süßwarenhersteller haftet nicht für natürliche Eigenschaften seines Produkts

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Prozesskostenhilfe bei Gebissschaden durch "harte Nuss"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2272
  • VersR 2007, 1003
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 24.07.2002 - 13 U 146/01

    Verbraucherrecht - Haftung für in Sandwich eingebackene Schraubenmutter

    Auszug aus OLG Köln, 06.04.2006 - 3 U 184/05
    Seine berechtigten Sicherheitserwartungen können sich bezüglich des Produktes der Beklagten daher nur darauf beziehen, dass sich in diesem keine Fremdkörper befinden (vgl. den Fall des OLG Köln NJW 2004, 521: Schraube im Sandwich), dass es in einem einwandfreien hygienischen Zustand herstellt wurde und dass sich die jeweilige Erdnuss, befreit von Schalen, im übrigen unverändert in dem Zustand befindet, den ihr die Natur mitgegeben hat.
  • LG Köln, 14.10.2005 - 7 O 223/05

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines angeblichen Bisses auf eine überharte

    Auszug aus OLG Köln, 06.04.2006 - 3 U 184/05
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 14.10.2005 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 7 0 223/05 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
  • OLG Hamm, 19.01.2000 - 3 U 10/99

    Produkthaftung auf dem Gebiet der Freizeittechnik

    Auszug aus OLG Köln, 06.04.2006 - 3 U 184/05
    Abzustellen ist objektiv darauf, ob das Produkt diejenige Sicherheit bietet, die die Allgemeinheit nach der Verkehrsauffassung in dem Bereich für erforderlich hält (OLG Hamm NJW-RR 2001, 1248).
  • BGH, 16.06.2009 - VI ZR 107/08

    Zur Haftung des Fahrzeugherstellers für einen Produktfehler

    Abzustellen ist dabei nicht auf die subjektive Sicherheitserwartung des jeweiligen Benutzers, sondern objektiv darauf, ob das Produkt diejenige Sicherheit bietet, die die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich hält (vgl. BT-Drucks. 11/2447, S. 18; Senatsurteil vom 17. März 2009 - VI ZR 176/08 - VersR 2009, 649 f. m.w.N.;OLG Köln, VersR 2007, 1003; OLG Schleswig, NJW-RR 2008, 691, 692; Palandt/Sprau aaO, § 3 ProdHaftG Rn. 3; Kullmann, ProdHaftG, 5. Aufl., § 3 Rn. 4 ff.).
  • LG Hagen, 21.05.2008 - 10 S 14/08

    Qualifizierung eines in einem Kirschtaler enthaltenen Kirschkerns als

    Zur Begründung führt sie aus, es liege kein Produktfehler vor, da entsprechend einem Urteil des OLG L2 (NJW 2006, 2272 ff.) betreffend eine verhärtete Erdnuss bei Verwendung von Naturprodukten mit einem solchen Zustand zu rechnen sei; außerdem sei das Teilchen nicht vollständig mit Streuseln bedeckt, und auf die Verwendung einer Gabel komme es nicht an, da auch diese üblicherweise zum Essen und nicht zum Sezieren von Speisen verwendet werde; die Kirschen durch den Durchschlag zu sieben, sei unverhältnismäßig teuer, da hierfür eine weitere Person angestellt werden müsste.

    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall auch maßgeblich von demjenigen, den das OLG L2 (NJW 2006, 2272 ff.) zu entscheiden hatte und der Erdnüsse betraf, die lediglich mit Schokolade überzogen wurden und sonst naturbelassen waren.

    Gerade für solche Fehler begründet das Produkthaftungsgesetz - anders als § 823 I BGB - aber die verschuldensunabhängige Haftung (MüKo/Wagner, 4. Auflage 2004, § 1 ProdHaftG Rn. 56, § 3 Rn. 30; LG E, a.a.O.; implizit auch OLG L2, NJW 2006, 2272).

  • LG Bonn, 25.01.2017 - 9 O 125/14

    Schadensersatzanspruch wegen Produkthaftung bei Implantation einer Hüftprothese

    Abzustellen ist dabei nicht auf die subjektive Sicherheitserwartung des jeweiligen Benutzers, sondern objektiv darauf, ob das Produkt diejenige Sicherheit bietet, die die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich hält (vgl. BT-Drucks. 11/2447, S. 18; BGH, Urteil vom 17. März 2009 - VI ZR 176/08 - VersR 2009, 649 f. m.w.N.;OLG Köln, VersR 2007, 1003; OLG Schleswig, NJW-RR 2008, 691, 692; Palandt/Sprau aaO, § 3 ProdHaftG, Rn. 3; Kullmann, ProdHaftG, 5. Aufl., § 3 Rn. 4 ff.).
  • OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 22 U 89/10

    Kein Auskunftsanspruch in analoger Anwendung des § 84 a AMG zur Vorbereitung

    Das Produkt muss den berechtigten Sicherheitserwartungen im Zeitpunkt des Inverkehrbringens und damit insbesondere den zu diesem Zeitpunkt geltenden Sicherheitsstandards entsprechen (vgl. OLG Köln NJW 2006, 2272).
  • AG Iserlohn, 05.12.2007 - 42 C 213/07

    Schadensersatzanspruch und Schmerzensgeldanspruch durch Haftung des Bäckers für

    Der Hersteller schuldet dabei als Sicherheitsstandard nur solche Sicherheitsmaßnahmen, deren Nutzen in Gestalt verminderter Schäden in einem angemessenen Verhältnis zu ihren Kosten stehen (vgl. OLG Köln, NJW 2006, 2272 m. w. N.).
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