Rechtsprechung
   KG, 06.07.2007 - 6 U 40/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6013
KG, 06.07.2007 - 6 U 40/07 (https://dejure.org/2007,6013)
KG, Entscheidung vom 06.07.2007 - 6 U 40/07 (https://dejure.org/2007,6013)
KG, Entscheidung vom 06. Juli 2007 - 6 U 40/07 (https://dejure.org/2007,6013)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensbeseitigung als Verletzung der Obliegenheit der Vermeidung von Veränderungen der Schadenstelle; Begriff des "Leitungswassers"; Berechnung des durchschnittlichen Wasseraustritts bei einem Leck an der Heizungsanlage; Leistungsverpflichtung des Versicherers bei grob ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wasserschaden durch Kondensat aus Brennwertgeräten; nichtkausale Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers; Leitungswasserschaden; Aufbewahrungsfristen bei defekten Wasserrohren; Leistungsfreiheit des Versicherungsunternehmens

  • Judicialis

    VVG § 6 Abs. 3; ; VGB 88 § 6 Nr. 1 c)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 6 Abs. 3
    Zur Erbringung des Beweises des Eintritts eines Versicherungsfalls bei einem durch austretendes Leitungswasser verursachten Wasserschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Wohngebäudeversicherung - Kondensatwasserablaufleitung: Wasseraustritt als Leitungswasserschaden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 393
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 28.03.2006 - 9 U 94/05

    Inanspruchnahme der Gebäudehaftpflichtversicherung wegen eines

    Auszug aus KG, 06.07.2007 - 6 U 40/07
    Fehlen aber derartige Anhaltspunkte, spricht dies für das Vorliegen eines versicherten Leitungswasserschadens (vgl. Neuhaus/Kloth, Die aktuelle Rechtsprechung zu Sachversicherungen, MDR 2007, 571 unter Hinweis auf OLG Köln, Urteil vom 28. März 2006 - 9 U 94/05).
  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei

    Auszug aus KG, 06.07.2007 - 6 U 40/07
    In der Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, NJW 2002, 518 f unter 4. a) dd); 1971, 1891) ist anerkannt, dass sich unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht auf Leistungsfreiheit nach § 6 Abs. 3 VVG berufen kann.
  • OLG Saarbrücken, 19.06.2019 - 5 U 99/18

    Leitungswasserversicherung: Vertragliche Vereinbarung der Leistungsfreiheit bei

    Dabei kommt es auf den Einwand der Beklagten, eigene Feststellungen des Versicherers könnten im Nachhinein ohnehin nicht durch Aussagen der vom Versicherungsnehmer beauftragten Handwerker oder Gutachter ersetzt werden (so auch: KG, VersR 2008, 393; OLG Hamm, VersR 2005, 644; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 28 Rn. 260; a.A. Rixecker, in: Langheid/Rixecker, a.a.O., § 28 Rn. 99), nicht an.
  • OLG Saarbrücken, 19.09.2012 - 5 U 68/12

    Eintrittspflicht der Wohngebäudeversicherung bei Veränderung der Schadensstelle

    32 Die Klägerin kann sich zur Führung dieses Beweises jedoch auf jedes nach der Zivilprozessordnung zulässige Beweismittel berufen (vgl. KG, VersR 2008, 393).

    Schließlich entfiele die (Mit-) Ursächlichkeit des Schneedrucks auch nicht wieder nachträglich dadurch, dass derselbe Schaden später aufgrund einer anderen, nicht versicherten Ursache - insbesondere der ebenfalls von dem Sachverständigen N. aufgezeigten Möglichkeit einer Verstopfung der Regenrinne durch Schnee und Eis, mit der Folge des Eindringens aufgestauten Schmelzwassers über konstruktionsbedingte Fugen in das Gebäudeinnere - ebenso eingetreten wäre (vgl. OLG Dresden, zfs 2010, 390; KG, VersR 2008, 393 zur Relevanz theoretisch denkbarer Alternativursachen; Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 49 Rdn. 29).

  • OLG Köln, 02.12.2008 - 9 U 57/08

    Rechte des Versicherers bei Vortäuschung eines Versicherungsfalls

    Im Ausgangspunkt wird zwar aus Anlagen der Warmwasserheizung bestimmungswidrig austretendes Wasser als Leitungswasser i.S der Versicherungsbedingungen anzusehen sein (so ausdrücklich KG r+s 2008, 21 = VersR 2008, 393).
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