Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 15.06.2006 - 12 U 188/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Versicherungsleistungen wegen eines Verkehrsunfalls; Leistungsfreiheit einer KFZ-Versicherung wegen einer Obliegenheitsverletzung seitens des Versicherungsnehmers; Ausschluss der Leistungsfreiheit eines Versicherers auf Grund eines mangelnden ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
VVG § 1 Abs. 1; ; VVG § 6 Abs. 3; ; AKB § 12 Nr. 1 II e); ; AKB § 13; ; AKB § 7 V Abs. 4; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AKB § 7
Keine Leistungsfreiheit wegen Verschweigens von Vorschäden bei Kenntniserlangung des Versicherers durch routinemäßige Datenüberprüfung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Grundsätzlich sind dem Versicherer die Daten, die in Datenbanken gesammelt werden, nur dann als bekannt zuzurechnen, wenn Anlass bestand, diese Daten abzurufen
- IWW (Kurzinformation)
Versicherungsrecht - Fehlendes Aufklärungsbedürfnis des Versicherers
- IWW (Kurzinformation)
Fehlendes Aufklärungsbedürfnis des Versicherers
- IWW (Kurzinformation)
Kaskoversicherung - Vorschaden verschwiegen, trotzdem Glück gehabt
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Falschangeben - Versicherung muß trotzdem zahlen
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 02.11.2005 - 2 O 319/05
- OLG Brandenburg, 15.06.2006 - 12 U 188/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1180
- MDR 2006, 1348
- NZV 2006, 600
- VersR 2007, 99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- KG, 08.12.2000 - 6 U 215/99
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2006 - 12 U 188/05
Dieser Ausgangslage steht der Fall gleich, in dem der Versicherer seine Schadenssachbearbeiter anweist, im Rahmen der Erstbearbeitung des Schadensfalles stets anhand der Datenbestände zu überprüfen, ob bezüglich des versicherten Fahrzeugs Vorschäden verzeichnet sind, denn dann ist ein Aufklärungsinteresse des Versicherers hinsichtlich der Vorschäden nicht ersichtlich (OLG Oldenburg VersR 2005, 782, 783; KG VersR 2002, 703). - OLG Oldenburg, 15.09.2004 - 3 U 43/04
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit …
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2006 - 12 U 188/05
Dieser Ausgangslage steht der Fall gleich, in dem der Versicherer seine Schadenssachbearbeiter anweist, im Rahmen der Erstbearbeitung des Schadensfalles stets anhand der Datenbestände zu überprüfen, ob bezüglich des versicherten Fahrzeugs Vorschäden verzeichnet sind, denn dann ist ein Aufklärungsinteresse des Versicherers hinsichtlich der Vorschäden nicht ersichtlich (OLG Oldenburg VersR 2005, 782, 783; KG VersR 2002, 703). - KG, 11.08.1998 - 6 U 6438/96
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2006 - 12 U 188/05
Entscheidend ist, ob der Versicherer eine sichere und aktuelle Kenntnis von den aufklärungsbedürftigen Tatsachen hat, wobei er grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die ihm zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten (hauseigenen EDV- oder Informationssysteme Dritter) abzurufen, um die Richtigkeit der Angaben des Versicherungsnehmers z. B. zur Frage des Vorliegens von Vorschäden zu überprüfen (OLG Köln Schaden-Praxis 2005, 170, 171; OLG Düsseldorf Schaden-Praxis 2003, 179; KG NVersZ 1999, 329; OLG Hamm VersR 1990, 195). - OLG Hamm, 26.04.1989 - 20 U 313/88
Schadensanzeige; Vorschäden; Vorschaden; Vorsatz; Falsche Angabe
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2006 - 12 U 188/05
Entscheidend ist, ob der Versicherer eine sichere und aktuelle Kenntnis von den aufklärungsbedürftigen Tatsachen hat, wobei er grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die ihm zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten (hauseigenen EDV- oder Informationssysteme Dritter) abzurufen, um die Richtigkeit der Angaben des Versicherungsnehmers z. B. zur Frage des Vorliegens von Vorschäden zu überprüfen (OLG Köln Schaden-Praxis 2005, 170, 171; OLG Düsseldorf Schaden-Praxis 2003, 179; KG NVersZ 1999, 329; OLG Hamm VersR 1990, 195). - BGH, 26.01.2005 - IV ZR 239/03
Anforderungen an die Verweigerung der Leistung durch den Versicherer wegen einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2006 - 12 U 188/05
Fehlt aber das entsprechende Aufklärungsbedürfnis des Versicherers deshalb, weil er einen maßgeblichen Umstand bereits kennt, verletzen unzulängliche Angaben des Versicherungsnehmers keine schutzwürdigen Interessen des Versicherers und rechtfertigen deshalb auch nicht dessen Leistungsfreiheit (BGH NJW 2005, 1185, 1186).
- OLG Saarbrücken, 30.04.2008 - 5 U 614/07
Vorschaden verschwiegen: Anspruchsverlust in Kasko
Daher kann dahin stehen, ob der Auffassung gefolgt werden kann, dass ein Versicherungsnehmer, der Fragen des Versicherers falsch beantwortet, aber Kenntnis des erfragten Umstands behauptet, das Fehlen des Aufklärungsbedürfnisses darlegen und beweisen muss (so OLG Brandenburg, VersR 2007, 99), oder ob es nicht zu dem vom Versicherer zu beweisenden Tatbestand einer objektiven Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gehört, die Sachdienlichkeit seiner Frage und damit sein Bedürfnis nach Information jedenfalls in den Fällen vorzutragen und unter Beweis zu stellen, in denen ein Versicherungsnehmer wie hier behauptet, der Versicherer habe über die erbetenen Informationen bereits verfügt.