Weitere Entscheidungen unten: OLG Karlsruhe, 07.12.2006 | OLG München, 11.12.2007

Rechtsprechung
   BGH, 28.05.2008 - IV ZR 282/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1234
BGH, 28.05.2008 - IV ZR 282/07 (https://dejure.org/2008,1234)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2008 - IV ZR 282/07 (https://dejure.org/2008,1234)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - IV ZR 282/07 (https://dejure.org/2008,1234)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,1234) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Deckungsschutz für den einem Bauprozess nachfolgenden Regressprozess wegen anwaltlicher Pflichtverletzungen; Reichweite des Risikoausschlusses der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) bei Bauprozessen im Hinblick auf Streitigkeiten aus Finanzierungsverhältnissen

  • Anwaltsblatt

    ARB 94 § 3 (1) d
    Rechtsschutz für Haftungsanspruch gegen Anwalt

  • Judicialis

    ARB 94 § 3 (1) d

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 94 § 3 Abs. 1 d
    Risikoausschluss des § 4 Abs. 1 k ARB 75/95 erfasst nicht Anwaltsregress wegen fehlerhafter Führung eines Bau- oder Baufinanzierungsprozesses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 94 § 3 (1) d
    Anwendung der Baurisikoklausel in der Rechtsschutzversicherung auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grenzen des Bau-Risikoausschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    ARB 94 § 3 (1) d
    Rechtsschutz für Haftungsanspruch gegen Anwalt

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Bei Risikoausschluss: Verklagen Sie einfach Ihren Anwalt!

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutzversicherung - Anwaltsregress: Baurisikoausschluss greift nicht bei Pflichtverletzung im Baurechtsstreit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grenzen des Bau-Risikoausschlusses (IBR 2008, 540)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1351
  • MDR 2008, 1158
  • VersR 2008, 1105
  • AnwBl 2008, 718
  • AnwBl Online 2008, 146
  • BauR 2008, 1500
  • BauR 2008, 1618
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 170/03

    Umfang der Baufinanzierungsklausel in der Rechtschutzversicherung

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - IV ZR 282/07
    Zu § 3 (1) d ARB 94, dem § 4 (1) k ARB 1975/95 entspricht, hat der Senat bereits ausgesprochen, dass die Regelung den - auch für den Versicherungsnehmer erkennbaren - Zweck verfolgt, die erfahrungsgemäß besonders kostenträchtigen und im Kostenrisiko schwer überschaubaren und kaum kalkulierbaren rechtlichen Streitigkeiten in diesem Bereich bis hin zu den unter Buchst. dd gesondert aufgenommenen Finanzierungsvorgängen von der Versicherung auszunehmen, weil nur für einen verhältnismäßig kleinen Teil der in der Risikogemeinschaft zusammengeschlossenen Versicherungsnehmer ein solches Risiko entstehen kann (Senatsurteil vom 29. September 2004 - IV ZR 170/03 - VersR 2004, 1596 unter II 2 b).

    Die Finanzierungsklausel greift vielmehr schon ein, sofern ein ursächlicher Zusammenhang mit den in Buchst. aa bis cc genannten Vorhaben des Versicherungsnehmers gegeben ist und knüpft damit nicht mehr an das Bauvorhaben selbst, sondern an seine Finanzierung an (Senatsurteile vom 29. September 2004 aaO unter II 2 c bb; vom 28. September 2005 - IV ZR 106/04 - VersR 2005, 684 unter II 2 b).

    Ob für die jeweiligen Risikoausschlüsse unter Buchst. aa bis cc separat weiterhin ein Bezug zu einem spezifischen Baurisiko zu verlangen ist, hat der Senat bisher offen gelassen (Senatsurteil vom 29. September 2004 aaO unter II 2 c bb).

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - IV ZR 282/07
    Sie bildet mithin den Ausgangspunkt für die aus Sicht des durchschnittlichen Versicherungsnehmers (BGHZ 123, 83, 85) vorzunehmende Prüfung, ob diese vom Risikoausschluss des § 4 (1) k ARB 1975/95 erfasst wird.
  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 106/04

    Begriff des den Rechtsschutzfall auslösenden Verstoßes; Umfang der

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - IV ZR 282/07
    Die Finanzierungsklausel greift vielmehr schon ein, sofern ein ursächlicher Zusammenhang mit den in Buchst. aa bis cc genannten Vorhaben des Versicherungsnehmers gegeben ist und knüpft damit nicht mehr an das Bauvorhaben selbst, sondern an seine Finanzierung an (Senatsurteile vom 29. September 2004 aaO unter II 2 c bb; vom 28. September 2005 - IV ZR 106/04 - VersR 2005, 684 unter II 2 b).
  • BGH, 10.04.2019 - IV ZR 59/18

    Anspruch eines eines Rechtsschutzversicherten auf Gewährung von Rechtsschutz für

    Dieser besteht darin, die erfahrungsgemäß besonders kostenträchtigen Risiken und im Kostenrisiko schwer überschaubaren und kaum kalkulierbaren rechtlichen Streitigkeiten im Bereich der Kapitalanlagegeschäfte von der Versicherung auszunehmen, weil nur für einen verhältnismäßig kleinen Teil der in der Risikogemeinschaft zusammengeschlossenen Versicherungsnehmer ein solches Risiko entstehen kann (vgl. MünchKomm-VVG/Obarowski, 2. Aufl. Rechtsschutzversicherung Rn. 203; ders. in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl. § 37 Rn. 334; Hillmer-Möbius in van Bühren/Plote, ARB 3. Aufl. ARB 2012 Rn. 51; vgl. auch Senatsurteile vom 28. Mai 2008 - IV ZR 282/07, r+s 2008, 376 Rn. 10; vom 29. September 2004 - IV ZR 170/03, VersR 2004, 1596 unter II 2 b [juris Rn. 30]; jeweils zur sog. Baurisikoklausel; Senatsbeschluss vom 25. Mai 2011 - IV ZR 17/10, r+s 2012, 23 Rn. 17 zum Ausschluss von Bergbauschäden; Maier in Harbauer, Rechtsschutzversicherung 9. Aufl. § 3 ARB 2010 Rn. 1).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2012 - 7 U 102/11

    Zur Unzulässigkeit einer Klausel in Rechtsschutzversicherungsverträgen, nach der

    Insbesondere hat der Bundesgerichtshof bei der Baurisikoklausel die Erstreckung auf sachlich mit dem ausdrücklich genannten Risiko zusammenhängende Umstände hingenommen (BGH VersR 2004, 1596; 2005, 682; 2008, 1105).
  • OLG Stuttgart, 26.04.2012 - 2 U 118/11

    Allgemeine Versicherungsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung:

    Insbesondere hat der Bundesgerichtshof bei der Baurisikoklausel die Erstreckung auf sachlich mit dem ausdrücklich genannten Risiko zusammenhängende Umstände hingenommen (BGH VersR 2004, 1596; 2005, 682; 2008, 1105).
  • KG, 02.05.2017 - 6 U 21/17

    Umfang der Risikoausschlussklausel einer Rechtsschutzversicherung betreffend

    Der Vorwurf der Nichterfüllung dieser Treuhandvereinbarung kennzeichnet die Art der Interessenwahrnehmung des Klägers und bildet zugleich den Ausgangspunkt für die aus Sicht des durchschnittlichen Versicherungsnehmers vorzunehmende Prüfung, ob diese von den Risikoausschlüssen des § 3 (1) d) aa) und dd) ARB 2000/2 erfasst wird (vgl. dazu BGH VersR 2008, 1105 - 1107, zitiert nach juris, dort Rdz.12).
  • AG Düsseldorf, 01.03.2010 - 231 C 16403/09

    Baurisikoausschluss ohne sachlichen Zusammenhang

    Denn der Baurisikoausschluss verfolgt den - auch für den Versicherungsnehmer erkennbaren - Zweck, die erfahrungsgemäß besonders kostenträchtigen und im Kostenrisiko schwer überschaubaren und kaum kalkulierbaren rechtlichen Streitigkeiten in diesem Bereich bis hin zu den unter Buchst. dd) gesondert aufgenommenen Finanzierungsvorgängen von der Versicherung auszunehmen, weil nur für einen verhältnismäßig kleinen Teil der in der Risikogemeinschaft zusammengeschlossenen Versicherungsnehmer ein solches Risiko entstehen kann (BGH, VersR 2004, 1596; BGH, ZfSch 2008, S. 581 f. ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 133/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1650
OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 133/06 (https://dejure.org/2006,1650)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.12.2006 - 12 U 133/06 (https://dejure.org/2006,1650)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 12 U 133/06 (https://dejure.org/2006,1650)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,1650) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Jagdhaftpflichtversicherung: Entweichen eines Jagdhundes aus einem abgestellten Kraftfahrzeug und Verletzung eines Turnierpferdes; Reichweite des Risikoausschlusses nach der sog. Benzinklausel; Folgen der möglichen Doppelversicherung des verursachten Schadens in der ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Deckungspflicht einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs (Benzinklausel) bei Verwirklichung einer typischen Tiergefahr; Vorliegen einer Doppelversicherung für die Verpflichtung des einzelnen ...

  • versicherung-recht.de

    § 242 BGB

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • Judicialis

    AKB § 10; ; BBR Jagd-Haftpflichtversicherung Ziff. 11.2.1; ; VVG § 59

  • VersR (via Owlit)

    AKB § 10; BBR Jagdhaftpflichtversicherung Nr. 11.2.1; VVG § 59
    Kein Eingreifen der Benzinklausel bei Verwirklichung einer typischen Tiergefahr

  • RA Kotz

    Jagdhaftpflichtversicherung - Tiergefahr und Benzinklausel

  • rechtsportal.de

    AKB § 10; VVG § 59; BBR Nr. 11
    Tierhalter-Haftpflichtversicherung: Kein Ausschluss der Haftung durch Gebrauch eines Kfz bei Verwirklichung einer typischen Tiergefahr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Tierhalter- oder Kraftfahrzeughaftpflicht? - Hund entwischt aus Auto und beißt Pferd -

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die 20 wichtigsten Gerichtsurteile für Tierhalter auf tier.tv

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Gerichtsurteile für Tierhalter

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Hund entwischt aus Auto und beißt Pferd

  • streifler.de (Zusammenfassung)

    Versicherungsrecht: Hund entwischt aus Auto und beißt Pferd - greift die Tierhalter- oder die Kfz-Haftpflichtversicherung?

  • anwaltzentrale.de (Zusammenfassung)

    Hundehalterhaftpflicht - Benzinklausel

  • hermanns-rechtsanwaelte.de PDF, S. 2 (Kurzinformation)

    Deckungspflicht bei Verwirklichung der Tiergefahr

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Tierhalter- oder Kraftfahrzeughaftpflicht? - Hund entwischt aus Auto ...

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Steuern und Versicherungen - Hund (Benzinklausel)

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Steuern und Versicherungen - Hund (Benzinklausel)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Haftpflichtversicherung - Hund entwischt aus Auto und beißt Pferd: Tierhalter- oder Kfz-Haftpflichtversicherung?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 788
  • VersR 2008, 1105
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 28.04.2005 - 19 U 33/05

    Eintrittspflicht der Privathaftpflichtversicherung: Auslegung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 133/06
    Erforderlich ist deshalb eine Risikoabgrenzung; der Schaden ist dann durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht, wenn sich dabei ein spezifisches Risiko des Kfz-Gebrauchs verwirklicht oder die Gefahr von dem Fahrzeug selbst ausgeht (vgl. BGHZ 75, 45 ff.; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1344 f.).
  • OLG Celle, 03.03.2005 - 8 W 9/05

    Grundsätze der so genannten "Kleinen Benzinklausel"; Entstehung eines Schadens an

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 133/06
    Die Beklagte ist der Auffassung, das Landgericht habe sich die Begründung eines Urteils des Oberlandesgerichts Celle (VersR 2006, 256) zu eigen gemacht, ohne die Besonderheiten des hiesigen Sachverhalts zu würdigen.
  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 122/78

    Zum Begriff des "Gebrauchs von Fahrzeugen" im Sinne von AkB § 10 und zum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 133/06
    Erforderlich ist deshalb eine Risikoabgrenzung; der Schaden ist dann durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht, wenn sich dabei ein spezifisches Risiko des Kfz-Gebrauchs verwirklicht oder die Gefahr von dem Fahrzeug selbst ausgeht (vgl. BGHZ 75, 45 ff.; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1344 f.).
  • BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87

    Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs zwischen der Betriebsgefahr eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 133/06
    Nichts anderes folgt aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 1988, 640 f.).
  • LG Mannheim, 21.04.2006 - 8 O 32/06

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Schaden beim Gebrauch eines Kraftfahrzeugs bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 133/06
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 21.04.2006 - 8 O 32/06 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Kostenausspruch gemäß Ziff. 2 im Rahmen der nachfolgenden Kostenentscheidung neu gefasst wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 11.12.2007 - 25 U 3770/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,25715
OLG München, 11.12.2007 - 25 U 3770/07 (https://dejure.org/2007,25715)
OLG München, Entscheidung vom 11.12.2007 - 25 U 3770/07 (https://dejure.org/2007,25715)
OLG München, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 25 U 3770/07 (https://dejure.org/2007,25715)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,25715) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Das Unterlassen von Sicherungsmaßnahmen nach dem Verlust einer Keyless-Go-Karte ist grob fahrlässig und regelmäßig auch kausal für einen Diebstahl

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Grob fahrlässig, wenn nach Verlust einer Keyless-Go-Karte das Auto nicht an einen sicheren Ort verbracht wird

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1105
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht