Rechtsprechung
   BGH, 13.12.2006 - IV ZR 261/04   

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https://dejure.org/2006,6985
BGH, 13.12.2006 - IV ZR 261/04 (https://dejure.org/2006,6985)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2006 - IV ZR 261/04 (https://dejure.org/2006,6985)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - IV ZR 261/04 (https://dejure.org/2006,6985)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmissbräuchliches Berufen des Versicherers auf das ausschließliche Verfügungsrecht des Versicherungsnehmers

  • Judicialis

    AKB § 3; ; BGB § 166; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 3 Abs. 2 S. 1; VVG § 75 Abs. 2
    Voraussetzungen für rechtsmissbräuchliche Berufung des Versicherers auf fehlende Aktivlegitimation L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 3; BGB § 166
    Berufung des Versicherers auf das ausschließliche Verfügungsrecht des Versicherungsnehmers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 238
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.06.1991 - XII ZR 17/90

    Mieteransprüche bei Feuerversicherung des Vermieters für Geschäftsgebaude

    Auszug aus BGH, 13.12.2006 - IV ZR 261/04
    Sie hatte als Versicherte und damit Anspruchsinhaberin (§ 75 Abs. 1 Satz 1 VVG) gegen den Versicherungsnehmer (Rechtsanwalt T. oder - wie in erster Instanz unstreitig - die Sozietät) einen Anspruch auf Auskunft über das Versicherungsverhältnis (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 1991 - XII ZR 17/90 - NJW 1991, 3031 unter 1 c).
  • OLG Hamm, 13.11.2015 - 20 U 179/15

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Zugangs des Versicherungsscheins bei

    Betraut der Antragsteller einen solchen Makler mit der Vermittlung eines Versicherungsvertrages, so ist ihm über den Makler nicht nur die Möglichkeit zur eigenen Kenntnisnahme vom jeweiligen Bedingungswerk gegeben, ihm ist die diesbezügliche Kenntnis des für ihn tätigen Maklers gem. § 166 Abs. 1 BGB sogar als eigene Kenntnis zuzurechnen (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - IV ZR 261/04 -, juris; OLG Bremen, VersR 2009, 776; Prölss/Martin/Rudy, VVG 29. Aufl. 2015, § 7, Rn. 45).
  • OLG Bremen, 18.11.2008 - 3 U 14/08

    Formularmäßige Vereinbarung einer Entschädigung in Höhe von 50 % des

    Der Versicherungsnehmer muss sich das Verhalten und die Kenntnis des mit dem Abschluss des Vertrages beauftragten Maklers deshalb nach § 166 BGB zurechnen lassen (BGH, VersR 2007, 238 ; Römer/Langheid, VVG , 2. Aufl., § 43 Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2022 - 18 U 31/21

    Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung von Umzugsgut

    Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer zur Sicherung des Anspruchs auf Herausgabe der Versicherungsleistung gegenüber dem Versicherten zur Auskunft über die Existenz und den Inhalt der Fremdversicherung verpflichtet (BGH, Urteil vom 12. Juni 1991 - XII ZR 17/90; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - IV ZR 261/04; Prölss/Martin/Klimke, aaO, § 46 VVG Rn. 15).
  • OLG Celle, 29.04.2016 - 8 U 22/16

    Kaskoversicherung für fremde Rechnung - Prozessführungsbefugnis Versicherter

    aaa)  Zwar gesteht die Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen dem Versicherten auch ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers oder Inhaberschaft des Versicherungsscheins eine Klage- und Verfügungsbefugnis zu (BGH, VersR 2007, 238; ders., VersR 1998, 1016; ders, NJW 1992, 2423; OLG Köln, VersR 1998, 1104; Klimke, in: Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl., § 44 Rn. 26 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 610/05 - 93   

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https://dejure.org/2006,2807
OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 610/05 - 93 (https://dejure.org/2006,2807)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.07.2006 - 5 U 610/05 - 93 (https://dejure.org/2006,2807)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 5 U 610/05 - 93 (https://dejure.org/2006,2807)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kraftfahrtversicherung für Kraftfahrzeug-Handel und -Handwerk: Auslegung der Einfriedungsklausel in den Versicherungsbedingungen; Einfriedung des Betriebshofes durch Bauzaungitter; grob fahrlässige Herbeiführung der Fahrzeugentwendung durch Aufbewahrung des ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht einer Versicherung wegen der Entwendung eines Kraftfahrzeugs; Kraftfahrtversicherung für Kraftfahrzeug-Handel und Kraftfahrzeug-Handwerk; Grobe Fahrlässigkeit bei Aufbewahrung des Fahrzeugschlüssels in einer verschlossenen Werkhalle; Unterlassen von ...

  • Judicialis

    VVG § 1 Abs. 1 S. 1; ; VVG § 49; ; VVG § 61; ; AUB § 5 Nr. 2; ; ZPO § 286

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 61; AKB § 12
    Auslegung einer im Kfz-Handel und -Handwerk verwendeten Einfriedungsklausel

  • rechtsportal.de

    VVG § 1 Abs. 1 S. 1 § 49 § 61; AUB § 5 Nr. 2
    Zur Wirksamkeit einer Einfriedungsklausel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrzeugdiebstahl - grobe Fahrlässigkeit

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Auch Schlüsseldiebstahl aus Werkstatt abgesichert

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    War mit Diebstahl nicht rechnen, muß die Versicherung zahlen

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Aufbewahrung der Zündschlüssel der Kunden-Kfz in einem Schlüsselkas-

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Auslegung der Einfriedungsklausel in den Sonderbedingungen für Kraftfahrzeughandel und -handwerk

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Auch Schlüsseldiebstahl abgesichert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 238
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74

    Versagung von Versicherungsschutz bei grob fahrlässiger Herbeiführung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 610/05
    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Versicherungsfall grob fahrlässig auch durch ein Unterlassen möglichst geeignet und zumutbarer Maßnahmen zum Schutz des versicherten Objekts herbeigeführt werden kann (BGH, Urt. v. 23.6.2004 - IV ZR 219/03 - VersR 2005, 218; VersR 76, 649).
  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 219/03

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles; Schaden durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 610/05
    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Versicherungsfall grob fahrlässig auch durch ein Unterlassen möglichst geeignet und zumutbarer Maßnahmen zum Schutz des versicherten Objekts herbeigeführt werden kann (BGH, Urt. v. 23.6.2004 - IV ZR 219/03 - VersR 2005, 218; VersR 76, 649).
  • BGH, 16.11.2005 - IV ZR 120/04

    Rechtsnatur einer Kapitalmangel-Klausel in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 610/05
    Es kommt darauf an, ob die Klausel eine individualisierende Beschreibung eines bestimmten Wagnisses enthält, für das der Versicherer Versicherungsschutz gewähren will (Risikobegrenzung) oder ob sie in erster Linie ein bestimmtes Verhalten des Versicherungsnehmers fordert, von dem es abhängt, ob er einen zugesagten Versicherungsschutz behält oder ob er ihn verliert (verhüllte Obliegenheit; vgl.: BGH, Urt. v. 16.11.2005 - IV ZR 120/04 - VersR 2006, 215; VersR 2000, 969 unter 1.a).
  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 610/05
    Darüber hinaus muss es sich um ein auch in subjektiver Hinsicht schlechthin unentschuldbares Fehlverhalten handeln (BGH, Urt. v. 29.01.03 - IV ZR 173/01 - NJW 03, 364).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 610/05
    Der Versicherungsnehmer muss durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber der Diebstahlgefahr deutlich unterschritten haben (BGH, Urt. v. 05.10.1983 - IVa ZR 19/82 -, VersR 84, 29).
  • BGH, 24.05.2000 - IV ZR 186/99

    Haftungsausschluß nach AVB-Werkverkehr

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 610/05
    Es kommt darauf an, ob die Klausel eine individualisierende Beschreibung eines bestimmten Wagnisses enthält, für das der Versicherer Versicherungsschutz gewähren will (Risikobegrenzung) oder ob sie in erster Linie ein bestimmtes Verhalten des Versicherungsnehmers fordert, von dem es abhängt, ob er einen zugesagten Versicherungsschutz behält oder ob er ihn verliert (verhüllte Obliegenheit; vgl.: BGH, Urt. v. 16.11.2005 - IV ZR 120/04 - VersR 2006, 215; VersR 2000, 969 unter 1.a).
  • OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05

    Zahlungspflicht einer Fahrzeugversicherung für einen durch Diebstahl entstandenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 610/05
    Dagegen liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn der Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres mit einem Diebstahl des Schlüssels rechnen konnte (OLG Celle, NJW-RR 05, 1345, mit zahlreichen Beispielsfällen aus der Rechtsprechung).
  • AG Bad Segeberg, 22.12.2011 - 17 C 116/11

    Eingefriedetes Versicherungsgrundstück erfordert einen durch Schutzvorrichtungen

    Dabei kann offen bleiben, ob es sich bei der vereinbarten Einfriedungsklausel um eine objektive primäre Risikobeschreibung (gleichbedeutend mit Risikobegrenzung) oder um einen Risikoausschluss bzw. um eine verhüllte Obliegenheit handelt (vgl. hierzu OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.07.2006 - 5 U 610/05, VersR 2007, 238, juris Rn. 25).

    19 Von einem eingefriedeten Versicherungsgrundstück ist auszugehen, wenn ein durch Schutzwehren (Mauern, Zäune, Hecken, Gräben) gegenüber Dritten abgegrenzter Bereich gegeben ist, wobei die Abgrenzung nicht vorwiegend nur symbolischen oder psychologischen Charakter haben darf, andererseits braucht sie nicht lückenlos zu sein, erforderlich ist nur, dass sich die formale Abwehrposition des Berechtigten in den objektiven Verhältnissen so dokumentiert, dass die Umgrenzung trotz vorhandener Unterbrechungen insgesamt den Charakter einer einheitlichen Sperrvorrichtung gegen das Betreten durch Unbefugte noch besitzt (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 12.10.1993 - 14 U 137/92, SP 1994, 90 ff.; OLG Schleswig, Urt. v. 07.05.2009 - 16 U 143/08, NJW-RR 2009, 1332, juris Rn. 21; OLG Köln, Urt. v. 14.06.2005 - 9 U 174/04, SP 2006, 71 f., juris Rn. 23; offen lassend OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.07.2006 - 5 U 610/05, VersR 2007, 238, juris Rn. 27).

  • OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 12 U 196/11

    Kfz-Kaskoversicherung: Versicherungsschutz nach Stilllegung des Fahrzeugs und

    Die von der Beklagten herangezogene Entscheidung des OLG Saarbrücken (VersR 2007, 238) betrifft eine völlig anders formulierte Klausel eines anderen Typs der Kraftfahrtversicherung (Handel- und Handwerkversicherung).
  • AG Bad Segeberg, 29.12.2011 - 17 C 294/10

    Versicherungsnehmer muss für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer

    Bei der Regelung in Ziff. 5.2.1 der Versicherungsbedingungen handelt es sich um eine objektive primäre Risikobeschreibung (gleichbedeutend mit Risikobegrenzung) und nicht um einen Risikoausschluss bzw. um eine verhüllte Obliegenheit, für welche die Beklagte beweispflichtig wäre (vgl. hierzu OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.07.2006 - 5 U 610/05, VersR 2007, 238, juris Rn. 25).
  • LG Aachen, 02.06.2022 - 12 O 248/21
    Schließlich führt auch das Berufen des Beklagten auf die Rechtsprechung des OLG Saarbrücken (Urteil vom 12.7.2006 - 5 U 610/05) nicht zu einer anderen Bewertung dieser Rechtsfrage.
  • LG Aachen, 01.06.2022 - 12 O 248/21

    Werkstatt ist abzuschließen!

    Schließlich führt auch das Berufen des Beklagten auf die Rechtsprechung des OLG Saarbrücken (Urteil vom 12.7.2006 - 5 U 610/05) nicht zu einer anderen Bewertung dieser Rechtsfrage.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 86/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2515
OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 86/06 (https://dejure.org/2006,2515)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.07.2006 - 12 U 86/06 (https://dejure.org/2006,2515)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - 12 U 86/06 (https://dejure.org/2006,2515)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Fahrzeugversicherung: Vorläufige Deckung in der Fahrzeugvollversicherung bei Aushändigung der Deckungskarte ohne ausdrückliche Beschränkung auf den Haftpflichtschutz; vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung des Versicherungsnehmers bei Nichtangabe der gesteigerten ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begründung eines von dem eigentlichen Versicherungsvertrag lösgelösten rechtlich selbstständigen Versicherungsvertrags durch die Zusage vorläufiger Deckung; Vorläufige Deckung in der Fahrzeugvollversicherung auf Grund der Aushändigung der Deckungskarte ohne ausdrückliche ...

  • Judicialis

    VVG § 1; ; VVG § 16; ; VVG § 17; ; VVG § 49; ; AKB § 12 Ziff. 1; ; AKB § 13 Ziff. 5; ; AKB § 14

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 61; AKB § 12
    Vorläufiger Kaskodeckungsschutz bei Erteilung einer Deckungskarte ohne ausdrückliche Beschränkung auf Haftpflichtschutz L

  • rechtsportal.de

    Vorläufige Deckung in der Fahrzeugvollversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1540
  • NZV 2007, 85
  • VersR 2007, 238
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.07.1999 - IV ZR 112/98

    Uneingeschränkter Versicherungsschutz bei Aushändigung der Doppelkarte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 86/06
    Eine solche gegenteilige Erklärung muss eindeutig und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass entgegen dem Wunsch des Versicherungsnehmers vorläufig nur das Haftpflichtrisiko gedeckt ist; ein bloß formularmäßiger Hinweis auf der Doppelkarte genügt dagegen nicht (BGH VersR 1999, 1274f; OLG Köln, VersR 2002, 970f; OLG Frankfurt, ZfSch 2001, 21f; OLG Saarbrücken aaO.).

    Nach dem von den Vertragsparteien mit einer vorläufigen Deckung verfolgten Zweck, nämlich den endgültig gewünschten Versicherungsschutz für die Übergangszeit bis zur Entscheidung über die Annahme eines Antrags vorzuverlegen, greift die Auslegungsregel schon dann ein, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Wunsch nach einer Kaskoversicherung zusätzlich zu der Haftpflichtversicherung als Bestandteil des noch abzuschließenden Hauptvertrages telefonisch oder sonst mündlich mitgeteilt hat (BGH VersR 1999, 1274 f).

  • OLG Karlsruhe, 01.04.1999 - 12 U 284/98

    Zusätzliche Belehrungspflicht des beim Ausfüllen der Schadensanzeige behilflichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 86/06
    Auch wenn der Versicherungsnehmer den Schaden beziffern könnte, ist eine Feststellungsklage jedenfalls dann statthaft, wenn die Versicherungsbedingungen - hier § 14 AKB - ein Sachverständigenverfahren zur Schadenshöhe vorsehen und der Versicherungsnehmer sich noch nicht des Rechtes begeben hat, dieses zu beantragen (Senat VersR 2000, 176-177; BGH VersR 1986, 675-675; Prölss/Martin-Knappmann VVG 27. Aufl. (2004) § 24 AKB Rdnr 1 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 09.08.2000 - 7 U 50/00

    Kfz-Kaskoversicherung: Vorläufige Deckung durch Aushändigung der Doppelkarte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 86/06
    Eine solche gegenteilige Erklärung muss eindeutig und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass entgegen dem Wunsch des Versicherungsnehmers vorläufig nur das Haftpflichtrisiko gedeckt ist; ein bloß formularmäßiger Hinweis auf der Doppelkarte genügt dagegen nicht (BGH VersR 1999, 1274f; OLG Köln, VersR 2002, 970f; OLG Frankfurt, ZfSch 2001, 21f; OLG Saarbrücken aaO.).
  • OLG Saarbrücken, 20.04.2006 - 5 U 575/05

    Kasko - Vorläufige Deckung und Kaskoschutz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 86/06
    Die Aushändigung der Deckungskarte - der für die behördliche Zulassung des Kraftfahrzeugs nötigen Versicherungsbestätigung gemäß § 29a StVZO - an einen Versicherungsnehmer, der einen einheitlichen Antrag auf Abschluss einer Haftpflicht- und einer Fahrzeugversicherung gestellt hat, führt regelmäßig dazu, dass der Versicherer auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Fahrzeugversicherung verpflichtet ist, falls er nicht deutlich darauf hinweist, dass vorläufige Deckung nur in der Haftpflichtversicherung gewährt werde (BGH VersR 1986, 541f, OLG Saarbrücken Urteil vom 20.04.2006, Az. 5 U 575/05).
  • BGH, 16.04.1986 - IVa ZR 210/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Eintrittspflicht des Versicherers für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 86/06
    Auch wenn der Versicherungsnehmer den Schaden beziffern könnte, ist eine Feststellungsklage jedenfalls dann statthaft, wenn die Versicherungsbedingungen - hier § 14 AKB - ein Sachverständigenverfahren zur Schadenshöhe vorsehen und der Versicherungsnehmer sich noch nicht des Rechtes begeben hat, dieses zu beantragen (Senat VersR 2000, 176-177; BGH VersR 1986, 675-675; Prölss/Martin-Knappmann VVG 27. Aufl. (2004) § 24 AKB Rdnr 1 m.w.N.).
  • BGH, 19.03.1986 - IVa ZR 182/84

    Eintrittspflicht des Kfz-Versicherers für Unfall im Ausland bei angegebener

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 86/06
    Die Aushändigung der Deckungskarte - der für die behördliche Zulassung des Kraftfahrzeugs nötigen Versicherungsbestätigung gemäß § 29a StVZO - an einen Versicherungsnehmer, der einen einheitlichen Antrag auf Abschluss einer Haftpflicht- und einer Fahrzeugversicherung gestellt hat, führt regelmäßig dazu, dass der Versicherer auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Fahrzeugversicherung verpflichtet ist, falls er nicht deutlich darauf hinweist, dass vorläufige Deckung nur in der Haftpflichtversicherung gewährt werde (BGH VersR 1986, 541f, OLG Saarbrücken Urteil vom 20.04.2006, Az. 5 U 575/05).
  • OLG Köln, 24.10.2000 - 9 U 34/00

    Vorläufige Deckung auch in der Fahrzeugversicherung durch Aushändigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 86/06
    Eine solche gegenteilige Erklärung muss eindeutig und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass entgegen dem Wunsch des Versicherungsnehmers vorläufig nur das Haftpflichtrisiko gedeckt ist; ein bloß formularmäßiger Hinweis auf der Doppelkarte genügt dagegen nicht (BGH VersR 1999, 1274f; OLG Köln, VersR 2002, 970f; OLG Frankfurt, ZfSch 2001, 21f; OLG Saarbrücken aaO.).
  • OLG Saarbrücken, 27.05.2009 - 5 U 481/08

    Voraussetzungen einer Hinweispflicht des Versicherers

    Aus diesem Grund führt die Aushändigung der sogenannten Deckungskarte an einen Versicherungsnehmer, der einen einheitlichen Antrag auf Abschluss einer Haftpflicht- und einer Fahrzeugversicherung gestellt hat, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 14.7.1999 - IV ZR 112/98, VersR 1999, 1274 ; Urteil vom 19.3.1986 - IVa ZR 182/84, VersR 1986, 541), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Senat, Urteil vom 20.4.2006 - VersR 2006, 1353; Urteil vom 22.3.2000 - 5 U 818/99, VersR 2001, 323: ebenso OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2007, 726; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 1540 ; OLG Köln, VersR 2002, 970; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 27 ), regelmäßig dazu, dass der Versicherer auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Fahrzeugversicherung verpflichtet ist, wenn er nicht deutlich darauf hinweist, dass vorläufige Deckung nur in der Haftpflichtversicherung gewährt werde.
  • KG, 09.12.2014 - 6 U 22/14

    Kfz-Kaskoversicherung: Vorläufiger Deckungsschutz bei Erteilung einer

    Da dem nicht juristisch vorgebildeten Versicherungsnehmer diese Trennung zwischen Hauptvertrag und Vertrag über die vorläufige Deckung jedoch regelmäßig nicht bekannt ist, entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte (vgl. BGH VersR 1999, 1274 - 1275, zitiert nach juris, dort Rdz. 7 und 8; OLG Schleswig MDR 2007, 1422 - 1423, zitiert nach juris, dort LS 1 und Rdz. 4; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 1540 - 1541, zitiert nach juris, dort LS 1 und Rdz. 18; OLG Saarbrücken VersR 2006, 1353 - 1355, zitiert nach juris, dort LS 1 und Rdz. 25), dass ein verständiger Versicherungsnehmer nach der Verkehrsauffassung davon ausgehen darf, dass der Versicherer seinen Antrag auf kombinierten Haftpflicht- und Kaskoversicherungsschutz (im Hauptvertrag) auch schon im Stadium der vorläufigen Deckung einheitlich behandeln wird, solange er nicht seitens des Versicherers ausdrücklich und eindeutig darauf hingewiesen worden ist, dass im Rahmen der vorläufigen Deckung tatsächlich - und abweichend von dem Inhalt der beantragten Hauptversicherung - nur Haftpflichtversicherungsschutz gewährt wird (vgl. auch OLG Saarbrücken VersR 2006, 1353 - 1355, zitiert nach juris, Rdz. 23 m.w.N.; vgl. auch Stadler in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 18. Auflage AKB B Rdnr. 7 m.w.N.).
  • KG, 13.02.2015 - 6 U 21/14

    Rahmenvertrag über die Versicherung einer Fahrzeugflotte: Vorläufige Deckung in

    Offensichtlich handelte es sich um einen vorformulierten Standardsatz, mit dem die Beklagte angesichts der ständigen Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte zum vorläufigen Deckungsschutz auch in der Kaskoversicherung, sofern dieser nur gewünscht wird und kein verneinender deutlicher Hinweis erfolgt (vgl. BGH, VersR 1986, 541; VersR 1999, 1274; OLG Saarbrücken, VersR 2006, 1353; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 1540), abzuwehren versucht.
  • KG, 11.02.2014 - 6 U 64/12

    Kfz-Kaskoversicherung: Vorläufiger Deckungsschutz bei Erteilung einer

    Äußert er dabei gegenüber dem Versicherer - in welcher Form auch immer -, dass er für sein Fahrzeug auch Versicherungsschutz in der Vollkaskoversicherung wünscht, dann unterbreitet er damit dem Versicherer ein entsprechendes Angebot auf Gewährung einer vorläufigen Deckung auch in der Kaskoversicherung (vgl. BGH NJW 1999, 3560 f. = VersR 1999, 1274 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 7 f; OLG Schleswig MDR 2007, 1422 f - zitiert nach juris: Rdnr. 4; OLG Saarbrücken NJW-RR 2006, 1104 ff = VersR 2006, 1353 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 25; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 1540 f - zitiert nach juris: Rdnr. 18).
  • KG, 02.01.2017 - 6 W 129/16

    Vorläufige Deckung in der Vollkaskoversicherung: Zulassung des Fahrzeugs zum

    Zwar hatte diese dem Antragsteller vor dem Unfallereignis die als Anlage K 3 eingereichte Versicherungsbestätigung vom 01. April 2016 überlassen, wonach (anders als in der vom Antragsteller zitierten Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 20. Juli 2006, 12 U 86/06, RuS 2006, 414) ausdrücklich auch eine vorläufige Deckung in der Kaskoversicherung zugesagt worden war.
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