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   OLG Zweibrücken, 16.08.2007 - 1 U 77/07   

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https://dejure.org/2007,4645
OLG Zweibrücken, 16.08.2007 - 1 U 77/07 (https://dejure.org/2007,4645)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.08.2007 - 1 U 77/07 (https://dejure.org/2007,4645)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. August 2007 - 1 U 77/07 (https://dejure.org/2007,4645)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis eines Nachweises der Voraussetzungen für den Eintritt des Versicherungsfalls für eine stationäre Heilbehandlung; Vorliegen eines Versicherungsvertrages als objektiver Maßstab für die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einer Heilbehandlung; Bestehen ...

  • Judicialis

    MB/KK 94 § 1 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK § 1 Abs. 2; MBKK § 4 Abs. 4
    Stationäre Krankenhausbehandlung ist nur bei objektiv höherer Geeignetheit gegenüber einer ambulanten Behandlung medizinisch notwendig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB-KK 94 § 1 Abs. 2
    Keine medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung bei ambulanter Behandlungsmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Voraussetzungen der medizinischen Notwendigkeit einer stationären Krankenhausbehandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1505
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.08.2007 - 1 U 77/07
    Eine medizinisch notwendige Heilbehandlung im Sinne des § 1 Abs. 2 MB/KK 94 liegt somit vor, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen im Zeitpunkt der Vornahme der ärztlichen Behandlung vertretbar war, sie als notwendig anzusehen (BGHZ 133, 208 zum inhaltlichsgleichen § 1 Abs. 2 Satz 1 MB/KK 76; vgl. auch BGHZ 164, 122).

    Ob dies der Fall ist, lässt sich nur anhand der im Einzelfall maßgeblichen objektiven Gesichtspunkte mit Rücksicht auf die Besonderheiten der jeweiligen Erkrankung und der auf sie bezogenen Heilbehandlung bestimmen (BGHZ 133, 208, 215, VersR 2006, 535).

  • BGH, 21.09.2005 - IV ZR 113/04

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer auf die Geburt eines zweiten Kindes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.08.2007 - 1 U 77/07
    Eine medizinisch notwendige Heilbehandlung im Sinne des § 1 Abs. 2 MB/KK 94 liegt somit vor, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen im Zeitpunkt der Vornahme der ärztlichen Behandlung vertretbar war, sie als notwendig anzusehen (BGHZ 133, 208 zum inhaltlichsgleichen § 1 Abs. 2 Satz 1 MB/KK 76; vgl. auch BGHZ 164, 122).
  • BGH, 10.10.1957 - VII ZR 419/56

    Bestimmbarkeit der Bürgschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.08.2007 - 1 U 77/07
    Für die vom Erstrichter angestellten Erwägungen dazu, aus welchen Gründen die GKV ihre Leistung ablehnt, ist in Anbetracht der nach Wortlaut - Ausgangspunkt jeder Auslegung (vgl. BGHZ 121, 13; BGHR 2006, 4) - und Zweck eindeutigen Regelung kein Raum (vgl. BGHZ 25, 318, 319; NJW 2007, 1460).
  • BGH, 08.02.2006 - IV ZR 131/05

    Zulässigkeit einer Klage Feststellung der Eintrittspflicht in der privaten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.08.2007 - 1 U 77/07
    Ob dies der Fall ist, lässt sich nur anhand der im Einzelfall maßgeblichen objektiven Gesichtspunkte mit Rücksicht auf die Besonderheiten der jeweiligen Erkrankung und der auf sie bezogenen Heilbehandlung bestimmen (BGHZ 133, 208, 215, VersR 2006, 535).
  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.08.2007 - 1 U 77/07
    Dass der stationäre Aufenthalt für den Kläger "bequemer" war als regelmäßige Fahrten zum Arzt zur Durchführung der Therapie mit täglichen Infusionen und "Kammerfahrten" (vgl. Stellungnahme Dr. L... vom 14. November 2004) hätte als objektiver Anknüpfungspunkt für die Beurteilung von deren medizinischer Notwendigkeit nur bedeutsam sein können, wenn - was der Kläger auch geltend macht - die damit verbundene Erleichterung geeignet gewesen wäre, die Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegenzuwirken (vgl. BGHZ 99, 228; BGHZ 133 aaO).
  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80

    Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.08.2007 - 1 U 77/07
    Dem um Verständnis bemühten Versicherungsnehmer, auf dessen Sicht es ankommt (vgl. z.B. BGHZ 84, 268; VersR 2006, 966), erschließt sich bei aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbar erfolgten Zwecks und Sinnzusammenhangs des Regelwerks, dass die von ihm genommene Zusatzversicherung Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für den Fall der stationären Heilbehandlung lediglich ergänzt.
  • BGH, 26.04.2006 - IV ZR 154/05

    Begriff der Überschwemmung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.08.2007 - 1 U 77/07
    Dem um Verständnis bemühten Versicherungsnehmer, auf dessen Sicht es ankommt (vgl. z.B. BGHZ 84, 268; VersR 2006, 966), erschließt sich bei aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbar erfolgten Zwecks und Sinnzusammenhangs des Regelwerks, dass die von ihm genommene Zusatzversicherung Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für den Fall der stationären Heilbehandlung lediglich ergänzt.
  • BGH, 13.12.2006 - XII ZB 71/04

    Auslegung und Umdeutung einer Klagerücknahme; Begriff der unverzüglichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.08.2007 - 1 U 77/07
    Für die vom Erstrichter angestellten Erwägungen dazu, aus welchen Gründen die GKV ihre Leistung ablehnt, ist in Anbetracht der nach Wortlaut - Ausgangspunkt jeder Auslegung (vgl. BGHZ 121, 13; BGHR 2006, 4) - und Zweck eindeutigen Regelung kein Raum (vgl. BGHZ 25, 318, 319; NJW 2007, 1460).
  • BGH, 30.09.2005 - V ZR 197/04

    Überprüfung der Auslegung von Willenserklärungen durch das Revisionsgericht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.08.2007 - 1 U 77/07
    Für die vom Erstrichter angestellten Erwägungen dazu, aus welchen Gründen die GKV ihre Leistung ablehnt, ist in Anbetracht der nach Wortlaut - Ausgangspunkt jeder Auslegung (vgl. BGHZ 121, 13; BGHR 2006, 4) - und Zweck eindeutigen Regelung kein Raum (vgl. BGHZ 25, 318, 319; NJW 2007, 1460).
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.08.2007 - 1 U 77/07
    Für die vom Erstrichter angestellten Erwägungen dazu, aus welchen Gründen die GKV ihre Leistung ablehnt, ist in Anbetracht der nach Wortlaut - Ausgangspunkt jeder Auslegung (vgl. BGHZ 121, 13; BGHR 2006, 4) - und Zweck eindeutigen Regelung kein Raum (vgl. BGHZ 25, 318, 319; NJW 2007, 1460).
  • LG Mannheim, 10.09.2020 - 9 O 383/19

    Private Krankenversicherung: Vorrang der ambulanten vor der stationären

    Eine stationäre Krankenhausbehandlung ist nur dann medizinisch notwendig, wenn der angestrebte Erfolg mit einer ambulanten Maßnahme nicht erreicht werden kann (OLG Köln, Urteil vom 21. Dezember 2012 - I-20 U 186/12 -, Rn. 4, juris OLG Zweibrücken, Urteil vom 16. August 2007 - 1 U 77/07 -, Rn. 7, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 20. April 2007 - 10 U 216/06 -, Rn. 28, juris Bach/Moser/Kalis, 5. Aufl. 2015, MB/KK § 1 Rn. 94 Rogler in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 2. Aufl., § 4 MB/KK Rn. 11).

    Die stationäre Behandlung als notwendig anzusehen, ist nur vertretbar, wenn sie nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen im Zeitpunkt der Vornahme der Behandlung geeigneter erscheint als die ambulante Behandlung (OLG Zweibrücken, Urteil vom 16. August 2007 - 1 U 77/07 -, Rn. 7, juris).

  • OLG Köln, 21.12.2012 - 20 U 186/12

    Abweisung der Klage gegen den privaten Krankenversicherer auf Übernahme der

    Eine stationäre Krankenhausbehandlung ist nur dann medizinisch notwendig, wenn der angestrebte Erfolg mit einer ambulanten Maßnahme nicht erreicht werden kann (Senat, Urteil vom 15.06.2012, 20 U 129/10; OLG Zweibrücken NJOZ 2008, 76, 78; LG Potsdam VersR 2009, 491; OLG Koblenz VersR 2008, 339; LG Dortmund, Urteil vom 26.06.2006, 2 S 49/05 "juris"; OLG Karlsruhe RuS 1997, 33; LG Berlin RuS 1994, 71; OLG Köln - 5. Zivilsenat - RuS 1986, 163; Kalis in: Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 4. Aufl., § 1 MB/KK Rn. 31; Rogler in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 2. Aufl., § 4 MB/KK Rn. 11).
  • LG Potsdam, 25.11.2008 - 12 O 499/07

    Krankheitskostenversicherung: Anspruch auf künftige Freistellung von erst noch

    Der Klägerin hätte es oblegen, anhand eines konkreten Behandlungsplans, der die Dauer und die geplanten Einzelmaßnahmen der stationären Therapie unter Bezugnahme auf die verschiedenen bei ihr diagnostizierten Erkrankungen erkennen lässt, die Notwendigkeit dieser Behandlungsmaßnahme im Vergleich zu einer konkreten ambulanten Behandlung darzustellen, da eine solche stets nur dann erforderlich ist, wenn die Erkrankung durch eine ambulante Therapie nicht in gleicher Weise geheilt oder gelindert werden kann, § 4 Abs. 4 MB/KK 94 (OLG Zweibrücken, VersR 2007, 1505; Bach/Moser-Schoenfeldt/Kalis, Private Krankenversicherung, 3. Auflage, § 4 MB/KK 94 Rdn. 76).
  • LG Dortmund, 12.04.2011 - 2 S 14/11

    Anspruch auf Krankenhaustagegeld setzt medizinische Notwendigkeit der stationären

    Denn der Anspruch auf Krankenhaustagegeld setzt die medizinische Notwendigkeit gerade der stationären Heilbehandlung voraus (OLG Zweibrücken VersR 2007, 1505; OLG Karlsruhe r+s 1997, 33; Tschersich in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 45 Rn. 118; Kalis in Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 4. Aufl., § 1 MB/KK Rn. 31; Rogler in Rüffer/Halbach/Schimikowski, HK-VVG, § 4 MB/KK Rn. 11).
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