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   OLG Koblenz, 31.03.2008 - 10 U 1243/07   

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https://dejure.org/2008,10797
OLG Koblenz, 31.03.2008 - 10 U 1243/07 (https://dejure.org/2008,10797)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.03.2008 - 10 U 1243/07 (https://dejure.org/2008,10797)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. März 2008 - 10 U 1243/07 (https://dejure.org/2008,10797)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der gemischten Anstalt; Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine stationäre Heilbehandlung

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1; ; MB/KK 94 § 4 (5); ; MB/KK 94 § 5 (1) (d)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 94 § 4 Abs. 5
    Für die Erstattungsfähigkeit der Kosten einer stationären Heilbehandlung in einer "gemischten Anstalt" ist das individuelle Behandlungskonzept unerheblich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB/KK 1994 § 4 Nr. 5
    Begriff der gemischten Anstalt; Erstattungsfähigkeit der Kosten stationärer Heilbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1525
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 257/01

    Befristung einer Leistungszusage

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.03.2008 - 10 U 1243/07
    Mit Rücksicht darauf, dass die Gewährung von Versicherungsleistungen für Kuren und Sanatoriumsaufenthalte gemäß § 5 (1) (d) MB/KK 94 ausgeschlossen ist, hat der Versicherer ein anerkennenswertes Interesse daran, im Nachhinein entstehende Abgrenzungsschwierigkeiten dadurch zu verhindern, dass er die Leistung von einer vorhergehenden Prüfung und einer in seinem Ermessen liegenden Entscheidung abhängig macht (vgl. BGH VersR 2003, 360).

    Daraus lässt sich jedoch nicht herleiten, dass es auch im Falle des § 4 (5) MB/KK 94 auf eine Beurteilung der konkreten Behandlungsmaßnahmen ankäme, vielmehr spricht hiergegen gerade der Zweck der Norm, wie der BGH in VersR 2003, 360, 361 explizit ausgeführt hat.

  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 320/94

    Abgrenzung einer Krankenhaus- von einer Kur- oder Sanatoriumsbehandlung

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.03.2008 - 10 U 1243/07
    Unter diesem Gesichtspunkt hat auch der BGH in der von der Berufung zitierten Entscheidung NJW 1995, 3057 (= VersR 1995, 1041 ff) Ausführungen lediglich im Hinblick auf § 5 (1) (d) MB/KK 94 gemacht, soweit er dort eine Auseinandersetzung mit der konkreten Behandlung des Versicherungsnehmers gefordert hat.
  • OLG Koblenz, 21.06.2007 - 10 U 1143/06

    Private Krankenversicherung: Übernahme der Kosten für die Behandlung in einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.03.2008 - 10 U 1243/07
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die Frage, ob es bei der Institution, bei welcher der Versicherungsnehmer sich behandeln lassen möchte bzw. behandelt wurde, um ein reines Krankenhaus, eine gemischte Anstalt oder um ein reines Sanatorium handelt, durch das Gericht aufgrund eigener Würdigung der vorgetragenen Tatsachen und insbesondere der Unterlagen, die belegen, wie sich der entsprechende Betrieb in seinem Auftritt nach außen präsentiert, entschieden wird (Senat in VersR 2008, 108).
  • LG Nürnberg-Fürth, 30.12.2010 - 8 O 4489/10

    Leistungsausschluss bzgl. der Kosten einer stationären psychosomatischen

    Dem Versicherungsnehmer, der sich ohne schriftliche Zustimmung vor Behandlungsbeginn in eine gemischte Anstalt begibt, ist der nachträgliche Gegenbeweis abgeschnitten, dass keine Kur-, Sanatoriums- oder Rehabilitationsmaßnahme vorlag (BGH VersR 1983, 576; OLG Frankfurt VersR 2002, 601; OLG Koblenz VersR 2008, 1525).

    Entscheidend für die Qualifikation als gemischte Anstalt ist der objektive Auftritt der Einrichtung nach außen (BGH VersR 1971, 949; OLG Koblenz VersR 2008, 1525; Rogler in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG § 4 MB/KK 2009 Rn. 13), also die tatsächliche Ausgestaltung des gesamten Leistungsangebots (Abgrenzungskriterien bei BGH VersR 1971, 949; OLG Karlsruhe VersR 2006, 1203; KG r+s 2004, 244), wie es sich etwa anhand eines Internetauftritts darstellt (OLG Koblenz VersR 2008, 108; OLG Koblenz VersR 2004, 1126; Rogler in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG § 4 MB/KK 2009 Rn. 13).

    Das individuelle Behandlungskonzept des konkreten Versicherungsnehmers ist unbeachtlich (OLG Koblenz VersR 2008, 1525).

    Die Frage, ob eine gemischte Anstalt vorliegt, kann das Gericht in eigener Würdigung ohne Zuhilfenahme eines Sachverständigen entscheiden (OLG Koblenz VersR 2008, 108; OLG Koblenz VersR 2008, 1525; Rogler in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG § 4 MB/KK 2009 Rn. 13).

    Die Berufung auf den Ausschluss kann aber rechts- bzw. ermessensmissbräuchlich sein, wenn sich der Versicherte in einer lebensbedrohenden Notlage befindet (OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 1055 m.w.N.; OLG Frankfurt VersR 2001, 972 aE; OLG Koblenz VersR 2008, 1525), die eine sofortige stationäre Behandlung erfordert und keine vorherige Anfrage beim Versicherer mehr zulässt (z.B. Herzinfarkt).

  • OLG Hamm, 11.07.2016 - 6 U 53/16

    Gemischte Anstalt

    Auf die konkrete Ausgestaltung der tatsächlich gewählten Therapie des Versicherten im Einzelfall kommt es insoweit nicht an (vgl. OLG Hamm VersR 2012, 1290, 1291; OLG Koblenz VersR 2004, 1126; VersR 2008, 1525, 1526; KG, Urteil v. 11.3.2003 - 6 U 171/01 -, abgedr.
  • OLG Hamm, 20.01.2012 - 20 U 148/11

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung bei stationärem Aufenthalt in

    Maßgeblich für den Ausschluss nach § 4 Abs. 5 AVB ist die tatsächliche Ausgestaltung der Anstalt, so wie sie sich aus ihrem Leistungsangebot ergibt (vgl. BGH, Urt. v. 07.07.1971, IV ZR 6/71, VersR 1971, 949; Senatsentscheidung v. 14.07.1993, 20 U 79/93, RuS 1994, 229; OLG Koblenz, Beschluss v. 22.03.2007 i.V.m. Beschluss v. 21.06.2007, 10 U 1143/06, VersR 2008, 108 sowie Beschluss v. 31.03.2008, 10 U 1243/07, VersR 2008, 1525; vgl. a. Prölss/Martin, VVG 28. Aufl., § 4 MB/KK, Rn 53ff; Bach/Moser, Private Krankenversicherung 4. Aufl., § 4 MB/KK, Rn 40ff; jeweils m.w.N.).

    Die Frage, ob eine gemischte Anstalt vorliegt, kann das erkennende Gericht, wie das Landgericht in 1. Instanz zu Recht angenommen hat, ohne Zuhilfenahme eines Sachverständigen in eigener Würdigung entscheiden (vgl. OLG Koblenz, Beschluss v. 22.03.2007, 10 U 1143/06, VersR 2008, 108 sowie Beschluss v. 31.03.2008, 10 U 1243/07, VersR 2008, 1525).

  • LG Köln, 04.05.2011 - 23 O 248/10

    Übernahmebegehren des Versicherungsnehmers von Kosten für eine stationäre

    Entscheidend für die Qualifikation als sog. gemischte Anstalt ist der objektive Auftritt der Einrichtung nach außen, also die tatsächliche Ausgestaltung des gesamten Leistungsangebots (BGH VersR 1971, 949; OLG Koblenz VersR 2008, 1525).
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