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   OLG Koblenz, 27.10.2006 - 10 U 1615/05   

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https://dejure.org/2006,5355
OLG Koblenz, 27.10.2006 - 10 U 1615/05 (https://dejure.org/2006,5355)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.10.2006 - 10 U 1615/05 (https://dejure.org/2006,5355)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Oktober 2006 - 10 U 1615/05 (https://dejure.org/2006,5355)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Versicherers aus c.i.c. auf Schadensersatz bei unsachgemäßer Tätigkeit seitens des Versicherungsvertreters; Pflichten des Versicherungsvertreters beim Abwerben eines Kunden; Vereinbarung eines gleichen Versicherungsschutzes wie bei dem alten Versicherer des ...

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Haftung des Versicherers aus Culpa in contrahendo wegen falscher Angaben des Versicherungsvertreters

  • Judicialis

    VVG § 5; ; VVG § 5 Abs. 3; ; BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 249; ; BGB § 254; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 278

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 241 Abs. 2; BGB § 278; BGB § 311 Abs. 2
    Haftung des Versicherers aus Culpa in contrahendo wegen falscher Angaben des Versicherungsvertreters

  • RA Kotz

    Versicherungsvertreterhaftung - für Neuverträge bei geringerem Leistungsumfang

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Versicherers aus c.i.c. wegen Falschberatung zum Umfang des Versicherungsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Versicherungsrecht - Neuer Vertrag deckt nicht alle Risiken des Vorvertrags

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Versicherungsschutz wie bisher" - Wechsel der Kfz-Versicherung - neue Police hatte geringeren Risikoumfang

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Kfz-Vollkaskoversicherung -, - Versicherung gegen Brems-, Betriebs- und Bruchschäden -, Sattelzugmaschinen, Haftung des VU für falsche Auskünfte des VV, Beratungsfehler des VV beim Wechsel einer Versicherung, Umdeckung, c.i.c, culpa in contrahendo

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherungsvertragsrecht - Versichererwechsel: Schadenersatz aus c.i.c. bei unzureichender Aufklärung durch Agenten

  • nomos.de PDF, S. 35 (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Versicherers wegen falscher Angaben des Versicherungsvertreters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 318
  • VersR 2007, 482
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.06.1963 - II ZR 199/61

    Haftung des Versicherers

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.10.2006 - 10 U 1615/05
    Seitdem wendet der BGH den Rechtssatz ständig an (BGHZ 40, 22, 24; VersR 2001, 152, 153).

    § 254 BGB ist nämlich allein auf Schadensersatzansprüche anwendbar, nicht hingegen auf die Vertrauenshaftung als einen Fall der Erfüllungshaftung (BGHZ 40, 22, 26).

  • BGH, 09.05.1951 - II ZR 8/51

    Unrichtige Angaben des Versicherungsagenten

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.10.2006 - 10 U 1615/05
    Der BGH hat diesen Rechtssatz in einer seiner ersten Entscheidungen übernommen (BGHZ 2, 87, 92 zu einer Auskunft des Vertreters, der Versicherungsschutz der alten Versicherung laufe bis zum Abschluss der beantragten neuen Versicherung ohne Unterbrechung weiter).
  • OLG Hamm, 23.08.2000 - 20 U 22/00

    Sturmversicherung - Beweislast für Windstärke - Erweiterung des Deckungsschutzes

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.10.2006 - 10 U 1615/05
    Wenn indes offenbar wird, dass der Versicherungsnehmer ein entsprechendes Informationsbedürfnis hat, etwa weil er erkennbar unrichtige Vorstellungen über den Umfang des Versicherungsschutzes hat, so muss der Versicherer von sich aus informieren und belehren (BGHZ 47, 101, 107; OLG Hamm NVersZ 2001, 88, 89; Römer, VersR 1998, 1313, 1317).
  • BGH, 16.02.1967 - II ZR 73/65

    Folgen einer Obliegenheitsverletzung durch unwahre oder unvollständige Angaben

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.10.2006 - 10 U 1615/05
    Wenn indes offenbar wird, dass der Versicherungsnehmer ein entsprechendes Informationsbedürfnis hat, etwa weil er erkennbar unrichtige Vorstellungen über den Umfang des Versicherungsschutzes hat, so muss der Versicherer von sich aus informieren und belehren (BGHZ 47, 101, 107; OLG Hamm NVersZ 2001, 88, 89; Römer, VersR 1998, 1313, 1317).
  • OLG Celle, 13.09.2007 - 8 U 29/07

    Anspruch eines Arbeitnehmers als Versicherter gegen einen Versicherer aus einer

    Die Haftung greift zunächst in den Fällen ein, in denen der Agent positiv eine Falschauskunft über den Inhalt der Versicherung abgibt (OLG Koblenz VersR 2007, 482: Versicherung "so wie bisher" beim Wechsel eines Versicherers).

    Wenn indessen offenbar wird, dass der Versicherungsnehmer ein entsprechendes Informationsbedürfnis hat, etwa weil er erkennbar unrichtige Vorstellungen über den Umfang des Versicherungsschutzes hat, so muss der Versicherer von sich aus informieren und belehren (OLG Koblenz VersR 2007, 482; OLG Köln VersR 1986, 1265).

  • OLG Hamm, 18.08.2023 - 20 U 22/23

    Falschberatung durch Versicherungsvertreter bei Kündigung eines Altvertrags und

    Bei einer solchen sog. Umdeckung besteht ein besonderer Anlass, den Kunden im Hinblick auf etwaige Unterschiede des Deckungsschutzes und sonstiger Konditionen (vgl. OLG Koblenz VersR 2007, 482; OLG München VersR 2012, 1292) sowie den Verlust von erworbenen Rechtspositionen (LG Berlin r+s 2014, 7, 8) zu beraten (Prölss/Martin/Rudy, 31. Aufl. 2021, VVG § 6 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 27.09.2023 - 20 U 22/23
    Bei einer solchen sog. Umdeckung besteht ein besonderer Anlass, den Kunden im Hinblick auf etwaige Unterschiede des Deckungsschutzes und sonstiger Konditionen (vgl. OLG Koblenz VersR 2007, 482; OLG München VersR 2012, 1292) sowie den Verlust von erworbenen Rechtspositionen (LG Berlin r+s 2014, 7, 8) zu beraten (Prölss/Martin/Rudy, 31. Aufl. 2021, VVG § 6 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 03.09.2007 - 18 U 179/06

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtgewährung einer Gelegenheit zur

    Eine Pflichtverletzung liegt insbesondere vor, wenn der Vermittler dem Versicherungsnehmer, der denselben Versicherungsumfang wie bisher wünscht, eine nicht gleichwertige Versicherung vermittelt (OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 318, 319).
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