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   OLG Hamburg, 19.02.2008 - 6 U 119/07   

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https://dejure.org/2008,10972
OLG Hamburg, 19.02.2008 - 6 U 119/07 (https://dejure.org/2008,10972)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.02.2008 - 6 U 119/07 (https://dejure.org/2008,10972)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Februar 2008 - 6 U 119/07 (https://dejure.org/2008,10972)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen Mitversicherer auf die Erstattung verauslagter Versicherungssteuer; Folgen des Nichtbestehens eines unentgeltlichen Auftragverhältnisses aufgrund einer Führungsklausel; Voraussetzungen für das Zustandekommen einer offenen Mitversicherung; Herleitung des ...

  • tis-gdv.de

    Verkehrshaftung/VKH, Versicherungsteuer, Italien

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 670; ; BGB § 677; ; BGB § 684; ; BGB § 713; ; BGB § 710 S. 1; ; BGB § 722; ; BGB § 735; ; BGB § 812; ; VersStG § 4; ; ZPO § 269 Abs. 1; ; ZPO § 269 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 670; BGB § 677 ff.; BGB § 705 ff.
    Eine Führungsklausel in einem Konsortium mehrerer Versicherer wird erst nach Abschluss der Versicherungsverträge mit dem VN wirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 670; VersStG § 4
    Aufwandsersatzanspruch des führenden Versicherers nur beim Zustandekommen der Versicherungsverträge zur offenen Mitversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1249
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 24.04.2013 - XI R 7/11

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Qualifizierung sog. Führungsleistungen einer

    Nach ganz herrschender Meinung handelt es sich hierbei nicht um einen einheitlichen Versicherungsvertrag, sondern um eine Mehrzahl rechtlich selbständiger Verträge zwischen dem Versicherungsnehmer und dem jeweiligen Mitversicherer (vgl. z.B. Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts --OLG-- Hamburg vom 19. Februar 2008  6 U 119/07, Versicherungsrecht 2008, 1249, Rz 24; Urteil des OLG Celle vom 19. November 2009  8 U 238/08, Recht und Schaden 2010, 424, Rz 621; Franz, Betriebs-Berater 2011, 2141; Hofmann, a.a.O., § 5 Rz 21; Halbach in Langheid/ Wandt, a.a.O., § 77 Rz 7; Armbrüster in Prölss/Martin, a.a.O., Vorbemerkung zu § 77 Rz 4; Langheid in Römer/Langheid, a.a.O., § 77 Rz 7; Schaloske, Das Recht der so genannten offenen Mitversicherung, Diss., Berlin 2006, S. 69; nunmehr auch entgegen der Vorauflage Schnepp in Bruck/Möller, a.a.O., § 77 Rz 22).
  • BPatG, 30.09.2011 - 35 W (pat) 432/09
    Nachdem die Beschwerdegegnerin durch fristgemäße Vorlage einer den Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 GebrMG entsprechende Inlandsvollmacht vorgelegt hat, hat sie rechtzeitig die erforderliche Verfahrensvoraussetzung erfüllt, so dass - nachdem das Rechtsschutzbedürfnis bezüglich der verfahrensgegenständlichen Schutzansprüche 1 bis 8 im Hinblick auf das parallele Verletzungsverfahren (Az.: 7 O 210/05, LG Mannheim/AZ 6 U 119/07, OLG Karlsruhe) unstreitig besteht - für eine Verwerfung des Feststellungsantrags kein Raum ist.
  • BPatG, 18.08.2010 - 35 W (pat) 481/08
    Gegen dieses Urteil hat die Antragstellerin Berufung bei dem OLG Karlsruhe eingelegt (Az.: 6 U 119/07).
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