Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 10.08.2007

Rechtsprechung
   BGH, 10.01.2008 - I ZR 13/05   

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BGH, 10.01.2008 - I ZR 13/05 (https://dejure.org/2008,2420)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2008 - I ZR 13/05 (https://dejure.org/2008,2420)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - I ZR 13/05 (https://dejure.org/2008,2420)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Beschädigung eines Transportguts; Eingriff der Verjährung nach § 439 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) bei Schadenshandlung nach Ablieferung des Transportguts; Bestimmung des Endes eines Frachtvertrages; Bestehen eines unmittelbaren ...

  • tis-gdv.de

    HGB, Ablieferung, Verjährung

  • Judicialis

    HGB § 439 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 439 Abs. 1
    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung des Transportguts unmittelbar nach der Ablieferung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 439 Abs. 1
    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung des Transportguts im Zusammenhang mit dessen Ablieferung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung von Schadensanspruch bei Beschädigung d. Transportguts

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs des Absenders

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung des Transportguts

  • grimme-kollegen.de PDF, S. 5 (Ausführliche Zusammenfassung)

    Die Verjährungsvorschrift des § 439 Abs. 1 HGB findet auch auf Scha-densersatzansprüche Anwendung, wenn der Ablieferungsvorgang im Zeitpunkt der Schadenshandlung bereits abgeschlossen war

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1359
  • MDR 2008, 634
  • VersR 2008, 1236
  • DB 2008, 465
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.10.2005 - I ZR 18/03

    Verjährung von Ansprüchen des Versenders gegen den Frachtführer wegen des

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - I ZR 13/05
    Ist von einer solchen Beförderung auszugehen, weil ein wirksamer Frachtvertrag i.S. von § 407 HGB zustande gekommen ist, so unterfallen alle Ansprüche, die mit dieser Beförderung in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen, der Verjährungsregelung des § 439 HGB, unabhängig davon, von welcher Seite sie geltend gemacht werden und auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf des Transportrechtsreformgesetzes, BT-Drucks. 13/8445, S. 77; BGH, Urt. v. 20.10.2005 - I ZR 18/03, TranspR 2006, 74, 75).

    bb) Für den erforderlichen unmittelbaren Zusammenhang des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs mit der Beförderung (vgl. BGH TranspR 2006, 74, 75; NJW-RR 2007, 182 Tz. 33) reicht es aus, dass die Beschädigung des Transportguts wie hier im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dessen Ablieferung erfolgt ist (ebenso Heuer, TranspR 2005, 73, 74; Koller aaO § 439 HGB Rdn. 6).

    Die Neuregelung der Verjährung durch das Transportrechtsreformgesetz hatte zum Ziel, die Verjährungsbestimmungen zu vereinfachen und übersichtlicher zu gestalten und insbesondere die bis dahin geltenden vielfältigen Differenzierungen hinsichtlich unterschiedlicher Anspruchsarten (zur Anwendbarkeit von § 852 BGB a.F. neben § 439 HGB a.F. nach der Rechtsprechung vor Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes vgl. BGHZ 116, 297, 299 f.; 123, 394, 399; BGH, Urt. v. 10.7.1997 - I ZR 75/95, TranspR 1998, 106 = NJW-RR 1998, 543) zu beseitigen (BT-Drucks. 13/8445, S. 77; vgl. auch BGH TranspR 2006, 74, 76).

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 2/04

    Beschränkung der Zulassung der Revision auf die Frage der Verjährung; Verjährung

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - I ZR 13/05
    Die in Anlehnung an Art. 32 CMR durch das Transportrechtsreformgesetz neu geschaffene eigenständige Verjährungsregelung des § 439 HGB erfasst nicht nur sämtliche vertragliche Ansprüche, sondern wie Art. 32 CMR auch außervertragliche, insbesondere auch deliktische Ansprüche aus §§ 823 ff. BGB (vgl. BT-Drucks. 13/8445, S. 77; BGH, Urt. v. 21.9.2006 - I ZR 2/04, NJW-RR 2007, 182 Tz. 33 = TranspR 2006, 451; Koller, Transportrecht, 6. Aufl., § 439 HGB Rdn. 3; Merkt in Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl., § 439 HGB Rdn. 1; Gass in Ebenroth/Boujong/Joost, HGB, § 439 HGB Rdn. 6; zu Art. 32 CMR vgl. Koller aaO Art. 32 CMR Rdn. 1 m.w.N.).

    bb) Für den erforderlichen unmittelbaren Zusammenhang des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs mit der Beförderung (vgl. BGH TranspR 2006, 74, 75; NJW-RR 2007, 182 Tz. 33) reicht es aus, dass die Beschädigung des Transportguts wie hier im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dessen Ablieferung erfolgt ist (ebenso Heuer, TranspR 2005, 73, 74; Koller aaO § 439 HGB Rdn. 6).

  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 75/95

    Begriff des Verlustes von Transportgut; Verwertung aufgrund eines angenommenen

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - I ZR 13/05
    Die Neuregelung der Verjährung durch das Transportrechtsreformgesetz hatte zum Ziel, die Verjährungsbestimmungen zu vereinfachen und übersichtlicher zu gestalten und insbesondere die bis dahin geltenden vielfältigen Differenzierungen hinsichtlich unterschiedlicher Anspruchsarten (zur Anwendbarkeit von § 852 BGB a.F. neben § 439 HGB a.F. nach der Rechtsprechung vor Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes vgl. BGHZ 116, 297, 299 f.; 123, 394, 399; BGH, Urt. v. 10.7.1997 - I ZR 75/95, TranspR 1998, 106 = NJW-RR 1998, 543) zu beseitigen (BT-Drucks. 13/8445, S. 77; vgl. auch BGH TranspR 2006, 74, 76).
  • BGH, 10.05.1990 - I ZR 234/88

    Ausgleichsanspruch des Unterfrachtführers; Verjährung der Ansprüche des

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - I ZR 13/05
    Bei der Verjährungsregelung des Art. 32 CMR sind dies nach der ständigen Rechtsprechung des Senats alle mit der CMR-Beförderung in einem irgendwie gearteten sachlichen Zusammenhang stehenden Ansprüche (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.1978 - I ZR 30/77, NJW 1979, 2473, 2474 = VersR 1979, 276; Urt. v. 10.5.1990 - I ZR 234/88, TranspR 1990, 418, 420 = NJW-RR 1990, 1508; vgl. auch Demuth in Thume, CMR-Kommentar, 2. Aufl., Art. 32 Rdn. 5, m.w.N.).
  • OLG Dresden, 16.12.2004 - 13 U 1237/04

    Verjährung von deliktischen Schadensersatzansprüchen gegen den Frachtführer

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - I ZR 13/05
    Die Berufung des Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Dresden TranspR 2005, 72).
  • BGH, 27.10.1978 - I ZR 30/77

    Klage auf Zahlung von Frachtlohn - Gegenanspruch auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - I ZR 13/05
    Bei der Verjährungsregelung des Art. 32 CMR sind dies nach der ständigen Rechtsprechung des Senats alle mit der CMR-Beförderung in einem irgendwie gearteten sachlichen Zusammenhang stehenden Ansprüche (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.1978 - I ZR 30/77, NJW 1979, 2473, 2474 = VersR 1979, 276; Urt. v. 10.5.1990 - I ZR 234/88, TranspR 1990, 418, 420 = NJW-RR 1990, 1508; vgl. auch Demuth in Thume, CMR-Kommentar, 2. Aufl., Art. 32 Rdn. 5, m.w.N.).
  • BGH, 28.10.1993 - I ZR 220/91

    Verjährung von Ansprüchen im Transportrecht

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - I ZR 13/05
    Die Neuregelung der Verjährung durch das Transportrechtsreformgesetz hatte zum Ziel, die Verjährungsbestimmungen zu vereinfachen und übersichtlicher zu gestalten und insbesondere die bis dahin geltenden vielfältigen Differenzierungen hinsichtlich unterschiedlicher Anspruchsarten (zur Anwendbarkeit von § 852 BGB a.F. neben § 439 HGB a.F. nach der Rechtsprechung vor Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes vgl. BGHZ 116, 297, 299 f.; 123, 394, 399; BGH, Urt. v. 10.7.1997 - I ZR 75/95, TranspR 1998, 106 = NJW-RR 1998, 543) zu beseitigen (BT-Drucks. 13/8445, S. 77; vgl. auch BGH TranspR 2006, 74, 76).
  • BGH, 12.12.1991 - I ZR 212/89

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen als unerlaubte Handlung neben solchen mit

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - I ZR 13/05
    Die Neuregelung der Verjährung durch das Transportrechtsreformgesetz hatte zum Ziel, die Verjährungsbestimmungen zu vereinfachen und übersichtlicher zu gestalten und insbesondere die bis dahin geltenden vielfältigen Differenzierungen hinsichtlich unterschiedlicher Anspruchsarten (zur Anwendbarkeit von § 852 BGB a.F. neben § 439 HGB a.F. nach der Rechtsprechung vor Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes vgl. BGHZ 116, 297, 299 f.; 123, 394, 399; BGH, Urt. v. 10.7.1997 - I ZR 75/95, TranspR 1998, 106 = NJW-RR 1998, 543) zu beseitigen (BT-Drucks. 13/8445, S. 77; vgl. auch BGH TranspR 2006, 74, 76).
  • BGH, 08.05.2014 - I ZR 217/12

    Klage eines insolventen Möbelhandelsunternehmen auf Rückgewähr überzahlter

    Ist das der Fall, so unterfallen alle Ansprüche, die mit dieser Beförderung in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen, der Verjährungsregelung des § 439 HGB, und zwar unabhängig davon, von welcher Seite sie geltend gemacht werden und auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - I ZR 13/05, TranspR 2008, 84 Rn. 12 f. = VersR 2008, 1236; vgl. auch die Begründung zum Regierungsentwurf des Transportrechtsreformgesetzes, BT-Drucks. 13/8445, S. 77).

    Der speziellen Verjährungsvorschrift des § 439 HGB unterfallen daher grundsätzlich auch außervertragliche Ansprüche, insbesondere solche aus Delikt (BGH, TranspR 2008, 84 Rn. 13) und ungerechtfertigter Bereicherung wegen zuviel gezahlter Fracht (vgl. Koller, Transportrecht, 8. Aufl., § 439 HGB Rn. 3; Schaffert in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn aaO § 439 Rn. 3).

    Entgegen seiner Ansicht erfordert die Anwendung des § 439 HGB jedoch das Zustandekommen eines wirksamen Speditions- oder Frachtvertrags (vgl. BGH, TranspR 2008, 84 Rn. 13; Koller aaO § 439 HGB Rn. 3; Schaffert in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn aaO § 439 Rn. 3; MünchKomm.HGB/Herber/Eckardt, 2. Aufl., § 439 Rn. 4; MünchKomm.HGB/Bydlinski aaO § 463 Rn. 6; Heymann/Schlüter, HGB, 2. Aufl., § 439 Rn. 2).

    Diese Voraussetzung ist nur beim Abschluss eines wirksamen Frachtvertrags erfüllt (vgl. BGH, TranspR 2008, 84 Rn. 12 f.; Koller aaO § 439 HGB Rn. 3; Schaffert in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn aaO § 439 Rn. 3; MünchKomm.HGB/Bydlinski aaO § 463 Rn. 6; Thume, TranspR 2009, 233, 235).

  • OLG Schleswig, 05.06.2008 - 5 U 24/08

    Verjährung beim Umzugsvertrag

    Insoweit sei auf das Urteil des OLG Dresden zu verweisen, auch wenn diese Entscheidung zwischenzeitlich durch den BGH - Urteil vom 10.1.2008, I ZR 13/05 - aufgehoben worden sei.
  • OLG Frankfurt, 11.10.2010 - 21 U 56/08

    Bereicherungsrechtliche Rückforderung der Versicherungsleistung eines

    Zwar ist der Anwendungsbereich der Vorschrift bewusst weit formuliert ist und erfasst grundsätzlich sämtliche Ansprüche aus einer dem ersten Unterabschnitt (§§ 407 bis 449 HGB) unterliegenden Beförderung, gleichgültig ob es sich um Ansprüche des Frachtführers, des Absenders oder des Empfängers des Transportgutes handelt und auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf des Transportrechtsreformgesetz, BT-Drucks. 13/8445, S. 77; BGH TranspR 2008, 84; 2006, 74; Koller, Transportrecht, 7. Aufl., § 439 Rn. 2f; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn-Schaffert, HGB, 2. Aufl., § 439 Rn. 2).
  • LG Hamburg, 21.11.2011 - 328 O 525/10

    Frachtgeschäft: Voraussetzung eines wirksamen Beförderungsvertrages im

    Die Bestimmung des § 439 HGB bezieht sich auf alle Ansprüche, die mit der Beförderung in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (BGH, TranspR 2008, 84, 85).

    Diese Auffassung beruht auf einer unrichtigen Interpretation der bereits zitierten Entscheidung des BGH (TranspR 2008, 84).

  • OLG Frankfurt, 23.02.2018 - 13 U 151/16

    Geltendmachung der Haftungsbeschränkungen des Montrealer Übereinkommens gegenüber

    Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass es sich um außervertragliche Ansprüche handelt, die mit einer frachtvertraglichen Beförderung in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen (BGH, Urt. v. 1001.2008, I ZR 13/05, juris Rn. 13; MüKoHGB/Eckardt, 3. A. 2014, § 439 Rn. 5; Koller, Transportrecht, 9. A. 2016, § 439 Rn. 2).
  • OLG Hamburg, 22.09.2011 - 6 U 234/10

    Frachtgeschäft: Aufwendungsersatzanspruch eines mit dem Transport und der

    Für die Anwendung des § 439 HGB auf Schadensersatzansprüche des Absenders genügt bereits ein räumlich und zeitlich enger Zusammenhang mit der Beförderung (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1359, 1360).
  • LG Bonn, 27.07.2016 - 5 T 76/16

    Versagung der Gewährung von Prozesskostenhilfe; Verjährung von Ansprüchen aus

    Dieser erfasst neben den in den §§ 407 HGB ff explizit geregelten Ansprüchen auch alle sonstigen vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche, etwa Bereicherungsansprüche gemäß §§ 812 ff. BGB, Ansprüche aus unerlaubter Handlung gemäß §§ 823 ff. BGB und aus Eigentum gemäß §§ 985, 987 ff. BGB, sofern diese mit einer Beförderung in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen (BGH Urt. v. 20.10.2005 - I ZR 18/03, TranspR 2006, 74, 75; Urt. v. 10.1.2008 - I ZR 13/05, TranspR 2008, 84 Rn. 13; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn-Schaffert, a.a.O., § 439 Rn. 3 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.08.2007 - 9 W 33/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8929
OLG Hamm, 10.08.2007 - 9 W 33/07 (https://dejure.org/2007,8929)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.08.2007 - 9 W 33/07 (https://dejure.org/2007,8929)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. August 2007 - 9 W 33/07 (https://dejure.org/2007,8929)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Streitwert, Addition, vermögensrechtlicher und nicht vermögensrechtlicher Anspruch

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 48 Abs. 4 GKG
    Streitwert, Addition, vermögensrechtlicher und nicht vermögensrechtlicher Anspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Addieren der Werte der Anträge bei Begehren einer Unterlassung sowie eines Schmerzensgeldanspruches aus derselben unerlaubten Handlung für die Streitwertfestsetzung

  • Judicialis

    GKG § 48 Abs. 4

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    GKG § 48 Abs. 4
    Streitwert bei Unterlassungs- und Schmerzensgeldanspruch aus einer unerlaubten Handlung

  • rechtsportal.de

    GKG § 48 Abs. 4
    Addition von vermögensrechtlichen und nicht vermögensrechtlichen Anspruch bei Streitwertberechnung - Unterlassungsbegehren und Schmerzensgeldanspruch aufgrund unerlaubter Handlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1236
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 18.08.1993 - 19 W 37/93

    Streitwert beim Zusammentreffen vermögens- und nichtvermögensrechtlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 10.08.2007 - 9 W 33/07
    Insofern liegt der Sachverhalt anders als in den Fällen der Verbindung einer Regelunterhaltsklage mit dem Antrag auf die den Unterhaltsanspruch voraussetzende Feststellung der Vaterschaft oder der Klage auf Trennungsunterhalt mit der Feststellung des Rechts zum Getrenntleben des Ehegatten; vgl. dazu die Rechtsprechungsnachweise bei Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl. § 48 GKG, Rz. 46. Dies übersieht der ebenfalls bei Hartmann a. a. O. als Anwendungsfall des § 48 IV GKG angeführte Beschluss des OLG Köln vom 18.8.1993 - Az. 19 W 37/93 -, veröffentlicht in OLGR 1993, 284; VersR 1994, 875, der § 48 IV GKG, bzw. den seinerzeit gleichlautenden § 12 III GKG, auf eine Klagehäufung von Unterlassungs- und Schmerzensgeldanspruch wegen ehrenrühriger Behauptungen anwendet.
  • OLG Saarbrücken, 05.12.2018 - 5 U 58/18

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Gerichtliches Ermessen zur Streitwertbemessung;

    Selbst wenn man das anders sähe, betrüge der Wert des Widerrufsantrags, ausgehend von 1.000 ? für den entsprechenden Unterlassungsantrag, 1.500 ?, der Gesamtstreitwert für die Unterlassungsanträge, den Widerrufsantrag und den Zahlungsantrag mithin 4.500 ? (dazu dass die - eine Zusammenrechnung ausschließende - Vorschrift des § 48 Abs. 3 GKG für die Klagehäufung aus einem Unterlassungsanspruch und einem Entschädigungsanspruch wegen ehrenrühriger Äußerungen nicht gilt, OLG Hamm, VersR 2008, 1236).
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