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   BGH, 25.09.2007 - VI ZR 157/06   

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https://dejure.org/2007,5486
BGH, 25.09.2007 - VI ZR 157/06 (https://dejure.org/2007,5486)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2007 - VI ZR 157/06 (https://dejure.org/2007,5486)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2007 - VI ZR 157/06 (https://dejure.org/2007,5486)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Ladung eines Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung vor Gericht

  • Judicialis

    ZPO § 397; ; ZPO § 402; ; ZPO § 411 Abs. 3; ; ZPO § 544 Abs. 7

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 397; ZPO § 402; ZPO § 411; GG Art. 103
    Verfahrensfehlerhaftes Absehen von einer mündlichen Befragung des gerichtlichen Sachverständigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 397 § 402 § 411 Abs. 3
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der Ladung eines Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Sachverständigenladung auch ohne Vorformulierung von Fragen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständiger muss geladen werden: Auch ohne Vorformulierung von Fragen! (IBR 2007, 717)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1697
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 07.05.2019 - VI ZR 257/17

    Rechtsstreit um das Bestehen eines Schadensersatzanspruchs aufgrund behaupteter

    Für die Frage, ob die Ladung eines Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des von ihm erstatteten Gutachtens geboten ist, kommt es nicht darauf an, ob das Gericht noch Erläuterungsbedarf sieht oder ob ein solcher von einer Partei nachvollziehbar dargetan worden ist (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 2018 - VI ZR 580/15, NJW 2018, 3097 Rn. 8 f.; vom 30. Mai 2017 - VI ZR 439/16, VersR 2017, 1295, 1296 Rn. 6; vom 25. September 2007 - VI ZR 157/06, VersR 2007, 1697 Rn. 3; jeweils mwN; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10, NJW 2012, 1346, 1347 Rn. 11 ff.).
  • OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 171/07

    Mängelhaftung beim VOB-Bauvertrag: Vergütungsanspruch des Unternehmers nach

    Voraussetzung ist jedoch, dass die Partei, die den Antrag auf Ladung des Sachverständigen stellt, angibt, in welcher Richtung sie durch entscheidungserhebliche Fragen eine weitere Aufklärung herbeizuführen wünscht (vgl. BGH VersR 2007, 1697 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 18.06.2009 - 12 U 213/08

    Arzthaftung: Befunderhebungsfehler wegen Absehens weiterer Diagnostik zur

    Ein ärztlicher Fehler im Sinne eines Befunderhebungsfehlers liegt indes vor, wenn der Arzt sich darauf beschränkt, lediglich die vorliegenden Befunde auszuwerten, obwohl er aus medizinischer Sicht weitere Befunde hätte erheben müssen, insbesondere um seinen Verdacht vom Vorliegen einer bestimmten Beeinträchtigung mit den hierfür üblichen Befunderhebungen abzuklären, also entweder zu erhärten oder auszuräumen (BGH VersR 2007, S. 1697; VersR 2008, S. 221; OLG Schleswig, OLGR 2004, S. 224; Steffen/Pauge, a. a. O., Rn. 155; Geiß/Greiner, a. a. O., Rn. 65).
  • OLG Saarbrücken, 30.12.2014 - 1 U 52/14

    Verwertbarkeit eines medizinischen Sachverständigengutachtens: Fehlende

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die Partei zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs nach §§ 397, 402 ZPO einen Anspruch darauf, dass sie dem Sachverständigen die Fragen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält, zur mündlichen Beantwortung vorlegen kann (BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - IV ZR 307/12, NJW-RR 2014, 295; BGH, Urteil vom 25.9.2007- VI ZR 157/06, IBR 2007, 717; BGH, Urteil vom 22.5.2001 - VI ZR 268/00 - VersR 2002, 120).
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