Rechtsprechung
LG Köln, 30.08.2007 - 24 O 92/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückforderung von ohne Rechtsgrund geleisteten Zahlungen; Wirksame Vertretung einer Gesellschaft durch einen Kommanditisten; Vertretungsmacht nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht nach Umwandlung eines einzelkaufmännischen Unternehmens
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 67 Abs. 1 S. 3; BGB § 812 Abs. 1 S. 1
Ein Verstoß gegen das Aufgabeverbot führt zu einem Rückzahlungsanspruch des Versicherers gegen den VN - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Verletzung des Aufgabeverbotes durch den Versicherungsnehmer
Papierfundstellen
- VersR 2008, 486
Rechtsprechung
AG Nürnberg, 26.09.2007 - 21 C 4089/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- VersR (via Owlit)
VHB 2000 § 5 Nr. 1 d; VHB 92 § 5 Nr. 1 f
Die Zurechnung einfacher Fahrlässigkeit im Rahmen der Schlüsselklausel erfolgt unabhängig von einer Repräsentantenstellung des berechtigten Schlüsselbesitzers - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Wirksamkeit der Schlüsselklausel
Papierfundstellen
- VersR 2008, 486
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 21.08.2012 - 9 U 42/12
Eintrittspflicht der Hausratversicherung im Falle eines Einbruchdiebstahls
Mit der h.M. in Rspr. (OLG Koblenz, VersR 2002, 1146; OLG Frankfurt a.M., VersR 1989, 623; OLG Düsseldorf, r + s 2003, 155; OLG Hamm, NJOZ 2004, 4598 = VersR 2005, 220; LG Hamburg, r + s 1997, 165; ; VersR 1990, 1395; LG Münster, r + s 1999, 338, LG München, VersR 1986, 754; LG Karlsruhe, VersR 1978, 1154; AG Nürnberg VersR 2008, 486) und Schrifttum (… Martin , SachversicherungsR, , 3. Aufl. 1992, D VIII Rn. 14;… Prölss/Martin/ Armbrüster , VVG, 28. Aufl. 2010, § 1 AERB 2008 Rn. 28; Spielmann , VersR 2004, 964) ist vielmehr als maßgeblich anzusehen, dass eine sog. Schlüsselklausel wie der hier einschlägige § 5 Nr. 1 d VHB 2005 regelmäßig keine (unzulässige) Einschränkung einer eigentlich weiter zu verstehenden "Einbruchsversicherung" darstellt, sondern nur eine inhaltlich von Anfang an klar beschränkte Erweiterung des Versicherungsschutzes in einen Bereich über eine reine Einbruchsversicherung hinaus.