Weitere Entscheidung unten: AG Kenzingen, 26.09.2006

Rechtsprechung
   AG Hagen, 10.08.2006 - 14 C 104/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17548
AG Hagen, 10.08.2006 - 14 C 104/06 (https://dejure.org/2006,17548)
AG Hagen, Entscheidung vom 10.08.2006 - 14 C 104/06 (https://dejure.org/2006,17548)
AG Hagen, Entscheidung vom 10. August 2006 - 14 C 104/06 (https://dejure.org/2006,17548)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auflebenlassen eines verjährten Anspruchs durch eine Änderung der Rechtsprechung (hier: Ansprüche aus einem Versicherungevertrag)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 1
    Die Verjährung des Anspruchs auf den Rückkaufswert beginnt zum Ende des Jahres der Versicherungskündigung. Mit Anmerkung: Sabine Winkens und Dr. Udo Abel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • bld.de PDF (Entscheidungsanmerkung)

    Zur Verjährung des Anspruchs auf Auszahlung des Rückkaufswerts bei Lebensversicherungen (RA Sabine Winkens)

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 526
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 05.02.2010 - 20 U 80/08

    Verjährung von Nachforderungsansprüchen aus einer Kapitallebensversicherung

    Bei den Ansprüchen auf den Rückkaufswert handelt es sich um Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 VVG a.F. mit der Folge, dass die Verjährung sich nach § 12 Abs. 1 VVG a.F. richtet (so auch AG Nürnberg VersR 2006, 1392 f.; AG Hagen VersR 2007, 526; LG Hagen, Beschluss vom 15.09.2006 - 1 S 120/06, juris; AG Kenzingen VersR 2007, 526; Winkens/Abel VersR 2007, 527 f.; Schwartze VersR 2006, 1331, 1332 ff.).

    Diese Auffassung wird in der Literatur von Winkens/Abel (VersR 2007, 526, 528) und von Schwartze (VersR 2006, 1331, 1333) sowie - soweit ersichtlich - einhellig von der zu dieser Frage bisher ergangenen veröffentlichten Instanzrechtsprechung (AG Nürnberg VersR 2006, 1392 f.; AG Hagen VersR 2007, 526; LG Hagen, Beschluss vom 15.09.2006 - 1 S 120/06, juris; AG Kenzingen VersR 2007, 526) vertreten.

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Rechtsprechung
   AG Kenzingen, 26.09.2006 - 1 C 77/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,26267
AG Kenzingen, 26.09.2006 - 1 C 77/06 (https://dejure.org/2006,26267)
AG Kenzingen, Entscheidung vom 26.09.2006 - 1 C 77/06 (https://dejure.org/2006,26267)
AG Kenzingen, Entscheidung vom 26. September 2006 - 1 C 77/06 (https://dejure.org/2006,26267)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche aus einem gekündigten Lebensversicherungsvertrag; Verjährung von Ansprüchen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG); Fälligkeit von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 12 Abs. 1
    Die Verjährung des Anspruchs auf den Rückkaufswert beginnt zum Ende des Jahres der Versicherungskündigung. Mit Anmerkung: Sabine Winkens und Dr. Udo Abel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • bld.de PDF (Entscheidungsanmerkung)

    Zur Verjährung des Anspruchs auf Auszahlung des Rückkaufswerts bei Lebensversicherungen (RA Sabine Winkens)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 526
  • VersR 2007, 527
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 14.07.2010 - IV ZR 208/09

    Anspruch auf Zahlung einer weitergehenden Rückvergütung bei gekündigten Lebens-

    (1) Die Ansprüche auf eine weitergehende Rückvergütung sind mit der Beendigung des jeweiligen Vertrages durch die Kündigungen entstanden, nicht erst infolge der Senatsurteile vom 12. Oktober 2005 (aaO; ebenso OLG München VersR 2009, 666; OLG Köln, Urteil vom 5. Februar 2010 - I-20 U 80/08 - juris; AG Kenzingen VersR 2007, 526; Seiffert, r+s 2010, 177 f.; a.A. Schwintowski, DStR 2006, 429; VuR 2007, 130, 132 f.).
  • OLG Köln, 05.02.2010 - 20 U 80/08

    Verjährung von Nachforderungsansprüchen aus einer Kapitallebensversicherung

    Bei den Ansprüchen auf den Rückkaufswert handelt es sich um Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 VVG a.F. mit der Folge, dass die Verjährung sich nach § 12 Abs. 1 VVG a.F. richtet (so auch AG Nürnberg VersR 2006, 1392 f.; AG Hagen VersR 2007, 526; LG Hagen, Beschluss vom 15.09.2006 - 1 S 120/06, juris; AG Kenzingen VersR 2007, 526; Winkens/Abel VersR 2007, 527 f.; Schwartze VersR 2006, 1331, 1332 ff.).

    Es kommt danach auf rein objektive Elemente an, nicht auf die Kenntnis des Versicherungsnehmers (so auch LG Hagen aaO; Winkens/Abel VersR 2007, 527, 528; Schwartze VersR 2006, 1331, 1333).

    Soweit der Kläger sich auf Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte wegen der Vereinbarung intransparenter Bedingungen beruft, sind solche Ansprüche - ungeachtet der Frage ihres Bestehens - als "culpa-in-contrahendo-Ansprüche" ebenfalls nach § 12 Abs. 1 VVG a.F. in derselben Frist verjährt (vgl. BGH VersR 2004, 361; Winkens/Abel, VersR 2007, 527, 528).

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