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   OLG Celle, 28.03.2008 - 8 W 19/08   

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https://dejure.org/2008,1383
OLG Celle, 28.03.2008 - 8 W 19/08 (https://dejure.org/2008,1383)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.03.2008 - 8 W 19/08 (https://dejure.org/2008,1383)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. März 2008 - 8 W 19/08 (https://dejure.org/2008,1383)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Kfz-Kaskoversicherung: Erstattung von Mehrwertsteuer bei Abhandenkommen des Fahrzeugs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 307 Abs. 1 BGB; § 307 Abs. 2 BGB
    Ersatz der Mehrwertsteuer durch den Versicherer i.F.d. Verlustes eines Fahrzeuges bei Anwendung der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB); Möglichkeit der Heranziehung der §§ 249 ff. BGB als gesetzliches Leitbild nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB bei ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz der Mehrwertsteuer durch den Versicherer i.F.d. Verlustes eines Fahrzeuges bei Anwendung der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB); Möglichkeit der Heranziehung der §§ 249 ff. BGB als gesetzliches Leitbild nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB bei ...

  • Judicialis

    AKB § 13; ; BGB § 307

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 13; BGB § 307
    Klausel über die Erstattung der nur tatsächlich angefallenen Mehrwertsteuer gilt auch im Fall des Verlustes eines Pkw

  • RA Kotz

    Mehrwertsteuerersatz nach Kfz-Diebstahl

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 13; BGB § 307
    Erstattung von Mehrwertsteuer in der Kaskoversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Teilkasko - Keine Mehrwertsteuer nach Fahrzeugdiebstahl ohne Ersatzanschaffung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Mehrwertsteuererstattung bei Fahrzeugdiebstahl

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Nur die tatsächlich angefallene Mehrwertsteuer wird in der Kaskoversicherung erstattet

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Teilkasko - Keine Mehrwertsteuer nach Fahrzeugdiebstahl ohne Ersatzanschaffung

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Kaskoversicherung - Mehrwertsteuerklausel: Entschädigung für Diebstahl bei Abrechnung auf Gutachtenbasis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1559
  • MDR 2008, 795
  • VersR 2008, 1204
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03

    Umfang der Ersatzpflicht der Mehrwertsteuer bei einem Verkehrsunfallschaden in

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2008 - 8 W 19/08
    a) Zunächst liegt keine Abweichung vom gesetzlichen Leitbild im Sinne von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB vor, weil es ein solches bereits nicht gibt (BGH VersR 2006, 1066).

    b) Die Klausel gefährdet auch nicht die Erreichung des Vertragszwecks nach § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB (BGH VersR 2006, 1066).

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2008 - 8 W 19/08
    Infolgedessen kann auch ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer, auf dessen Sichtweise es bei der Auslegung von Versicherungsbestimmungen ankommt (vgl. BGHZ 123, 83), nicht davon ausgehen, Satz 2 von Abs. 7 beziehe sich nur auf Beschädigung und/oder Zerstörung, weil auch Satz 1 nur diese Fälle regele.
  • BGH, 20.04.2004 - VI ZR 109/03

    Zur Erstattungsfähigkeit nicht aufgewendeter Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2008 - 8 W 19/08
    Vielmehr handelt es sich insoweit um einen Fall der Naturalrestitution nach § 249 Abs. 1 BGB (BGH NJW 2004, 1943. Palandt-Heinrichs, § 249 Rdnr. 15).
  • OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 278/08

    Wirksamkeit der Begrenzung der Entschädigungsleistung auf den Nettobetrag in der

    Eine vergleichbare Regelung zur Umsatzsteuer in Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung hat das Oberlandesgericht Celle (VersR 2008, 1204) ebenfalls für eindeutig gehalten.

    Dadurch wird der Vertragszweck nicht gefährdet (OLG Frankfurt, VersR 2004, 1551; OLG Celle, VersR 2008 1204).

  • BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09

    Anspruch auf Mehrwertsteuererstattung auf fiktiver Abrechnungsbasis im

    Das hat das Berufungsgericht in seiner vielfach veröffentlichten Entscheidung (unter anderem in VersR 2009, 924, NJW-RR 2009, 816, r+s 2009, 185 und [...] mit weiteren Veröffentlichungsnachweisen) in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Celle VersR 2008, 1204; OLG Köln r+s 2006, 102; OLG Frankfurt am Main VersR 2004, 1551) überzeugend herausgearbeitet.
  • LG Köln, 15.01.2009 - 24 O 365/08

    Inanspruchnahme eines Kraftfahreugversicherers durch den Eigentümer eines

    Die Klausel betrifft auch die Fälle des Abhandenkommens des Pkws und nicht nur dessen Beschädigung (OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2008 - 8 W 19/08, NJW-RR 2008, 1559).

    § 12 Abs. 4 Satz 5 AKB ist auch wirksam, denn es handelt sich weder um eine überraschende Klausel noch führt diese Klausel zu einer unangemessen Benachteiligung gemäß § 307 BGB (siehe hierzu ausführlich OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2008 - 8 W 19/08, NJW-RR 2008, 1559).

  • LG Köln, 12.08.2009 - 24 O 365/08
    Die Klausel betrifft auch die Fälle des Abhandenkommens des Pkws und nicht nur dessen Beschädigung (OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2008 - 8 W 19/08, NJW-RR 2008, 1559).

    § 12 Abs. 4 Satz 5 AKB ist auch wirksam, denn es handelt sich weder um eine überraschende Klausel noch führt diese Klausel zu einer unangemessen Benachteiligung gemäß § 307 BGB (siehe hierzu ausführlich OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2008 - 8 W 19/08, NJW-RR 2008, 1559).

  • OLG Dresden, 04.09.2018 - 4 U 427/18

    Anforderungen an den Beweis des äußeren Bildes nach einem Fahrzeugdiebstahl

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Klausel, nach der der Versicherer Umsatzsteuer nur zu ersetzen hat, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist, mithin eine Erstattung der Mehrwertsteuer auf fiktiver Abrechnungsbasis in jedem Fall ausschließt, auch wirksam (BGH, Beschluss vom 4. November 2009 - IV ZR 35/09 - Rn. 9; BGH NJW 2006, 2545 - Rn. 20; OLG Celle, Beschluss vom 28. März 2008 - 8 W 19/08 -, Rn. 3, juris ).
  • LG Dortmund, 22.10.2009 - 2 S 22/09

    Mehrwertsteuer, Wiederbeschaffungswert, Restwert

    Ist die Mehrwertsteuer mangels Ersatzbeschaffung nicht entstanden und belastet den Versicherungsnehmer mithin auch nicht, so ist nicht ersichtlich, wieso er durch die Beschränkung des Ersatzes auf den Nettobetrag unangemessen benachteiligt sein sollte (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2009, 816 = R+S 2009, 185 m. Anmerkung Münstermann in VK 2009, 120; OLG Celle, VersR 2008, 1204 = NJW-RR 2008, 1559 m. Anmerkung Münstermann in VK 2008, 41; OLG Celle, NJW-RR 2008, 1559; LG Dortmund, VersR 2009, 926).
  • LG Köln, 21.08.2012 - 11 S 336/11

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

    Ist die Mehrwertsteuer mangels Ersatzbeschaffung oder vollständiger Reparatur nicht entstanden und belastet den Versicherungsnehmer mithin auch nicht, so ist nicht ersichtlich, wieso er durch die Beschränkung des Ersatzes auf den Nettobetrag unangemessen benachteiligt sein sollte (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2009, 816; OLG Celle, VersR 2008, 1204).
  • LG Dortmund, 10.12.2008 - 22 O 109/07

    Wirksamkeit einer die Erstattung der Reparaturkosten nur nach einer fachgerechten

    Ist die Mehrwertsteuer mangels Ersatzbeschaffung nicht entstanden und belastet den Versicherungsnehmer mithin auch nicht, so ist nicht ersichtlich, wieso er durch die Beschränkung des Ersatzes auf den Nettobetrag unangemessen benachteiligt werden sollte (zuletzt OLG Celle, NJW-RR 2008, 1559; BGH NJW 2006, 2545).
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