Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.07.2006

Rechtsprechung
   BGH, 30.01.2007 - X ZB 7/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,298
BGH, 30.01.2007 - X ZB 7/06 (https://dejure.org/2007,298)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2007 - X ZB 7/06 (https://dejure.org/2007,298)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - X ZB 7/06 (https://dejure.org/2007,298)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,298) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Berücksichtigung vorprozessual aufgewendeter Anwaltskosten zur Durchsetzung des im laufenden Verfahren geltend gemachten Hauptanspruchs bei der Streitwertbemessung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Werterhöhende Wirkung von vorprozessual aufgewendeten Kosten zur Durchsetzung des im laufenden Verfahren geltend gemachten Hauptanspruchs; Anspruchsvoraussetzung des materiellrechtlichen Kostenersatzbegehrens

  • Judicialis

    ZPO § 4 Abs. 1; ; RVG § 23 Abs. 1; ; GKG § 43 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 4 Abs. 1; RVG § 23 Abs. 1; GKG § 43 Abs. 1
    Keine Streitwerterhöhung bei gerichtlicher Geltendmachung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 4 Abs. 1; RVG § 23 Abs. 1; GKG § 43 Abs. 1
    Behandlung von Rechtsverfolgungskosten als Nebenforderung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Vorprozessuale Kosten streitwerterhöhend?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Streitwerterhöhung bei gerichtlicher Geltendmachung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 2300 VV RVG
    Geschäftsgebühr / Nebenforderung:

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Nicht alle Gebühren erhöhen den Streitwert

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Streitwerterhöhung durch den nicht anrechenbaren Teil der Geschäftsgebühr bei Geltendmachung neben/mit der Hauptforderung (IBR 2007, 1168)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3289
  • MDR 2007, 919
  • FamRZ 2007, 808
  • VersR 2007, 1102
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (129)

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Vorprozessual aufgewendete Kosten zur Durchsetzung des im laufenden Verfahren geltend gemachten Hauptanspruchs wirken nicht werterhöhend - und zwar unabhängig davon, ob diese Kosten der Hauptforderung hinzugerechnet werden oder neben der im Klagewege geltend gemachten Hauptforderung als Nebenforderung verlangt werden (BGH MDR 2007, 919 sowie BGH MDR 2007, 1149).
  • OLG Celle, 14.09.2016 - 3 U 86/16

    Voraussetzungen der Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse

    Dies gilt insbesondere für vorgerichtliche Anwaltskosten (BGH, MDR 2007, 919; BGH, AGS 2007, 516).
  • AG Brandenburg, 22.06.2017 - 31 C 112/16

    Aufrechnung: Zahlungsanspruch und Mietkautionherausgabeanspruch sind nicht

    Bei dem hier durch die Klägerseite u.a. noch geltend gemachten Zahlungsanspruch gegenüber der Beklagtenseite bezüglich der vorprozessualen/außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 83, 54 Euro, die nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 des Vergütungsverzeichnisses (Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG) nicht in voller Höhe auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet werden, handelte es sich um eine Nebenforderung im Sinne des § 4 ZPO, die bei der Streitwertberechnung un berücksichtigt zu bleiben hat ( Steenbuck , MDR 2006, Seiten 423 ff.; Enders , JurBüro 2004, 57, 58; Heinrich , in: Musielak, § 4 ZPO, Rn. 8; Zöller-Herget , Zivilprozessordnung, § 4 ZPO, Rn. 13; Hansens , ZfSch 2007, Seiten 284 f.; BGH , FamRZ 2007, Seiten 808 f.; BGH , NJW 2006, Seiten 2560 f.; BGH , BB 2006, Seite 127; OLG Celle , AGS 2007, Seite 321 = RVGreport 2007, Seite 157; OLG Frankfurt/Main , RVGreport 2006, Seiten 156 f.; OLG Oldenburg , NdsRpfl.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 13.07.2006 - I ZR 245/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,980
BGH, 13.07.2006 - I ZR 245/03 (https://dejure.org/2006,980)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2006 - I ZR 245/03 (https://dejure.org/2006,980)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - I ZR 245/03 (https://dejure.org/2006,980)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,980) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Versendung von Verbotsgut

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versendung von Verbotsgut

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Kenntnis des Warenversenders von sog. Verbotsgut

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wenn der Absender im Frachtvertrag bei der Wertangabe schummelt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 179
  • MDR 2007, 285
  • VersR 2007, 1102
  • BB 2006, 2324
  • DB 2007, 109 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 257/03

    Umfang des Schadensersatzes; Befreiung von einer Verbindlichkeit

    bb) Die Auslegung der über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus verwendeten AGB der Beklagten unterliegt in vollem Umfang revisionsrechtlicher Überprüfung (st. Rspr.; vgl. BGHZ 151, 337, 346 f.; BGH, Urt. v. 13.7.2006 - I ZR 245/03, Tz 17).
  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 212/20

    AGB von Paketdienstleister teilweise unwirksam

    (1) Nach der Senatsrechtsprechung kommt ungeachtet von Verbotsgutsklauseln ein Frachtvertrag durch schlüssiges Verhalten zustande, weil die Übernahme der ihrem Inhalt nach nicht erkennbaren Sendung durch den Frachtführer aus der Sicht des Absenders nur dahingehend verstanden werden kann, dass der Frachtführer ungeachtet des Wortlauts dieser Klausel einen Vertrag schließen wollte (BGH, Urteil vom 30. März 2006 - I ZR 123/03, BGHZ 167, 64 Rn. 15; Urteil vom 13. Juli 2006 - I ZR 245/03, TranspR 2006, 448 Rn. 16).
  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 186/03

    Haftung des Frachtführers bei Versendung unerwünschter Güter durch den Versender

    Setzt sich der Versender, der positive Kenntnis davon hat, dass der Frachtführer bestimmte Güter nicht befördern will, bei der Einlieferung bewusst über den entgegenstehenden Willen des Frachtführers hinweg und unterrichtet er ihn hierüber auch nicht, so kann sein darin liegendes Mitverschulden bei einem Verlust der Sendung auch dann zu einem vollständigen Ausschluss der Haftung des Frachtführers führen, wenn dieser wegen eines Organisationsverschuldens leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (Fortführung von BGH, Urt. v. 13.7.2006 - I ZR 245/03, BB 2006, 2324 = TranspR 2006, 448).

    Wie der Senat für die insoweit inhaltlich übereinstimmenden AGB der Beklagten mit Stand vom 1. März 2001 entschieden hat, stehen diese der Auslegung (§§ 133, 157 BGB) nicht entgegen, dass die Beklagte ungeachtet des Wortlauts der Verbotsgutklausel einen Vertrag schließen will, wenn sie Pakete tatsächlich und ohne Vorbehalt befördert, die - nicht erkennbar - nach ihren AGB ausgeschlossene Sendungen enthalten (BGH, Urt. v. 30.3.2006 - I ZR 123/03, NJW-RR 2006, 1210 Tz 15 f. = TranspR 2006, 254; zur Veröffentlichung in BGHZ 167, 64 vorgesehen; Urt. v. 13.7.2006 - I ZR 245/03, BB 2006, 2324 Tz 16 = TranspR 2006, 448).

    Abschnitt 6 Abs. 2 der AGB behandelt nur die Haftung der Beklagten "im Übrigen", d.h. soweit die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht vorliegen (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1210 Tz 25; BB 2006, 2324 Tz 26).

    Die Beurteilung der Frage, auf welche Weise Inhalt und Wert einer verlorengegangenen Sendung festgestellt werden können, betrifft das Schätzungsermessen des Tatrichters im Einzelfall (vgl. BGH BB 2006, 2324 Tz 29).

    b) Das Berufungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, dass das Unterlassen eines Hinweises auf den Wert der Sendung für den Schadenseintritt mitursächlich gewesen ist, weil die Beklagte die Beförderung bei richtiger Wertangabe hätte ablehnen oder die Versicherungsnehmerin auf eine besonders gesicherte Art der Beförderung hätte verweisen können (vgl. BGH BB 2006, 2324 Tz 33).

    cc) Bei einer solchen Fallgestaltung führt der Mitverschuldensanteil des Absenders auch unter Berücksichtigung des qualifizierten Verschuldens zu einem vollständigen Haftungsausschluss des Frachtführers (vgl. BGH BB 2006, 2324 Tz 35).

  • BGH, 04.07.2013 - I ZR 156/12

    Beförderungsausschlussklausel eines Paketdienstunternehmens: Auslegung der in

    Hat der Warenversender positive Kenntnis davon, dass die zur Beförderung aufgegebene Sendung nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Frachtführers so genanntes Verbotsgut enthält, und klärt er den Frachtführer hierüber vor Vertragsschluss nicht auf, kann dies bei einem Verlust der Sendung im Rahmen der Abwägung der Verursachungsbeiträge auch zu einem vollständigen Ausschluss der Haftung des Beförderers führen (BGH, Urteil vom 13. Juli 2006 - I ZR 245/03, TranspR 2006, 448 Rn. 32 = VersR 2007, 1102; BGH, TranspR 2007, 164 Rn. 30; BGH, Urteil vom 3. Mai 2007 - I ZR 109/04, TranspR 2007, 405 Rn. 31).

    Unterbleibt ein Hinweis auf den die Obergrenze übersteigenden Wert des Inhalts, ist davon auszugehen, dass der unterlassene Hinweis für den Schadenseintritt mitursächlich gewesen ist, weil die Beklagte bei einer korrekten Wertangabe jedenfalls die Möglichkeit gehabt hätte, die Beförderung zu verweigern (vgl. BGH, TranspR 2006, 448 Rn. 33).

    ff) Der Umstand, dass der Beklagten Verbotsgut im Sinne ihrer Beförderungsbedingungen zum Transport übergeben wurde, ohne sie darüber in Kenntnis zu setzen, führt entgegen der Ansicht der Revision allerdings nicht ohne weiteres dazu, dass die Haftung der Beklagten nach § 311 Abs. 2, §§ 280, 249 Abs. 1 BGB vollständig entfällt (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2006 - I ZR 123/03, BGHZ 167, 64 Rn. 22; Urteil vom 13. Juli 2006 - I ZR 245/03, NJW-RR 2007, 179 Rn. 23 = TranspR 2006, 448; Urteil vom 3. Juli 2008 - I ZR 210/05, TranspR 2008, 406 Rn. 17).

  • BGH, 28.09.2006 - I ZR 198/03

    Anforderungen an den Nachweis des Inhalts einer Sendung

    Die Beurteilung der Frage, auf welche Weise Inhalt und Wert einer verloren gegangenen Sendung festgestellt werden können, betrifft das Schätzungsermessen des Tatrichters (BGH, Urt. v. 13.7.2006 - I ZR 245/03, BB 2006, 2324 Tz 29 = TranspR 2006, 448).

    Von einer positiven Kenntnis des Klägers, dass es sich um Verbotsgut handelte, das die Beklagte nicht befördern wollte - bei deren Vorliegen ein vollständiger Ausschluss der Haftung des Frachtführers gerechtfertigt sein kann (BGH, Urt. v. 13.7.2006 - I ZR 245/03 Tz 35, TranspR 2006, 448) -, kann nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht ausgegangen werden.

  • BGH, 03.05.2007 - I ZR 109/04

    Haftung des Transporteurs bei unterlassener Wertdeklaration

    Diese Regelungen ergeben aus der Sicht eines verständigen Versenders nur dann einen Sinn, wenn bei Übergabe und Beförderung einer nicht bedingungsgerechten Ware von dem Zustandekommen eines Vertrags ausgegangen wird (vgl. BGHZ 167, 64 Tz 19; BGH, Urt. v. 13.7.2006 - I ZR 245/03, BB 2006, 2324 Tz 16 = TranspR 2006, 448; Urt. v. 15.2.2007 - I ZR 186/03, BGH Report 2007, 504 Tz 16).

    Die Vorschrift greift jedoch den Rechtsgedanken des § 254 BGB auf und fasst alle Fälle mitwirkenden Verhaltens des Ersatzberechtigten in einer Vorschrift zusammen (BGH, Urt. v. 13.7.2006 - I ZR 245/03, NJW-RR 2007, 179 Tz 31 m.w.N.).

    Hat der Versender positive Kenntnis davon, dass der Frachtführer bestimmte Güter nicht befördern will, und setzt er sich bei der Einlieferung bewusst über den entgegenstehenden Willen des Frachtführers hinweg, so kann sein darin liegendes Mitverschulden bei einem Verlust der Sendung zu einem vollständigen Ausschluss der Haftung des Frachtführers führen, selbst wenn dieser wegen eines Organisationsverschuldens leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (vgl. BGH BB 2006, 2324 Tz 35; BGH Report 2007, 504 Tz 30).

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 118/06

    Haftung des Spediteurs bei Abhandenkommen von Transportgut; Mitverschulden des

    In solchen Fällen kann auch ein vollständiger Wegfall der Haftung des Frachtführers gerechtfertigt sein, wenn der Versender positive Kenntnis davon hat, dass der Frachtführer bestimmte Güter nicht befördern will und sich bei der Einlieferung bewusst über den entgegenstehenden Willen des Frachtführers hinwegsetzt (BGH, Urt. v. 13.7.2006 - I ZR 245/03, NJW-RR 2007, 179 Tz. 35 = TranspR 2006, 448; BGH NJW-RR 2007, 1110 Tz. 30; BGH, Urt. v. 3.5.2007 - I ZR 109/04, TranspR 2007, 405 Tz. 33).
  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 183/06

    Abwägung des Mitverschuldens des Versenders wegen unterbliebener Wertdeklaration

    In solchen Fällen kann auch ein vollständiger Wegfall der Haftung des Frachtführers gerechtfertigt sein, wenn der Versender positive Kenntnis davon hat, dass der Frachtführer bestimmte Güter nicht befördern will und sich bei der Einlieferung bewusst über den entgegenstehenden Willen des Frachtführers hinwegsetzt (BGH, Urt. v. 13.7.2006 - I ZR 245/03, NJW-RR 2007, 179 Tz. 35 = TranspR 2006, 448; BGH NJW-RR 2007, 1110 Tz. 30; BGH, Urt. v. 3.5.2007 - I ZR 109/04, TranspR 2007, 405 Tz. 33).
  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 132/05

    Haftung eines Paketbeförderungsdienstes; Kriterien für die Haftungsabwägung

    bb) Die Feststellung, dass die Beklagte das Paket nicht zur Beförderung übernommen hätte, wenn die Versenderin auf dessen Wert hingewiesen hätte, führt allerdings entgegen der Ansicht der Revision nicht ohne weiteres dazu, dass die Haftung der Beklagten nach § 311 Abs. 2, §§ 280, 249 Abs. 1 BGB vollständig entfällt (vgl. BGHZ 167, 64 Tz. 22; BGH, Urt. v. 13.7.2006 - I ZR 245/03, NJW-RR 2007, 179 Tz. 23 = TranspR 2006, 448).

    Hat der Versender positive Kenntnis davon, dass der Frachtführer bestimmte Güter nicht befördern will und setzt er sich bei der Einlieferung bewusst über den entgegenstehenden Willen des Frachtführers hinweg, so kann sein darin liegendes Mitverschulden bei einem Verlust der Sendung sogar zum vollständigen Ausschluss der Haftung des Frachtführers führen (BGH NJW-RR 2007, 179 Tz. 35; NJW-RR 2007, 1110 Tz. 30; TranspR 2007, 405 Tz. 32).

  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 205/06

    Kausalität der unterbliebenen Wertdeklaration durch den Versender für das

    In solchen Fällen kann auch ein vollständiger Wegfall der Haftung des Frachtführers gerechtfertigt sein, wenn der Versender positive Kenntnis davon hat, dass der Frachtführer bestimmte Güter nicht befördern will und er sich bei der Einlieferung bewusst über den entgegenstehenden Willen des Frachtführers hinwegsetzt (BGH, Urt. v. 13.7.2006 - I ZR 245/03, NJW-RR 2007, 179 Tz. 35 = TranspR 2006, 448; BGH NJW-RR 2007, 1110 Tz. 30; TranspR 2007, 405 Tz. 33).
  • OLG Koblenz, 30.11.2006 - 2 U 1521/05

    Transportrecht: Schadensersatz wegen Verlust von Transportsendungen; Nachweis des

  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 210/05

    Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut bei unterlassener

  • OLG Düsseldorf, 28.10.2009 - 18 U 104/09

    Mitwirkendes Verschulden des Versenders einer Uhr wegen unterbliebener

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2007 - 18 U 173/06

    Schadenersatzbegehren eines Transportversicherers aus abgetretenem und

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2007 - 18 U 129/02

    Mitverschulden des Auftraggebers bei einem dem Beförderer abhanden gekommenen

  • OLG Koblenz, 30.11.2006 - 2 U 1522/05

    Zur Haftung des Transportunternehmens bei Sendungsverlust

  • OLG Koblenz, 30.11.2006 - 2 U 1523/05

    Schadensersatz wegen des Verlustes von Wertpaketen mit einer Wertdeklaration von

  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 204/06

    Mitverschulden des Versenders einer Paketsendung; Prozentuale Begrenzung des

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 184/06

    Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut bei unterlassener

  • OLG Köln, 22.10.2013 - 3 U 51/13

    Formularmäßige Freizeichnung eines Transportdienstleisters von der Haftung für

  • LG Landshut, 01.03.2013 - 54 O 1098/12

    Wertersatz gegen ein Transportunternehmen nach dem Entwenden eines Paketinhalts

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2007 - Verg 7/07

    Zur Haftung des Transporteurs bei Verlust einer wertvollen Paketsendung -

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 18 U 81/07

    Zum Schadensersatzanspruch eines Transportversicherers

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2007 - 18 U 137/06

    Ausschluss der Haftung des Frachtführers wegen überwiegendem Mitverschulden des

  • LG Fulda, 18.11.2009 - 4 O 180/09

    Wertdeklaration, unterlassene -Mitverschulden Absender

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht